Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist Voraussetzung für eine leistungsfähige, im internationalen Wettbewerb anerkannte wissenschaftliche Einrichtung und deren Arbeit. Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat die TH OWL auf der Grundlage des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe erlassen. Ziele dieser Ordnung sind die Prävention wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Zur Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TH OWL
Als zentrale Ansprechperson für Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens steht den Mitgliedern und Angehörigen der TH OWL die vom Senat bestellte Ombudsperson bzw. deren Stellvertretung zur Verfügung. Die Ombudsperson nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und prüft vertraulich, ob hinreichend konkrete Anhaltspunkte für ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen.
Ombudsperson: Prof.´in Dr. Susanne Kost (FB G)
Stellvertretende Ombudsperson: Prof. Dr. rer. nat. Markus Lange-Hegermann (FB IAT)
Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an das überregional tätige Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland zu wenden. Dieses ist ein vom OWID e. V. eingesetztes Gremium, das allen Wissenschaftler:innen in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlicher Integrität zur Seite steht.
Stellt die Ombudsperson einen hinreichenden Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten fest, leitet sie diesen an die vom Senat bestellte Untersuchungskommission (UK) zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens weiter. In Kooperation mit der Hochschule für Musik Detmold (HfM) wurde eine gemeinsame Untersuchungskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingerichtet. Diese prüft konkrete Verdachtsfälle nach Vorprüfung durch die Ombudsperson und erarbeitet Vorschläge für Konsequenzen, falls sich ein Verdacht bestätigt.
Hier die gewählten Ansprechpartner:innen:
| Mitglied | Stellvertretung |
Ombudsperson | Prof.´in Dr. Susanne Kost | Prof. Dr. rer. nat. Markus Lange-Hegermann |
Untersuchungs-kommission | Prof. Dr. mult. Carsten Röcker | Prof.´in Dr. rer. nat. Miriam Pein-Hackelbusch |
Prof. Dr.-Ing. Christian Jolk | Prof. Dr. rer. nat. Burkhard Wrenger | |
Linda Mateika | Horst Michaely | |
Prof. Dr.-Ing. Malte Kob (HfM) | Prof. Dr. Malte Sachsse (HfM) |