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Justiziariat

Aufgaben

Das Justiziariat bearbeitet die über die routinemäßige Gesetzesanwendung hinausgehenden Rechtsangelegenheiten der Hochschule. Dazu gehören das Verhandeln und die Prüfung von Verträgen, die Unterstützung bei der Erarbeitung von hochschuleigenen Ordnungen sowie die Vertretung vor den Gerichten.

Es unterstützt alle Organisationseinheiten der Hochschule, vor allem ihre zentralen Organe (z. B. Präsidium, Senat), die Fachbereiche und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Gremien und die Verwaltung der Hochschule.

Ansprechpersonen