Barrierefreiheitserklärung der TH OWL
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.th-owl.de (ohne Lern-/Prüfungsplattform) gemäß BITV NRW.
Erstellung
Diese Erklärung wurde am 09.04.2021 erstellt. Zuletzt geprüft am 06.07.2021.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Inhalt
Stand der Vereinbarung
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente - Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
In den Webauftritt eingebundene Videos - Die Bereitstellung aller Videos mit Untertiteln konnte bislang nicht voll umfänglich realisiert werden. In der Regel werden die Videos über YouTube gehostet. Bei YouTube besteht in der Regel die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden. In Einzelfällen stehen auch redaktionell aufbereitete Untertitel zur Verfügung.
In den Webauftritt eingebundene Web-Formulare (nur in Einzelfällen barrierefrei) - Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter Formulare konnten diese bislang noch nicht vollständig in ein barrierefreies Format überführt werden.
Einzelne Seiten sind aus redaktionellen Gründen nicht vollständig barrierefrei - Da die Seiten des Webauftritts von zahlreichen Autor*innen gepflegt werden, kann es zudem auf einzelnen Seiten zu redaktionellen Barrieren (zum Beispiel nicht gesetzte Alt-Tags bei Bildern) kommen. Die Seitenautor*innen durchlaufen seit 2018 systematische eine Einführungsschulung zur Erstellung von Webseiten, in der die Teilnehmer*innen für redaktionelle Aspekte der Barrierefreiheit sensibilisiert werden.
Vereinzelte Aspekte der Templates sind nicht vollständig barrierefrei - In Zusammenarbeit mit dem Dez.V (Kommunikation und Marketing) und dem S(kim) werden aktuell Probleme und Hinweise für das zentrale Seitentemplate des Webauftritts gesammelt, die dann unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst schnell behoben werden.
Weitere Barrierefreiheitserklärungen und Informationen zu einzelnen digitalen Angebote
- Barrierefreiheitserklärung für das KIS-Portal der TH OWL
- Barrierefreiheitserklärung der Lernplattform eCampus (ILIAS)
- Barrierefreiheitserklärung der Prüfungsplattform eAssessment (ILIAS)
- Hilfreiche Barrierefreiheitsfunktionen für das Videokonferenzsystem Cisco Webex Meetings
- FAQ zum Thema Barrierefreiheit für das Videokonferenzsystem Zoom
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Kontakt Ombudsstelle
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf