Erasmus+ Programm
Das Hochschulprogramm Erasmus+ fördert grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent:innen und Hochschulpersonal in Europa. Als bildungspolitisches Förderprogramm der Europäischen Union existiert es schon seit über 30 Jahren. Bisher konnten etwa 4,4 Millionen Studierende einen Auslandsaufenthalt mit Unterstützung durch Erasmus absolvieren. 33 europäische Staaten nehmen an ERASMUS+ teil: die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Erasmus fördert alle Studierenden vom Bachelor bis zur Promotion für Studien- und Praktikaaufenthalte sowie alle weiteren Hochschulangehörigen:
Fördermöglichkeiten
Studierende der TH OWL können mit Erasmus+ für ein oder zwei Semester an einer Partnerhochschule Ihres Fachbereiches in der EU oder ausgewählten Partnerhochschulen weltweit, mit denen ein Erasmus+ Kooperationsabkommen besteht, studieren.
Studierende der TH OWL können durch Erasmus+ und weitere Förderprogramme eine finanzielle Förderung für ein Auslandspraktikum in der EU und weltweit erhalten.
Im Erasmus+ Programm können auch Graduierte innerhalb von 12 Monate nach Ihrem Abschluss eine Erasmus+ Förderung erhalten, sofern Sie sich vor Ihrem Abschluss darauf bewerben.
Im Rahmen unserer Erasmus+-Partnerschaften können Lehrende der TH OWL an Erasmus+ Partnerhochschulen lehren und dabei finanziell gefördert werden.
Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen unterstützt Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende an der TH OWL. Das Programm steht allen Beschäftigten der Hochschule offen: von Auszubildenden bis zum/r Präsidenten/in.
Sonderförderung
Die NA DAAD unterstützt Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland mit Fördermitteln, welche auf Antrag zusätzlich zu den regulären Länderpauschalen gewährt werden. Es sind dabei zwei Optionen möglich:
Option A: Social Top-Up
- Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland, erhalten ein Top-up in Höhe von 250 EUR pro Monat. Das Social Top-Up wird zusätzlich zu den regulären Förderraten der Ländergruppe gewährt. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. ärztliches Attest welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht oder Behindertenausweis). Die Art der Erkrankung sowie Höhe/ Umfang des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden
Option B: Individualantrag
- Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20, können bei der NA DAAD einen Antrag auf zusätzliche Förderung stellen, die die individuellen Mehrkosten im Ausland berücksichtigt.
Es können Sondermittel bis zu maximal 15.000 Euro pro Mobilität beantragt werden. Es können ausschließlich auslandsbedingte Mehrkosten, die im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität entstehen, beantragt bzw. durch die NA DAAD übernommen werden.
Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a.) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b.) Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Der Individualantrag muss spätestens 2 Monate im Voraus beim DAAD gestellt werden. Rückwirkende Anträge werden nicht berücksichtigt. Bitte melden Sie sich daher im International Office spätestens 3 Monate vor Antritt der Mobilität, damit wir gemeinsam den Antrag stellen können.
Zusätzliche Links auf dieser Seite:
- Infos zur Förderung vom DAAD
- Erfahrungsberichte von Studierenden mit Behinderung
- Erasmus Student Network (Exchangeability)
- Deutsches Studentenwerk/ Auslandsstudium mit Behinderung
- Studentenwerk / mit Beeinträchtigung ins Ausland
Die Social Top-ups sind nicht doppelt auszahlbar bei Vorhandensein mehrerer Merkmale.
Das Social Top-up ist mit dem „Green Travel“ Top-up kombinierbar.
Studierende, die für ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ Kindern ins Ausland reisen, haben die Wahl zwischen finanzieller Zusatzförderung über ein Top-up oder Erstattung der Realkosten bis zu einer Höhe von 15.000 EUR pro Semester und Mobilität.
Die Förderhöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird (z.B. Elterngeldnachweis und Reiseticket). Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Die Förderung von Realkosten dient während der Durchführung ihrer Mobilität zur Abdeckung auslandsbedingter Mehrkosten für ihr Kind/ ihre Kinder. Wenn Sie einen Realkostenantrag stellen möchten, informieren Sie sich bitte im International Office zu den Rahmenbedingungen und Antragsunterlagen. Das International Office unterstützt Sie beim Antrag.
Zusätzliche Links auf dieser Seite:
Die Social Top-ups sind nicht doppelt auszahlbar bei Vorhandensein mehrerer Merkmale.
Das Social Top-up ist mit dem „Green Travel“ Top-up kombinierbar.
Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Eltern keinen, in Deutschland anerkannten, akademischen Abschluss erworben haben.
- Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Die Social Top-ups sind nicht doppelt auszahlbar bei Vorhandensein mehrerer Merkmale.
Das Social Top-up ist mit dem „Green Travel“ Top-up kombinierbar.
Studierende, die Ihre Erwerbstätigkeit aufgrund des Auslandsaufenthaltes aufgeben müssen, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt, können die Zusatzförderung bekommen. Bei zeitgleichem Bezug von Auslands-BAföG wird die Zusatzförderung angerechnet. Dabei müssen folgende Kriterien zutreffen:
Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
Auslandsaufenthalt im Wintersemester:
1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres
Auslandsaufenthalt im Sommersemester:
1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres
Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro pro Monat.
Bei mehreren Tätigkeiten Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert.
Ein Antrag ist auch möglich, wenn der über 6 fortlaufende Monate durchschnittliche Erwerb im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt.
durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt.
die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
Virtuelle und gemischte Mobilitäten
Ab dem Programmjahr 2021 können alle Mobilitäten um virtuelle Mobilitätsphasen ergänzt werden. Dadurch ist es nun auch möglich, dass z.B. Studierende, die nicht an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität teilnehmen können, eine kurze physische Mobilitätsaktivität von 5 bis 30 Tagen durchführen und diese mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombinieren.
Der Schwerpunkt der virtuellen Komponente liegt dabei auf gemeinschaftlichem online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse. Für die virtuelle Komponente gibt es keine finanzielle Förderung, aber sie wird auch nicht vom maximal zur Verfügung stehenden Erasmus+ Kontingent abgezogen. Auch Praktika, Personal- und Doktorandenmobilität können im blended Format durchgeführt werden.
Eine weitere Neuerung in der Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden.
Gefördert wird die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und -Aktivitäten von ECHE-Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Programmländern. Die Blended-intensive Programme sollen Studierenden und Hochschulmitarbeitern die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit virtueller Phase teilzunehmen.
Für das Programmjahr 2021 hat die TH OWL Fördergelder für die Organisation von drei Blended-intensive Programmen bewilligt bekommen, die aktuell in der Planung sind.
Hier können Sie unsere ECHE und das European Policy Statement herunterladen.
Erasmus Code: D_LEMGO01

Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der/die Verfasser:in; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.