Prüfungsamt Innenarchitektur


Verwaltungsangestellte Ann-Christin Pott
Raum: 2.105 | Fon: (05231) 769-6712
E-Mail: ann-christin.pott(at)th-owl.de
Sprechzeiten: Mo.-Do. 9.00 - 12.00 Uhr, Freitags nach Vereinbarung
Prüfungsausschussvorsitz Prof. Rütt Schultz-Matthiesen
Raum: 2.134 | Fon: (05231) 769-6365
E-Mail: ruett.schultz-matthiesen@th-owl.de
Sprechzeiten: Dienstag, ab 13.30 Uhr im Raum 2.134
Aktuell: Prüfungsplan und Semesterzeitplan
Prüfungsplan und aktuelle Infos für das WS 2024/25 finden Sie hier:
Prüfungsplan WS 24/25 Innenarchitektur NEU
Prüfungsplan WS 24/25 Innenarchitektur Bachelor/Master
Informationen zu den Prüfungen im WS 2024/25 der Innenarchitektur
Wenn Sie eine Notenbescheinigung oder Bescheinigung vom Prüfungsamt benötigen, dann denken Sie bitte daran, dass Sie sich bestenfalls mind. 7 Tage vorher melden, da die Bearbeitungsdauer ein wenig Zeit in Anspruch nimmt!
Prüfungsanmeldung
Prüfungen finden grundsätzlich in den Prüfungszeiträumen statt :am Ende eines Semesters oder vor Beginn des folgenden Semesters.
Für jede Prüfung, die sie in den Studiengängen der TH-OWL ablegen möchten, müssen sie sich anmelden.
Die Anmeldung erfolgt über das KIS-Portal und ist immer 2-3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum freigeschaltet. Bis eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraumes ist eine Abmeldung von der Prüfung möglich. Sollte aus technischen Gründen eine An- oder Abmeldung über das KIS-Portal nicht möglich sein, ist auch eine An- oder Abmeldung per E-Mail an das Prüfungsamt möglich (ann-christin.pott@th-owl.de).
Krankheit: Sollten Sie nach Ablauf der An-/Abmeldefrist zu einer Prüfung erkranken, muss ein gültiges ärztliches Attest in Papierform im Prüfungsamt vorgelegt werden.(entweder eine herkömmliche Krankschreibung beim Arzt erfragen oder dieses Formular durch den Arzt ausfüllen lassen – digitale Nachweise sind durch das Prüfungsamt z.Zt. noch nicht auslesbar und daher ungültig).
Bei Nicht-Erscheinen zu einer angemeldeten Prüfung ohne Attest wird eine 5,0 als Prüfungsnote eingetragen und ein Prüfungsversuch abgezogen.
Klausureinsichten
An folgenden Terminen können die Klausuren eingesehen werden:
- Tragwerkslehre: 7.4.25,4.117,14-16 Uhr
- Bauphysik: 7.5.25, 11.00 Uhr, R.6017, Antrag an das Prüfungsamt IA
- Kosten und Recht: bei Ilka Kraus erfragen
Vor Einsicht muss ein Antrag auf Klausureinsicht gestellt werden (Beim Prüfungsamt abgeben).
Fachpraktikum: Antrag auf Verlängerung der Nachweisfrist
Im Bachelor-Studiengang Innenarchitektur wird ein mindestens 8-wöchiges Fachpraktikum gefordert, dass im planenden Bereich (z.B. Architektur-/Innenarchitekturbüro, Messe- /Ladenbau, Bühnenbild, Bauämter, etc.) abzuleisten ist.
Sollten Sie aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen dieses Fachpraktikum nicht wie gefordert bis zum Ende des 4. Semesters nachweisen können, stellen Sie bitte per E-Mail einen formlosen „Antrag auf Verlängerung der Nachweisfrist für das Fachpraktikum“ mit kurzer Begründung an das beim Immatrikulationsamt in Lemgo (immatrikulationsamt@th-owl.de). Die Nachweisfrist wird dann in der Regel um ein Semester verlängert. Wiederholte Anträge sind möglich.
Ohne Nachweis des Fachpraktikums oder den o.g. Antrag droht nach dem 4.Semester die Exmatrikulation!
Auslandsstudien-/Praxissemester
Im 5.Semester ist im Studienverlaufsplan ein Auslandsstudien/Praxissemester vorgesehen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen aller Fächer des 1.-3. Semesters sowie mindestens zweier Fächer des 4. Semesters.
Auslandsstudiensemester: es müssen mindestens 24 ECTS an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule belegt werden. Der Nachweis erfolgt am Ende des Auslandssemesters über eine von der Gast-Hochschule auszufertigende Leistungsübersicht („Transcript of Records“), das im Prüfungsamt vorgelegt werden muss.
Praxissemester: es müssen mindestens 18 Wochen Vollzeit-Arbeit (Richtwert: 37,5 h/Woche) in planenden Betrieben nachgewiesen werden. Die Zeit kann auch auf mehrere Betriebe oder Zeiträume aufgeteilt werden, solange in Summe 18 Wochen dabei herauskommen. Der Nachweis über das Praxissemester wird vom Betrieb am Ende des Praktikums ausgefertigt und muss die Zeiträume sowie die ausgeführten Tätigkeiten stichpunktartig aufführen. Nachweis bitte in Papierform im Original mit Betriebsstempel und Unterschrift beim Prüfungsamt vorlegen!
Portfolio+Reflexion: Im Anschluss an das Auslandsstudien-/Praxissemester muss eine ausführliche Dokumentation und Bewertung verfasst und abgegeben werden (z.Zt. bei Prof. Rütt Schultz-Matthiesen). Diese Arbeit wird als „Portfolio+Reflexion“ mit 6 ECTS belegt und benotet. Eine Richtlinie als Hilfestellung zum Verfassen finden Sie hier.
Bachelor-/Masterthesis
BA-Innenarchitektur: Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussarbeit (Bachelorthesis) im 8. Fachsemester ist das Bestehen sämtlicher Fächer des 1. - 7. Semesters und des „wissenschaftlichen Vorprojektes“. Ausnahme: 2 Teilleistungen („KMs“) des kumulativen Moduls dürfen offen sein, müssen dann aber vor Antritt des Kolloquiums der Thesis bestanden sein.
Anträge zur Zulassung zur Bachelorthesis unter „Anträge“ . Der Antrag muss kurz nach Beginn des Thesis-Semesters ausgefüllt und im Prüfungsamt abgegeben werden.
Die ersten vier Wochen des Thesis-Semesters sind für das „wissenschaftliche Vorprojekt“ reserviert, dass der Grundlagenermittlung für die Erarbeitung der Thesis dient. Es wird mit einer Prüfung und Benotung abgeschlossen. Nur bei Bestehen des wissenschaftlichen Vorprojektes ist der Start in die eigentliche Thesis möglich! Die Bearbeitungszeit der Thesis beträgt maximal 8 Wochen. Nach dieser Zeit müssen die erarbeiteten Ergebnisse auf einem Hochschul-Server zu einem festgelegten Zeitpunkt hochgeladen werden (Benachrichtigung über Termin und Ort erfolgt durch das Prüfungsamt). Im Anschluß erfolgt die Präsentation der Thesis mit mündlicher Prüfung im Thesis-Kolloquium. Bei Nichtbestehen der BA-Thesis mit Kolloquium darf diese einmal wiederholt werden, wobei eine Bearbeitung desselben Themas ausgeschlossen ist.
MA-Innenarchitektur: Voraussetzung zur Anmeldung der MA-Thesis ist das Bestehen des MA-Projektes aus dem ersten Semester des MA-Studienganges.
Anträge zur Zulassung zur Masterthesis unter „Anträge“
Der Antrag muss kurz nach Bestehen des Masterprojektes ausgefüllt und im Prüfungsamt abgegeben werden.
Die Bearbeitungszeit der MA-Thesis beträgt maximal 4 Monate. Nach dieser Zeit müssen die erarbeiteten Ergebnisse auf einem Hochschul-Server zu einem festgelegten Zeitpunkt hochgeladen werden (Benachrichtigung über Termin und Ort erfolgt durch das Prüfungsamt). Im Anschluß erfolgt die Präsentation der Thesis mit mündlicher Prüfung im Thesis-Kolloquium. Bei Nichtbestehen der MA-Thesis mit Kolloquium darf diese einmal wiederholt werden, wobei eine Bearbeitung desselben Themas ausgeschlossen ist.
Anträge & Infoblätter
Rücktritt von einer Prüfung im Krankheitsfall
Antrag Bachelorthesis WS 2024-25 (PO 16)
Antrag Masterthesis WS 2024/25 (Regelstudienzeit 2 Semester/PO 2017)
Antrag Masterthesis SS 2025 (Regelstudienzeit 2 Semester/PO 2017)
Antrag Bachelorthesis WS 2024-25 (PO 16)
Antrag Bachelorthesis SS 25 (PO 16)
Löschung von Verbindlichkeiten
Antrag zur Mündlichen Ergänzenden Hochschulprüfung zur Erlangung der Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten (im Masterstudiengang I.A.-Raumkunst)
BAföG:
Voraussetzung für das Ausstellen des Formblattes 5 zur Verlängerung des Baföganspruchs ist der Nachweis der Erbringung der “üblichen Leistungen” bis Ende des 4.Semesters. Als “übliche Leistungen” gilt das Bestehen von mind. ⅔ aller Leistungen des 1.-4. Semesters (mind. 12 Pflichtfächer/ 80 ECTS).
Download Formblatt 5
Informationsblatt Bachelor Innenarchitektur (BPO 2024)
Informationsblatt Bachelor Innenarchitektur (PO 2016)
Informationsblatt Bachelor Portfolio + Reflexion
Informationsblatt für den Masterstudiengang
Ilias (Hochladen von Thesen):
Für Kontobesitzer: Hinweise zur Abgabe der Bachelorthesis bzw. Masterthesis
Konto-Einrichtung: Hinweise zur Abgabe der Bachelorthesis bzw. Masterthesis
Prüfungsordnungen
Alle Regelungen für die Bachelor-/Masterstudiengänge Innenarchitektur der TH-OWL stehen in einem übergeordneten Teil, der für die gesamte Hochschule gültig ist (Allgemeine Prüfungsordnung APO), und in einem speziellen Teil (SPO) der sich nur auf die o.g. Studiengänge bezieht.
NEU: Bachelorprüfungsordnung Innenarchitektur Vollzeit 2024 vom 23.04.2024
NEU: Bachelorprüfungsordnung Innenarchitektur Teilzeit 2024 vom 23.04.2024
Bachelorprüfungsordnung Innenarchitektur Vollzeit 2016 vom 20.09.2017
Bachelorprüfungsordnung Innenarchitektur Teilzeit 2016 vom 20.09.2017
Alle Regelungen für die Bachelor-/Masterstudiengänge Innenarchitektur der TH-OWL stehen in einem übergeordneten Teil, der für die gesamte Hochschule gültig ist (Allgemeine Prüfungsordnung APO), und in einem speziellen Teil (SPO) der sich nur auf die o.g. Studiengänge bezieht.
NEU:Masterprüfungsordnung Innenarchitektur-Raumkunst vom 6.05.2024
Masterprüfungsordnung Innenarchitektur-Raumkunst vom 20.09.2017
Master Prüfungsordnung vom 13. Januar 2012
Modulhandbuch, Studienverlaufsplan/Flyer und Praktikumsvertrag TZ
- Studienverlaufsplan/Flyer
- Modulhandbuch Bachelor Innenarchitektur nach BPO 2017
- Modulhandbuch Bachelor Wahlpflichtfächer nach BPO 2017