Erasmus+ Auslandspraktikum
Sie möchten mit ERASMUS+ ein Praktikum im Ausland absolvieren und haben sich bereits im International Office informiert und beworben? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte zum Ablauf eines Auslandpraktikums mit ERASMUS+.
Vor der Mobilität
Wenn Sie bereits einen Praktikumsplatz im Auge haben und/ oder bereits einen Praktikumsplatz erhalten haben, sollten Sie spätestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums den Erasmus+ Praktikumsantrag mit den weiteren angeforderten Unterlagen als PDF Datei einreichen.
Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen nach Bewerbungseingang eine Rückmeldung des International Office. Anhand der Daten von Ihrem Fachbereich und von Ihrem Arbeitgeber können wir die Höhe ihrer Erasmusförderung berechnen und das Grant Agreement ausstellen.
- Infobrief mit Checkliste - wichtige Hinweise zu den Erasmus+ Förderbedingungen
- Erasmus Charta für Studierende - Ihre Rechte und Pflichten
Das Learning Agreement muss vor Ihrem Auslandsaufenthalt vollständig unterzeichnet vorliegen.
Im Learning Agreement tragen Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber die Ziele und die Dauer des Praktikums ein. Gleichzeitig wird auf dem Learning Agreement angegeben, ob und wofür Ihnen das Praktikum an der TH OWL anerkannt wird. Bitte sprechen Sie den/die Auslandskoordinator:in ihres Fachbereiches an, wenn Sie Hilfe benötigen. Das Learning Agreement wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden ihres Fachbereiches, vom Arbeitgeber und von Ihnen unterschrieben.
Antworten auf viele Fragen zum Learning Agreement finden Sie im Leitfaden.
- Learning Agreement for Traineeships
- Leitfaden zum Learning Agreement
Die finanzielle Förderung soll als sogenannter Mobilitätszuschuss dazu beitragen, die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland auszugleichen und ist nicht als ein Stipendium im klassischen Sinn gedacht.
Die Förderraten werden tagesgenau berechnet, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen berücksichtigt wird. Förderstart und –ende werden aufgrund der Praktikumszeiten im Praktikumsvertrag berechnet.
Die Fördersumme wird zu 80% möglichst vor Beginn des Auslandspraktikums ausgezahlt, wenn das unterzeichnete Grant Agreement und Learning Agreement vorliegen. Die restlichen 20% erhalten Sie nach Einreichen aller geforderten Abschlussunterlagen am Ende ihres Aufenthaltes.
Zusätzlich können Sie Auslands-BAfoeG beantragen und/oder sich auf ein Auslandsstipendium der TH OWL bewerben.
Der OLS (Online Language Support) ist eine interaktive Lernplattform und besteht aus 2 Komponenten:
Online-Sprachtest (verpflichtend): Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen vordem Aufenthalt einen Sprachtest absolvieren. Der Sprachtest wird in der Unterrichtssprache durchgeführt. Muttersprachler müssen keinen Test durchführen. Auf die Teilnahme an ERASMUS+ hat der Einstufungstest keine Auswirkung, da die Studierenden bereits ausgewählt sind.
Online-Sprachkurs (freiwillig): Sofern der erste Sprachtest mit einem Ergebnis von A1 bis B1 abgeschlossen wurde, wird Ihnen automatisch ein OLS-Sprachkurs in der Unterrichtssprache zugewiesen. Falls Sie bereits über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache verfügen und den ersten Sprachtest mit B2 oder besser abschließen, können sie einen Sprachkurs der Landessprache erhalten. Die Teilnahme ist ein Angebot und keine Pflicht
Erforderlicher Versicherungsschutz
Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Es ist für Erasmus-Praktikanten verpflichtend, gegen Haftpflichtschäden, die sie am Arbeitsplatz verursachen und für Unfälle, die sie am Arbeitsplatz erleiden, versichert zu sein. Diese Versicherungen können durch den Arbeitgeber, jedoch auch durch den Praktikanten selbst, abgeschlossen werden.
Folgende Versicherungen sind für die Dauer des Auslandsaufenthaltes von Praktikant:innen selbst zu tragen bzw. ggfs. noch abzuschließen:
- International gültige Krankenversicherung (inkl. medizinischer Rücktransport und Rückführungskosten im Todesfall)
- Unfallversicherung (deckt Unfallereignisse im privaten Bereich sowie am Arbeitsplatz ab)
- Haftpflichtversicherung (deckt Schäden im privaten Bereich sowie am Arbeitsplatz)
- Auslandskrankenversicherung (Abschluss in Deutschland oder im Zielland) - muss auch Pandemiefälle abdecken (die DAAD Gruppenversicherung deckt dies auch ab).
Darüber hinaus sollten Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Beachten Sie jedoch, dass auch mit der europäischen Krankenversicherungskarte die ärztliche Versorgung in vielen medizinischen Fällen unzureichend sein kann. Auch ein Rücktransport nach Deutschland ist bei diesem Versicherungsschutz nicht mit inbegriffen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer deutschen Krankenkasse über die Leistungen Ihrer ausländischen Partner und schließen Sie im Zweifel eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.
Vor Beginn des Praktikums muss die Versicherungserklärung Erasmus+ Praktikum ausgefüllt und im International Office eingereicht werden.
Während der Mobilität
Lassen Sie sich vom Arbeitgeber das Certificate of Arrival ausfüllen und unterzeichnen. Heben Sie das Dokument gut auf und reichen Sie uns es bei Ihrer Rückkehr ein. Sie können uns das Dokument auch direkt nach der Unterzeichnung einscannen und per E-Mail an uns zuschicken.
Wichtig ist hier vor Allem, dass das Dokument zu Beginn Ihres Aufenthalts unterschrieben und datiert wird.
Sollten sich zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes Änderungen der im Learning Agreement vereinbarten Veranstaltungen ergeben, müssen Sie diese im zweiten Teil des Learning Agreement ‚Changes during mobility‘ eintragen.
Das geänderte Learning Agreement muss innerhalb von 5 Wochen nach Praktikumsbeginn vollständig von allen 3 Parteien unterzeichnet an das International Office der TH OWL gesendet werden.
Falls Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes ins Auge fassen, ist dies grundsätzlich möglich. Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts muss vom ERASMUS+-Hochschulkoordinator der TH OWL und von Ihrem Arbeitgeber formlos schriftlich befürwortet werden. Außerdem muss ein entsprechendes Austauschkontingent im ERASMUS+-Vertrag vereinbart sein.
Bitte informieren Sie das International Office sofort über Ihre Pläne, spätestens aber 30 Tage vor Ende ihres ursprünglich geplanten Aufenthaltes. Eine weitere finanzielle Förderung kann nicht garantiert werden, wird aber vom International Office geprüft.
Es muss bei einer Verlängerung kein weiteres Learning Agreement eingereicht werden.
Nach der Mobilität
Sie haben Ihr Auslandspraktikum erfolgreich abgeschlossen oder stehen kurz davor? Damit wir Ihnen die zweite Rate Ihres Erasmus+ Stipendiums auszahlen können, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende Ihres Auslandsaufenthaltes folgende Abschlussunterlagen per Email bzw. online einreichen:
- EU Survey/Onlineumfrage - Sie bekommen eine Einladung per Email
- Confirmation of Stay - hier Vorlage herunterladen
- Erfahrungsbericht - hier Deckblatt herunterladen
- Praktikumszeugnis (Qualifiziertes Zeugnis und/oder Teil After the Mobility -Table D - Traineeship Certificate by the Receiving Organisation/Enterprise im Learning Agreement)
- ggfs. Europass