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Corona-Maßnahmen entfallen

Seit dem 3. April 2022 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW.

Entsprechend der aktuellen Coronasschutzverordnung des Landes NRW gilt ab sofort:

  • Die Maskenpflicht entfällt.
  • Die 3G-Zugangskontrollen an der Hochschule entfallen.

Dieses ist allerdings nicht gleichbedeutend damit, dass keine Gefährdung mehr durch das Coronavirus besteht! Deshalb bittet das Präsidium der Hochschule: „Lassen Sie weiterhin Vorsicht und Verantwortung für sich und andere walten!“

Es gilt der Grundsatz: „Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“ Die AHA-L-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) und das Tragen einer Maske in Innenräumen (wenn nicht genügend Abstand zu anderen besteht) dienen weiterhin dem Schutz aller.