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Erasmus+-Auslandsaufenthalte für Hochschulpersonal

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen unterstützt Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende an der TH OWL. Das Programm steht allen Beschäftigten der Hochschule offen: von Auszubildenden bis zum/r Präsidenten/in.

Mit Erasmus+ können Sie an einer Hochschule in einem Erasmus+- Programm- oder Partnerland oder bei einer Organisation außerhalb des akademischen Sektors in einem Programmland trainieren. Beispiele für solche Organisationen sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen.

Mögliche Aktivitätsformate:
•    Hospitationen
•    Job Shadowing
•    Studienbesuche
•    Mitwirkung an Curriculumentwicklung (Dozenten/Innen)
•    Teilnahme an Workshops und Seminaren
•    Teilnahme an Sprachkursen

Finanzielle Unterstützung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten zum Zweck der Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Im Projektjahr 2020 gelten europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:

Ländergruppe 1 (180 Euro am Tag):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Ländergruppe 2 (160 Euro am Tag):
Belgien, Deutschland (Incoming), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (140 Euro am Tag):
Bulgarien, Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Reisekosten
Zu diesen Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Abreise- und Zielort der Mobilität hinzu, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

0 - 99 km:                  20 EUR
100 – 499 km:           180 EUR
500 – 1.999 km:        275 EUR
2.000 – 2.999 km:     360 EUR
3.000 – 3.999 km:     530 EUR
4.000 – 7.999 km:     820 EUR
8.000 km und mehr:     1.500 EUR

Dauer der Förderung
Auslandsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer haben. Die Dauer und Häufigkeit der geförderten Auslandsaufenthalte richtet sich nach dem verfügbaren Budget.
Eine Ausbildungszeit zwischen einem Programmland und einem Partnerland muss mindestens 5 Tage dauern und darf nicht länger als 2 Monate dauern. Dies schließt die Reisezeit aus.
Die Geförderten erhalten…
•    ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
•    Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
•    ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Bewerbungsprozess

Vor der Durchführung der Personalmobilität ist eine Erasmus+ Vereinbarung/Grant Agreement mit dem/der Teilnehmer/in abzuschließen, in der die Mobilitätsbedingungen (z. B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des/der Teilnehmers/in (z. B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind.

Nachdem der Antrag rechtzeitig eingegangen ist (mindestens 8 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes), werden alle oben genannten, relevanten Erasmus+-Formulare vom IO bereitgestellt.

Der Bewerbungsantrag muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Motivationsschreiben, in welchem Sie Ihre Motivation, den Zweck/die Ziele sowie die Tätigkeiten und die erwarteten Ergebnisse der Erasmus+ Staff Mobility aufführen (max. 1 Seite lang)
- Befürwortung der Führungskraft (formloses Schreiben, welches den Mehrwert für die Organisationseinheit erläutert)
- Der zeitliche Ablauf der Mobilitätsphase
- Falls vorhanden: Zusage/Einladungsschreiben der Zielhochschule bzw. Unternehmen/Einrichtung

Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

Nach der Durchführung der Personalmobilität erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen und einen Erfahrungsbericht zu erstellen.