Erasmus+-Auslandsaufenthalte für Hochschulpersonal
Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen unterstützt Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende an der TH OWL. Das Programm steht allen Beschäftigten der Hochschule offen: von Auszubildenden bis zum/r Präsidenten/in.
Mit Erasmus+ können Sie an einer Hochschule in einem Erasmus+- Programm- oder Partnerland oder bei einer Organisation außerhalb des akademischen Sektors in einem Programmland trainieren. Beispiele für solche Organisationen sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen.
Mögliche Aktivitätsformate:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curriculumentwicklung (Dozenten/Innen)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten zum Zweck der Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Im Projektjahr 2024 gelten europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:
| Ländergruppe 1 (180 Euro am Tag): |
| Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
| Ländergruppe 2 (160 Euro am Tag): |
| Belgien, Deutschland (Incoming), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
| Ländergruppe 3 (140 Euro am Tag): |
| Bulgarien, Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn |
Reisekosten
Zu diesen Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Abreise- und Zielort der Mobilität hinzu, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
| Reiseentfernungen | Standardreise | Green Travel |
| 10 - 99 km: | 23 EUR | |
| 100 – 499 km: | 180 EUR | 210 EUR |
| 500 – 1.999 km: | 275 EUR | 320 EUR |
| 2.000 – 2.999 km: | 360 EUR | 410 EUR |
| 3.000 – 3.999 km: | 530 EUR | 610 EUR |
| 4.000 – 7.999 km: | 820 EUR | |
| 8.000 km und mehr: | 1.500 EUR |
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Den Entfernungsrechner finden Sie auf der Erasmus+ Website
Dauer der Förderung
Auslandsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer haben. Die Dauer und Häufigkeit der geförderten Auslandsaufenthalte richtet sich nach dem verfügbaren Budget.
Eine Ausbildungszeit zwischen einem Programmland und einem Partnerland muss mindestens 5 Tage dauern und darf nicht länger als 2 Monate dauern. Dies schließt die Reisezeit aus.
Die Geförderten erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Unter dem folgenden Link können Sie sich über mögliche Angebote für Auslandsaufenthalte informieren:
Vor dem Aufenthalt
- Stellen Sie eine Anfrage per Mail an Herrn O' Reilly und nennen Sie uns dabei die wichtigsten Eckdaten (Inhalt, Land und Dauer) zu Ihrer geplanten Reise. Wir prüfen dann zunächst, ob Ihre Reise förderfähig ist und ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
- Wenn Ihr Vorhaben gefördert werden kann, füllen Sie bitte Ihre Daten im Mobility Agreement aus. Anschließend schicken Sie das Dokument bitte an den Austauschpartner und lassen es von diesem ebenfalls ausfüllen und unterzeichnen.
- Stellen Sie bitte nun einen Dienstreiseantrag und lassen Sie sich diesen von Ihrem/r Vorgesetzten und der Hochschulleitung genehmigen. Falls notwendig, beantragen Sie bitte auch eine A1-Entsendebescheinigung und lesen Sie sich ebenfalls die Hinweise zu Auslandsdienstreisen durch.
- Leiten Sie das unterzeichnete Mobility Agreement sowie den unterzeichneten Dienstreiseantrag an Herrn O'Reilly weiter.
- Wir erstellen nun das Grant Agreement (Fördervereinbarung), in dem die Förderhöhe bestätigt wird. Sobald Sie uns das von Ihnen unterzeichnete Grant Agreement zugeschickt haben, überweisen wir Ihnen die vereinbarte Fördersumme auf Ihr persönliches Konto.
Während des Aufenthalts
- Während Ihres Aufenthalts lassen Sie sich von der Gasteinrichtung bestätigen, dass das Programm bzw. der (Sprach)Kurs wie geplant absolviert wurde. Achten Sie auf die Übereinstimmung des bestätigten Zeitraums mit dem Förderzeitraum im Grant Agreement. Nach Ihrer Rückkehr senden Sie das Confirmation of Stay per E-Mail an Herrn O'Reilly.
Nach dem Aufenthalt
- Von der EU-Kommission werden Sie per E-Mail (Absender: EU-CORPORATE-NOTIFICATION-SYSTEM@ec.europa.eu) aufgefordert, einen Fragebogen (EU-survey) auszufüllen. Über die Vervollständigung werden wir automatisch informiert.