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Studienleistungen aus dem Ausland

Anerkennung

Zur Anerkennung des im Ausland erbrachte Praktikums muss VOR dem Aufenthalt das Learning Agreement (Studienvertrag) vereinbart werden. Darin wird festgelegt, wie viele ECTS durch das Praktikum im Ausland anerkannt werden. 
Es müssen Informationen über Wochenarbeitsstunden und Ziele im Praktikum in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eingetragen werden.

Und so geht's:

Nach Absprache mit dem Arbeitgeber und mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Fachbereiches wird das Learning Agreement ausgefüllt.

  1. Besprechen Sie mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Fachbereiches wie viele ECTS anerkannt werden.
  2. Tragen Sie ein, ob es sich um ein freiwilliges, verpflichtendes oder Graduierten Praktikum handelt.
  3. Es müssen Informationen über Wochenarbeitsstunden und Ziele im Praktikum in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eingetragen werden.