Erasmus+-Auslandsaufenthalte für Hochschulpersonal
Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen unterstützt Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende an der TH OWL. Das Programm steht allen Beschäftigten der Hochschule offen: von Auszubildenden bis zum/r Präsidenten/in.
Mit Erasmus+ können Sie an einer Hochschule in einem Erasmus+- Programm- oder Partnerland oder bei einer Organisation außerhalb des akademischen Sektors in einem Programmland trainieren. Beispiele für solche Organisationen sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen.
Mögliche Aktivitätsformate:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curriculumentwicklung (Dozenten/Innen)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten zum Zweck der Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Im Projektjahr 2024 gelten europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:
Ländergruppe 1 (180 Euro am Tag): |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
Ländergruppe 2 (160 Euro am Tag): |
Belgien, Deutschland (Incoming), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Ländergruppe 3 (140 Euro am Tag): |
Bulgarien, Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn |
Reisekosten
Zu diesen Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Abreise- und Zielort der Mobilität hinzu, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Reiseentfernungen | Standardreise | Green Travel |
10 - 99 km: | 23 EUR | |
100 – 499 km: | 180 EUR | 210 EUR |
500 – 1.999 km: | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 – 2.999 km: | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 – 3.999 km: | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 – 7.999 km: | 820 EUR | |
8.000 km und mehr: | 1.500 EUR |
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Den Entfernungsrechner finden Sie auf der Erasmus+ Website
Dauer der Förderung
Auslandsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer haben. Die Dauer und Häufigkeit der geförderten Auslandsaufenthalte richtet sich nach dem verfügbaren Budget.
Eine Ausbildungszeit zwischen einem Programmland und einem Partnerland muss mindestens 5 Tage dauern und darf nicht länger als 2 Monate dauern. Dies schließt die Reisezeit aus.
Die Geförderten erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Vor der Durchführung der Personalmobilität ist eine Erasmus+ Vereinbarung/Grant Agreement mit dem/der Teilnehmer/in abzuschließen, in der die Mobilitätsbedingungen (z. B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des/der Teilnehmers/in (z. B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind.
Die Bewerbung muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Antragsformular Personalmobilität
- Falls vorhanden: Annahme-/Einladungsschreiben der Zieluniversität oder des Unternehmens/der Einrichtung.
Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Nach dem Auslandsaufenthalt erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen per E-Mail an James O'Reilly
Unter dem folgenden Link können Sie sich über mögliche Angebote für Auslandsaufenthalte informieren: