FAQ
Meistgestellte Fragen
Um bei den Wahlen zu kandidieren, muss ein sog. Wahlvorschlag eingereicht werden (Abgabe hier möglich).
Um einen Wahlvorschlag einzureichen, nutzen Sie bitte die entsprechende Vorlage Wahlvorschlag:
- Noch bis zum 02. November 2023 können Sie sich selbst oder jemand Anderen für eines der zur Wahl stehenden Gremien vorschlagen. Nutzen Sie dabei die Vorlage „Wahlvorschlag“ und beachten Sie, dass Wahlvorschläge immer durch eine bestimmte Anzahl von Personen „unterstützt“ werden müssen.
- Wahlvorschläge unterstützen: Jeder Wahlvorschlag benötigt eine gewisse Anzahl an Stützunterschriften. Die erforderliche Anzahl an Unterstützungen je Gremium und Gruppe (= (mindestens zwei von Hundert, wenigstens aber durch zwei und höchstens von 25 Vorschlagsberechtigten) sind dem Wahlausschreiben zu entnehmen und auf Seite 2 der Vorlage „Wahlvorschlag“ einzuholen.
- Einverständnis zur Mitwirkung im Gremium abgeben: Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift auf Seite 1 der Vorlage.
- Hinweise im Fall einer Verbindung von Wahlvorschlägen (= Listenvorschläge): Denken Sie daran, eine Listenbeauftragte oder einen Listenbeauftragten zu benennen. Ist eine solche oder ein solcher im vorgesehenen Feld nicht angegeben, so rückt automatisch die erste Person in der Liste an diese Stelle (vgl. § 14 Abs. 3 WO).
Die Wahlen finden in der Regel im November/Dezember eines Jahres statt. Amtszeitbeginn ist der 01.03. des Folgejahres. Das genaue Datum wird jedes Jahr neu festgelegt und auf der Website veröffentlicht.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind dazu aufgerufen selbst Wahlwerbung zu machen.
Ja, das ist möglich. Studierende können zum Beispiel für den Senat, den Fachbereichsrat und die Gleichstellungskommission gleichzeitig kandidieren, wenn sie jeweils die erforderlichen Unterstützerunterschriften erhalten.
Die Gremienwahl 2023 wird als Online-Wahl durchgeführt.
Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach dem Wahlsystem. Nach der Wahlordnung der Technischen Hochschule OWL gibt es die folgenden Wahlsysteme:
Personalisierte Verhältniswahl:
Danach wird gewählt, wenn je Wahl und Gruppe mehrere gültige Wahlvorschläge eingegangen sind. Wahlberechtigte haben bei Verhältniswahl für jede Wahl jeweils nur eine Stimme. Mit der Entscheidung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt.
Mehrheitswahl (Personenwahl):
Nach diesem Grundsatz wird gewählt, wenn je Wahl und Gruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, oder, wenn nur eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Gruppe zu wählen ist. Bei Mehrheitswahl in einer Gruppe hat die oder der Wahlberechtigte je Wahl so viele Stimmen, wie Sitze auf die Gruppe entfallen. Eine Stimmenhäufung ist nicht möglich. Bei der Wahl zur Gleichstellungskommission hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte eine Stimme.
Listenwahlen (auch Verhältniswahlen genannt) sind für die Gruppen des Senats sowie in den Fachbereichsräten möglich. Mit der Entscheidung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt (vgl. § 20 Abs. 8 WO). Beachten Sie bitte die weiteren Angaben gemäß § 25 der Wahlordnung
- „Die Summen der gültigen Stimmen der einzelnen Listen oder Listenverbindungen werden nebeneinander in einer Tabelle angeordnet und nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Die zu vergebenen Sitze werden entsprechend der Rangfolge der Zahlen dieser Tabelle, beginnend mit der größten Zahl, auf die Gruppen verteilt (D’Hondt). Ergibt sich auf der Grundlage dieser Zahlentabelle bei der Vergabe der letzten Sitze Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.“
- „Enthält eine Liste weniger Bewerberinnen oder Bewerber als ihr Sitze zustehen, so fallen die überschüssigen Sitze den übrigen Listen derselben Gruppe zu. Die Reihenfolge der Zuteilung ergibt sich nach dem in Abs. 1 genannten Verfahren.“
- „Die über eine Liste gewählten Bewerberinnen oder Bewerber werden auf der Grundlage der in der Liste für die jeweiligen Bewerberinnen oder Bewerber abgegebenen Anzahl der gültigen Stimmen, beginnend mit der größten Zahl, ermittelt. Bei Bewerberinnen oder Bewerbern, auf die keine Stimme oder die gleiche Stimmenzahl entfällt, ist die Reihenfolge im Wahlvorschlag maßgebend. Gewählt sind so viele Bewerberinnen oder Bewerber in der nach Satz 1 ermittelten Reihenfolge, wie der Gruppe Sitze zustehen.“
Daneben gibt es Personen- bzw. Mehrheitswahlen. Bei dieser Form werden alle zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel aufgelistet. Wählende haben dann die Möglichkeit, so viele Stimmen zu vergeben, wie Plätze im Gremium oder in der Gruppe zu vergeben sind (vgl. § 20 Abs. 9 S. 1 WO).
Die elektronische Stimmabgabe ist intuitiv gestaltet und erfolgt in fünf Schritten
- Sie melden sich mit Ihrer Hochschul-Kennung im Wahlportal an.
- Das System bestätigt, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- Sie erhalten Ihre Stimmzettel und machen Ihre Kreuze.
- Sie prüfen und bestätigen Ihre Stimmabgabe.
- Ihre Stimme wird gezählt.
Sie können den Wahlvorgang jederzeit stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen.
Zur Online-Stimmabgabe mit Polyas gibt es eine Video-Anleitung.
Die Online-Wahl erfolgt über die Polyas-Wahlsoftware. Diese wurde im März 2016 als erste Online-Wahlsoftware durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach Common Criteria Standards zertifiziert und Anfang 2021 rezertifiziert. Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl mit Polyas ist also sicher.
Ja, das Wahlgeheimnis ist bei der Online-Wahl gesichert. Nach Ihrer Anmeldung im Online-Wahlsystem wird aus Ihren Zugangsdaten ein anonymes Token generiert, das keinerlei Rück-schluss auf Ihre Identität zulässt. Ihre Stimmabgabe erfolgt dann anhand dieses Tokens, die Zugangsdaten werden nicht weiter übertragen. Nach der Stimmabgabe wird Ihr Token wieder gelöscht und das Wählerverzeichnis wird informiert, dass für Ihre Daten kein neues Token generiert werden darf. So weiß das Wählerverzeichnis anschließend, dass Sie an der Wahl teilgenommen haben, allerdings nicht, wie Ihre Wahlentscheidung ausgefallen ist. Die Wahlurne dagegen weiß, wie der Stimmzettel ausgefüllt wurde, aber nicht von wem. So ist Ihr Wahlgeheimnis entsprechend den Wahlrechtsgrundsätzen gewährleistet.
Generell gilt, dass das Polyas-Wahlsystem kompatibel mit allen gängigen Internetbrowsern funktioniert: Chrome, Firefox, Internet Explorer, Opera und Safari. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Browser regelmäßig updaten, um die Sicherheit Ihrer Internetverbindung zu wahren.
Ja, ebenso einfach, wie über den Laptop funktioniert die Stimmabgabe auch über das Smartphone. Folgende Browser werden vom Polyas-Online-Wahlsystem unterstützt: Chrome, Safari, Internet Explorer und Firefox. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass Ihr Smartphone mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum Polyas-Wahlsystem zu gewährleisten. Zur Anmeldung im WLAN Eduroam bzw. VPN benötigen Sie das Hochschulzertifikat.
Der Anbieter Polyas beantwortet weitere Fragen zur Online-Wahl auf seiner Webseite:
Das Wahlberechtigtenverzeichnis kann an den im Wahlausschreiben genannten Stellen eingesehen werden.
Während des Wahlzeitraums vom 1. bis 6. Dezember 2023 sind in den Bibliotheken an jedem Standort „Wahlplätze“ mit entsprechender Kennzeichnung und Blickschutzfiltern für die elektronische Stimmabgabe eingerichtet:
- Lemgo: Raum 1.118
- Detmold: Raum 2.005
- Höxter: Raum 6.302
Der Zugang ist während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich.