Bewerben an der TH OWL
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Bewerbung bzw. Einschreibung für ein Studium an der TH OWL zu vervollständigen.
In den nachfolgenden Abschnitten erhalten Sie eine Anleitung über die Vorgehensweise zu Ihrer Bewerbung bzw. Einschreibung.
Bitte lesen Sie sich die Hinweise auf dieser Seite sorgfältig durch, da hier vermutlich viele Ihrer Fragen geklärt werden können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder bei Ihrer Bewerbung bzw. Einschreibung auf Schwierigkeiten stoßen, dann wenden Sie sich gerne an die untenstehenden Kontakte.
Ich möchte an der TH OWL studieren. Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung innerhalb der Europäischen Union erworben haben, bewerben Sie sich über unser KIS-Portal.
Fristen Bachelorstudium:
Für Erstsemesterstudierende im Bachelor ist der Start nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- für zulassungsbeschränkte Studiengänge: 15. Juli
- für zulassungsfreie Studiengänge: 15. Oktober
Fristen für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester:
Start Wintersemester | Start Sommersemester | |
zulassungsbeschränkte Studiengänge | 15. September | 15. März |
zulassungsfreie Studiengänge | 15. September | 15. März |
Fristen Masterstudium:
Die Bewerbungsfristen für unsere Masterstudiengänge sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über Ihren Wunschstudiengang im Detail hier!
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land außerhalb der Europäischen Union erworben haben, bewerben Sie sich bitte über die Institution Uni-Assist. Sie finden die Angebote der TH OWL unter dem Suchbegriff „Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe“.
Sollten Sie bereits über eine gültige VPD von Uni-Assist verfügen (nicht älter als 2 Jahre), dann brauchen Sie sich nicht erneut über Uni-Assist bewerben. Sie können sich mit Ihrer VPD direkt über das KIS-Portal bewerben.
Fristen Bachelorstudium:
Für Erstsemesterstudierende im Bachelor ist der Start nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- für zulassungsbeschränkte Studiengänge: 15. Juni
- für zulassungsfreie Studiengänge: 15. Juli
Fristen für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester:
Start Wintersemester | Start Sommersemester | |
zulassungsbeschränkte Studiengänge | 15. September | 15. Februar |
zulassungsfreie Studiengänge | 15. September | 15. Februar |
Fristen Masterstudium:
Die Bewerbungsfristen für unsere Masterstudiengänge sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über Ihren Wunschstudiengang im Detail hier!
Da Ihr heimisches Notensystem dem deutschen System sehr wahrscheinlich nicht entspricht, müssen Sie Ihre erreichte Durchschnittsnote zuerst mit Hilfe der sogenannten bayrischen Formel umrechnen und diese dann im Zuge Ihrer online Bewerbung eintragen.
Ich habe mich über Uni-Assist beworben. Wie geht es weiter?
Wenn Sie Ihre Bewerbung erfolgreich und fristgerecht über Uni-Assist eingereicht haben, dann wird Uni-Assist nun Ihre Bewerbung überprüfen. Es sind hierbei zwei Resultate möglich:
- Ihre Bewerbung wird abgelehnt, da diese nicht den Bewerbungsvoraussetzungen genügt
- Ihre Bewerbung wird akzeptiert und an die Hochschule weitergeleitet
In beiden Fällen erhalten Sie eine Rückmeldung von Uni-Assist.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, ist von Ihrer Seite aus nichts weiter zu unternehmen. Sie können sich zu einem späteren Semester gerne wieder bewerben.
Wenn Ihre Bewerbung akzeptiert wurde, wird Uni-Assist Ihre Bewerbungsunterlagen an die Hochschule weiterleiten. Dieser Prozess kann wenige Tage in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie um Geduld.
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Betreff "TH OWL | Bewerbungs und Zugangsdaten Semester". Diese E-Mail bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen.
Gleichzeitig werden Sie in dieser E-Mail Ihre Zugangsdaten für das KIS-Portal der TH OWL vorfinden. Das KIS-Portal ist die zentrale Anlaufstelle rund ums Studium an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe.
Bitte klicken Sie auf den genannten Link und loggen Sie sich mit den genannten Zugangsdaten im Bereich für Bewerber/-innen im KIS-Portal ein.
Nach dem Login im KIS-Portal wird Ihnen eine Übersichtsseite angezeigt, in der Sie Ihre Bewerbung sehen können.
Dort werden Sie den Vermerk "gültig" zu Ihrer Bewerbung sehen. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung! Der Status "gültig" sagt lediglich aus, dass Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig an die Hochschule weitergeleitet wurden. Ihre Bewerbung befindet sich nun in Prüfung durch den zuständigen Fachbereich. Der Fachbereich wird Ihre Bewerbung sichten und entscheiden, ob Sie zum Studium zugelassen werden können.
- Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot liegt vor" bzw. "zugelassen"
- Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bzw. "abgelehnt"
Meldungen über Statusänderungen erhalten Sie stets auch per Mail. Nichtsdestotrotz schauen Sie bitte in regelmäßigen Abständen im KIS-Portal nach, ob sich der Status der Bewerbung geändert hat. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Prüfung auf Zulassung einige Tage in Anspruch nehmen wird und bitten um Ihre Geduld.
Sobald Sie eine Zulassung bzw. Ablehnung erhalten haben, wird innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Bescheid generiert, der in Ihrem Postfach im KIS-Portal hinterlegt ist. Der Bescheid wird nicht per Mail an Sie verschickt. Sie können sich den Bescheid aber in Ihrem KIS-Portal Account herunterladen.
Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wurde, fahren Sie mit Schritt 4 fort.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie nun die Immatrikulation beantragen. Klicken Sie dazu auf das Feld "Immatrikulation beantragen" und Sie werden zu einem Bereich weitergeleitet, in der weitere Informationen von Ihnen abgefragt werden. Auch müssen Sie einige Unterlagen hochladen, dazu gehören:
- Scan Ihres Ausweises/Reisepasses
- Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Bei Masterstudiengängen: bitte das Bachelorzeugnis hochladen und nicht das Abiturzeugnis)
- Evtl. weitere Unterlagen wie z. B. Sprachzertifkate, Exmatrikulationsbescheinigung etc.
Sollten Sie die Unterlagen nicht sofort hochladen können, so haben Sie bis zur Einschreibefrist (siehe Studienplatzzusage) Zeit, die Unterlagen noch nachträglich hochzuladen. Den Antrag auf Immatrikulation können Sie trotzdem schon ohne die Unterlagen absenden.
Ihr Antrag auf Immatrikulation wird nun in den nächsten Tagen von uns bearbeitet. Sollten hierbei Rückfragen von unserer Seite bestehen, werden wir Sie über das KIS-Portal benachrichtigen. Damit Ihre Immatrikulation abgeschlossen werden kann, sind noch zwei weitere Schritte von Ihnen zu erledigen. Bitte fahren Sie mit Schritt 5 fort.
In Ihrer Studienplatzzusage wurden Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie zum Abschluss der Immatrikulation noch folgende Schritte durchführen müssen:
1.) Überweisung der Semestergebühr
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Überweisung der Semestergebühr in Ihrer Studienplatzzusage genau durch und achten Sie darauf, dass Sie Bankverbindung und Verwendungszweck korrekt angeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) in Anspruch nehmen kann bis der Zahlungseingang in Ihrem Account vermerkt wird.
2.) Bestätigung der Krankenversicherung
Als Student/-in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Bestätigung über eine gültige Krankenversicherung erfolgt über einen elektronischen Prozess zwischen der Krankenkasse und der Hochschule. Dabei versendet die Krankenkasse eine elektronische Bestätigung (M10) an die Hochschule, die dann Ihrem Account zugeordnet wird. Damit dieser Schritt durchgeführt werden kann, müssen Sie mit einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Übermittlung einer M10 anfordern. Sie brauchen uns keine Bestätigungen per Mail zuschicken!
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (weil Sie z. B. über 30 Jahre alt sind o. Ä.) oder bei einer privaten Krankenkasse schon eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie dennoch mit einer gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen! Nur gesetzliche Krankenkassen können eine M10 Bescheinigung übermitteln. Die gesetzliche Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob Ihre private Krankenversicherung ausreichend ist und übermittelt uns dann eine Bestätigung. Auch bei einer Befreiung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse eine Bestätigung.
Sobald
- Der Antrag auf Immatrikulation abgesendet und die Unterlagen geprüft,
- die Semestergebühr eingegangen und
- die Krankenversicherungsbestätigung eingegangen ist,
ist Ihre Immatrikulation abgeschlossen und Sie sind nun offiziell Student/-in der TH OWL!
Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Studienbewerbung – Sie wurden erfolgreich eingeschrieben“. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsinformationen für das KIS-Portal als eingeschriebene/-r Student/-in. Bitte nutzen Sie ab sofort diese Logindaten, um sich im KIS-Portal im Bereich für Studierende anzumelden. Dort können Sie nun auch Ihre Unterlagen, wie z. B. Immatrikulationsbescheinigungen etc. herunterladen.
Ich habe mich über das KIS-Portal beworben. Wie geht es weiter?
Wenn Sie Ihre Bewerbung über das KIS-Portal eingereicht haben, wird diese nun von den Kolleg:innen im Immatrikulationsamt überprüft. Sollte Ihre Bewerbung vollständig sein und die Studienvoraussetzungen erfüllen, wird Ihre Bewerbung für das Zulassungsverfahren akzeptiert. Je nachdem, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang beworben haben, ändert sich Status Ihrer Bewerbung auf "gültig" bzw. "zugelassen".
Wenn Ihre Bewerbung nicht vollständig und/oder nicht den Studienvoraussetzungen entspricht, wird Ihre Bewerbung voraussichtlich vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Den Ausschlussgrund können Sie den Ausschlussbescheid in Ihrem KIS-Portal Account entnehmen.
Bitte beachten Sie, wenn Sie ein/e Bewerber/-in mit einer Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der EU sind, dann können Sie sich nur über das KIS-portal bewerben, wenn Sie eine gültige VPD von Uni-Assist besitzen, die nicht älter als 2 Jahre ist. Sollten Sie keine VPD besitzen, bewerben Sie sich bitte über Uni-Assist.
Wenn Ihre Bewerbung den Status "gültig" erhält, wird diese nun am Zulassungsverfahren teilnehmen und der zuständige Fachbereich prüft nun, ob Sie ob Sie zum Studium zugelassen werden können.
- Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot liegt vor" bzw. "zugelassen"
- Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, ändert sich der Status in "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bzw. "abgelehnt.
Sobald Sie eine Zulassung bzw. Ablehnung erhalten haben, wird innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Bescheid generiert, der in Ihrem Postfach im KIS-Portal hinterlegt ist. Der Bescheid wird nicht per Mail an Sie verschickt. Sie können sich den Bescheid aber in Ihrem KIS-Portal Account herunterladen.
Wenn Ihre Bewerbung zugelassen wurde, fahren Sie mit Schritt 3 fort.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie nun die Immatrikulation beantragen. Klicken Sie dazu auf das Feld "Immatrikulation beantragen" und Sie werden zu einem Bereich weitergeleitet, in der weitere Informationen von Ihnen abgefragt werden. Auch müssen Sie einige Unterlagen hochladen, dazu gehören:
- Scan Ihres Ausweises/Reisepasses
- Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Bei Masterstudiengängen: bitte das Bachelorzeugnis hochladen und nicht das Abiturzeugnis)
- Evtl. weitere Unterlagen wie z. B. Sprachzertifkate, Exmatrikulationsbescheinigung, Praktikumsnachweis etc.
Sollten Sie die Unterlagen nicht sofort hochladen können, so haben Sie bis zur Einschreibefrist (siehe Studienplatzzusage) Zeit, die Unterlagen noch nachträglich hochzuladen. Den Antrag auf Immatrikulation können Sie trotzdem schon ohne die Unterlagen absenden.
Ihr Antrag auf Immatrikulation wird nun in den nächsten Tagen von uns bearbeitet. Sollten hierbei Rückfragen von unserer Seite bestehen, werden wir Sie über das KIS-Portal benachrichtigen. Damit Ihre Immatrikulation abgeschlossen werden kann, sind noch zwei weitere Schritte von Ihnen zu erledigen. Bitte fahren Sie mit Schritt 5 fort.
In Ihrer Studienplatzzusage wurden Sie bereits darauf hingewiesen, dass Sie zum Abschluss der Immatrikulation noch folgende Schritte durchführen müssen:
1.) Überweisung der Semestergebühr
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Überweisung der Semestergebühr in Ihrer Studienplatzzusage genau durch und achten Sie darauf, dass Sie Bankverbindung und Verwendungszweck korrekt angeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) in Anspruch nehmen kann bis der Zahlungseingang in Ihrem Account vermerkt wird.
2.) Bestätigung der Krankenversicherung
Als Student/-in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Bestätigung über eine gültige Krankenversicherung erfolgt über einen elektronischen Prozess zwischen der Krankenkasse und der Hochschule. Dabei versendet die Krankenkasse eine elektronische Bestätigung (M10) an die Hochschule, die dann Ihrem Account zugeordnet wird. Damit dieser Schritt durchgeführt werden kann, müssen Sie mit einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Übermittlung einer M10 anfordern. Sie brauchen uns keine Bestätigungen per Mail zuschicken!
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (weil Sie z. B. über 30 Jahre alt sind o. Ä.) oder bei einer privaten Krankenkasse schon eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie dennoch mit einer gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen! Nur gesetzliche Krankenkassen können eine M10 Bescheinigung übermitteln. Die gesetzliche Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob Ihre private Krankenversicherung ausreichend ist und übermittelt uns dann eine Bestätigung. Auch bei einer Befreiung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse eine Bestätigung.
Sobald
- Der Antrag auf Immatrikulation abgesendet und die Unterlagen geprüft,
- die Semestergebühr eingegangen und
- die Krankenversicherungsbestätigung eingegangen ist,
ist Ihre Immatrikulation abgeschlossen und Sie sind nun offiziell Student/-in der TH OWL!
Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Studienbewerbung – Sie wurden erfolgreich eingeschrieben“. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsinformationen für das KIS-Portal als eingeschriebene/-r Student/-in. Bitte nutzen Sie ab sofort diese Logindaten, um sich im KIS-Portal im Bereich für Studierende anzumelden. Dort können Sie nun auch Ihre Unterlagen, wie z. B. Immatrikulationsbescheinigungen etc. herunterladen.
FAQ
An der TH OWL ist die Sprachvoraussetzung abhängig vom jeweiligen Studiengang, mindestens wird jedoch ein B2 Niveau erwartet (ausgenommen englischsprachige Masterstudiengänge). Bitte informieren Sie frühzeitig über das benötigte Sprachniveau. Folgende Sprachnachweise werden akzeptiert:
Deutsch B2 | Deutsch C1 |
TestDaF 14 Punkte | TestDaF 16 Punkte (min. 3 Punkte pro Prüfungsteil) |
Goethe B2 | Goethe C1 |
DSH 1 | DSH 2 |
Telc B2 | Telc C1/Telc C1 Hochschule |
ÖSD B2 | ÖSD C1 |
Berufliche Erfahrungen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese explizit als Bewerbungskriterium für den jeweiligen Studiengang angegeben ist. Sollte für Ihren Studiengang dies nicht der Fall sein, dann spielen berufliche Erfahrungen für den Bewerbungsprozess keine Rolle.
Nein. Eine Zulassung ist nur für das aktuelle Semester gültig und kann nicht auf das nächste Semester verschoben werden. Falls Sie das Studium zum angegebenem Semester nicht antreten können, können Sie sich für das nächste Semester wieder bewerben. Bewerber:innen die sich bereits über Uni-Assist beworben haben, können sich mit der vorliegenden VPD dann direkt über KIS-Portal bewerben und müssen sich nicht erneut über Uni-Assist bewerben.
Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, sehen Sie im KIS-Portal bis wann Sie den Immatrikulationsantrag abschließen können. Bitte halten Sie diese Frist ein.
Hierfür könnte es zwei Gründe geben:
1. Sie haben ein falsches Passwort eingegeben. In diesem Fall schicken Sie uns bitte eine Mail und wir können ein neues Initialpasswort generieren. Sie können das Passwort dann anschließend wieder ändern.
2. Sie sind bereits als Student:in immatrikuliert. In diesem Fall funktionieren Ihre Logindaten als Bewerber:in nicht mehr. Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Studienbewerbung – Sie wurden erfolgreich eingeschrieben“. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsinformationen für das KIS-Portal als eingeschriebene/-r Student/-in. Bitte nutzen Sie ab sofort diese Logindaten, um sich im KIS-Portal im Bereich für Studierende anzumelden.
Sollten beide Fälle nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an unseren technischen Support unter support@th-owl.de.
Kontakt & Hilfe
Wenn Sie ein/e Bewerber/in mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern der europäischen Union oder mit einer gültigen VPD (KIS-Portal Bewerbende) sind, dann wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Bewerbung und Einschreibung direkt an das Immatrikulationsamt.
Wenn Sie ein/e Bewerber/in mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU Land sind und sich über Uni-Assist bewerben, dann wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Bewerbung und Einschreibung direkt an das International Office.