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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geltende Gesetze und Vorschriften beachten. Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der Hochschule Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

Am 2. Juli 2023 ist in diesem Zusammenhang das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) dient, in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam machen.

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde für die folgenden Hochschulen eine interne zentrale Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetzt eingerichtet:

  • Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
  • Hochschule für Gesundheit
  • Hochschule Hamm-Lippstadt
  • Hochschule Ruhr West
  • Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Meldungen über Regelverstöße an diese Meldestelle sind elektronisch oder telefonisch möglich.

Darüber hinaus besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständige Behörde beim Bund oder der EU vorzunehmen. Für die Hochschulen ist dies explizit die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz.

Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich ermutigen, die interne Meldestelle zu nutzen, damit wir direkt eine Verbesserung vor Ort bewirken können.

Bei allen Meldungen soll die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person sowie die Vertraulichkeit Dritter geschützt werden. Die Information über die hinweisgebende Person darf nur in definierten Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) herausgegeben werden. Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden beachtet.

Die Meldestelle ist zu Vertraulichkeit verpflichtet.

Meldekanäle

Elektronische Meldungen: whistleblower(at)th-owl.hochschulen.nrw

Telefonische Meldungen:

An die Mitarbeiter:innen der internen Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes:

Frau Steinweg: +49 23191128434 und

Herr Schäfer: +49 23191128258 und

Herr Kläver: +49 23818789293.

FAQ

Wer kann sich an die interne Meldestelle mit einem Hinweis wenden?

Die interne Meldestelle nimmt Hinweise von Beschäftigten im Sinne des § 2 HinSchG der folgenden Hochschulen entgegen:

  • Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
  • Hochschule für Gesundheit
  • Hochschule Hamm-Lippstadt
  • Hochschule Ruhr West
  • Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Zu welchen Themen kann ich der internen Meldestelle Hinweise geben?

Wenn sich der Hinweis auf Verstöße gegen Strafgesetze, bestimmte Bußgeldvorschriften oder gegen sonstige in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes genannte Vorschriften bezieht, sind Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Da dies nicht immer ganz einfach zu beurteilen ist, sprechen Sie uns im Zweifel gerne an und wir werden versuchen, den Sachverhalt gemeinsam zu beurteilen.

In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen insbesondere Straftaten (z.B. Korruption, Diebstahl, Betrug etc.) und Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes oder der kerntechnischen Sicherheit.

Wer erfährt von meinem Hinweis?

Ihre Meldung wird von der internen Meldestelle vertraulich behandelt, die Vorgaben dazu finden sich in den §§ 8 und 9 des HinSchG.

Zunächst erhält nur die interne Meldestelle Kenntnis von Ihrem Hinweis. Wir prüfen die getätigten Angaben auf Plausibilität und leiten dann bei Bedarf Folgemaßnahmen ein.

Kann ich auch anonyme Hinweise übermitteln?

Eine vollständige Anonymität kann die interne Meldestelle nicht garantieren.

Dies liegt zum einen daran, dass der Hinweis möglicherweise Informationen enthält, die nur einem kleinen Personenkreis zugänglich sind oder auf andere Weise Rückschlüsse auf die Person zulassen. Zum anderen besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht der internen Meldestelle und weiterer beteiligter Personen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Dennoch werden Hinweise, die ohne Absenderangabe bei uns eingehen, von uns bearbeitet und es wird nicht aktiv versucht, die Identität zu ermitteln.

Wie ist das Verfahren, wenn ich einen Hinweis einreiche?

Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie von uns innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.

Innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung des Hinweises erhalten Sie von uns eine begründete Rückmeldung über bereits ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen. Dies kann jedoch nur insoweit erfolgen, als dadurch nicht die Rechte anderer Personen (insbesondere der im Hinweis Genannten) beeinträchtigt werden.

Dies gilt natürlich nicht im Falle anonym eingegangener Hinweise.

Datenschutzinformationen

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
vertreten durch Professor Dr. Jürgen Krahl, dieser vertreten durch die Kanzlerin Nicole Soltwedel
Campusallee 12
32657 Lemgo

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Datenschutzbeauftragte
Campusallee 12
32657 Lemgo
E-Mail: datenschutz(at)th-owl.de 

Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

Für Hinweisabgabe
IP WAN des Endgerätes, von dem die Meldung eingereicht wird
Ggf. Name und Kontaktdaten
Benötigte personenbezogene Daten, die Inhalt Ihrer Meldung sind. 

Für die Einleitung von Folgemaßnahmen

Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.