Nutzerbereich
Sie möchten das FABLAB|OWL nutzen? Laden Sie sich einfach unsere Nutzungsvereinbarung herunter und senden Sie uns diese bitte ausgefüllt per E-Mail (info@fablab-owl.de) oder Post zu. Sie erhalten dann weitere Nachricht. Bei einer Abmeldung reicht eine kurze Mail mit dem Hinweis!
FAQs - Frequently Asked Questions
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bitte berücksichtige, dass sich die Antworten auf die hier gestellten Fragen im Laufe der Zeit ändern können. Das FABLAB|OWL befindet sich im Aufbau und unterliegt auch immer einem stetigen Wandel. Im Zweifel sprich uns einfach an, dann werden wir gemeinsam eine passende Lösung finden.
Was ist ein FabLab?
FabLab steht für Fabrication Laboratory und ist eine offene Werkstatt mit computergesteuerten Maschinen wie 3D-Drucker und CNC-Fräsen. Desweitern steht in einem FabLab Ausrüstungen und Arbeitsplätze zur Verfügung, so dass dort viele verschiedene Projekte umgesetzt werden können.
Wo ist das FabLab|OWL?
Das FabLab|OWL ist seit April 2018 im Gebäude 3 der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo, wie auch auf dem Campus in Detmold zu finden. Siehe auch die Anfahrtsbeschreibung hier.
Welche Ausstattung hat das FabLab|OWL?
Siehe Ausstattung!
Ich bin interessiert! Wo bekomme ich mehr Infos?
Besuche uns einfach am OPEN LAB! Termine findest Du unter den Öffnungszeiten. Interessenten sind bei diesen Treffen herzlich willkommen. Komm einfach vorbei!
Kann ich spontan vorbeischauen und mir das FabLab mal ansehen?
Leider ist das nicht möglich. Komm am besten zum OPEN LAB um mal einen Einblick in die FabLab Welt zu bekommen. Wenn Du das nicht einrichten kannst, schreib bitte eine E-Mail an info@fablab-owl.de, vielleicht können wir Dir einen Besichtigungstermin anbieten.
Wann hat das FabLab geöffnet?
Wann das FabLab geöffnet ist, kannst du im Bereich Öffnungszeiten sehen.
Kann ich im FabLab mein privates Projekt bearbeiten?
Ja. Wir würden uns aber darüber freuen, wenn du dein Projekt erläuterst und für andere Mitglieder des FabLab´s eine kurze Beschreibung verfasst, um Ihnen dein Projekt zu erläutern. So können wir eine umfassende Wissensdatenbank aufbauen, von der alle profitieren.
Was kostet mich die Benutzung der Maschinen im FabLab?
Das FabLab|OWL ist ein von der Hochschule Ostwestfalen-Lippe unterstütztes Projekt. Wir möchten jedermann den Zugang zu kostenneutralen Bedingungen zur Verfügung stellen.
Kann ich einfach so ins FabLab kommen und dort arbeiten?
Nein. Ob das FabLab für Besuch offen ist, kannst du im Kalender nachsehen. An den Maschinen kannst du erst nach einer entsprechenden Einweisung und Workshop-Teilnahme arbeiten.
Kann ich mein Projekt, an dem ich gerade arbeite, im FabLab lassen, wenn ich am nächsten Tag wiederkomme?
Nein. Leider haben wir nicht den Platz, um allen fair mit diesem Wunsch nachzukommen.
Kann ich bei Euch einen 3D-Drucker/Fräs-Job in Auftrag geben?
Nein. Wir machen keine Auftragsarbeiten. Wir sind eine offene Werkstatt und unterstützen den DIY-Gedanken. Selber machen ist also angesagt! ;-)
Kann ich die Maschinen bedienen?
Zu jeder Maschine gibt es eine Anleitung sowie Nutzerinnen oder Nutzer des FabLabs die sich auskennen, Euch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es ist wirklich nicht schwer zu lernen die Geräte zu bedienen.
Welche Workshops gibt es?
In dem Veranstaltungskalender könnt Ihr sehen, welche Termine in den nächsten Wochen schon feststehen.
Wie finanziert sich das FabLab?
Das FabLab|OWL finanziert sich aus Geldern die die Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Verfügung stellt, sowie aus Spenden.
Für wen ist das FabLab gedacht?
Grundsätzlich steht das FabLab|OWL jedem offen, der eine Idee realisieren oder neue Herstellungsverfahren selbst ausprobieren möchte. Ob jung oder alt, Tüftler/in oder Technik-Laie, gefragt sind alle, die eine Vision – für einen Gegenstand oder ein eigenes Produkt – haben und in den eigenen vier Wänden an ihre Grenzen stoßen.
Aber auch institutionelle und gewerbliche “Entwickler/innen“ sind eingeladen, das FabLab zu nutzen und sich mit ihrem vorhandenen KnowHow einzubringen.
Wie sieht das FabLab aus?
Finde es heraus!
Wieviel kostet das?
Das FabLab|OWL wird zur Zeit seitens der Hochschule Ostwestfalen-Lippe finanziell getragen. Die Nutzung ist somit zunächst kostenfrei.
Wie werde ich Nutzerin oder Nutzer?
Komm am besten bei einem OPEN LAB - Tag vorbei. Da kannst Du unsere Werkstatt anschauen und Fragen loswerden. Und wenn Du willst, kannst Du dann einen ausgefüllte Nutzungsvereinbarung abgeben.
Wem gehört die Idee zu dem Gegenstand, den ich im FabLab herstelle?
Alle Ideen, dokumentiert in Datensätzen und Konstruktionsplänen, gehören immer den Urheber/innen!
Kommerziell nutzen darf eine Idee niemand ohne Erlaubnis der Urheber/innen. Somit auch Niemand der es eventuell zufällig im FabLab gesehen hat und diese Idee quasi jetzt vermarkten will.
Wie kann ich euch unterstützen?
Wir sind auf Spenden – die von der Steuer abzugsfähig sind – und auf Unterstützung jeglicher Art angewiesen. Wir freuen uns über jeden, der auf seine Weise etwas zu unserem Entwicklungs-, Bildungs- und Produktionsprojekt beiträgt. Bitte sprecht uns einfach an.
Wer etwas spenden möchte, nimmt bitte Kontakt zur FabLab|OWL - Leitung auf. Auch Sachspenden in Form von Material usw. sind gerne gesehen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) (Anlage1)
Wir wollen, dass allen Nutzerinnen und Nutzern ein angenehmes, sauberes und sicheres Arbeiten möglich ist und der Werkstattbereich in gutem Zustand erhalten bleibt. Aus diesem Grund bitten wir Sie, folgende allgemeine Nutzungsbedingungen des FabLab|OWL zu beachten.
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung aller Räumlichkeiten des FabLab|OWL, sowie für die Nutzung des Werkstattinventars, vor allem der Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsplätze.
2. Nutzungsberechtigung
Für die Nutzung des FabLab|OWL, ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung erforderlich. Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln:
a) die allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)
b) der Werkstattregeln
c) evtl. notwendige Einzelvereinbarungen
sowie der Beachtung der Hinweise zum Arbeitsschutz und Datenschutz.
Für die Nutzung des FabLabs ist ein privater Haftpflichtversicherungsschutz zwingend notwendig!
Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist ausgeschlossen.
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist jederzeit möglich und muss schriftlich über das dafür vorgesehene Formular erfolgen.
Über den Abschluss der Nutzungsvereinbarung entscheiden die Verantwortlichen des FabLab|OWL.
3. Nutzungsvoraussetzungen
a) Die Nutzung des FabLab|OWL ist erst nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung möglich.
b) Vor der Nutzung einer Maschine oder eines Gerätes muss eine Einweisung durch eine/n beauftragte/n, sachkundige/n Mitarbeiter/in des FabLab|OWL erfolgen und dies schriftlich dokumentiert werden. Eine Nutzung ohne vorherige Einweisung ist strengstens untersagt. Bei Unklarheiten während der Nutzung richten Sie sich bitte sofort an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des FabLab|OWL.
c) Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des FabLab|OWL ist dazu berechtigt, den Nutzerinnen und Nutzern des FabLabs Anweisungen zu erteilen, sofern dies notwendig ist, um den geordneten Betrieb, die Ordnung und die Sicherheit aufrechtzuerhalten oder die Einhaltung der Werkstattregeln sicherzustellen. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Werden diese Anweisungen mutwillig missachtet, kann dem jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot erteilt werden. Wird ein dauerhaftes Hausverbot verhängt, ist die Nutzungsvereinbarung automatisch hinfällig.
d) Zu den offiziellen Öffnungszeiten steht das FabLab|OWL zur Verfügung. Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten sind möglich. Im Falle einer geschlossenen Veranstaltung in den Räumlichkeiten des FabLab|OWL haben die Nutzerinnen und Nutzer keinen Anspruch auf Zutritt.
4. Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit
a) Das Werkstattinventar wird den Nutzerinnen und Nutzern in funktionsfähigem Zustand durch das FabLab|OWL zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit bzw. jederzeitige Nutzung des Werkstattinventars. Aus technischen oder anderen Gründen (wie z.B. unvorhersehbare technische Defekte, Wartungs- oder Sicherheitsvorkehrungen, Stromausfälle und ähnliches) kann es vorkommen, dass Bereiche des FabLab|OWL oder aber auch das ganze FabLab|OWL vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Hieraus leiten sich keine Ansprüche auf Rückerstattung eventuell entstandener Kosten der Nutzerinnen und Nutzer ab.
b) Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer bemerkt, dass eine Maschine, ein Gerät, ein Werkzeug oder ein anderer Gegenstand des Werkstattbereichs beschädigt oder defekt oder nicht mehr vollkommen funktionstüchtig ist, ist dies unverzüglich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des FabLab|OWL zu melden.
5. Gerätenutzung
a) Alle Nutzerinnen und Nutzer sind dazu verpflichtet, sich für den sicheren und sachgemäßen Umgang mit den Maschinen, Geräten und Werkzeugen von dafür beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FabLab|OWL einweisen zu lassen. (s. 3. b))
b) Alle Nutzerinnen und Nutzer sind dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Bedienungshinweise und die Hinweise an den Maschinen einzuhalten.
c) Die Arbeitsplätze und alle verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen im selben oder besseren Zustand als bei Nutzungsbeginn hinterlassen werden.
d) Bei der Nutzung der Maschinen, Geräte und Werkzeuge gilt das „First-Come-First-Served“-Prinzip. Das bedeutet, dass die erste Person, die ein freies Gerät in Betrieb nimmt, dies nutzen darf. Ist das Gerät belegt oder warten mehrere Nutzerinnen und Nutzer auf dasselbe Gerät, sollte eine Absprache untereinander stattfinden, um die Wartezeiten zu verkürzen.
6. Verhalten der Mitglieder
a) Alle Räume und das komplette Werkstattinventar des FabLab|OWL sind durch die Nutzerinnen und Nutzer sorgsam und schonend zu behandeln. Jede Nutzung, für die das entsprechende Gerät nicht bestimmt ist, ist untersagt. Jede mutwillige Beschädigung des Werkstattinventars wird der jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt. Die Kosten des normalen Verschleißes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch werden vom FabLab|OWL getragen.
b) Alle Nutzerinnen und Nutzer haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb des FabLab|OWL und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe nicht beeinträchtigt wird. Andere Personen dürfen weder gefährdet, noch belästigt werden.
c) In den Räumen des FabLab|OWL und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe besteht ein absolutes Rauchverbot. Außerdem dürfen keine alkoholischen Getränke oder Rauschmittel / Drogen konsumiert werden.
d) Bei der Nutzung des Werkstattinventars sind sämtliche schriftliche und mündliche Vorgaben der FabLab Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Dies gilt auch für schriftliche Gebrauchsanweisungen, Bedienhinweise, Sicherheitshinweise und die Werkstattregeln.
e) Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich dazu, die Arbeitsplätze, Maschinen, Geräte und Werkzeuge sauber zu halten. Zu Beginn der Nutzung müssen erkennbare Mängel, Schäden oder Verunreinigungen gemeldet werden, um zu belegen, dass die jeweilige Nutzerin oder der jeweilige Nutzer für die Verunreinigung oder Beschädigung nicht verantwortlich ist und somit der Beseitigungspflicht zu entgehen.
7. Haftungsregelungen
Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird nur im Fall einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens der FabLab|OWL - Verantwortlichen oder seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen.
Das FabLab|OWL haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Das FabLab|OWL haftet nicht für Schäden, die den Nutzerinnen und Nutzern oder Dritten durch unsachgemäße oder mutwillige Handlungen Dritter (z.B. durch Hacker oder Viren) entstehen oder durch Verlust von Daten oder durch Bekanntwerden geheimer Daten.
Das FabLab|OWL haftet nicht für bei der Nutzung beschädigtes Verbrauchsmaterial, es sei denn, die Schäden sind durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der FabLab|OWL - Verantwortlichen oder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstanden.
Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer sind eigenverantwortlich in ihrem Handeln und hafteten für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden selbst. Sie müssen den Versicherungsschutz über ihre eigene Privat- Haftpflichtversicherung regeln.
Darum nochmals: Keine Nutzung und keine Teilnahme an FabLab|OWL - Veranstaltungen ohne Privat-Haftpflichtversicherung!
8. Kündigung
Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Bereits begonnene Arbeiten können trotz Kündigung fertiggestellt werden, soweit dies für die FabLab|OWL Verantwortlichen und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unzumutbar ist.
9. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer werden zur Verwaltung des FabLab|OWL gespeichert. Näheres hierzu in den Hinweisen zum Datenschutz.
10. Schlussbestimmungen
Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten. Falls einzelne Teile dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, so bleiben die anderen Teile trotzdem wirksam.
Anstelle der unwirksamen Teile gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt das deutsche Recht.
Lemgo, den 19.04.2018
Leitung FabLab|OWL
Werkstattregeln (Anlage 2)
Die Werkstattregeln sollen der Sicherheit dienen und einen ordnungsgemäßen Ablauf aller Tätigkeiten im Werkstattbereich gewährleisten. Sie gelten für alle im Werkstattbereich befindlichen Personen. Die Werkstattregeln werden durch das Betreten der Werkstatträumlichkeiten verbindlich anerkannt.
1. Grundsätzliche Sicherheitsvorschriften
a) Nutzerinnen und Nutzer des FabLab|OWL müssen sich sowohl über den Standort von Verbandskästen, Feuerlöschgeräten und weiterer Sicherheitseinrichtungen, als auch über den Verlauf der Fluchtwege und die anwesenden Ersthelfer informieren.
b) Das Arbeiten in den Laborgebäuden ist nur nach einer Unterweisung über die Gefahren und Verhaltensregeln im Werkstattbereich gestattet. Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Vor dem Arbeiten mit Werkzeugmaschinen sind zusätzliche Einweisungen erforderlich. Diese Einweisungen müssen durch das FabLab-Personal durchgeführt und schriftlich festgehalten werden. Jeder Nutzer muss jederzeit beweisen können, dass er eine für die jeweilige Maschine entsprechende Unterweisung erhalten hat.
c) Die FabLab Mitarbeiter/ innen haben im gesamten Werkstattbereich die Weisungsbefugnis. Alle Anweisungen, die der Sicherheit dienen, müssen befolgt werden.
Personen, die durch ihr Verhalten den ordnungsgemäßen Betrieb des FabLabs stören, dürfen durch die FabLab Mitarbeiter aus dem FabLab verwiesen werden.
d) Unfälle müssen sofort dem verantwortlichen FabLab Mitarbeiter/in gemeldet werden.
e) Bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen informieren Sie bitte vor dem Betreten den verantwortlichen FabLab Mitarbeiter darüber.
2. Allgemeine Regeln für das Arbeiten im FabLab|OWL
a) Nur Nutzerinnen und Nutzer des FabLab|OWL dürfen die Räumlichkeiten des FabLabs betreten. Darüber hinaus ist der Zutritt Personen untersagt, die unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln stehen.
b) Alle vorhandenen Warn- und Hinweisschilder sind ohne Ausnahme zu beachten.
c) Manipulation sowie das Verändern von Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen ist unzulässig.
d) Jede Art der Nahrungsaufnahme ist im Werkstattbereich untersagt. In allen Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot.
e) Jede Nutzerin oder Nutzer muss die entsprechende persönliche Schutzausrüstung der auszuführenden Tätigkeit gemäß der Betriebsanweisung verwenden.
f) Die Betriebsanweisungen der einzelnen Arbeitsplätze, Maschinen, Geräte, etc. sind zu befolgen. Diese ersetzen aber nicht die Einweisung für das entsprechende Gerät durch einen FabLab Mitarbeiter.
g) Es darf nur geeignetes Material oder von einem FabLab Mitarbeiter freigegebenes Material für die entsprechende Maschine oder das Werkzeug verwendet werden.
h) Wenn mehrere Nutzerinnen oder Nutzer auf eine Maschine oder ein Werkzeug warten, sollte eine Absprache untereinander stattfinden, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
i) Die Räumlichkeiten des FabLab OWL sind stets in Ordnung zu halten. Nach Beendigung der Tätigkeiten sind die Arbeitsplätze aufzuräumen und so zu verlassen, wie man sie vorgefunden hat. Die Werkzeuge müssen an ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt werden. Nicht benötigtes Material ist zurück zu sortieren, sowie Restmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen.
j) Es besteht seitens des Nutzers von gefährlichen Stoffen eine Informationspflicht vor Arbeitsbeginn. Bei der Benutzung von Gefahrstoffen müssen die jeweils vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Lagerung von Gefahrstoffen an den Arbeitsplätzen über den Tagesbedarf hinaus, ist unzulässig.
k) Versuchsaufbauten sind vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes oder der Räumlichkeiten vom Netz zu trennen.
l) Maschinen dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
m) Auf den Arbeitsplatzrechnern darf keine Software installiert oder deinstalliert werden. Dies ist nur erlaubt, wenn der verantwortliche FabLab Mitarbeiter dies ausdrücklich angeordnet hat.
n) Alle Flucht- und Rettungswege sind ständig frei zu halten.
o) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Rechner sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen an diesen müssen unverzüglich dem zuständigen FabLab Mitarbeiter gemeldet werden. Die Maschinen sind still zu setzen und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ist der Benutzer voll ersatzpflichtig.
p) Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden wie auch die Zweckentfremdung und Manipulation ist der Benutzer voll ersatzpflichtig. Das FabLab OWL haftet nicht für persönliche und materielle Schäden, die nachweislich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Ersatzansprüche gegen das FabLab OWL sind ausgeschlossen.
q) Es dürfen keine Sachen im FabLab gelagert werden. Herumliegende unbeschriftete Sachen werden entsorgt oder als Spende verwertet.
r) Bei Arbeiten an elektrischen und elektronischen Systemen:
• Jede Person hat sich vor dem Einschalten einer elektrischen Anordnung mit deren Aufbau, Arbeitsweise und Bedienung der benutzten Geräte vertraut zu machen sowie sich vom einwandfreien Zustand des Gerätes/Anlage zu überzeugen. Es ist seine besondere Pflicht, sich über die Möglichkeit des schnellen Abschaltens der gesamten Anordnung genau zu informieren. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem verantwortlichen FabLab Mitarbeiter zu halten.
• Bei Störungen sofort Spannung abschalten/Netzstecker ziehen und den verantwortlichen FabLab Mitarbeiter im Werkstattbereich informieren. Ein vorhandener Not-Aus-Schalter ist zu betätigen.
• Reparaturen an elektrischen Geräten und Anlagen dürfen nur durch speziell geschultes Personal durchgeführt werden.
• Keine Netzspannung verwenden! Maximal 60V Gleich- oder 25Veff Wechselspannung (Schutzkleinspannung). Auch nicht durch Zusammenschalten von Netzteilen/Akkus!
Lemgo, den 19.04.2018
Leitung FabLab|OWL