Bewerben an der TH OWL
Als internationaler Bewerber haben Sie die Möglichkeit, sich für alle Studiengänge der TH OWL zu bewerben. Je nachdem, welchen Studiengang Sie wählen, gibt es unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Es empfiehlt sich daher, die Webseiten der einzelnen Studiengänge genau zu lesen, um im Vorfeld zu klären, ob Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Über den unten stehenden Button gelangen Sie zur Übersicht über alle Studiengänge der TH OWL.
Sobald Sie einen Studiengang gefunden haben, der zu Ihnen passt, können Sie das Bewerbungsverfahren starten. Je nachdem, wo Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gibt es verschiedene Wege der Bewerbung.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land innerhalb der EU erworben haben, können Sie sich direkt über das hochschuleigene KIS-Portal bewerben. Weitere Informationen finden Sie unten.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land außerhalb der EU erworben haben, dann bewerben Sie sich über das Uni-Assist-Portal. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Was ist die Hochschulzugangsberechtigung?
Die Hochschulzugangsberechtigung ist der erste Abschluss, der Ihnen einen realen Zugang zum deutschen Hochschulsystem verschafft. Bei Master-Studiengängen handelt es sich um einen Bachelor-Abschluss. Für Bachelor-Studiengänge ist dies in der Regel der Abschluss der Sekundarstufe (eventuell auch eine Hochschulzugangsprüfung). Aufgrund der Unterschiede im Schulsystem von Land zu Land, kann es vorkommen, dass das Abiturzeugnis aus Ihrem Heimatland in manchen Fällen nicht ausreicht, um direkt an einer deutschen Hochschule zu studieren. Prüfen Sie daher unbedingt im Vorfeld, ob Sie eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung haben. Mit Hilfe der DAAD-Zulassungsdatenbank oder Anabin können Sie leicht prüfen, ob Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zum Studium zugelassen werden können oder ob zusätzliche Qualifikationen, wie der Abschluss eines Studienkollegs oder Studienzeiten an einer Hochschule in Ihrem Heimatland, erforderlich sind.
Ich möchte an der TH OWL studieren. Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung innerhalb der Europäischen Union erworben haben, bewerben Sie sich über unser KIS-Portal.
Bewerbungszeitraum Bachelorstudium:
Für Erstsemesterstudierende im Bachelor ist der Start nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- für zulassungsbeschränkte Studiengänge: 02. Mai bis 15. Juli
- für zulassungsfreie Studiengänge: 02. Mai bis 15. Oktober
Fristen für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester:
Start Wintersemester | Start Sommersemester | |
zulassungsbeschränkte Studiengänge | 15. September | 15. März |
zulassungsfreie Studiengänge | 15. September | 15. März |
Fristen Masterstudium:
Die Bewerbungsfristen für unsere Masterstudiengänge sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Studiengangswebseite.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land außerhalb der Europäischen Union erworben haben, bewerben Sie sich bitte über die Institution Uni-Assist. Sie finden die Angebote der TH OWL unter dem Suchbegriff „Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe“.
Sollten Sie bereits über eine VPD oder einen positiven Evaluationsbericht von Uni-Assist verfügen, welche nicht älter als 2 Jahre ist, dann können Sie sich direkt über unser KIS-Portal bewerben und müssen Ihre Bewerbung nicht erneut über Uni-Assist einreichen.
Bewerbungszeitraum Bachelorstudium:
Für Erstsemesterstudierende im Bachelor ist der Start nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- für zulassungsbeschränkte Studiengänge: 15. April bis 15. Juni
- für zulassungsfreie Studiengänge: 15. April bis 15. Juli
Fristen für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester:
Start Wintersemester | Start Sommersemester | |
zulassungsbeschränkte Studiengänge | 15. September | 15. Februar |
zulassungsfreie Studiengänge | 15. September | 15. Februar |
Fristen Masterstudium:
Die Bewerbungsfristen für unsere Masterstudiengänge sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Studiengangswebseite.
Da Ihr heimisches Notensystem dem deutschen System sehr wahrscheinlich nicht entspricht, müssen Sie Ihre erreichte Durchschnittsnote zuerst mit Hilfe der sogenannten bayrischen Formel umrechnen und diese dann im Zuge Ihrer online Bewerbung eintragen.
Das Bewerbungsverfahren für Interessent:innen, die für ein Austauschsemester an die TH OWL kommen, unterscheidet sich vom allgemeinen Bewerbungsverfahren. Sollten Sie an einem Austauschsemester interessiert sein, dann lesen Sie sich bitte die Hinweise auf unserer Webseite Austauschstudierende.
Die einzureichenden Dokumente sind als offiziell beglaubigte Kopien und Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache (von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher) hochzuladen. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie komplett online ein. Bitte schicken Sie keine Bewerbungsunterlagen per Post an die Hochschule oder Uni-Assist. Diese werden nicht berücksichtigt!
Für Bachelorstudiengänge:
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschlusszeugnis, zum Beispiel A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat, etc.)
- Notenübersicht(en) (des Abiturs, der Abschlussprüfung, des letzten Schuljahrs)
- Studiennachweise (Hochschulaufnahmeprüfung, Immatrikulationsbescheinigung, Notenübersicht(en), Abschlusszeugnis, Diplom) mit Angabe der Fachrichtung oder des Studiengangs
- Nachweis der Deutschkenntnisse bzw. Englischkenntnisse
- Fotokopie von Ihrem Reisepass/Aufenthaltsnachweis
- Falls Sie sich über Uni-Assist bewerben: Überprüfen Sie auf der folgenden Website, ob Uni-Assist zusätzliche Dokumente für Ihr Land benötigt: https://www.uni-assist.de/tools/laenderhinweise/
- Je nach Studiengang können weitere Dokumente erforderlich sein, prüfen Sie daher die Informationen auf der jeweiligen Studiengangswebseite
Für Masterstudiengänge:
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung (Bachelorabschlusszeugnis)
- Notenübersicht(en) (Bachelorstudium)
- Nachweis der Deutschkenntnisse bzw. Englischkenntnisse
- Fotokopie von Ihrem Reisepass/Aufenthaltsnachweis
- Falls Sie sich über Uni-Assist bewerben: Überprüfen Sie auf der folgenden Website, ob Uni-Assist zusätzliche Dokumente für Ihr Land benötigt: https://www.uni-assist.de/tools/laenderhinweise/
- Je nach Studiengang können weitere Dokumente erforderlich sein, prüfen Sie daher die Informationen auf der jeweiligen Studiengangswebseite
- Akzeptierte Sprachnachweise für deutschsprachige Studiengänge:
An der TH OWL ist die Sprachvoraussetzung abhängig vom jeweiligen Studiengang, mindestens wird jedoch ein B2 Niveau erwartet. Bitte informieren Sie frühzeitig über das benötigte Sprachniveau auf der jeweiligen Studiengangswebseite und in der Prüfungsordnung des Studiengangs. Folgende Sprachnachweise werden akzeptiert (Die Sprachnachweise sollten nicht älter als 2 Jahre sein):
**Hinweis: Für den Bachelorstudiengang General Engineering benötigen Sie lediglich einen Sprachnachweis in Deutsch A1, es ist kein spezielles Format notwendig.
Deutsch B2 | Deutsch C1 |
TestDaF 14 Punkte | TestDaF 16 Punkte (min. 3 Punkte pro Prüfungsteil) |
Goethe B2 | Goethe C1 |
DSH 1 | DSH 2 |
Telc B2 | Telc C1/Telc C1 Hochschule |
ÖSD B2 | ÖSD C1 |
Akzeptierte Sprachnachweise für englischsprachige Studiengänge:
English B2 | English C1 |
IELTS (6.5, 6.0, 5.5)* | IELTS (8.0, 7.5, 7.0) |
TOEFL iBT (94-72) | TOEFL iBT (120-95) |
Cambridge Preliminary EnglishTest + Result Distinction (PET) | Cambridge First Certificate in English + Grade A (FCE) Certificate of Advanced English + Grade B or C (CAE) Cambridge English: Business Higher (BEC Higher) |
TOEIC Listening and Reading Test (944-785) TOEIC Speaking Test (179-160) TOEIC Writing Test (179-150) | TOEIC Listening and Reading Test (945-990) TOEIC Speaking Test (200-180) TOEIC Writing Test (200-180) |
telc B2-Zertifikat | telc C1-Zertifikat |
UNIcert II | UNIcert III |
GCSE 1st Language mit Ø B2 | IGCSE 1st Language mit Ø C1 IGCSE 2nd Language mit Ø C1 |
*Für die Masterstudiengänge Sustainable Landscape Design und Information Technology ist der IELTS Score von mindestens 6.5 erforderlich!
Bewerber:innen, die eins der nachfolgenden Zeugnisse vorlegen, sind grundsätzlich von der Nachweispflicht Ihrer Englischkenntnisse befreit:
Sekundarschulabschluss aus... | Australien, Kanada, USA (High school diploma), Großbritannien (A-Level certificate), Irland, Neuseeland (National certificate of Educational achivement), Schottland (Qualifications certificate) |
Hochschulabschluss aus... | Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland, USA |
Es kann sein, dass Ihr gewählter Studiengang noch weitere Nachweise zulässt. Informieren Sie sich daher bitte auf der jeweiligen Studiengangswebseite.
Informationen zu Ihrem Visumsantrag
Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie dies rechtzeitig in Ihrem Heimatland beantragen. Hierfür sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate) zuständig. Das Schengen-Visum gilt für einen Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten, für Urlaube, Sprachkurse und Geschäftsreisen und kann nicht verlängert werden. Das nationale Visum ist für längere Studienaufenthalte gedacht.
In der Regel benötigte Dokumente:
- gültiger Reisepass
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis über die Finanzierung
- Nachweis der bisherigen Studienleistungen und Sprachkenntnisse
- falls bereits vorhanden:
- Zulassungsbescheid der Hochschule
- im Falle eines Studienbewerbervisums: eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung oder der Bewertungsbericht von Uni-Assist.
Es dauert oft Monate, bis ein Visum erteilt wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, auch wenn Sie noch keine Zusage für Ihren Studienplatz erhalten haben. Sie können ein Bewerbervisum beantragen und es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland umwandeln. Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum kann nicht nachträglich in ein Studentenvisum umgewandelt werden.
Ausführliche Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Informationen zum Sperrkonto
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland müssen Sie als internationale/r Studierende/r aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land einen Finanzierungsnachweis erbringen, um Ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können. Der häufigste Weg ist die Eröffnung eines so genannten Sperrkontos.
Sie können selbst entscheiden, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Aktuelle Informationen zu den Anforderungen an ein Sperrkonto finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes.
Sie können auch andere Wege wählen, um die Finanzierung Ihres Studiums nachzuweisen, z.B. ein Stipendium oder einen Nachweis über das Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern. Lesen Sie auch die interessanten Informationen des DAAD zu diesem Thema.
Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Übersicht, die die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studierende in OWL darstellt.
Das Gesetz in Deutschland schreibt vor, dass jede Person eine Krankenversicherung haben muss, auch ausländische Studierende. Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, brauchen Sie also eine gültige Krankenversicherung. Der Nachweis muss bei der Immatrikulation oder sogar bei der Beantragung eines Visums erbracht werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Gesetzliche und private. Wir empfehlen den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Studierendentarif. Es gibt günstigere private Krankenversicherungen, die aber nicht den notwendigen Versicherungsschutz bieten und teilweise von den örtlichen Ausländerbehörden nicht anerkannt werden. Wir raten daher dringend davon ab, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn Sie einmal privat krankenversichert sind, können Sie während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Übersicht gesetzliche Krankenkassen
Die Krankenversicherungsbestätigung zur Immatrikulation muss von einer gesetzlichen Krankenkasse an die Universität übermittelt werden. Dabei handelt es sich um ein digitales Verfahren, bei dem die Krankenkasse eine so genannte M10-Bescheinigung an die Hochschule übermittelt. Bitte schicken Sie uns keine Unterlagen über Ihre Krankenversicherung per Post oder E-Mail, da wir diese nicht bearbeiten können.
Auch wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (z.B. weil Sie über 30 Jahre alt sind) oder bereits eine Krankenversicherung bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, müssen Sie sich im Zuge der Immatrikulation an eine gesetzliche Krankenkasse wenden! Nur gesetzliche Krankenversicherungen können eine M10-Bescheinigung ausstellen. Die gesetzliche Krankenkasse prüft in diesem Fall, ob Ihre private Krankenversicherung ausreicht und schickt uns dann eine Bestätigung. Auch im Falle einer Befreiung schickt die gesetzliche Krankenkasse eine Bestätigung an die Hochschule.
Die Krankenkasse erhebt den Beitrag ab dem ersten Tag der abgeschlossenen Immatrikulation. Bitte bedenken Sie, dass Sie, wenn Sie aus irgendeinem Grund das eingeschriebene Semester nicht besuchen können, aber immatrikuliert bleiben wollen, trotzdem weiterhin die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen müssen, wenn Sie sich noch nicht in Deutschland befinden. In einer solchen Situation sollten Sie sich daher genau überlegen, ob Sie immatrikuliert bleiben wollen oder sich lieber exmatrikulieren und für das nächste Semester erneut bewerben, um diese Kosten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie: Während Studierende, die in Studiengängen eingeschrieben sind, Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen sich Studierende in Studienkollegs, Studienvorbereitungskursen oder Sprachkursen sowie Studierende, die älter als 30 Jahre sind, privat krankenversichern.
Ausführliche Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende finden Sie auch auf der Website des Deutschen Studierendenwerks.
Ich habe mich über Uni-Assist beworben. Wie geht es weiter?
Wenn Sie Ihre Bewerbung erfolgreich und fristgerecht über Uni-Assist eingereicht haben, dann wird Uni-Assist nun Ihre Bewerbung überprüfen. Es sind hierbei zwei Resultate möglich:
- Ihre Bewerbung wird abgelehnt, da diese nicht den Bewerbungsvoraussetzungen genügt
- Ihre Bewerbung wird akzeptiert und an die Hochschule weitergeleitet
In beiden Fällen erhalten Sie eine Rückmeldung von Uni-Assist.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, ist von Ihrer Seite aus nichts weiter zu unternehmen. Sie können sich zu einem späteren Semester gerne wieder bewerben.
Wenn Ihre Bewerbung akzeptiert wurde, wird Uni-Assist Ihre Bewerbungsunterlagen an die Hochschule weiterleiten. Dieser Prozess kann wenige Tage in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie um Geduld.
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Betreff "TH OWL | Bewerbungs und Zugangsdaten Semester". Diese E-Mail bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen.
Gleichzeitig werden Sie in dieser E-Mail Ihre Zugangsdaten für das KIS-Portal der TH OWL vorfinden. Das KIS-Portal ist die zentrale Anlaufstelle rund ums Studium an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe.
Bitte klicken Sie auf den genannten Link und loggen Sie sich mit den genannten Zugangsdaten im Bereich für Bewerber/-innen im KIS-Portal ein.
Nach dem Login im KIS-Portal wird Ihnen eine Übersichtsseite angezeigt, in der Sie Ihre Bewerbung sehen können.
Dort werden Sie den Vermerk "gültig" zu Ihrer Bewerbung sehen. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung! Der Status "gültig" sagt lediglich aus, dass Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig an die Hochschule weitergeleitet wurden. Ihre Bewerbung befindet sich nun in Prüfung durch den zuständigen Fachbereich. Der Fachbereich wird Ihre Bewerbung sichten und entscheiden, ob Sie zum Studium zugelassen werden können.
- Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot liegt vor" bzw. "zugelassen"
- Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bzw. "abgelehnt"
Meldungen über Statusänderungen erhalten Sie stets auch per Mail. Nichtsdestotrotz schauen Sie bitte in regelmäßigen Abständen im KIS-Portal nach, ob sich der Status der Bewerbung geändert hat. Bitte beachten Sie auch hier, dass je nach Anzahl der Bewerbungen, die Prüfung auf Zulassung durch den Fachbereich einige Zeit in Anspruch nehmen wird und bitten um Ihre Geduld.
Sobald Sie eine Zulassung bzw. Ablehnung erhalten haben, wird innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Bescheid generiert, der in Ihrem Postfach im KIS-Portal hinterlegt ist. Der Bescheid wird nicht per Mail an Sie verschickt. Sie können sich den Bescheid aber in Ihrem KIS-Portal Account herunterladen.
Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wurde, fahren Sie mit Schritt 4 fort.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie nun die Immatrikulation beantragen. Klicken Sie dazu auf das Feld "Immatrikulation beantragen" und Sie werden zu einem Bereich weitergeleitet, in der weitere Informationen von Ihnen abgefragt werden. Auch müssen Sie einige Unterlagen hochladen, dazu gehören:
- Scan Ihres Ausweises/Reisepasses
- Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Bei Masterstudiengängen: bitte das Bachelorzeugnis hochladen und nicht das Abiturzeugnis)
- Evtl. weitere Unterlagen wie z. B. Sprachzertifkate, Exmatrikulationsbescheinigung etc.
Sollten Sie die Unterlagen nicht sofort hochladen können, so haben Sie bis zur Einschreibefrist (siehe Studienplatzzusage) Zeit, die Unterlagen noch nachträglich hochzuladen. Den Antrag auf Immatrikulation können Sie trotzdem schon ohne die Unterlagen absenden.
Ihr Antrag auf Immatrikulation wird nun in den nächsten Tagen von uns bearbeitet. Sollten hierbei Rückfragen von unserer Seite bestehen, werden wir Sie über das KIS-Portal benachrichtigen. Damit Ihre Immatrikulation abgeschlossen werden kann, sind noch zwei weitere Schritte von Ihnen zu erledigen. Bitte fahren Sie mit Schritt 5 fort.
In Ihrer Studienplatzzusage wurden Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie zum Abschluss der Immatrikulation noch folgende Schritte durchführen müssen:
1.) Überweisung der Semestergebühr
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Überweisung der Semestergebühr in Ihrer Studienplatzzusage genau durch und achten Sie darauf, dass Sie Bankverbindung und Verwendungszweck korrekt angeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) in Anspruch nehmen kann bis der Zahlungseingang in Ihrem Account vermerkt wird.
2.) Bestätigung der Krankenversicherung
Als Student/-in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Bestätigung über eine gültige Krankenversicherung erfolgt über einen elektronischen Prozess zwischen der Krankenkasse und der Hochschule. Dabei versendet die Krankenkasse eine elektronische Bestätigung (M10) an die Hochschule, die dann Ihrem Account zugeordnet wird. Damit dieser Schritt durchgeführt werden kann, müssen Sie mit einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Übermittlung einer M10 anfordern. Sie brauchen uns keine Bestätigungen per Mail zuschicken!
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (weil Sie z. B. über 30 Jahre alt sind o. Ä.) oder bei einer privaten Krankenkasse schon eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie dennoch mit einer gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen! Nur gesetzliche Krankenkassen können eine M10 Bescheinigung übermitteln. Die gesetzliche Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob Ihre private Krankenversicherung ausreichend ist und übermittelt uns dann eine Bestätigung. Auch bei einer Befreiung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse eine Bestätigung.
Sobald
- Der Antrag auf Immatrikulation abgesendet und die Unterlagen geprüft,
- die Semestergebühr eingegangen und
- die Krankenversicherungsbestätigung eingegangen ist,
ist Ihre Immatrikulation abgeschlossen und Sie sind nun offiziell Student/-in der TH OWL!
Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Studienbewerbung – Sie wurden erfolgreich eingeschrieben“. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsinformationen für das KIS-Portal als eingeschriebene/-r Student/-in. Bitte nutzen Sie ab sofort diese Logindaten, um sich im KIS-Portal im Bereich für Studierende anzumelden. Dort können Sie nun auch Ihre Unterlagen, wie z. B. Immatrikulationsbescheinigungen etc. herunterladen.
Bitte sehen Sie davon ab, uns per Mail Überweisungsbestätigungen, Bescheinigungen der Krankenversicherung etc. zuzuschicken. Die Unterlagen, die Sie für die Einschreibung benötigen, laden Sie nur im KIS-Portal hoch. Reichen Sie uns nur Unterlagen per Mail ein, wenn wir Sie explizit dazu auffordern.
Ich habe mich über das KIS-Portal beworben. Wie geht es weiter?
Wenn Sie Ihre Bewerbung über das KIS-Portal eingereicht haben, wird diese nun von den Kolleg:innen im Immatrikulationsamt überprüft. Sollte Ihre Bewerbung vollständig sein und die Studienvoraussetzungen erfüllen, wird Ihre Bewerbung für das Zulassungsverfahren akzeptiert. Je nachdem, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang beworben haben, ändert sich Status Ihrer Bewerbung auf "gültig" bzw. "zugelassen".
Wenn Ihre Bewerbung nicht vollständig und/oder nicht den Studienvoraussetzungen entspricht, wird Ihre Bewerbung voraussichtlich vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Den Ausschlussgrund können Sie den Ausschlussbescheid in Ihrem KIS-Portal Account entnehmen.
Bitte beachten Sie, wenn Sie ein/e Bewerber/-in mit einer Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der EU sind, dann können Sie sich nur über das KIS-portal bewerben, wenn Sie eine gültige VPD oder einen Evaluationsbericht von Uni-Assist besitzen, welches nicht älter als 2 Jahre ist. Sollten Sie keine VPD bzw. Evaluationsbericht besitzen, bewerben Sie sich bitte über Uni-Assist.
Wenn Ihre Bewerbung den Status "gültig" erhält, wird diese nun am Zulassungsverfahren teilnehmen und der zuständige Fachbereich prüft nun, ob Sie ob Sie zum Studium zugelassen werden können. Bitte beachten Sie auch hier, dass je nach Anzahl der Bewerbungen, die Prüfung auf Zulassung durch den Fachbereich einige Zeit in Anspruch nehmen wird und bitten um Ihre Geduld.
- Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot liegt vor" bzw. "zugelassen"
- Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bzw. "abgelehnt.
Sobald Sie eine Zulassung bzw. Ablehnung erhalten haben, wird innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Bescheid generiert, der in Ihrem Postfach im KIS-Portal hinterlegt ist. Der Bescheid wird nicht per Mail an Sie verschickt. Sie können sich den Bescheid aber in Ihrem KIS-Portal Account herunterladen.
Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wurde, fahren Sie mit Schritt 3 fort.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie nun die Immatrikulation beantragen. Klicken Sie dazu auf das Feld "Immatrikulation beantragen" und Sie werden zu einem Bereich weitergeleitet, in der weitere Informationen von Ihnen abgefragt werden. Auch müssen Sie einige Unterlagen hochladen, dazu gehören:
- Scan Ihres Ausweises/Reisepasses
- Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Bei Masterstudiengängen: bitte das Bachelorzeugnis hochladen und nicht das Abiturzeugnis)
- Evtl. weitere Unterlagen wie z. B. Sprachzertifkate, Exmatrikulationsbescheinigung, Praktikumsnachweis etc.
Sollten Sie die Unterlagen nicht sofort hochladen können, so haben Sie bis zur Einschreibefrist (siehe Studienplatzzusage) Zeit, die Unterlagen noch nachträglich hochzuladen. Den Antrag auf Immatrikulation können Sie trotzdem schon ohne die Unterlagen absenden.
Ihr Antrag auf Immatrikulation wird nun in den nächsten Tagen von uns bearbeitet. Sollten hierbei Rückfragen von unserer Seite bestehen, werden wir Sie über das KIS-Portal benachrichtigen. Damit Ihre Immatrikulation abgeschlossen werden kann, sind noch zwei weitere Schritte von Ihnen zu erledigen. Bitte fahren Sie mit Schritt 5 fort.
In Ihrer Studienplatzzusage wurden Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie zum Abschluss der Immatrikulation noch folgende Schritte durchführen müssen:
1.) Überweisung der Semestergebühr
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Überweisung der Semestergebühr in Ihrer Studienplatzzusage genau durch und achten Sie darauf, dass Sie Bankverbindung und Verwendungszweck korrekt angeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) in Anspruch nehmen kann bis der Zahlungseingang in Ihrem Account vermerkt wird.
2.) Bestätigung der Krankenversicherung
Als Student/-in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Bestätigung über eine gültige Krankenversicherung erfolgt über einen elektronischen Prozess zwischen der Krankenkasse und der Hochschule. Dabei versendet die Krankenkasse eine elektronische Bestätigung (M10) an die Hochschule, die dann Ihrem Account zugeordnet wird. Damit dieser Schritt durchgeführt werden kann, müssen Sie mit einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Übermittlung einer M10 anfordern. Sie brauchen uns keine Bestätigungen per Mail zuschicken!
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (weil Sie z. B. über 30 Jahre alt sind o. Ä.) oder bei einer privaten Krankenkasse schon eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie dennoch mit einer gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen! Nur gesetzliche Krankenkassen können eine M10 Bescheinigung übermitteln. Die gesetzliche Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob Ihre private Krankenversicherung ausreichend ist und übermittelt uns dann eine Bestätigung. Auch bei einer Befreiung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse eine Bestätigung.
Sobald
- Der Antrag auf Immatrikulation abgesendet und die Unterlagen geprüft,
- die Semestergebühr eingegangen und
- die Krankenversicherungsbestätigung eingegangen ist,
ist Ihre Immatrikulation abgeschlossen und Sie sind nun offiziell Student/-in der TH OWL!
Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Studienbewerbung – Sie wurden erfolgreich eingeschrieben“. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsinformationen für das KIS-Portal als eingeschriebene/-r Student/-in. Bitte nutzen Sie ab sofort diese Logindaten, um sich im KIS-Portal im Bereich für Studierende anzumelden. Dort können Sie nun auch Ihre Unterlagen, wie z. B. Immatrikulationsbescheinigungen etc. herunterladen.
Bitte sehen Sie davon ab, uns per Mail Überweisungsbestätigungen, Bescheinigungen der Krankenversicherung etc. zuzuschicken. Die Unterlagen, die Sie für die Einschreibung benötigen, laden Sie nur im KIS-Portal hoch. Reichen Sie uns nur Unterlagen per Mail ein, wenn wir Sie explizit dazu auffordern.
Sie haben noch offene Fragen?
Bitte schauen Sie auf unserer Seite mit FAQs nach, ob Ihre Frage beantwortet werden kann.
Kontakt & Hilfe
Wenn Sie ein/e Bewerber/in mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern der europäischen Union oder mit einer gültigen VPD (KIS-Portal Bewerbende) sind, dann wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Bewerbung und Einschreibung direkt an das Immatrikulationsamt.
Wenn Sie ein/e Bewerber/in mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU Land sind und sich über Uni-Assist bewerben, dann wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Bewerbung und Einschreibung direkt an das International Office.