Erasmus+-Auslandsaufenthalte für Lehrende
Im Rahmen unserer Erasmus+-Partnerschaften, können Sie an Erasmus+ Partnerhochschulen lehren und dabei finanziell gefördert werden.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu zentralen Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren in einem allgemeinen Überblick im #kurzerklärt-Video sowie als ausführlichen Erklärtext.
Wer kann sich bewerben?
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
• ProfessorInnen und DozentInnen, die in einem vertraglichem Verhältnis zur Hochschule stehen
• wissenschaftliche Mitarbeitende
• DoktorandInnen, die in der Lehre tätig sind
• Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (können zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. GastdozentInnen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Gastlehraufenthalte (mind. 2 und max. 60 Tage) mit einer Länge von mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche können gefördert werden:
Bsp.: 3 Tage Aufenthalt - 8 Stunden Lehre
7 Tage Aufenthalt - 8 Stunden Lehre
8 Tage Aufenthalt - 16 Stunden Lehre
• Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Die Stückkosten werden vollständig an die Geförderten weitergegeben. Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.
• Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben werden, die noch keinen Erasmus+-Lehraufenthalt durchgeführt haben.
• Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
• Personen mit einer Behinderung können zusätzliche Sondermittel beantragen.
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den Zielländern. Je nach Erasmus+-Projekt gelten je nach Ländergruppe die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag.
Projekt 2021 - 2027
• Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
• Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
• Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
... mit Partnerländern außerhalb der EU
Im Projekt 2019 und 2020 beträgt der einheitliche Tagessatz bis zum 14. Aufenthaltstag 160 EUR für Mobilitäten nach Deutschland (Incoming) und 180 EUR für Mobilitäten ins Partnerland (Outgoing). Vom 15. bis 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die Förderung 70 % des Tagessatzes.
Reisekosten
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Travel distances Standardreise Green Travel
10 - 99 km: 23 EUR
100 – 499 km: 180 EUR 210 EUR
500 – 1.999 km: 275 EUR 320 EUR
2.000 – 2.999 km: 360 EUR 410 EUR
3.000 – 3.999 km: 530 EUR 610 EUR
4.000 – 7.999 km: 820 EUR
8.000 km und mehr: 1.500 EUR
Den Entfernungsrechner finden Sie auf der Erasmus+ Website
Die Auswahlkriterien richten sich u.a. nach dem Ziel und Zweck der Maßnahme für den/die Mitarbeiter/in, der Bedeutung für die Hochschule und ggf. für weitere Erasmus+-Aktivitäten mit der jeweiligen Gasteinrichtung. Außerdem spielen fachliche Qualifikationen, sprachliche Kompetenz und Motivation eine Rolle.
Die Bewerbung muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- E-Mail, in der Sie Ihre Motivation, den Zweck/die Ziele und die Aktivitäten sowie die erwarteten Ergebnisse der Erasmus+ Personalmobilität darlegen.
- Genehmigung des Abteilungsleiters
- Der Zeitplan für die Mobilitätsphase
- Falls vorhanden: Annahme-/Einladungsschreiben der Zieluniversität oder des Unternehmens/der Einrichtung.
Vor dem Auslandslehraufenthalt ist eine Mobilitätsvereinbarung zu Unterrichtszwecken/ Grant Agreement abzuschließen, in der die Mobilitätsbedingungen (z.B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des Lehrenden (z.B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind.
Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Nach dem Auslandslehraufenthalt erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung-E-Mail an James O'Reilly