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Informationen für Studierende

Ein Studium mit Kind zu absolvieren, erfordert von jungen Eltern viel Organisationsgeschick, Kommunikationsstärke und Flexibilität.

Ähnliches gilt für Studierende, die Angehörige pflegen.

Auf dieser Seite bekommen Sie alle wichtigen Informationen zu Angeboten an der TH OWL, rechtlichen Regelungen und Anlaufstellen an Ihrem Studienort:

Schwangerschaft und Studium

FAQ zu Schwangerschaft und Studium

Was muss ich beachten, wenn ich meine Schwangerschaft der Hochschule melde? Wo bekomme ich Hilfe und Beratung? Diese und weitere Fragen, die sich schwangeren Studentinnen häufig stellen, beantworten wir hier:

FAQ

 

Nachteilsausgleich aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutzfrist und Stillzeit

Infoblatt und Antrag Nachteilsausgleich im Studium bzw. bei Prüfungen für Studentinnen während Schwangerschaft, Mutterschutzfrist und Stillzeit

Studium mit Kind

Nachteilsausgleich aufgrund von Kindererziehung

In jeder Prüfungsordnung gibt es den Paragraphen „Studierende in besonderen Situationen“. Dieser enthält besondere Regelungen hinsichtlich des Ablegens von Prüfungen für Studierende, bei denen der Mutterschutz greift, die Elterngeld beziehen oder die sich um die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen.

Infoblatt und Antrag Nachteilsausgleich im Studium bzw. bei Prüfungen für Studierende mit Familienaufgaben

Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung

Für Phasen, in denen Sie sich viel Zeit für die Erziehung Ihres Kindes nehmen wollen beziehungsweise müssen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen (Elternsemester). Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung. Gerne hilft Ihnen auch die Studienberatung weiter.

Studierende, die aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz beurlaubt sind, sind weiterhin berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Beschränkung auf Wiederholungsprüfungen besteht somit nicht. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Studiengangs ist möglich.

Gratis-Kinderteller in den Mensen

Seit Februar 2016 gibt es den Gratis-Kinderteller in den Mensen des Studierendenwerks Bielefeld. Studierende, die ein komplettes Menü kaufen, können für ihre Kinder (bis zu 10 Jahren) einen Gratis-Kinderteller erhalten. Weitere Informationen finden Sie beim Studierendenwerk Bielefeld.

Studium und Pflege

Teilzeitstudium aufgrund von Pflege

Für viele Studiengänge an der TH OWL existieren Empfehlungen zur selbstorganisierten Teilzeit.

Nachteilsausgleich aufgrund von Pflege

Studierende der TH OWL mit Pflegeverantwortung können beim Prüfungsamt einen individuellen Nachteilsausgleich vereinbaren, sollten sie aufgrund eventueller Ausfallzeiten durch Pflegeverantwortung im Studienverlauf benachteiligt sein. Dies wird durch die Rahmenprüfungsordnung der TH OWL geregelt.

In jeder Prüfungsordnung gibt es den Paragraphen „Studierende in besonderen Situationen“. Dieser enthält besondere Regelungen hinsichtlich des Ablegens von Prüfungen für Studierende, die sich um die Versorgung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen.

Infoblatt und Antrag Nachteilsausgleich im Studium bzw. bei Prüfungen für Studierende mit Familienaufgaben

Beurlaubung aufgrund von Pflege

Studierende der TH OWL haben die Möglichkeit, sich aufgrund von Pflege einer angehörigen Person beurlauben zu lassen (Pflegesemester).

Studierende, die aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten beurlaubt sind, sind weiterhin berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Beschränkung auf Wiederholungsprüfungen besteht somit nicht. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Studiengangs ist möglich.

Auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit einer/eines nahen Angehörigen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung! Gerne hilft Ihnen auch die Studienberatung weiter.

Wichtige externe Links

Für Eltern

Hier finden Sie weiterführende Informationen rund um Studium und Kind

Mutterschutzrecht für Studentinnen
Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus
Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für studentische Eltern

 

  • Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 150 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt.  Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten. Der Zuschuss kann per Formblatt beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
     
  • BAföG - Sonderregelungen für schwangere Studierende
    Das BAföG enthält diverse Sonderregelungen für schwangere Studierende.
     
  • Anspruch auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf
    Für Studierende gibt es zwar prinzipiell kein Arbeitslosengeld II (Etwas anderes gilt, wenn Sie sich wegen Schwangerschaft/Kindeserziehung beurlauben lassen!). Nach § 21 Abs. 2 SGB II besteht jedoch Anspruch auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf, auf einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft (z. B. Schwangerschaftsbekleidung) und die Erstausstattung fürs Kind (§ 24 Abs. 3 SGB II). Hinzu kommt der Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II).