FAQ - Häufig gestellte Fragen
Studiengangs- oder Hochschulwechsel
Bei einem Hochschulwechsel oder bei einem Wechsel des Studiengangs innerhalb der TH-OWL finden auf dieser Webseite alle Informationen.
Organisation des Studiums
Prinzipiell ist es möglich Prüfungen eines Studiengangs im Fachbereich Maschinentechnik und Mechatronik abzulegen und diese dann für einen anderen Studiengang anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist, dass man im Fachbereich 6 eingeschrieben ist, zumindest als Zweithörer. Dazu müssen die grundsätzlichen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt sein. Es muss also auch ein betriebliches Praktikum absolviert worden sein oder eine entsprechende Berufsausbildung vorliegen. Außerdem benötigt man eine Einstufungsbescheinigung, die der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende (PAV), nach Vorlage entsprechender Unterlagen, ausstellt.
Wichtig: Über die Anerkennung der erbrachten Leistung im Ursprungsstudiengang entscheidet der dafür zuständige Prüfungsausschussvorsitzende (nicht der PAV aus dem FB 6).
Auf Antrag des Prüflings kann der Prüfungsausschuss zulassen, dass Fächer aus dem Fächerangebot dieser Hochschule oder anderer Hochschulen als ergänzende Wahlpflichtfächer für den Katalog der Wahlpflichtfächer (sog. N.N.-Fächer) gewählt werden.
Die Zulassung ergänzender Wahlpflichtfächer setzt insbesondere voraus:
1. es muss sich um ein Prüfungsfach gemäß einer Prüfungsordnung eines Studiengangs handeln, für das Credits ausgewiesen sind,
2. es muss sich um ein Fach handeln, das die Fächer des Wahlpflichtfachkatalogs in sinnvoller Weise ergänzt oder abrundet,
3. das Fach darf keinem Pflichtfach oder Wahlpflichtfach des eigenen Bachelorstudiengangs inhaltlich entsprechen.
Die Zulassung eines ergänzenden Wahlpflichtfaches muss vor Ablegung der Prüfung beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden. Anderenfalls ist das Fach nur als Zusatzfach verwendbar. Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den Prüfungsausschussvorsitzenden des Studienganges, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Abschlussarbeiten
Der Ablauf wird Schritt für Schritt in diesem pdf-Dokument erläutert. Wenden Sie sich bei speziellen Fragen und bei Vorliegen von besonderen Umständen an das Prüfungsamt.
Der Ablauf wird Schritt für Schritt in diesem pdf-Dokument erläutert. Wenden Sie sich bei speziellen Fragen und bei Vorliegen von besonderen Umständen an das Prüfungsamt.
Die meisten Aufgabenstellungen zur Bachelorarbeit und zur Studienarbeit stammen von (Industrie-) Unternehmen. Dabei soll ein im Unternehmen anstehendes Projekt bearbeitet werden. Häufig zeigt sich, dass der zeitliche Aufwand, der zur Lösung einer solchen Aufgabenstellung notwendig ist, das in der Prüfungsordnung vorgegebene Maß deutlich überschreitet.
In einem solchen Fall ist es häufig möglich, das Gesamtprojekt in zwei Teilprojekte zu gliedern und in Form von zwei getrennten Arbeiten abzugeben und zu bewerten.
Wenn eine solche Trennung nicht sinnvoll möglich ist, oder das Unternehmen die Dokumentation in einer Arbeit wünscht, dann ist auch diese Lösung möglich. Dazu muss in der Arbeit genau gekennzeichnet sein, welche Seiten der Studienarbeit und welche Seiten der Bachelorarbeit zuzurechnen sind. Die Aufgabenstellung sollte deutlich machen welche Teile in der Studienarbeit und welche in der Bachelorarbeit thematisiert werden.
Nach der Bearbeitung des Teils "Studienarbeit" muss dieser Teil von dem Betreuer gesichtet werden. Gegenüber dem Prüfungsamt ist dann eine Erklärung abzugeben, dass die Studienarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet werden kann. Anschließend startet dann die offizielle Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit.
Zum genauen Ablauf informieren Sie sich ggf. im Prüfungsamt.
Zeugnis
In den meisten Fällen ist das Kolloquium, das nach Abgabe und Beurteilung der Bachelorarbeit stattfindet, die letzte Prüfung des Studiums. Die Bachelorurkunde kann, wenn sie bereits erstellt und unterschrieben wurde, direkt ausgehändigt werden.
Das Zeugnis wird erst ausgehändigt oder zugeschickt, wenn keine Verbindlichkeiten gegenüber der Hochschule bestehen. Das muss durch eine Reihe von Einrichtungen der Hochschule (Labore, Bibliothek, usw.) bestätigt werden. Dieser Vorgang wird automatisch vom Prüfungsamt gestartet. Bei ausstehenden Verbindlichkeiten erhalten Sie direkt von der betroffenen Stelle eine Rückmeldung an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Sollten Sie nach dem Kolloquium noch Fachprüfungen ablegen, so bildet die letzte bestandene Fachprüfung den Abschluss des Studiums. Bezüglich der Verbindlichkeiten gilt dann sinngemäß das Gleiche wie oben beschrieben.
Für die Aushändigung der Dokumente nach dem Abschluss Ihres Studiums benötigen Sie einen Nachweis, dass keine Verbindlichkeiten mehr vorliegen. Verbindlichkeiten können z.B. Schlüssel der Hochschule, Datenträger oder Laborausrüstung sein. Der Nachweis wird automatisch vom Prüfungsamt erstellt. Sollten Verbindlichkeiten ausstehen werden Sie direkt von der betroffenen Stelle über Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse kontaktiert.