Anerkennung
Zur Anerkennung des im Ausland erbrachte Praktikums muss VOR dem Aufenthalt das Learning Agreement (Studienvertrag) vereinbart werden. Darin wird festgelegt, wie viele ECTS durch das Praktikum im Ausland anerkannt werden.
Es müssen Informationen über Wochenarbeitsstunden und Ziele im Praktikum in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eingetragen werden.
Und so geht's:
Nach Absprache mit dem Arbeitgeber und mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Fachbereiches wird das Learning Agreement ausgefüllt.
- Besprechen Sie mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Fachbereiches wie viele ECTS anerkannt werden.
- Tragen Sie ein, ob es sich um ein freiwilliges, verpflichtendes oder Graduierten Praktikum handelt.
- Es müssen Informationen über Wochenarbeitsstunden und Ziele im Praktikum in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eingetragen werden.
- Learning Agreement (Erasmus Praktikum)
- Leitfaden zum Learning Agreement
- Es sollten 30 Credits angestrebt werden.
- Das Learning Agreement muss vom Studenten, vom Arbeitgeber und vom Fachbereichskoordinator oder Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet werden.
- Zur Anerkennung der Leistungen nach dem Aufenthalt muss das von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement zusammen mit dem Arbeitszeugnis (und/oder Teil D des Learning Agreements) und dem Confirmation of stay zum International Office sowie im Prüfungsamt vorlegen.
Gegebenenfalls ist zur Bestätigung über die Anerkennung zusätzlich eine Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden nötig.
Fact Sheet zur Anerkennung im Erasmus+ Programm |Informationen für Studierende