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Informationen für Beschäftigte

Neben den Angeboten des Familienservice und den Kooperationen mit regionalen Kitas und Tagespflegepersonen hält die Technische Hochschule OWL weitere Möglichkeiten vor, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über ihre To-dos als Beschäftigte oder Beschäftigter vor, während und nach der Elternzeit.

Außerdem bekommen Sie hier Informationen dazu, wie Sie kurzeitige Arbeitsverhinderung sowie Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können.

Viele der folgenden Links sind nur im Intranet der Hochschule abrufbar.

Beruf und Pflege

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Nach §2 des Pflegezeitgesetzes haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für eine/n pflegebedürftige/n nahen Angehörige/n in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Um Einkommensverluste abzufedern, können pflegende Angehörige Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung der/des nahen Angehörigen beantragen.

Pflegezeit

Beschäftigte können für bis zu 6 Monate voll oder teilweise aus dem Beruf aussteigen, um eine/n nahe/n Angehörige/n in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dies gilt auch für minderjährige nahe Angehörige – die Betreuung muss dabei nicht häuslicher Umgebung stattfinden. Um eine/n nahe/n Angehörige/n in ihrer/seiner letzten Lebensphase zu begleiten, ist ein beruflicher Ausstieg für bis zu 3 Monate möglich. Einkommensverluste können durch Beantragung eines zinslosen Darlehens abgemildert werden.

Familienpflegezeit

Sofern ein/e nahe/r Angehörige/r länger pflegebedürftig ist, haben Beschäftigte die Möglichkeit bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese/n in häuslicher Umgebung zu pflegen. Auch in diesem Fall ist die Beantragung eines zinslosen Darlehens möglich.

Siehe zum Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens die Ausführungen oben.

Wichtige externe Links

Für Eltern
Hier finden Sie weiterführende Informationen rund um Beruf und Kind
Mutterschutzrecht und Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen
Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus
Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern
  • Betreuungskostenzuschuss vom Jugendamt
    Es gibt einen Zuschuss für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder durch eine Tagesmutter, welchen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt schriftlich beantragen können. Der Zuschuss hängt ab vom Einkommen der Eltern, von der Zahl der Kinder in der Familie und vom Umfang der Kinderbetreuung.
     
  • Unterhaltsvorschuss
    Zahlt der nicht im Haushalt lebende Elternteil des Kindes keinen Unterhalt für das Kind, kann beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
     
  • Kinderzuschlag
    Sind Eltern zwar in der Lage, ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder sicherzustellen, so können sie u. U. für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt und für das sie Kindergeld beziehen, einen Kinderzuschlag erhalten. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld. Zuständig ist die Familienkasse der Arbeitsagentur.
     
  • Schulbedarfspaket  
    Das Schulbedarfspaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen und gleichberechtigt am Unterrichtsgeschehen teilhaben können.
     
  • Bundesstiftung Mutter und Kind
    Die Bundesstiftung stellt Mittel bereit, um Frauen in Notlagen hinsichtlich der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes zu helfen.