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Gleichstellung

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der Frauen wahr, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind.

  • Sie wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin, insbesondere auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der Mittelvergabe.
  • Sie berät und unterstützt Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.
  • Sie wirkt mit bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, bei der Aufstellung des Gleichstellungsplans und des Gleichstellungskonzepts sowie dem Erstellen der Umsetzungsberichte hierzu.
  • Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben an den Sitzungen der Hochschulwahlversammlung, des Senats, des Hochschulrates, des Präsidiums, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.