Entsprechend der aktuellen Coronasschutzverordnung des Landes NRW gilt ab sofort:
- Die Maskenpflicht entfällt.
- Die 3G-Zugangskontrollen an der Hochschule entfallen.
Dieses ist allerdings nicht gleichbedeutend damit, dass keine Gefährdung mehr durch das Coronavirus besteht! Deshalb bittet das Präsidium der Hochschule: „Lassen Sie weiterhin Vorsicht und Verantwortung für sich und andere walten!“
Es gilt der Grundsatz: „Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“ Die AHA-L-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) und das Tragen einer Maske in Innenräumen (wenn nicht genügend Abstand zu anderen besteht) dienen weiterhin dem Schutz aller.