FAQ
Meistgestellte Fragen
Um bei den Wahlen zu kandidieren, muss ein sog. Wahlvorschlag eingereicht werden (Abgabe hier möglich).
Um einen Wahlvorschlag einzureichen, nutzen Sie bitte die entsprechende Vorlage Wahlvorschlag:
- Innerhalb von zwei Wochen, beginnend ab Erlass des Wahlausschreibens am 7. Oktober 2024 bis einschießlich zum 21. Oktober 2024 können Sie wieder sich selbst oder jemand Anderen für eines der zur Wahl stehenden Gremien vorschlagen. Nutzen Sie dabei die Vorlage „Wahlvorschlag“ und beachten Sie, dass Wahlvorschläge immer durch eine bestimmte Anzahl von Personen „unterstützt“ werden müssen.
- Wahlvorschläge unterstützen: Jeder Wahlvorschlag benötigt eine gewisse Anzahl an Stützunterschriften. Die erforderliche Anzahl an Unterstützungen je Gremium und Gruppe (= (mindestens zwei von Hundert, wenigstens aber durch zwei und höchstens von 25 Vorschlagsberechtigten) sind dem Wahlausschreiben zu entnehmen und auf Seite 2 der Vorlage „Wahlvorschlag“ einzuholen.
- Einverständnis zur Mitwirkung im Gremium abgeben: Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift auf Seite 1 der Vorlage.
- Hinweise im Fall einer Verbindung von Wahlvorschlägen (= Listenvorschläge): Denken Sie daran, eine Listenbeauftragte oder einen Listenbeauftragten zu benennen. Ist eine solche oder ein solcher im vorgesehenen Feld nicht angegeben, so rückt automatisch die erste Person in der Liste an diese Stelle (vgl. § 14 Abs. 3 WO).
- Um ein besseres Bild der zur Wahl stehenden Kandidat:innen zu bekommen, ist im Rahmen des Wahlmarketings geplant, die Kandidat:innen aller Statusgruppen auf einem Gesamtplakat mit Foto, Organisationseinheit/Fachbereichs-Zugehörigkeit und bei Bedarf einer Kurzvorstellung darzustellen. Weitere Informationen dazu finden Sie in einer Datenschutzerklärung, die der Vorlage zum Wahlvorschlag anhängt. Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten ist hierzu notwendig und erfolgt durch Ihre Unterschrift der 1. Seite der Vorlage, die Sie zusammen mit dem Wahlvorschlag einreichen. Die Löschung der Daten erfolgt automatisch nach Abschluss der Wahl am 20. November 2024.
Die Wahlen finden in der Regel im November/Dezember eines Jahres statt. Amtszeitbeginn ist der 01.03. des Folgejahres. Das genaue Datum wird jedes Jahr neu festgelegt und auf der Website veröffentlicht.
Infos zu den Wahlen und zu den Aufgaben der einzelnen Gremien finden Sie auf den beiden Websites Wahlen und Gremien.
Was ist neu in 2024?
Vorstellung aller Kandidat:innen für mehr Transparenz
Bisher waren alle Kandidat:innen dazu aufgerufen, selbst Wahlwerbung zu betreiben und sich den Wähler:innen bekannt zu machen. Häufig waren die Kandidat:innen vielen Wähler:innen unbekannt, was in einigen Statusgruppen zu einer geringeren Wahlbeteiligung führte.
In diesem Jahr starten wir einen Versuch und planen erstmals die Darstellung aller zur Wahl stehenden Personen über alle Statusgruppen mit einem Bild und ihrer internen Zugehörigkeit auf einem Gesamtplakat.
Diese Übersicht soll an den Standorten ausgehängt sowie online im Intranet (bis zum Ende der Wahl) veröffentlicht werden.
Sie können sich als Kandidat:in Ihrer Wählerschaft mit Bild und Aussage präsentieren und umgekehrt haben die Wähler:innen die Möglichkeit, hinter dem Namen auch ein Gesicht zu sehen.
Wir wollen mit dieser Initiative einen Beitrag zu mehr Transparenz und Identifikation mit den Statusgruppen, den Fachbereichen beziehungsweise Organisationseinheiten und in der Studierendenschaft mit den Kommiliton:innen leisten.
Zur Umsetzung benötigen wir Ihre Mithilfe! Zur Veröffentlichung Ihrer Daten ist Ihre Einwilligung erforderlich.
Dabei genügt es, wenn Sie neben dem eigentlichen Wahlvorschlagsformular, die erste Seite der Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausfüllen und unterschreiben.
Diese Einwilligung können Sie digital, gerne zusammen miteinem Bild und einer Kurzvorstellung, beim Wahlvorstand (E-Mail: wahlvorstand(at)th-owl.de) einreichen.
Ja, das ist möglich. Studierende können zum Beispiel für den Senat, den Fachbereichsrat und die Gleichstellungskommission gleichzeitig kandidieren, wenn sie jeweils die erforderlichen Unterstützerunterschriften erhalten.
Die Gremienwahl 2025 wird voraussichtlich als Online-Wahl durchgeführt.
Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach dem Wahlsystem. Nach der Wahlordnung der Technischen Hochschule OWL gibt es die folgenden Wahlsysteme:
Personalisierte Verhältniswahl:
Danach wird gewählt, wenn je Wahl und Gruppe mehrere gültige Wahlvorschläge eingegangen sind. Wahlberechtigte haben bei Verhältniswahl für jede Wahl jeweils nur eine Stimme. Mit der Entscheidung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt.
Mehrheitswahl (Personenwahl):
Nach diesem Grundsatz wird gewählt, wenn je Wahl und Gruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, oder, wenn nur eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Gruppe zu wählen ist. Bei Mehrheitswahl in einer Gruppe hat die oder der Wahlberechtigte je Wahl so viele Stimmen, wie Sitze auf die Gruppe entfallen. Eine Stimmenhäufung ist nicht möglich. Bei der Wahl zur Gleichstellungskommission hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte eine Stimme.
Listenwahlen (auch Verhältniswahlen genannt) sind für die Gruppen des Senats sowie in den Fachbereichsräten möglich. Mit der Entscheidung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt (vgl. § 20 Abs. 8 WO). Beachten Sie bitte die weiteren Angaben gemäß § 25 der Wahlordnung
- „Die Summen der gültigen Stimmen der einzelnen Listen oder Listenverbindungen werden nebeneinander in einer Tabelle angeordnet und nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Die zu vergebenen Sitze werden entsprechend der Rangfolge der Zahlen dieser Tabelle, beginnend mit der größten Zahl, auf die Gruppen verteilt (D’Hondt). Ergibt sich auf der Grundlage dieser Zahlentabelle bei der Vergabe der letzten Sitze Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.“
- „Enthält eine Liste weniger Bewerberinnen oder Bewerber als ihr Sitze zustehen, so fallen die überschüssigen Sitze den übrigen Listen derselben Gruppe zu. Die Reihenfolge der Zuteilung ergibt sich nach dem in Abs. 1 genannten Verfahren.“
- „Die über eine Liste gewählten Bewerberinnen oder Bewerber werden auf der Grundlage der in der Liste für die jeweiligen Bewerberinnen oder Bewerber abgegebenen Anzahl der gültigen Stimmen, beginnend mit der größten Zahl, ermittelt. Bei Bewerberinnen oder Bewerbern, auf die keine Stimme oder die gleiche Stimmenzahl entfällt, ist die Reihenfolge im Wahlvorschlag maßgebend. Gewählt sind so viele Bewerberinnen oder Bewerber in der nach Satz 1 ermittelten Reihenfolge, wie der Gruppe Sitze zustehen.“
Daneben gibt es Personen- bzw. Mehrheitswahlen. Bei dieser Form werden alle zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel aufgelistet. Wählende haben dann die Möglichkeit, so viele Stimmen zu vergeben, wie Plätze im Gremium oder in der Gruppe zu vergeben sind (vgl. § 20 Abs. 9 S. 1 WO).
Die elektronische Stimmabgabe ist intuitiv gestaltet und erfolgt in fünf Schritten
- Sie melden sich mit Ihrer Hochschul-Kennung im Wahlportal an.
- Das System bestätigt, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- Sie erhalten Ihre Stimmzettel und machen Ihre Kreuze.
- Sie prüfen und bestätigen Ihre Stimmabgabe.
- Ihre Stimme wird gezählt.
Sie können den Wahlvorgang jederzeit stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen.
Zur Online-Stimmabgabe mit Polyas gibt es eine Video-Anleitung.
Die Online-Wahl erfolgt über die Polyas-Wahlsoftware. Diese wurde im März 2016 als erste Online-Wahlsoftware durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach Common Criteria Standards zertifiziert und Anfang 2021 rezertifiziert. Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl mit Polyas ist also sicher.
Ja, das Wahlgeheimnis ist bei der Online-Wahl gesichert. Nach Ihrer Anmeldung im Online-Wahlsystem wird aus Ihren Zugangsdaten ein anonymes Token generiert, das keinerlei Rück-schluss auf Ihre Identität zulässt. Ihre Stimmabgabe erfolgt dann anhand dieses Tokens, die Zugangsdaten werden nicht weiter übertragen. Nach der Stimmabgabe wird Ihr Token wieder gelöscht und das Wählerverzeichnis wird informiert, dass für Ihre Daten kein neues Token generiert werden darf. So weiß das Wählerverzeichnis anschließend, dass Sie an der Wahl teilgenommen haben, allerdings nicht, wie Ihre Wahlentscheidung ausgefallen ist. Die Wahlurne dagegen weiß, wie der Stimmzettel ausgefüllt wurde, aber nicht von wem. So ist Ihr Wahlgeheimnis entsprechend den Wahlrechtsgrundsätzen gewährleistet.
Generell gilt, dass das Polyas-Wahlsystem kompatibel mit allen gängigen Internetbrowsern funktioniert: Chrome, Firefox, Internet Explorer, Opera und Safari. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Browser regelmäßig updaten, um die Sicherheit Ihrer Internetverbindung zu wahren.
Ja, ebenso einfach, wie über den Laptop funktioniert die Stimmabgabe auch über das Smartphone. Folgende Browser werden vom Polyas-Online-Wahlsystem unterstützt: Chrome, Safari, Internet Explorer und Firefox. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass Ihr Smartphone mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum Polyas-Wahlsystem zu gewährleisten. Zur Anmeldung im WLAN Eduroam bzw. VPN benötigen Sie das Hochschulzertifikat.
Der Anbieter Polyas beantwortet weitere Fragen zur Online-Wahl auf seiner Webseite:
Das Wahlberechtigtenverzeichnis kann an den im Wahlausschreiben genannten Stellen eingesehen werden.
Während des Wahlzeitraums sind in den Bibliotheken an jedem Standort „Wahlplätze“ mit entsprechender Kennzeichnung und Blickschutzfiltern für die elektronische Stimmabgabe eingerichtet:
- Lemgo: Raum 1.118
- Detmold: Raum 2.005
- Höxter: Raum 6.302
Der Zugang ist während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich.