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Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuell geltenden Regelungen in der Übersicht, Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie weitere Informationen zum Betrieb an der Hochschule.

Informationen für Studierende

Was muss ich tun, wenn ich mit dem Corona-Virus infiziert bin oder mir eine Quarantäneanordnung vorliegt?

Seit dem 30. November 2022 gilt:

Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt kostenfrei erfolgen.

Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.

Gezählt wird ab der Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

Was mache ich, wenn ich einen Warnhinweis über die Corona-Warn-App erhalten habe?

Sie sollten bei einer Warnung durch die App einen Schnelltest machen. Ist der Schnelltest positiv, sind Sie verpflichtet, sich mittels Schnell- bzw. PCR-Test kostenfrei in einer offiziellen Teststelle oder bei einer niedergelassenen Ärztin oder bei einem niedergelassenen Arzt nachtesten zu lassen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.

Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

Welche Wohnmöglichkeiten gibt es während des Studiums?

Auf unserer Seite "Wohnen in OWL" finden Sie gebündelt Informationen zum Wohnungsmarkt in Lemgo, Detmold und Höxter.

Welche Regelstudienzeit habe ich jetzt?

Ihr Studierendenausweis zeigt die „Standardregelstudienzeit“ an. Das Land NRW hat in Bezug auf die Pandemie die „individuelle Regelstudienzeit“ verlängert, das heißt:

  • Studierende, die seit dem Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, haben eine um 4 Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit
  • Studierende, die seit dem Wintersemester 2020/2021 eingeschrieben sind, haben eine  um  3 Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit
  • Studierende, die seit dem Sommersemester 2021 eingeschrieben sind, haben eine um 2 Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit
  • Studierende, die im Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben sind, haben eine um 1 Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit

Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse oder das Studierendenwerk eine Bescheinigung über die individuelle Regelstudienzeit benötigen, schicken Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an immatrikulationsamt@th-owl.de.

Bekomme ich meinen Semesterbeitrag für die Online-Semester zurück?

Nein, eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nicht möglich, da sich der Betrag aus laufenden Kosten zusammensetzt.

Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Studierendenwerksbeitrag:
    Das Studierendenwerk betreibt und finanziert nicht nur die Mensa, sondern auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel den Unterhalt von Wohnungen oder die Bearbeitung von BAföG-Anträgen.
     
  • AStA-Beitrag:
    Mit dem AStA-Beitrag werden ebenso laufende Kosten gedeckt, die auch anfallen, wenn keine Präsensveranstaltungen durchgeführt werden.
     
  • NRW-Ticket:
    Das Ticket ist nicht darauf angelegt, dass die Nutzung (auch privat) nachgewiesen wird, so dass eine Erstattung im Nachhinein in solchen Fällen nicht möglich ist. Darüber hinaus werden die Verträge auf Grundlage des Solidaritätsprinzips abgeschlossen. Somit ist der Preis nur auf dieser Grundlage kalkulierbar.
Was passiert mit meiner BAföG-Förderung?

Das Studierendenwerk Bielefeld informiert auf seiner Website über die förderungsrechtlichen Regelungen, die pandemiebedingte Studieneinschränkungen, wie Kurzarbeitergeld der Eltern oder Wegfall des eigenen Nebenjobs, ausgleichen.

Mein Fachpraktikum wurde verschoben oder abgesagt. Wie gehe ich damit um?

Grundsätzlich sollen Studierende, die aufgrund der derzeitigen Situation ihr Fachpraktikum/ Praxissemester nicht oder eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren können, dadurch keinen studienbedingten Nachteil erhalten. In der Regel werden die Prüfungsämter pragmatische Lösungen, wie bspw. eine Fristverlängerung für den Nachweis o.Ä. gewähren. Schauen Sie am besten direkt auf der Homepage Ihres Fachbereichs nach oder kontaktieren Sie Ihr zuständiges Prüfungsamt!

Finden Fremdsprachen-Angebote statt?

Aktuelle Informationen zu Fremdsprachen-Angeboten finden Sie auf den Seiten des ZA Fremdsprachen. Bei Fragen erreichen Sie das Team telefonisch oder per E-Mail über die angegebenen Kontakte.

Ich brauche Dokumente für meinen Auslandsaufenthalt. Wie kann ich die im aktuellen Semester bekommen?

Sofern Sie Austauschstudentin oder Austauschstudent an der TH OWL sind oder sich für ein Auslandssemester bewerben möchten, können Sie sich weiterhin per Mail an internationaloffice(at)th-owl.de wenden.

An wen kann ich mich wenden, wenn mich die aktuelle Situation überfordert und es mir seelisch nicht gut geht?

Wir befinden uns aktuell in einer besonderen Situation. Durch das Coronavirus sind unsere sozialen Kontakte und die Möglichkeit zur Arbeit zu gehen eingeschränkt. Wenn Sie an der TH OWL forschen, studieren, lehren oder arbeiten und Sie merken, dass Sie die Situation überfordert oder Sie mentale Unterstützung brauchen, haben Sie keine Scheu sich an die folgenden Adressen zu wenden

Informationen für Beschäftigte

Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TH OWL gibt es im internen Bereich für Beschäftigte.