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FAQ

Auf dieser Seite finden Sie häufig an das International Office gerichtete Fragen. Schauen Sie gerne nach, ob Ihre Fragen hier beantwortet werden können. Falls nicht, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf unter internationaloffice(at)th-owl.de.

Bewerbungsvoraussetzungen

Können meine beruflichen Erfahrungen bei der Bewerbung berücksichtigt werden?

Berufliche Erfahrungen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese explizit als Bewerbungskriterium für den jeweiligen Studiengang angegeben ist. Sollte für Ihren Studiengang dies nicht der Fall sein, dann spielen berufliche Erfahrungen für den Bewerbungsprozess keine Rolle.

Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?

Auf unserer Webseite Bewerben an der TH OWL finden Sie eine Erklärung zur Hochschulzugangsberechtigung.

Stellt die TH OWL bedingte Zulassungen aus?

Nein. Die TH OWL stellt keine bedingten Zulassungen aus. Eine Zulassung zu einem Studium wird nur gewährt, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen. Dies gilt auch für die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.

Als Uni-Assist Bewerber:in haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich für deutschsprachige Studiengänge mit einem Zertifikat auf der Vorstufe zu bewerben und später zum Zeitpunkt der Einschreibung das Sprachzertifikat auf dem benötigten Sprachniveau vorzulegen. Zum Beispiel, wenn Ihr Wunschstudiengang ein Deutsch B2 Niveau erfordert, können Sie bei Ihrer Uni-Assist Bewerbung ein Deutsch B1 Zertifikat einreichen. Wenn Sie dann eine Zulassung erhalten und sich dann einschreiben, müssen Sie ein akzeptiertes Deutsch B2 Zertifikat vorlegen, um mit dem Studium zu beginnen.

Bewerber:innen, die über das KIS Portal ihre Bewerbung einreichen, müssen bereits bei der Bewerbung das benötigte Sprachzertifikat vorlegen.

Welches Sprachniveau wird für meinen Studiengang gefordert?

Bitte schauen Sie auf der jeweiligen Studiengangseinzelseite im Bereich Zugangsvoraussetzungen nach. Dort finden Sie eine Angabe zum geforderten Sprachniveau. Bitte beachten Sie, dass die TH OWL nur bestimmte Formate von Sprachzertifikaten akzeptiert.

Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester?

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, müssen Sie sich einerseits entsprechend des allgemeinen Bewerbungsverfahrens bewerben und parallel dazu Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich bzw. dem Prüfungsamt des zuständigen Fachbereichs Kontakt aufnehmen, um die Einstufung in ein höheres Fachsemester prüfen zu lassen.

Falls Sie mit einem Studentenvisum in Deutschland studieren, müssen Sie beachten, dass Ihr Visum an die Hochschule und den Studiengang geknüpft ist, mit dem Sie Ihren Visumsantrag gestellt haben. Sollten Sie daher Ihren Studiengang und/oder die Hochschule wechseln, müssen Sie dies im Vorfeld mit der Ausländerbehörde besprechen, um keine Schwierigkeiten mit Ihrem Visum zu bekommen!

Benötige ich für die Bewerbung an der TH OWL einen APS Nachweis?

In einigen Ländern ist ein APS Nachweis erforderlich, damit Sie ein Visum bekommen und einreisen können. Bewerber:innen aus Indien müssen bei Ihrer Bewerbung in Uni-Assist den APS Nachweis mit einreichen. Bewerber:innen aus anderen Ländern, welche ebenfalls einen APS Nachweis verlangen, müssen dies nicht zwingend bei der Bewerbung mit einreichen.

Uni-Assist

Kann ich Unterlagen nach Fristablauf von Uni-Assist bei der Hochschule einreichen?

Nein. Sie müssen die relevanten Bewerbungsunterlagen unbedingt innerhalb der bei Uni-Assist angegebenen Frist einreichen. Bitte sehen Sie davon ab, Unterlagen nach Fristablauf bei uns per Mail einzureichen. Diese können aus Fairnessgründen nicht berücksichtigt werden.

Ich habe einen positiven Evaluationsbericht von Uni-Assist aus einer früheren Bewerbung. Muss ich noch eine VPD beantragen?

Nein. Wenn Sie bereits über einen positiven Evaluationsbericht von Uni-Assist verfügen (welcher nicht älter als 2 Jahre ist), dann reicht dieser aus, um sich damit erneut für denselben Studiengang über das KIS-Portal zu bewerben. Sie müssen nicht zusätzlich noch eine VPD beantragen und Sie müssen sich nicht nochmal über Uni-Assist bewerben.

Wer muss sich über uni-assist bewerben?

Nicht-EU-Studieninteressierte, die

  • ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Baccalauréat, Diploma usw.) oder ihren ersten Hochschulabschluss (Bachelor) nicht in Deutschland erworben haben,
  • bereits ein Studienkolleg in Deutschland absolviert haben oder
  • über keine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife verfügen, die von einer deutschen Schule im Ausland ausgestellt wurde.

Dies gilt auch, wenn

  • Siedie deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder
  • bereits mit ausländischen Zeugnissen an einer anderen deutschen Hochschule in einem Bachelor- oder Master-Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren und an die TH OWL wechseln möchten.

Uni-assist prüft anschließend für die TH OWL, ob Ihre ausländischen Zeugnisse den Maßgaben der Kultusministerkonferenz (ZaB) entsprechen und für eine Hochschulzulassung ausreichen.

Es kann sein, dass Ihr im Heimatland erworbenes Schulzeugnis an eine bestimmte Fächerauswahl gebunden ist, weil es zum Beispiel in einer bestimmten Fachrichtung (Série/Stream) abgelegt wurde.

Da es sich bei dem Studienangebot der TH OWL um Studiengänge mit hohem technischen Anteil handelt, muss Ihre Fachrichtung technischer, mathematischer oder wissenschaftlicher Art sein (Série technique, mathematique, scientifique / Scientific Stream)

Die einzige Ausnahme bilden die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Internationale Logistik sowie die Masterstudiengänge Management Mittelständischer Unternehmen und International Logistics Management. Hier darf die Fachrichtung (Série literature/Literary Stream) erworben worden sein.

Sollten Sie den Abschluss eines deutschen Studienkollegs erwerben, so müssen Sie darauf achten, den sogenannten „T-Kurs“ zu belegen, in Ausnahme den „W-Kurs“ für die oben genannten wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge.

Welche Dokumente müssen der Bewerbung beigelegt werden?

Schauen Sie bitte unterBewerbungsunterlagen, welche Dokumente eingereicht werden müssen.

Wie bewerbe ich mich bei uni-assist?

Zunächst erstellen Sie sich ein eigenes Profil auf uni-assist. Sie finden das Studienangebot der TH OWL unter dem Studienstandort „Lemgo“.

  • Im dortigen Bewerberportal laden Sie alle Dokumente online hoch.

Hinweis: Senden Sie bitte keine Originale zu uni-assist, da diese Unterlagen nach Ende des Bewerbungszeitraums vernichtet werden. Beachten Sie bitte auch die von uni-assist erhobenenBearbeitungsentgelte.

Bei erfolgreicher Prüfung, leitet uni-assist Ihre Bewerbungsunterlagen automatisch an die TH OWL weiter. Sie brauchen sich also nicht direkt bei uns zu bewerben und Sie müssen die Unterlagen auch nicht postalisch einschicken.

Wichtig: Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum für Studienzwecke benötigen, können Sie dies bereits mit der Nachricht von uni-assist, dass Ihre Bewerbung an uns weitergeleitet wurde, beantragen. Einige nützliche Information zur Beantragung eines Visums finden Sie hier.

Mein Visum verzögert sich. Kann ich meine Zulassung auf das nächste Semester verschieben?

Nein. Eine Zulassung ist nur für das aktuelle Semester gültig und kann nicht auf das nächste Semester verschoben werden. Falls Sie das Studium zum angegebenem Semester nicht antreten können, können Sie sich für das nächste Semester wieder bewerben. Bewerber:innen die sich bereits über Uni-Assist beworben haben, können sich mit der vorliegenden VPD oder dem Evaluationsbericht dann direkt über KIS-Portal bewerben und müssen sich nicht erneut über Uni-Assist bewerben.

Wann erhalte ich meinen Zulassungsbescheid?

Ihr Zulassungsbescheid bzw. Ihre Studienplatzzusage wird nicht per Mail an Sie verschickt. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, wird innerhalb von 24h ein Zulassungsbescheid generiert, welcher dann im Posteingang Ihres KIS Portal Accounts hinterlegt wird. Sie können sich den Bescheid dann von dort aus herunterladen.

KIS Portal

Wieso kann ich mich nicht mehr im KIS Portal anmelden?

Hierfür könnte es zwei Gründe geben:

1. Sie haben ein falsches Passwort eingegeben. In diesem Fall schicken Sie uns bitte eine Mail und wir können ein neues Initialpasswort generieren. Sie können das Passwort dann anschließend wieder ändern.

2. Sie sind bereits als Student:in immatrikuliert. In diesem Fall funktionieren Ihre Logindaten als Bewerber:in nicht mehr. Nach Abschluss der Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Studienbewerbung – Sie wurden erfolgreich eingeschrieben“. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsinformationen für das KIS-Portal als eingeschriebene/-r Student/-in. Bitte nutzen Sie ab sofort diese Logindaten, um sich im KIS-Portal im Bereich für Studierende anzumelden.

Sollten beide Fälle nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an unseren technischen Support unter support@th-owl.de.

Muss ich einen Nachweis über die Überweisung der Gebühr oder Krankenversicherung per Mail einschicken?

Nein. Bitte sehen Sie davon ab, uns per Mail Überweisungsbestätigungen, Bescheinigungen der Krankenversicherung etc. zuzuschicken. Die Unterlagen, die Sie für die Einschreibung benötigen, laden Sie nur im KIS-Portal hoch. Reichen Sie uns nur Unterlagen per Mail ein, wenn wir Sie explizit dazu auffordern.

Bis wann muss ich meinen Immatrikulationsantrag abschließen?

Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, sehen Sie im KIS-Portal und in Ihrem Zulassungsbescheid bis wann Sie den Immatrikulationsantrag abschließen können. Bitte halten Sie diese Frist ein.

Wieso habe ich meinen Zulassungsbescheid noch nicht erhalten?

Wenn Sie für einen Studiengang zugelassen werden, erhalten Sie in Ihrem KIS Portal Account einen Zulassungsbescheid. Diesen müssen Sie selber im Posteingang Ihres KIS Portal Accounts abrufen und wird nicht per Mail verschickt!

Bedeutet der Status „gültig“, dass mir eine Zulassung zum Studium gewährt wurde?

Nein, der Status "gültig" ist nicht gleichzusetzen mit einer Zulassung! Dies bedeutet lediglich, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bei der TH OWL eingegangen sind und nun eine Prüfung auf Zulassung erfolgt.

Müssen die für die Einschreibung hochzuladenden Dokumente beglaubigt sein?

Ja, Sie müssen amtlich beglaubigte und ggf. übersetzte Dokumente hochladen. Sie finden weitere Informationen im Bereich Bewerbungsunterlagen.

Nach der Einschreibung

Ich bin eingeschrieben, aber ich kann das Semester nicht antreten. Was soll ich tun?

Sollten Sie das Semester nicht antreten können, haben Sie die Option sich zu exmatrikulieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass bei einer Exmatrikulation nach Semesterbeginn  oder 1.März) eine Rückerstattung der Semestergebühr nicht mehr möglich ist. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie daher den Antrag auf Exmatrikulation und Rückerstattung spätestens bis zum 31.08 bzw. 28./29.02 stellen. Auskunft zur Antragstellung gibt Ihnen das Immatrikulationsamt.
Sie können sich dann für ein späteres Semester wieder an der TH OWL bewerben.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, trotzdem eingeschrieben zu bleiben, obwohl Sie das Semester nicht antreten können, müssen Sie sich über die Konsequenzen bewusst sein:

  • Sie müssen die Gebühren für die Krankenversicherung ab Immatrikulationsbeginn fortlaufend zahlen, auch wenn Ihnen die Einreise nach Deutschland noch nicht möglich ist. Diese Gebühren können Ihnen nicht erstattet werden!
  • Ihre eingeschriebenen Semester werden fortlaufend gezählt, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in dem Semester studiert haben oder nicht.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt.

Wie finde ich eine Wohnung?

Das Studierendenwerk Bielefeld bietet Studentenwohnheime an, für die Sie sich bewerben können. Generell empfehlen wir, dass internationale Studierende möglichst frühzeitig nach einer passenden Wohnung Ausschau halten. Neben den Studentenwohnheimen lohnt es sich auch auf privaten Plattformen nach passenden Angeboten in der Region zu suchen. Weitere Information zu diesem Thema finden Sie auf unter folgendem Link:

Wohnen in OWL

Wie kann ich mich exmatrikulieren/ein Urlaubssemester beantragen?

Anträge zur Exmatrikulation/Urlaubssemester können Sie über Ihren Account im KIS Portal stellen. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an das Immatrikulationsamt wenden.