Erasmus+ Praktikum
Studierende der TH OWL können mit Erasmus+langfristige Auslandsaufenthalte (2 bis 12 Monate) und/oder falls eine langfristige Phase aus bestimmten Gründen nicht möglich ist auch kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen von zu Hause aus (mindestens fünf und höchstens 30 Tage) als Praktikum absolvieren.
Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium kann nur für die Dauer des Auslandsaufenthalts gewährt werden. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben.
Graduierte, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren (sogenanntes "Graduiertenpraktikum").
Die Bewerbung muss im Jahr vor dem Abschluss eingehen.
Sie können ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.
Während des Graduiertenpraktikums dürfen Teilnehmende grundsätzlich nicht an einer Hochschule eingeschrieben sein.
Höchstförderzeit fürs Graduierte Praktikum: 6 Monate.
Ein Erasmus+ Praktikumsaufenthalt bietet viele Vorteile!
Sie erhalten den Erasmus+ Mobilitätszuschuss unabhängig davon, ob Sie ein Praktikumsgehalt erhalten oder nicht. Die Höhe unterscheidet sich je nach Ländergruppe, Dauer und akademischem Jahr. Nach vorheriger Absprache kann Ihr Praktikum an der TH OWL anerkannt werden. Außerdem können Sie an einem kostenfreien, tutorierten Online Sprachkurs über den Online Language Support (OLS) teilnehmen.
Für einen Erasmus+ Praxisaufenthalt sind Pflichtpraktika, freiwillige Praktika und Abschlussarbeiten möglich.
Alle Studierenden, die an der TH OWL in einem Studiengang immatrikuliert sind, der zu einem anerkannten Abschluss führt, können am Erasmusprogramm teilnehmen. (Gaststudierende können nicht an ERASMUS+ teilnehmen).
Für einen Erasmus+ Praxisaufenthalt sind Pflichtpraktika, freiwillige Praktika und Abschlussarbeiten möglich.
- NEU ab 2021:
- Bachelor- und Master-Studierende können ab dem 1. Semester teilnehmen.
Erasmus+ bietet zwei Möglichkeiten an:
Langfristige Auslandsaufenthalte: Das geplante Praktikumsvorhaben muss mindestens 2 und maximal 12 Monate betragen. Pro Studienphase (z.B. Bachelor oder Master) können Sie insgesamt bis zu 12 Monate durch ERASMUS+ Mittel für Praktika gefördert werden.
Kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen von zu Hause aus zu kombinieren, um ein Praktikum zu absolvieren. Ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium kann nur für die Dauer des Auslandsaufenthalts gewährt werden. Die Dauer des Auslandsaufenthalts beträgt mindestens 5 und höchstens 30 Tage. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Diese Variante ist aber nur anwendbar, für den Fall, dass ein langfristiges Aufenthalt nicht möglich ist (Bspw. für Teilnehmer mit fewer opportunities).
Graduierte/Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- Sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 34 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- Sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
- Sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- Sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- das Praktikum binnen zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
Erasmus+ in der EU
Mit Erasmus+ können Sie in jedem der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei ein Praktikum absolvieren.
Auf unsere Webseite finden Sie Tipps und Unterstützung von Organisationen zur Suche nach einem Praktikum: Tipps zur Suche nach einem Praktikum
Erasmus und Brexit
Großbritannien ist mit Austritt aus der EU auch aus dem Erasmusprogramm ausgestiegen. Praktika können aber noch bis Ende Mai 2023 finanziell aus unseren Projektmitteln 2020 gefördert werden.
Für Praktikant:innen ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger:innen nicht kostenpflichtig.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger:innen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der DAAD Webseite zum Thema Brexit.
Erasmus und die Schweiz
Da die Schweiz derzeit nicht offiziell am Erasmus+ Programm teilnehmen kann, wurde das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ins Leben gerufen. Das SEMP ist in den Grundzügen dem Erasmus-Programm sehr ähnlich und fördert Praktikumsaufenthalte in Schweizer Betrieben. Allerdings werden die Stipendien, anders als bei Erasmus+, von Schweizer Seite bereit gestellt. Praktika müssen über eine Schweizer Institution der Tertiärstufe organisiert werden, in der Regel eine Partnerinstitution.
Auslandsaufenthalte im Wintersemester bzw. Sommersemester
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen nehmen wir ausschließlich online über unsere Mobilitätsplattform SoleMOVE an.
- Zwischen dem 1. November und 1. April für einen Aufenthalt im folgenden Wintersemester
- Zwischen dem 1. April und 1. November für einen Aufenthalt im folgenden Sommersemester.
https://saas.solenovo.fi/solemove
Dort können Sie sich mit Ihren TH OWL Zugangsdaten anmelden und Ihre Bewerbung online erstellen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserem SoleMOVE Leitfaden zur Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung.
Folgende Unterlagen müssen Sie mit Ihrer Online-Bewerbung hochladen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht mit Durchschnittsnote (Transcript of Records) vom Prüfungsamt
- bei Graduierten eine Kopie des Abschlusszeugnisses mit Abschlussdatum)
- Learning Agreement for Traineeships (können Sie nach der Bewerbung, jedoch vor Praktikumsbeginn einreichen | gilt auch fürs Graduiertenpraktikum)
- soweit bereits vorhanden Vertrag mit dem Arbeitgeber (können Sie nach der Bewerbung, jedoch vor Praktikumsbeginn einreichen) - wenn das Bewerbungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und der Name vom Arbeitgeber noch nicht bekannt ist, n.n. im System eintragen.
- Versicherungserklärung
- Ehrenwörtliche Erklärung für Top-Ups im ERASMUS+ Programm (fakultativ)
- Ehrenwörtliche Erklärung für Reisetage im ERASMUS+ Programm (fakultativ)
Zur Unterstützung raten wir Ihnen folgende Hilfsdokumente zu lesen:
Leitfaden zum Learning Agreement
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung prüft das International Office ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Langfristige Auslandsaufenthalte
Die monatliche Stipendienhöhe richtet sich nach dem Zielland, da sich die Fördersätze an den jeweiligen Lebenshaltungskosten orientieren. Im Projektjahr 2024 gelten folgende Fördersätze:
Gruppe | Förderhöhe | Zielländer | |
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Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten) | monatlich 750 Euro | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) | monatlich 690 Euro | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | |
Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten) | monatlich 690 Euro | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | |
Top-Up für Teilnehmende mit geringeren Chancen | monatlich +250 Euro | Für
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Zusätzliche Reisetage (Flyer) | Bei Green Travel können Sie bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Bei Bedarf können Sie auch bei nicht umweltfreundlicher An- und Abreise (Auto, Motorrad, Flugzeug, Schiff) bis zu 2 zu- | Aufruf 2024 (WiSe 2024 - SoSe 2025) Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „beidem emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“
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Reisekostenzuschuss | Reisedistanz - Standardreise - Green Travel 10 und 99 KM - 28 EUR - 56 EUR 100 und 499 KM 211 EUR - 285 EUR 500 und 1999 KM 309 EUR - 417 EUR 2000 und 2999 KM 395 EUR - 535 EUR 3000 und 3999 KM 580 EUR - 785 EUR 4000 und 7999 KM 1.188 EUR - 1.188 EUR 8000 KM oder mehr 1.735 EUR - 1.735 EUR | Ab dem Aufruf 2025 (WiSe 2025) steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. |
Interrail-Pass für Erasmus+
Dieser Pass gilt 6 Monate und ermöglicht Teilnehmenden, während ihres Erlebnisses mit Erasmus+ mit dem Zug zu reisen.
https://www.interrail.eu/en/interrail-passes/erasmus
Kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen (nur in besonderen Fällen)
- 5-14 Tage physische Mobilität 79 Euro pro Tag
- 15-30 Tage physische Mobilität 56 Euro Pro Tag
Förderbedingungen
Die erste Rate des Erasmus+ Mobilitätszuschusses (80% der Gesamtsumme) erhalten die geförderten Studierenden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, etwa drei bis vier Wochen vor der Ausreise.
Die zweite Rate (20% der Gesamtsumme) bekommen Sie im Anschluss an Ihr Auslandspraktikum, sobald Sie alle geforderten Abschlussunterlagen eingereicht haben.
Sie möchten mit ERASMUS+ ein Praktikum im Ausland absolvieren und haben sich bereits im International Office informiert und beworben? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte zum Ablauf eines Auslandspraktikums mit ERASMUS+ erklärt.
Auf der DAAD Seite finden Sie wichtige und aktuelle Information bzw. Antworten zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit der Corona Krise.