Zum Inhalt springen

Erasmus+ Praktikum

Studierende der TH OWL können mit Erasmus+ langfristige Auslandsaufenthalte (2 bis 12 Monate) und/oder falls eine langfristige Phase aus bestimmten Gründen nicht möglich ist auch kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen von zu Hause aus (mindestens fünf und höchstens 30 Tage) als Praktikum absolvieren.
Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium kann nur für die Dauer des Auslandsaufenthalts gewährt werden. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben.

Graduierte, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren (sogenanntes "Graduiertenpraktikum").
Die Bewerbung muss im Jahr vor dem Abschluss eingehen.
Sie können ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.
Während des Graduiertenpraktikums dürfen Teilnehmende grundsätzlich nicht an einer Hochschule eingeschrieben sein.
Graduiertenpraktika können nicht zwischen zwei Studienphasen absolviert werden, also zum Beispiel nicht nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums und vor Beginn eines Masterstudiums. Höchstförderzeit 6 Monate.

Ein Erasmus+ Praktikumsaufenthalt bietet viele Vorteile!

Sie erhalten den Erasmus+ Mobilitätszuschuss unabhängig davon, ob Sie ein Praktikumsgehalt erhalten oder nicht. Die Höhe unterscheidet sich je nach Ländergruppe, Dauer und akademischem Jahr. Nach vorheriger Absprache kann Ihr Praktikum an der TH OWL anerkannt werden. Außerdem können Sie an einem kostenfreien, tutorierten Online Sprachkurs über den Online Language Support (OLS) teilnehmen.

Für einen Erasmus+ Praxisaufenthalt sind Pflichtpraktika, freiwillige Praktika und Abschlussarbeiten möglich.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

Alle Studierenden, die an der TH OWL in einem Studiengang immatrikuliert sind, der zu einem anerkannten Abschluss führt, können am Erasmusprogramm teilnehmen. (Gaststudierende können nicht an ERASMUS+ teilnehmen).
Für einen Erasmus+ Praxisaufenthalt sind Pflichtpraktika, freiwillige Praktika und Abschlussarbeiten möglich.

  • NEU ab 2021:
    • Bachelor- und Master-Studierende können ab dem 1. Semester teilnehmen.
    • Erasmus+ bietet zwei Möglichkeiten an:

      • Langfristige Auslandsaufenthalte: Das geplante Praktikumsvorhaben muss mindestens 2 und maximal 12 Monate betragen. Pro Studienphase (z.B. Bachelor oder Master) können Sie insgesamt bis zu 12 Monate durch ERASMUS+ Mittel für Praktika gefördert werden.
         

      • Kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen von zu Hause aus zu kombinieren, um ein Praktikum zu absolvieren. Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium kann nur für die Dauer des Auslandsaufenthalts gewährt werden. Die Dauer des Auslandsaufenthalts beträgt mindestens 5 und höchstens 30 Tage. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Diese Variante ist aber nur anwendbar, für den Fall, dass ein langfristiges Aufenthalt nicht möglich ist (Bspw. für Teilnehmer mit fewer opportunities).

Graduierte/Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...

  • Sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 34 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
  • Sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
  • Sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
  • Sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
  • das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
  • es kann nicht in der Zwischenphase von 2 Studienphasen (Bachelor - Master) absolviert werden.
     
Wo kann ich mit Erasmus+ ein Praktikum absolvieren?

Erasmus+ in der EU

Mit Erasmus+ können Sie in jedem der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei ein Praktikum absolvieren.
Auf unsere Webseite finden Sie Tipps und Unterstützung von Organisationen zur Suche nach einem Praktikum: Tipps zur Suche nach einem Praktikum

Erasmus und Brexit

Großbritannien ist mit Austritt aus der EU auch aus dem Erasmusprogramm ausgestiegen. Praktika können aber noch bis Ende Mai 2023 finanziell aus unseren Projektmitteln 2020 gefördert werden.
Für Praktikant:innen ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger:innen nicht kostenpflichtig.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger:innen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der DAAD Webseite zum Thema Brexit.

Erasmus und die Schweiz

Da die Schweiz derzeit nicht offiziell am Erasmus+ Programm teilnehmen kann, wurde das Swiss-European Mobility Programme (SEMP)  ins Leben gerufen. Das SEMP ist in den Grundzügen dem Erasmus-Programm sehr ähnlich und fördert Praktikumsaufenthalte in Schweizer Betrieben.  Allerdings werden die Stipendien, anders als bei Erasmus+, von Schweizer Seite bereit gestellt. Praktika müssen über eine Schweizer Institution der Tertiärstufe organisiert werden, in der Regel eine Partnerinstitution.

Wie bewerbe ich mich?

Auslandsaufenthalte im Wintersemester bzw. Sommersemester

BewerbungsfristVoraussetzung
spätestens 4 Wochen vor Beginn des PraktikumsPraktikumsvertrag mit einer Firma mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium und in einem Erasmus+ Programmland in der EU-sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei


Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie vollständig und fristgerecht im International Office einreichen

Zur Unterstützung raten wir Ihnen folgende Hilfsdokumente zu lesen:

Bitte alle Unterlagen in einer PDF (maximal 10MB) per E-Mail maryse.niemeier@th-owl.de.

Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung prüft das International Office ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen nach Bewerbungseingang eine Rückmeldung des International Office.

Welche Erasmus+ Förderung bekomme ich?

Langfristige Auslandsaufenthalte
Die monatliche Stipendienhöhe richtet sich nach dem Zielland, da sich die Fördersätze an den jeweiligen Lebenshaltungskosten orientieren. Im Projektjahr 2024 gelten folgende Fördersätze:

GruppeFörderhöheZielländer 
Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten)

monatlich 750 Euro

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten)

monatlich 690 Euro

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 
Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten)monatlich 690 EuroBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 
Top-Up für Teilnehmende mit geringeren Chancenmonatlich +250 Euro

Für

  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20
  • Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Erasmus+ Aufenthalt nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
  • Erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Verdienst von 451-850 EUR.
    Bitte Erläuterungen in der Ehrenwörtlichen Erklärung zu diesem Top-up berücksichtigen.
     
  • Ehrenwörtliche Erklärung für Top-Ups im ERASMUS+ Programm
 
Green Mobility
(Flyer)

Bei Green Travel können Sie bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Die Anzahl der förderfähigen Reisetage ist abhängig von der Distanz zu Ihrer Gastinstitution und wird mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet.
Wenn Sie die Hin- und Rückreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurücklegen, können Sie die Distanz doppelt be-
rechnen. Aus Gleichbehandlungsgründen wird die Distanz von Detmold/Lemgo/Höxter zum Zielort ermittelt, auch wenn
Sie die Reise von einem anderen Ort aus antreten sollten.

Bei Bedarf können Sie auch bei nicht umweltfreundlicher An- und Abreise (Auto, Motorrad, Flugzeug, Schiff) bis zu 2 zu-
sätzliche Reisetage
beantragen.

Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „beidem emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“
Bitte Erläuterungen in der Ehrenwörtlichen Erklärung zu diesem Top-up berücksichtigen.

 


Kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen (nur in besonderen Fällen)

  • 5-14 Tage physische Mobilität  70 Euro pro Tag
  • 15-30 Tage physische Mobilität 50 Euro Pro Tag

Förderbedingungen

Die erste Rate des Erasmus+ Mobilitätszuschusses (80% der Gesamtsumme) erhalten die geförderten Studierenden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, etwa drei bis vier Wochen vor der Ausreise.
 
Die zweite Rate (20% der Gesamtsumme) bekommen Sie im Anschluss an Ihr Auslandspraktikum, sobald Sie alle geforderten Abschlussunterlagen eingereicht haben.

Erasmus+ Auslandspraktikum Schritt für Schritt erklärt

Sie möchten mit ERASMUS+ ein Praktikum im Ausland absolvieren und haben sich bereits im International Office informiert und beworben? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte zum Ablauf eines Auslandspraktikums mit ERASMUS+ erklärt.

Erasmus+und Coronavirus: aktuelle Informationen

Auf der DAAD Seite finden Sie wichtige und aktuelle Information bzw. Antworten zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit der Corona Krise.