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_id: '13193'
abstract:
- lang: eng
  text: Wenngleich die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den vergangenen Jahren
    eine erhebliche Bedeutungszunahme erfahren hat, sind zahlreiche Detailaspekte
    im Zusammenhang mit der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichts
    weiterhin nicht geklärt. Exemplarisch gilt es die Themenstellung hervorzuheben,
    welche externe Prüfungsinstanz künftig die Angaben des Nachhaltigkeitsberichts
    verifizieren soll. Hierfür kommen grds. zum einen Vertreter des Berufsstands der
    WP und zum anderen unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen - bspw. Umweltgutachter
    - in Frage. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beinhaltet
    Mitgliedstaatenwahlrechte hinsichtlich der Prüfungsinstanz. Am 10.07.2025 hat
    das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen
    RefE zur Transformation der CSRD in nationales Recht vorgelegt. Der Gesetzgeber
    plant die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts als Vorbehaltsaufgabe für die Vertreter
    des Berufsstands der WP auszugestalten. In diesem Zusammenhang sind 73 Stellungnahmen
    eingegangen. In rund der Hälfte der Stellungnahmen wird die Prüfungsinstanz im
    Kontext der Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts thematisiert. Angesichts dieser
    Resonanz wird im vorliegenden Beitrag zunächst die geplante Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts
    seitens des BMJV erörtert und anhand der eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet
    und kritisch gewürdigt.
author:
- first_name: Martin
  full_name: Stawinoga, Martin
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  last_name: Stawinoga
citation:
  ama: Stawinoga M. Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich WP oder
    auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der zum RefE
    eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen. <i>Der Konzern</i>.
    2025;(9):349-355.
  apa: Stawinoga, M. (2025). Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich
    WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der
    zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen. <i>Der Konzern</i>,
    <i>9</i>, 349–355.
  bjps: <b>Stawinoga M</b> (2025) Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich
    WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der
    zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen. <i>Der Konzern</i>
    349–355.
  chicago: 'Stawinoga, Martin. “Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich
    WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der
    zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen.” <i>Der Konzern</i>,
    no. 9 (2025): 349–55.'
  chicago-de: 'Stawinoga, Martin. 2025. Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts –
    ausschließlich WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine
    Analyse der zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen.
    <i>Der Konzern</i>, Nr. 9: 349–355.'
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    Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich WP oder auch Umweltgutachter
    und technische Sachverständige? Eine Analyse der zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes
    eingegangenen Stellungnahmen. In: <i>Der Konzern</i>. Düsseldorf, Handelsblatt
    Fachmedien GmbH (2025), Nr. 9, S. 349–355'
  havard: M. Stawinoga, Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich
    WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der
    zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen, Der Konzern.
    (2025) 349–355.
  ieee: M. Stawinoga, “Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich WP
    oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der zum
    RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen,” <i>Der Konzern</i>,
    no. 9, pp. 349–355, 2025.
  mla: Stawinoga, Martin. “Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich
    WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der
    zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen.” <i>Der Konzern</i>,
    no. 9, 2025, pp. 349–55.
  short: M. Stawinoga, Der Konzern (2025) 349–355.
  ufg: '<b>Stawinoga, Martin</b>: Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich
    WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der
    zum RefE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen, in: <i>Der
    Konzern</i> (2025), H. 9,  S. 349–355.'
  van: Stawinoga M. Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich WP oder
    auch Umweltgutachter und technische Sachverständige? Eine Analyse der zum RefE
    eines CSRD-Umsetzungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen. Der Konzern. 2025;(9):349–55.
date_created: 2025-09-19T07:44:35Z
date_updated: 2025-10-24T13:24:23Z
department:
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language:
- iso: ger
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place: Düsseldorf
publication: Der Konzern
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  - 1611-2296
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publisher: Handelsblatt Fachmedien GmbH
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title: Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich WP oder auch Umweltgutachter
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year: '2025'
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