Der Notfall KiZ kann genutzt werden, wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn
- Kurzarbeitergeld bezogen wird,
- Selbstständige derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
- weniger Bezüge durch entfallene Überstunden bestehen oder
- derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wird (nicht „Hartz IV“).
Der Notfall-Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind und kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Mit dem KiZ Lotsen können Sie schnell und einfach feststellen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.
Informationen zur Beantragung und auch zum regulären Kinderzuschlag finden Sie im Flyer der Familienbetreuung Lippe.