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Studieren mit Behinderung oder Krankheit

Bin ich ganz allein?

Vernetzung mit anderen Studierenden

Ein Studium an sich birgt schon so manche Herausforderung. Ein Studium mit einer Behinderung oder Krankheit umso mehr. Vielleicht geht es Ihnen gar nicht allein so. Vielleicht gibt es an der TH OWL andere Studierende, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Lernen Sie andere Studierende kennen und tauschen Sie sich in der Gruppe aus. 

Das nächste Treffen findet wie folgt statt: 

Was? Vernetzungstreffen für Studierende mit Behinderung oder Krankheit 

Wann? Mittwoch, 22. Oktober 2025 von 17 - 18 Uhr 

Wo? Campus Lemgo, Gebäude 12: CiiT 2 im Lernraum 12.105 (anbei der Lageplan vom Campus Lemgo

Fragen zum Vernetzungstreffen? Dann melden Sie sich gerne im Inklusionsbüro unter folgender Mailadresse: inklusionsbuero@th-owl.de 

Was sind meine Rechte für (m)eine gleichberechtigte Teilhabe?

Informationen zum Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich? 

Um Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Krankheit eine vergleichbare Prüfungs- und Lernsituation zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Ziel ist es, behinderungsbedingte Leistungsnachteile entsprechend auszugleichen. Bei der Entscheidung ist eine Abwägung zwischen den Grundsätzen des Nachteilsausgleichs und der Gleichbehandlung nötig. Es handelt sich immer um einen Nachteilsausgleich und nie um einen Vorteil! 

In welchen nachweislichen Fällen kann ich einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen? 

  • mit einer Behinderung
  • mit einer chronischen Erkrankung
  • mit einer schweren Erkrankung  
  • in einer Schwangerschaft oder mit familiären Verpflichtungen (in diesen Fällen kontaktieren Sie bitte den Familienservice der TH OWL)

WICHTIG: Chronische Erkrankungen (länger als 6 Monate) gelten als Behinderung. Kurzzeitige schwere Erkrankungen zählen als „schwerwiegender Grund“.
 

Nachteilsausgleiche können in zwei Bereichen beantragt werden:

  • für die Organisation und Durchführung Ihres Studiums
  • bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich durch

  • das Vorliegen einer nachweislichen gesundheitlichen Beeinträchtigung oder amtlich festgestellten Behinderung
  • den Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt

Wichtig: Es geht beim Nachteilsausgleich nicht um die Diagnose selbst, sondern darum, welche Auswirkungen die gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung auf das Studium bzw. Prüfungen hat. Nachteilsausgleiche sind daher immer individuell – mögliche Beispiele sind eine Schreibzeitverlängerung, die Anpassung von Prüfungsformen oder der Einsatz technischer Hilfen. 

An was muss ich denken & was muss ich tun?

Nachteilsausgleich beantragen

Zuerst benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Behinderung oder Erkrankung von Ärztinnen, Ärzten oder Therapeut:innen. Was dieses Attest alles beinhalten sollte, entnehmen Sie bitte dem folgenden Hinweisblatt für Behandelnde [PDF] 

Den Nachteilsausgleich prüfen die jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden aus den Fachbereichen. Er wird gewährt oder in unberechtigten Fällen abgelehnt. Die Prüfungsausschussvorsitzenden entscheiden auf Grundlage des einzureichenden Attests und stellen eine gleichberechtigte Teilhabe sicher.

Lassen Sie sich gerne vom Inklusionsbüro bei Ihrem Nachteilsausgleich unterstützen. Dies ist möglich durch eine vorherige Beratung oder auch indem Sie auf dem Antrag des Nachteilsausgleichs ankreuzen, dass das Inklusionsbüro über Ihren Antrag informiert werden darf – natürlich vertraulich. So kann das Inklusionsbüro als unabhängige Instanz den Antrag begleiten.

Denken Sie immer daran den Antrag rechtzeitig einzureichen. Die Prüfung in Einzelfällen kann bis zu 6 Wochen dauern. 

Wer ist für meinen Fachbereich zuständig?

Prüfungsamt & Prüfungsausschussvorsitz

Ihren zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden ermitteln Sie bitte über Ihren Fachbereich. Auf den folgenden Links erreichen Sie das jeweilige Prüfungsamt und die Prüfungsausschussvorsitzenden

Falls Sie nicht fündig werden oder weitere individuelle Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Inklusionsbüro 

Und wenn ich noch weitere Fragen habe?

Weitere ausführliche Informationen zum Nachteilsausgleich

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter folgenden Verlinkungen zum Studierendenwerk: 

Welche Möglichkeiten für Informationen oder Hilfen gibt es, bevor ich mich einschreibe?

Vor dem Studium

Sie möchten sich bereits vor Ihrem Studium zum Thema Inklusion an der TH OWL informieren? Natürlich ist das Inklusionsbüro auch schon vor Ihrer Einschreibung für Sie da und berät Sie gern. 

Kontakt zum Inklusionsbüro 

In Kürze mehr: Hier entstehen derzeit weitere Informationen! 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten habe ich zum Studienstart?

Studienstart

Damit der Studienstart gut gelingt, ist das Inklusionsbüro natürlich von Anfang an für Sie da. Am besten vereinbaren Sie so früh wie möglich einen persönlichen Beratungstermin. Gemeinsam klären wir: 

  • Welche individuellen Unterstützungsmöglichkeiten sind möglich?
  • Wie finde ich mich auf dem Campus zurecht?
  • Was können wir ggf. schon in die Wege leiten?  
  • Macht die Beantragung eines Nachteilsausgleiches Sinn?
  • Benötige ich einen Schwerbehindertenausweis?
  • welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es noch an der TH OWL?  

In einigen Fachbereichen gibt es auch Tutoren, die Sie beim Studienstart unterstützen können. Fragen Sie gerne in Ihrem Fachbereich nach. 

Ist das gut oder ein Mehraufwand?

Inklusion in Ihrer Abschlussarbeit

Inklusion ist immer ein starkes Thema. Lassen Sie sich das Thema bereichernd in Ihre Abschlussarbeit einfließen. Gerne schauen wir, wie wir Sie dabei unterstützen können. Das könnte mit unserem Brailledrucker, anderen Hilfsmitteln aus unserem Hilfsmittelpool oder einem anderen Partner aus unserem starken Netzwerk sein. 

Sprechen Sie uns gerne an. 

Kontakt zum Inklusionsbüro 

Wie gelange ich auf den Arbeitsmarkt?

Nach dem Studium

Das Inklusionsbüro ist gerne bei allgemeinen Fragen oder auch zur Vermittlung zu anderen Fachstellen behilflich. 

In Kürze mehr: Hier entstehen derzeit weitere Informationen! 

Sag ich's?

Selbsttest zur Offenlegung der Behinderung oder Krankheit

Während wir im Inklusionsbüro Ihre Kontaktaufnahme immer vertraulich behandeln, fragen Sie sich vielleicht ob Sie im Fachbereich oder unter Kommilitonen von Ihrer Behinderung oder Krankheit erzählen sollen. Für den Nachteilsausgleich müssen Sie natürlich Ihre Behinderung oder Krankheit offenlegen. Aber natürlich müssen auch die/ der Prüfungsausschussvorsitzende vertraulich damit umgehen. Ob Sie es ansonsten weitererzählen hängt von vielen Faktoren ab. 

Unsicher, ob Sie von Ihrer Beeinträchtigung erzählen sollen?
Die Universität Köln hat einen Selbst-Test entwickelt, der Sie dabei unterstützen kann,

   Ihre Gedanken zu sortieren,
   Argumente für und gegen die Offenlegung Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung sprechen, zu sammeln (basierend auf wissenschaftlicher Forschung),
   Ihnen eine personalisierte Auswertung Ihrer Antworten zu geben und Sie somit bei der Entscheidung unterstützen.

Entscheiden tun es immer SIE! 

Zum Selbst-Test

 

Wer kann mir an der TH OWL weiterhelfen?

Weitere Anlaufstellen an der TH OWL

Zentrale Studienberatung

Natürlich gibt es auch immer andere Herausforderungen im Studieum, unabhängig von Behinderung oder Krankheit. Daher arbeiten wir eng mit der zentralen Studienberatung zusammen. Diese berät Sie auch zum Studienstart. 

Zentrale Studienberatung 

 

Lernzentrum

Lernen zu Lernen: im Lernzentrum der TH OWL können Studierende mit Behinderung oder Krankheit besondere Lernunterstützung erhalten. 

Lernzentrum 

Familienservice

Eine zentrale Beratungsstelle für Studierende mit Kind beziehungsweise mit Pflegeverantwortung.

Familienservice 

weitere Angebote von A bis Z

Weitere Angebote der TH OWL 

Angebote A-Z