Zum Inhalt springen
Studienleistungen aus dem Ausland

Anerkennung

Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen muss VOR dem Aufenthalt das Learning Agreement (Studienvertrag) vereinbart werden. Darin wird festgelegt, welche Kurse im Ausland belegt und welche Kurse des Curriculums dadurch ersetzt werden. Es müssen Informationen über Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen, die im Ausland absolviert werden sollen, vorliegen.

Und so geht's:

  1. Auf der Internetseite der Gasthochschule über das Kursangebot (das International Office kann dabei ggf. behilflich sein) informieren.
  2. Prüfen, ob die dort beschriebenen Kurse auch in dem Semester angeboten werden, in dem die Gasthochschule besucht wird.
  3. Die gewünschten Kurse mit dem/der Auslandskoordinator/in in den Fachbereichen absprechen. Dazu wird Folgendes benötigt:
  4. Auch wenn noch kein aktuelles Kursangebot vorliegt, muss trotzdem vor dem Aufenthalt ein unterschriebenes Learning Agreement vorliegen. Dieses kann vor Ort noch überarbeitet werden.
  5. Das Learning Agreement muss vom Studenten und vom Fachbereichskoordinator unterzeichnet werden.
  6. Anschließend wird das Formular an die Gasthochschule gesendet, wo es ebenfalls unterschrieben wird (dies gilt nur für das ERASMUS-Programm).
  7. Zur Anerkennung der Leistungen nach dem Aufenthalt das von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement zusammen mit der Notenübersicht / Transcript of records im Prüfungsamt vorlegen. Gegebenenfalls ist zur Bestätigung über die Anerkennung zusätzlich eine Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden nötig.