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Inklusionsbüro

Mit der Einrichtung des Inklusionsbüros im September 2024 hat die TH OWL eine zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe geschaffen. Gerne informieren wir Sie zu nachfolgenden Themen: 

Welche Veranstaltungen finden statt?

Aktuelle Termine

Vernetzungstreffen

Unser nächstes Vernetzungstreffen findet voraussichtlich nach der Erstsemesterbegrüßung diesen Jahres statt. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.

Haben Sie Fragen zum Vernetzungstreffen? Dann melden Sie sich gerne im Inklusionsbüro unter folgender Mailadresse: inklusionsbuero@th-owl.de

13. Oktober 2026 Auracast Forum

13. Oktober 2026 | 14:00 - 17:00 Uhr
Ort folgt

Erleben Sie die neue Bluetooth-Technologie (Auracast) und wie sie gleichberechtigte Teilhabe beim Hören unterstützen kann.

Aufgrund des großen Erfolges des Auracast Forums zum GAAD im Mai 2026 erfolgt eine Fortsetzung des Formats. Eingeladen sind erneut alle Interessierten, Studierende und Mitarbeitende – insbesondere Personen aus den Bereichen Medientechnik und Hörakustik sowie Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.

Örtlichkeiten und weitere Infos folgen in Kürze.

Austausch- und Weiterbildungsangebote des Kompetenzzentrums

Das Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit bietet immer wieder verschiedene Austausch- und Weiterbildungsangebote zur digitalen Barrierefreiheit an, die sich an Hochschulangehörige und Studierende richten.

Die genauen Termine und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite von BARRIEREFREIHEIT.NRW unter „Termine“.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Q & A

Wobei kann das Inklusionsbüro helfen?

Das Inklusionsbüro der TH OWL ist die zentrale, verlässliche Anlaufstelle für eine Hochschule für alle. Die spezifische Unterstützung lässt sich in folgende Kernbereiche zusammenfassen:

  • Beratung zu Nachteilsausgleichen: Es unterstützt Studierende und Beschäftigte Schritt für Schritt bei der Beantragung und Umsetzung von Anpassungen bei Prüfungen, Fristen oder Arbeitsbedingungen.
  • Hilfsmittel und Barrierefreiheit: Es organisiert technische Unterstützung (z. B. durch einen schuleigenen Hilfsmittelpool mit Spezialsoftware oder Laptops) und setzt sich für den Abbau baulicher, digitaler und organisatorischer Barrieren auf dem Campus ein.
  • Vermittlung und Sensibilisierung: Es fungiert als neutrale Brücke zwischen Betroffenen, Lehrenden und der Verwaltung, schlichtet bei Konflikten und schult die Hochschulgemeinschaft für ein vorurteilsfreies Miteinander.
Wer kann sich alles an das Inklusionsbüro wenden?

Das Inklusionsbüro berät und unterstützt die Mitglieder der TH OWL, aber auch externe Anknüpfstellen und Partner, zu allen Themen der gleichberechtigten Teilhabe und Barrierefreiheit.

Vor allem richtet sich das Angebot an Studierende und Studieninteressierte, die Unterstützung im Studienalltag, Beratung zu Nachteilsausgleichen oder Hilfe bei der Campus-Orientierung benötigen. Ebenso können sich Beschäftigte der Hochschule – ob in der Wissenschaft, der Verwaltung oder der Technik – bei Fragen zu Rechten im Beruf, Gleichstellung oder Arbeitsplatzgestaltung an das Büro wenden. Darüber hinaus steht das Inklusionsbüro als beratende Instanz für Lehrende und Führungskräfte bereit, um diese bei der Umsetzung barrierefreier Lehre oder im Umgang mit rechtlichen Vorgaben zu unterstützen. Auch externe Personen, wie etwa Eltern von Betroffenen oder Kooperationspartner, finden hier erste Orientierung.

Selbst wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihnen helfen können, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren! Wir finden es gemeinsam heraus.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich im Studium sichert gleichberechtigte Teilhabe für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, indem er behinderungsbedingte Barrieren ausgleicht, ohne dabei die fachlichen Leistungsanforderungen zu senken. In der Praxis wird dies beispielsweise durch eine Schreibzeitverlängerung bei Klausuren, verlängerte Abgabefristen für Hausarbeiten oder das Absolvieren von Prüfungen in einem separaten, ruhigen Raum umgesetzt. Ebenso gehören dazu der Wechsel der Prüfungsform, etwa eine mündliche statt einer schriftlichen Leistung, flexible Ruhepausen während einer Klausur ohne Arbeitszeitverlust sowie die erlaubte Nutzung von technischen Hilfsmitteln wie Laptops oder spezieller Vorlesesoftware.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

In folgenden nachweislichen Fällen kann ein Nachteilsausgleich im Studium beantragt werden:

  • mit einer Behinderung
  • mit einer chronischen Erkrankung
  • mit einer schweren Erkrankung  
  • während Schwangerschaft, Mutterschutzfrist und Stillzeit oder mit Familienaufgaben (in diesen Fällen kontaktieren Sie bitte den Familienservice der TH OWL)

WICHTIG: Chronische Erkrankungen (länger als 6 Monate) gelten als Behinderung. Kurzzeitige schwere Erkrankungen zählen als „schwerwiegender Grund“.