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Praxisintegrierte Studiengänge

Der Studiengang Landschaftsarchitektur kann auch in praxisintegrierter Varianten studiert werden. Infos dazu findet ihr auf dieser Seite.

Für diese Studienformen gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie für die klassischen Studiengänge.

Zulassungsvoraussetzungen Landschaftsarchitektur:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife
  • Berufliche Qualifikation
  • Sprachniveau Deutsch: C1

Praxisintegriertes Studium Landschaftsarchitektur 

Während des praxisintegrierten Studiums der Landschaftsarchitektur sind die Studierenden bereits bei der Kooperationsstelle beschäftigt und arbeiten dort während der vorlesungsfreien Zeit und im Praxissemester (5. Semester).

Mit dem Gehalt finanzieren die Studierenden ihr Studium und haben gleichzeitig einen gesicherten Einstieg in das Berufsleben.

Ihre Abschlussarbeit schreiben die Studierenden in der Regel über eine Aufgabenstellung aus ihrer beruflichen Praxis, so erhält die Kommune mit den Absolvent:innen bereits eingearbeitete Mitarbeiter:innen, die sofort vollwertig einsetzbar sind.

Für die Kommunen und Betriebe bedeutet dies: 

  • Nachwuchssicherung und Fachkräftebindung
  • Praxisnahe Ausbildung und Wissenstransfer
  • Frühzeitige Integration ins Team
  • Attraktivität als Arbeitgeber steigern

Was sagt eine ehemalige Studierende des praxisintegrierten Studienganges Landschaftsarchitektur darüber?

Der Fachbereich bietet Ihnen deshalb an, als Netzwerkknoten zwischen Ihnen als Grünflächen- oder Gartenamtsleiterin / Gartenamtsleiter o.ä. zu fungieren und ggf. interessierte Studienanfänger:innen an Sie weiter zu vermitteln. 

Sollte dieses Angebot bei Ihnen auf Interesse stoßen, bitte ich Sie sich bei uns zu melden und einen Ansprechpartner in Ihrem Hause / der Personalverwaltung Ihrer Institution zu benennen.

Kontakt: 

Prof. Dr. Ralf Steffen - ralf.steffen(@)th-owl.de

oder

Melanie Wilke, MSc. - melanie.wilke(@)th-owl.de