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Übersicht Stipendien

Auf dieser Seite bieten wie Ihnen eine Übersicht ausgewählter Stipendien. Unsere Präsentation "Stipendien gibt es auch für mich" soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, was ein Stipendium ist, erste generelle Informationen zu Voraussetzungen der Förderung geben, sowie einen groben Überblick über den Bewerbungsprozess geben.

Zunächst finden Sie hier Stipendien, bei denen die TH OWL auf unterschiedlichste Weise in die Vergabeentscheidung eingebunden ist. Dabei handelt es sich um Stipendien für alle Studierenden (aller Fachbereiche aber auch Studierende bestimmter Fachbereiche), aber auch um Stipendien für Studierende mit Fluchthintergrund und Incomings und Outgoings.

Darüberhinaus finden Sie eine Übersicht über die Stipendien der 13 Begabtenförderungswerke.

Natürlich gibt es neben den hier genannten Stipendien noch zahlreiche weitere externe Stipendien. Geeignete Startpunkte für Ihre eigene erste Recherche können folgende Seiten sein:

Stipendien für alle Studierenden

Deutschlandstipendium des Studienfonds OWL

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: Bewerbung schon während der Schulzeit und während des gesamten Studiums möglich

Förderkriterien: Auszeichnung von Leistung sowie sozialem Engagement, besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände der Studierenden

Finanzielle Förderung: 300€ pro Monat

Ideelle Förderung: ja (Workshops, Netzwerktreffen, Kaminabende, Unternehmensbesichtigungen, etc.)

Beginn Bewerbungszeitraum: 21. März 2023

Bewerbungsfrist: 05. Mai 2023

Förderdauer: 2 Jahre mit Option auf Verlängerung

Ansprechpartner:  Career-Service TH OWL / Studienfonds OWL

Weitere Informationen: www.studienfonds-owl.de/stipendien/deutschlandstipendium

Sozialstipendium des Studienfonds OWL

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: Bewerbung schon während der Schulzeit und während des gesamten Studiums möglich

Förderkriterien: Besondere finanzielle oder persönliche Bedürftigkeit bzw. Notlage, welche die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums gefährdet

Finanzielle Förderung: 150€ pro Monat

Ideelle Förderung: ja (Workshops, Netzwerktreffen, Kaminabende, Unternehmensbesichtigungen, etc.)

Bewerbungszeitraum: 01.02.-28.02. (für das SoSe) und 01.08.-31.08. (für das WiSe)

Förderdauer: 1 Jahr

Ansprechpartner:  Career-Service TH OWL / Studienfonds OWL

Weitere Informationen: www.studienfonds-owl.de/stipendien/sozialstipendium

Stipendium Sybille und Hannes Frank-Stiftung

Fachbereiche: Produktions- und Holztechnik

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger nach Einschreibung in die entsprechenden Studiengänge

Förderkriterien: Auszeichnung von Leistung, Förderung von ‚High Potentials‘

Finanzielle Förderung: 1000€ jährlich

Ideelle Förderung: Mentoring durch die Stiftung

Bewerbungsfrist: bis 01.08.

Förderdauer: Dauer des gesamten akademischen Ausbildungsweges

Ansprechpartner:  Volker Siebraße / Konstanze Kiwitt

Weitere Informationen: www.th-owl.de/produktion/fachbereich/aktuelles/news/artikel/detail/neues-stipendium-fuer-studierende-der-holz-und-produktionstechnik/

Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger. Darüber hinaus ist eine Bewerbung bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Bewerber:innen müssen eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet haben.

Förderkriterien: Abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit, Nachweis besonderer beruflicher Leistungen.

Finanzielle Förderung: Ein Vollzeitstudium wird monatlich mit 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (150 Euro für jedes Kind). Für berufsbegleitend Studierende beträgt die Förderung 2.700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.

Ideelle Förderung: Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.

Bewerbungsbeginn: 20.09.2022

Bewerbungsfrist: 28.11.2022

Förderdauer: Dauer des gesamten akademischen Ausbildungsweges.

Ansprechpartner: Career Service / Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Weitere Informationen:https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium

Stipendien für Studierende mit Fluchthintergrund

NRWege ins Studium - Studieneinstiegsstipendium

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger, nur Bachelor

Förderkriterien: Überbrückung der Förderlücke zwischen Jobcenter und BAföG

Finanzielle Förderung: 861€ pro Monat

Ideelle Förderung: ja (Workshops)

Bewerbungsfrist: Wird bekannt gegeben, sobald die Frist feststeht.

Förderdauer: 4 Monate

Ansprechpartner:  International Office TH OWL

Weitere Informationen:  https://www.th-owl.de/international/studieren-an-der-th-owl/gefluechtete/

NRWege ins Studium - Studienstipendium

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: Studierende im Studienverlauf

Förderkriterien: Förderung besonders begabter Studierender mit Fluchthintergrund

Finanzielle Förderung: 861€ pro Monat

Ideelle Förderung: ja (Workshops)

Bewerbungsfrist: Wird bekannt gegeben, sobald die Frist feststeht.

Förderdauer: 12 Monate  bis maximal 3 Jahre

Ansprechpartner:  International Office TH OWL

Weitere Informationen:  https://www.th-owl.de/international/studieren-an-der-th-owl/gefluechtete/

NRWege ins Studium - Studienabschlussstipendium

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: Studierende in der Abschlussphase

Förderkriterien: Förderung des letzten Semesters vor Studienabschluss

Finanzielle Förderung: 400€ pro Monat

Ideelle Förderung: ja (Workshops)

Bewerbungsfrist: Wird bekannt gegeben, sobald die Frist feststeht.

Förderdauer: 6 Monate

Ansprechpartner:  International Office TH OWL

Weitere Informationen:  https://www.th-owl.de/international/studieren-an-der-th-owl/gefluechtete/

Stipendien für Incomings & Outgoings

DAAD Erasmus KA 107 - Syrien

Fachbereiche: Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Unterstützung von Incomings & Outgoings an der TH OWL

Finanzielle Förderung: 700€/Monat für Outgoings // 850 €/Monat Incomings

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: n.A. - Bewerbung ab 3. Fachsemester möglich

Förderdauer: n.A.

Ansprechpartner:  Maryse Niemer / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

DAAD PAJAKO Partnerschaften mit Japan und Korea

Fachbereiche: Institut für industrielle Informationstechnik

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Forschungsprojekt

Finanzielle Förderung: Reisekosten min. 875€; Aufenthaltspauschale Studierende 1.125€ // Doktoranden 1.925€

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: n.A.

Förderdauer: Dem Finanzierungsplan entsprechend

Ansprechpartner:  Maryse Niemer / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

Cross-Border Studies Stipendium der Phoenix Contact Stiftung - weltweit

Fachbereiche: alle Fachbereiche (außer Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur und Umweltplanung)

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Unterstützung der Incomings an der TH OWL und Outgoingsx im Auslandsstudium

Finanzielle Förderung: 6 Monatsraten à 300,- € für Incomings // 6 Monatsraten à 300 € für Outgoings

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: 01.05.

Förderdauer: 6 Monate

Ansprechpartner:  Maryse Niemer / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

DAAD IAESTE - International Association for the Exchange of Students for Technical Experience - 81 Länder weltweit

Fachbereiche: alle Fachbereiche

Zielgruppe: Studierende ab dem 3. Fachsemester

Förderkriterien: n.A.

Finanzielle Förderung: n.A.

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: Ende Dezember

Förderdauer: bis zu 12 Monate

Ansprechpartner:  Maryse Niemer, Sandra Bomholt / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

Förderung für Ihr Studium bei uns

Stipendien für Incomings

DAAD Stibet III

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Unterstützung der Incoming Students an der TH OWL

Finanzielle Förderung: 300€ pro Monat

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: 01.05.

Förderdauer: max. 6 Monate

Ansprechpartner:  Kerstin Rosemann / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

DAAD Stibet I und DAAD Preis

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Unterstützung in der Studienabschlussphase oder für besonders engagierte Studierende

Finanzielle Förderung: min. 250€ pro Monat

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: SoSe: April; WiSe: Oktober

Förderdauer: 1-3 Monate

Ansprechpartner:  Kerstin Rosemann / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

Förderung für Ihren Auslandsaufenthalt

Stipendien für Outgoings

ISAP Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften - University of Florida

Fachbereiche: Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur & Bauingenieurwesen

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Studium + Programmförderung

Finanzielle Förderung: 1.025 €/Monat Aufenthaltspauschale + 35 €/Monat Versicherungspauschale + 1.175 € Reisekostenpauschale

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: n.A.

Förderdauer: 4 Monate für Studierende Outgoings

Ansprechpartner:  Maryse Niemer / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

DAAD Erasmus KA 103 -EU-Länder plus Mazedonien, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Island

Fachbereiche: Alle Fachbereiche

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Studium an einer Partnerhochschule + Praktikum in einem der Programmländer

Finanzielle Förderung:

  • Länder Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Länder Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,  Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Länder  Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,      Serbien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn n, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: Mobilität im Sommersemester: 01.09. // Mobilitäten im Wintersemester 01.03.

Förderdauer: Studium 3 - 12 Monate / Praktikum 2 - 12 Monate (+ 105 €)

Ansprechpartner:  Anne Kulasi, Maryse Niemeier, James O'Reilly / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

ISAP Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften - Urugguay

Fachbereiche: Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Studium + Programmförderung

Finanzielle Förderung: 1.075 €/Monat Aufenthaltspauschale + 35 € / Monat Versicherungspauschale + 1.325 € Reisekostenpauschale

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: n.A.

Förderdauer: 4 Monate für Studierende Outgoings

Ansprechpartner:  Maryse Niemeier / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

DAAD PROMOS 2020

Fachbereiche: Alle Fachbereiche

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: Studium, Praktika, Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen

Finanzielle Förderung: n.A.

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: Mobilität im Sommersemester : 01.11. // Mobilitäten im Wintersemester 01.05.

Förderdauer:

  • Studium (1 – 6 Monate) :    1. ein Semester an einer ausländischen Hochschule außerhalb des ERASMUS-Raums*   / 2.  ein Aufenthalt an einer europäischen Hochschule, die keine Partnerhochschule der TH OWL ist /  3. -  Kurzstipendien zur Anfertigung von Abschluss- und Studienarbeiten
  • Praktika (6 Wochen – 6 Monate) : weltweit, außerhalb des ERASMUS-Raums
  • Sprachkurse (3 Wochen – 6 Monate): -       Sprachkurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstitutionen im Ausland weltweit, die mindestens 25 Wochenstunden betragen
  • Fachkurse (bis 6 Wochen): z.B. Summer Schools, Workshops an Hochschulen im Ausland
  • Studienreisen (bis 12 Tage): -       Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt der Studienreise stehen.

Ansprechpartner:  Anne Kulasi, James O'Reilly / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

Auslandsstipendien der TH OWL

Fachbereiche: Alle Fachbereiche

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: n.A.

Finanzielle Förderung: n.A.

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: Mobilität im Sommersemester : 01.11. // Mobilitäten im Wintersemester 01.05.

Förderdauer: ja nach Antrag der Bewerber und Förderzustimmung der Auswahlkommission

Ansprechpartner:  Maryse Niemeier / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

Auslandsstipendien der Hochschulgesellschaft OWL E.V

Fachbereiche: Alle Fachbereiche

Zielgruppe: n.A.

Förderkriterien: n.A.

Finanzielle Förderung: n.A.

Ideelle Förderung: n.A.

Bewerbungsfrist: Mobilität im Sommersemester : 01.11. // Mobilitäten im Wintersemester 01.05.

Förderdauer: ja nach Antrag der Bewerber und Förderzustimmung der Auswahlkommission

Ansprechpartner:  Maryse Niemeier / International Office TH OWL

Weitere Informationen:www.th-owl.de/international/

Förderung für Studierende & Promovierende mit herausragenden Leistungen

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Avicenna Studienwerk

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Nein.

Orientierung des Studienwerkes: Religiös (muslimisch).

Zielgruppe: Muslimische Studienanfängerinnen und Studienanfänger, (Bewerbung schon im letzten Schuljahr möglich), Studierende und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen.
  • Soziales Engagement.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Studierende müssen noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Bei einer Bewerbung ausschließlich für das Masterstudium muss zwischen Bewerbung und Beginn des Masterstudiums ein Semester liegen.
  • Promovierende sollten sich bei der Bewerbung um eine Promotionsförderung in der Anfangsphase der Promotion befinden und über deutsche Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.

Finanzielle Förderung: Einkommens- und elternabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 752€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten einkommensabhängig bis zu 1.350 Grundförderung + 100€ Forschungskostenpauschale monatlich. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Akademien, Auslandsreisen, Sprachkurse etc.)

Beginn Bewerbungszeitraum: Der Beginn des Bewerbungszeitraumes wird auf der Website des Avicenna Studienwerkes bekannt gegeben.

Bewerbungsfrist: 1. April (wenn die Förderung im darauffolgenden Wintersemester beginnen soll) und 1. Oktober (wenn die Förderung im darauffolgenden Sommersemester beginnen soll).

Förderdauer:

  • Für Studierende: Entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre mit Option auf Verlängerung, höchstens jedoch 4 Jahre.

Fragen zur Förderung: Konkrete Fragen zur Förderung und zur Bewerbung können Sie an folgende E-Mail-Adresse schicken: anfrage(at)avicenna-studienwerk.de. Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihre Anfrage abschicken, die FAQ zum Stipendium des Studienwerkes zur Kenntnis.

Weitere Informationen: https://www.avicenna-studienwerk.de/stipendium/

Cusanuswerk. Bischöfliche Studienförderung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung des Studienwerkes: Religiös (katholisch).

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierende, Promovierende und internationale Studierende, die Mitglied in der katholischen Kirche sind.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse, soziales Engagement.
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich).
  • Ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Studierende müssen noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
  • Deutschkenntnisse mindestens im Umfang von Sprachniveau B2.
  • Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule berechtigt, Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Bewerbungen nach dem ersten Semester) bzw. Zulassung zur Promotion für Promovierende.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten einkommensabhängig bis zu 1.350€ Grundförderung + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Wissenschaftliche Stellen bis zu einem Umfang von 25% werden nicht angerechnet. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Interdisziplinäres Bildungsprogramm und geistliches Programm.).

Bewerbungsfrist: Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren für Studienanfänger: Bis zum 1. Juli eines Jahres. Für Studierende: 01.08.2021. Für Promovierende: Der Beginn des Bewerbungszeitraumes wird auf der Website des Cusanuswerkes bekannt gegeben.

Förderdauer:

  • Für Studierende: Entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 3 Jahre mit Option auf Verlängerung, höchstens jedoch 4 Jahre.

Fragen zur Förderung:
Für Studienanfängerinnen und -anfänger: Maria Schilling, maria.schilling(at)cusanuswerk.de
Für Studierende: Birgit Streckert, birgit.streckert(at)cusanuswerk.de
Für Promovierende: Liane Neubert, promotionsfoerderung(at)cusanuswerk.de

Weitere Informationen: https://www.cusanuswerk.de/startseite

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit.Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung des Studienwerkes: Religiös (jüdisch).

Zielgruppe: Studierende (Bachelor & Master) und Promovierende, die zur jüdischen Gemeinschaft gehören oder sich in ihrer Promotion einem Thema mit engem Bezug zu Belangen der jüdischen Gemeinschaft widmen.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen.
  • Engagement in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld.
  • Es wird ein hohes Maß an Beteiligung an der ideellen Förderung und Engagement innerhalb der stipendiatischen Strukturen erwartet.
  • Studierende müssen noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben (für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet).
  • Es werden ausschließlich viersemestrige Master gefördert.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Bei Studierenden die Immatrikulation, bei Promovierenden die Zulassung zur Promotion.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von maximal 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten 1.350€ + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Bildungsprogramm, Gastvorträge, Exkursionen, Auslandsakademie in Israel, stipendiatische Kollegs, individuelle Betreuung etc.).

Bewerbungszeitraum:

  • Für Studierende: 1. April bis 1. Juni (wenn die Förderung im darauffolgenden Wintersemester beginnen soll) und 1. Oktober bis 1. Dezember (wenn die Förderung im darauffolgenden Sommersemester beginnen soll).
  • Für Promovierende: 1. bis 31. März, wenn die Aufnahme zum 1. Oktober erfolgen soll und vom 1. bis 30. September, wenn die Aufnahmen zum 1. April des Folgejahres erfolgen soll. Die Bewerbung soll in der Anfangsphase der Promotion erfolgen.

Förderdauer:

  • Für Studierende: DieFörderung wird zunächst für ein Jahr gewährt. Eine weitere Förderung kann beantragt werden.Die Maximalförderdauer entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um zwei Mal sechs Monate. Für Promovierende mit Kind sind weitere Verlängerungsoptionen möglich.

Fragen zur Förderung: Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zur Förderung finden Sie auf den Informationsseiten zur Studienförderung oder zur Promotionsförderung des Studienwerkes.

Weitere Informationen: https://eles-studienwerk.de/foerderung/

Evangelisches Studienwerk Villigst

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Nein.

Orientierung des Studienwerkes: Religiös (evangelisch).

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierende und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein. Bewerberinnen und Bewerber, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, müssen allerdings einen Sonderantrag einreichen.

Förderkriterien:

  • Begeisterung für das eigene Fach und guten Leistungen in Schule und/oder Studium.
  • Bewerber*innen sollten soziale Kompetenzen, kritisches Reflexionsvermögen und ein ausgeprägtes Interesse an fachübergreifenden, gesellschaftlichen, religiösen und politischen Fragestellungen mitbringen und sich entsprechend engagieren.
  • Vollzeitstudiengang und Erststudium.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
  • Studierende müssen noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Ausnahme: Geflüchtete, die ein Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen wollen, können sich auch in höheren Semestern bewerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen aber mindestens noch 4 volle Fachsemester zu studieren sein.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Zügiges Studium und Nachweis des Studienabschlusses.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von maximal 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten eine Grundförderung von 1.350€ + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat.Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Beratung, Networking, Sommeruniversität, Arbeitsgemeinschaften etc).

Bewerbungszeitraum:

  • Für Studierende: 15. Oktober bis 1. März (für eine Förderung ab dem Wintersemester) und 15. April bis 1. September (für eine Förderung ab dem Sommersemester).
    Für Promovierende: 1.September bis 1. Dezember (Entscheidung erfolgt im April des darauffolgenden Jahres) und 1. März bis 1. Juni (Entscheidung erfolgt im Oktober).

Förderdauer:

  • Für Studierende: Entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre mit Option auf Verlängerung auf drei Jahre.

Fragen zur Förderung: Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des evangelischen Studienwerkes Villigst für Fragen zur Förderung finden Sie hier.

Weitere Informationen: https://www.evstudienwerk.de/

Friedrich-Ebert-Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung der Stiftung: Politisch (Parteinähe: SPD).

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierende (Bachelor & Master), Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche Leistungen im Studium bzw. in der Schule.
  • Persönlicher Einsatz für die Gesellschaft im Sinne der von der Stiftung vertretenen Werte.
  • Bedingung für eine Promotionsförderung ist ein überdurchschnittlich guter und zügig erfolgter Studienabschluss.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Internationale Studierende und Promovierende müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Deutsche, geflüchtete Studierende und Bildungsinländer*innen erhalten monatliche eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Internationale Studierende erhalten 934 € monatlich. Die Zahlung eines Familienzuschlages für Studierende mit Kind ist möglich. Deutsche, geflüchtete Promovierende und promovierende Bildungsinländerinnen und -inländer erhalten eine Grundförderung von 1.350€  + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge können gewährt werden. Internationale Promovierende erhalten 1.200€ monatlich.

Ideelle Förderung: Ja. (Interdisziplinäres Bildungsprogramm: Gesellschaftspolitische Seminare, Schlüsselkompetenzseminare, Hochschulgruppen, thematische, Arbeitskreise, Mentoringprogramm etc.)

Bewerbungsfrist:

  • Für Studierende (Deutsche, Geflüchtete, Bildungsinländerinnen und -inländer): 31.10. für das Wintersemester, 30.04. für das Sommersemester.
  • Für internationale Studierende: 30.11. für das Wintersemester, 31.05. für das Sommersemester.
  • Für Promovierende: Keine. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich; die Zulassung zur Promotion muss erfolgt sein.

Förderdauer:

  • Für Studierende: Die Stiftung macht hierzu keine Angaben. Die Förderdauer entspricht aber aller Wahrscheinlichkeit nach der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre mit Option auf Verlängerung auf maximal drei Jahre.

Fragen zur Förderung: Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Friedrich-Ebert-Stiftung für Fragen zur Förderung finden Sie hier.

Weitere Informationen: https://www.fes.de/studienfoerderung

Friedrich Naumann Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung der Stiftung: Politisch (Parteinähe: FDP).

Zielgruppe: (Fach-)Abiturientinnen und Abiturienten, Studienanfängerinnen und -anfänger mit (Fach-)Abitur (auch mit Berufsausbildung), deutsche Studierende ab dem 2. Semester (Bachelor & Master), geflüchtete Studierende ab dem 1 Semester, internationale Studierende (nur im Master) und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Fachliche Leistungen.
  • Starke Persönlichkeit.
  • Sichtbares sozialpolitisches Engagement.
  • Studierende müssen bei Beginn der Förderung noch mindestens zwei Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
  • Vollzeitstudiengang.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Zügiges Studium und Nachweis des Studienabschlusses.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Deutsche, geflüchtete Studierende und Bildungsinländer*innen erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten eine Grundförderung von 1.350€ pro Monat + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Interdisziplinäres Weiterbildungsprogramm, Workshops, Akademien, etc.)

Bewerbungszeitraum: 1. April bis 30. April (für eine Förderung ab dem Wintersemester) und 1. Oktober bis 31. Oktober (für eine Förderung ab dem darauffolgenden Sommersemester).

Förderdauer:

  • Für Studierende: Zunächst für ein Jahr. Danach ist jedes Jahr ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung jedes Jahr. Maximal drei Jahre, vier Jahre in begründeten Ausnahmefällen.

Fragen zur Förderung: Fragen zur Förderung und zur Bewerbung können Sie an folgende E-Mail-Adresse schicken: stipendien-bewerbung(at)freiheit.org. Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihre Anfrage abschicken, die FAQ zum Stipendium des Studienwerkes zur Kenntnis.

Weitere Informationen: https://www.freiheit.org/de/begabtenfoerderung-stipendien-fuer-studierende-und-promovierende

Hanns Seidel Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung der Stiftung: Politisch (Parteinähe: CSU).

Zielgruppe: Abiturientinnen und Abiturienten, Studierende (Bachelor & Master) und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Ja. Studierende und Doktoranden werden bis zur Altersgrenze von 32 gefördert.

Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen.
  • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld.
  • Bejahung der Ziele der Stiftung.
  • Studierende müssen bei Beginn der Förderung noch mindestens drei Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Teilnahme an Angeboten der ideellen Förderung.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Zügiges Studium und Nachweis des Studienabschlusses.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Ausnahme: Absolventen des zweiten Bildungsweges erhalten die Förderung einkommensunabhängig. Promovierende erhalten eine Grundförderung von 1.350€ pro Monat + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Workshops, Akademien, etc.)

Bewerbungsfrist: 15. Juli und 15. Januar.

Förderdauer:

  • Für Studierende: Zunächst für ein Jahr. Danach ist jedes Jahr ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 1 Jahr mit Option auf Verlängerung um 1 Jahr, in Ausnahmefällen um weitere sechs Monate. Maximal zweieinhalb Jahre.

Fragen zur Förderung: Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Hanns Seidel Stiftung für Fragen zur Förderung finden Sie hier. Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihre Anfrage abschicken, die FAQ auf der Seite zur Kenntnis.

Weitere Informationen: https://www.hss.de/stipendium/

Hans-Böckler-Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung der Stiftung: Gewerkschaftlich.

Zielgruppe: (Geflüchtete) Studierende (Bachelor & Master) und Promovierende, insbesondere auch dann, wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.

Formale Altersgrenze: Ja. Studierende werden bis zur Altersgrenze von 35 Jahren, danach nur in Ausnahmefällen gefördert. Promovierende werden bis zur Altersgrenze von 40 Jahren gefördert.

Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche Leistungen.
  • Persönliche und fachliche Qualifikation für das gewählte Studium.
  • Gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement.
  • Berufs- und Bildungsweg vor dem Studium.
  • Soziale und wirtschaftliche Lage.
  • Studierende müssen bei Beginn der Förderung noch mindestens drei Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Eine Bewerbung nach dem 3. Semester ist möglich, wenn im Anschluss ein Master angestrebt wird.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Zügiges Studium und Nachweis des Studienabschlusses.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten eine Grundförderung von 1.350€ pro Monat + 100€ Forschungskostenpauschale. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Workshops, Tagungen, Beratung, Mentoring etc.)

Bewerbungszeitraum:

  • Für Studierende: 19. November bis 1. Februar (für eine Förderung ab dem folgenden Wintersemester) und 15. Mai bis 1. Juli (für eine Förderung ab dem folgenden Sommersemester).
  • Für Promovierende: 15. Februar bis 27. Mai und 15. August bis 11. November.

Förderdauer:

  • Für Studierende: Die Förderungshöchstdauer entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre Regelförderung, maximal 3 Jahre.

Fragen zur Förderung: Fragen zur Förderung und zur Bewerbung können Sie an folgende E-Mail-Adresse schicken: bewerbung(at)boeckler.de. Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihre Anfrage abschicken, die FAQ zur Studienförderung oder die FAQ zur Promotionsförderung zur Kenntnis.

Weitere Informationen: https://www.boeckler.de/de/stipendien-2650.htm

Heinrich-Böll-Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Nein.

Orientierung der Stiftung: Politisch (Parteinähe: Bündnis 90/Die Grünen).

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger, (Geflüchtete) Studierende (Bachelor & Master), internationale Studierende (Master) und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Hervorragende Noten.
  • Originelles und unabhängiges Denken.
  • Politisches Engagement für eine gerechte, demokratische und ökologische Welt.
  • Berufs- und Bildungsweg vor dem Studium.
  • Soziale und wirtschaftliche Lage.
  • Studierende müssen bei Beginn der Förderung noch mindestens drei Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Eine Bewerbung um eine Förderung ausschließlich im Master ist für geflüchtete Studierende, allerdings nicht für deutsche Studierende möglich.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein. Internationale Studierende, die bereits einen Bachelorabschluss erworben haben, können sich um eine Förderung im Master bewerben. Diese muss allerdings vor Beginn des Masterstudiums oder im ersten Mastersemester erfolgen.
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Nachweis der Zulassung zur Promotion.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende (Deutsche und Bildungsinländerinnen) erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Internationale Studierende im Master erhalten 861€ pro Monat. Promovierende (Deutsche und Bildungsinländerinnen und -inländer) erhalten eine Grundförderung von 1.350€ + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Internationale Promovierende erhalten 1.200€ pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Workshops, Networking, Veranstaltungen zur politischen Bildung, Arbeitsgruppen, Beratung, Mentoring etc.)

Bewerbungsfrist: 1. März und 1. September.  

Förderdauer:

  • Für Studierende: Die Förderungshöchstdauer entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre Regelförderung, maximal 3 Jahre.

Fragen zur Förderung: Fragen zur Förderung und zur Bewerbung können Sie an folgende E-Mail-Adresse schicken: studienwerk(at)boell.de.

Weitere Informationen: https://www.boell.de/de/stiftung/stipendien

Konrad-Adenauer-Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung des Studienwerkes: Politisch (Parteinähe: CDU).

Zielgruppe: Deutsche und geflüchtete Studierende (Bachelor & Master), internationale Studierende (Master) und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Ja. Studierende werden bis zu einer Altersgrenze von 35 Jahren gefördert. Ausnahme: Internationale Studierende werden nur bis zu einer Altersgrenze von 30 Jahren gefördert.

Förderkriterien: 

  • Überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen.
  • Regelmäßiges ehrenamtliches Engagement.
  • Identifikation mit den von der Konrad-Adenauer-Stiftung vertretenen Werten, politischen Inhalten und Themen und Bereitschaft, diese in der Gesellschaft zu vertreten.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Studierende müssen noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Bei einer Bewerbung ausschließlich für das Masterstudium muss die Bewerbung vor Aufnahme des Masterstudiums erfolgen.
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.
  • Aktive Beteiligung an der ideellen Förderung.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Der promotionsbefähigende Studienabschluss sollte nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten einkommensabhängig eine Grundförderung von bis zu 1.350€ + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Beratung, Hochschulgruppen etc.).

Bewerbungsfrist: 15. Januar für eine Förderung ab dem Sommersemester und 15. Juli für eine Förderung ab dem Wintersemester.

Förderdauer:

  • Für Studierende: Entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2, maximal 3 Jahre.

Fragen zur Förderung: Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihre Anfrage abschicken, die FAQ zur Studienförderung für Deutsche und Geflüchtete, die FAQ zur Studienförderung für internationale Studierende oder die FAQ zur Promotionsförderung zur Kenntnis. Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie ebenfalls auf den jeweiligen FAQ-Seiten.

Weitere Informationen: https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/home

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet.

Orientierung des Studienwerkes: Politisch (Parteinähe: DIE LINKE).

Zielgruppe: Studieninteressierte ohne akademischen Bildungshintergrund (ab dem 1. Semester), deutsche und geflüchtete Studierende (Bachelor & Master) ab dem 2. Semester, internationale Studierende (Master) und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Sehr gut fachliche Leistungen.
  • Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements.
  • Identifikation mit den von der Rosa Luxemburg Stiftung vertretenen Werten, politischen Inhalten und Themen und Bereitschaft, diese in der Gesellschaft zu vertreten.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Studierende müssen noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Bei einer Bewerbung ausschließlich für das Masterstudium muss die Bewerbung im ersten Mastersemester erfolgen.
  • Internationale Studierende müssen Ihre Immatrikulation oder mindestens die Zulassung nachweisen.
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Hervorragender Studienabschluss, Zulassung zur Promotion und Betreuung durch einen Hochschullehrer in Deutschland.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Deutsche und geflüchtete Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Internationale Studierende im Master erhalten 870€ pro Monat. Deutsche Promovierende erhalten einkommensabhängig eine Grundförderung von bis zu 1.350€ pro Monat + 100€ Forschungskostenpauschale. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden. Internationale Promovierende erhalten 1.320€ pro Monat.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Ferienakademien, Bildungsreisen, Arbeitsgruppen etc.).

Bewerbungsfrist: 1. April (für einen Förderungsbeginn im Wintersemester) und 1. Oktober (für einen Förderungsbeginn im Sommersemester).

Förderdauer:

  • Für Studierende: Entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 2 Jahre mit Option auf eine Verlängerung um 2x6 Monate.

Fragen zur Förderung: Fragen zur Förderung und zur Bewerbung können Sie an folgende E-Mail-Adresse schicken: studienwerk(at)rosalux.org.

Weitere Informationen: https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk

Stiftung der deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann

Fachbereiche: Für alle Fachbereiche geöffnet.

Duales Studium: Ja, in Vollzeit.

Orientierung des Studienwerkes: Unternehmerisch.

Zielgruppe: Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierende (Bachelor & Master) und Promovierende.

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche fachliche Leistungen.
  • Ausgeprägtes Allgemeinwissen und vernetztes Denken.
  • Gesellschaftliches Engagement.
  • Zielstrebigkeit und ein zügiges Studium.
  • Bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllt sein.
  • Studierende müssen noch vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Bei einer Bewerbung ausschließlich für das Masterstudium muss die Bewerbung im ersten Mastersemester erfolgen.
  • Internationale Studierende müssen Ihre Immatrikulation oder mindestens die Zulassung nachweisen.
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1.
  • Für Promotionsförderung zusätzlich: Der promotionsbefähigende, hervorragende Studienabschluss sollte nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Zulassung zur Promotion muss erfolgt sein.

Finanzielle Förderung: Einkommensabhängig: Deutsche und geflüchtete Studierende erhalten monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€, die an die BAföG-Sätze angelehnt ist + 300€ Studienkostenpauschale. Promovierende erhalten einkommensabhängig eine Grundförderung von bis zu 1.350€ + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Seminare, Trainings zu Schlüsselqualifikationen und Management etc.).

Bewerbungszeitraum:

  • Für Studierende: 1. März bis 30. April 2021 (für einen Förderungsbeginn im Wintersemester). Die jeweils aktuellen Bewerbungsfristen sind der Homepage der Stiftung zu entnehmen.
  • Für Promovierende: 1. Juni bis 9. August 2021 (für einen Förderungsbeginn ab 1. Oktober 2021. Die jeweils aktuellen Bewerbungsfristen sind der Homepage der Stiftung zu entnehmen!

Förderdauer:

  • Für Studierende: Entspricht der Förderungshöchstdauer laut BAföG (= Regelstudienzeit des Studienganges).
  • Für Promovierende: 18 Monate mit Option auf eine Verlängerung. Maximal 3 Jahre.

Fragen zur Förderung: Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Klaus Murmann Stiftung für Fragen zur Förderung finden Sie hier. Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihre Anfrage abschicken, die FAQ zur Kenntnis.

Weitere Informationen: https://www.sdw.org/das-bieten-wir/studierende-berufstaetige/studienfoerderwerk-klaus-murmann/ueberblick.html

Studienstiftung des deutschen Volkes

Fachbereiche: Alle Fachbereiche

Duales Studium: Ja, in Vollzeit.

Zielgruppe: Bewerbung schon in der Schulzeit möglich, Studieneingangspahse; Studienverlauf; (Studienabschluss)

Formale Altersgrenze: Nein.

Förderkriterien: Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen

Finanzielle Förderung: Mind. 300€ monatlich. Studierende können zusätzlich monatlich eine Grundförderung von bis zu 812€ erhalten, die an die BAföG-Sätze angelehnt und einkommensabhängig ist. Promovierende erhalten einkommensabhängig eine Grundförderung von bis zu 1.350€ + 100€ Forschungskostenpauschale pro Monat. Familienzuschläge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können gewährt werden.

Ideelle Förderung: Ja. (Networking, Sprachkurse, Seminare, Praktikumsprogramm, etc.)

Bewerbungsfrist: n.A. - Bitte beachten Sie die besonderen Informationen zur Bewerbung

Förderdauer: Dauer des gesamten Studiums

Ansprechpartner:  Career-Service TH OWL / Studienstiftung des deutschen Volkes

Weitere Informationen: www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende/

Besondere Informationen zur Bewerbung: Selbstbewerbung mit Auswahltest nur im 1. und 2. Semester möglich. Ab 3. Semester Zugang über Vorschlag durch Lehrende oder Prüfungsamt.