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3G am Arbeitsplatz auf Prüfstand hingegen 3G-Pflicht in Präsenzprüfungen bleibt bestehen

Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz für Beschäftigte der TH OWL wird aktuell überprüft. Hingegen gilt weiterhin die 3G-Regelung in Präsenzprüfungen.

Frau mit Maske und Smartphone lehnt sich an eine Wand

Im Nachgang zur Novelle des Bundes-Infektionsschutzgesetzes hat das Land NRW die Nutzung der Übergangsfrist bis zum 2. April beschlossen. Deshalb bleiben viele der Corona-Regelungen aktuell noch in Kraft. Auch für die Präsenzprüfungen an unserer Hochschule im Prüfungszeitraum 2 gilt weiterhin die 3G-Regelung einschließlich deren Kontrolle.

Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz befindet sich aktuell in Prüfung und bleibt an unserer Hochschule zunächst weiterhin gültig. Zu Beginn der kommenden Woche (ab Montag, 21.03.2022) wird diese Überprüfung abgeschlossen sein und die Hochschule wird über das Ergebnis informieren.