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Nutzungsbedingungen

AGB für die Technikausleihe der TH OWL
(Stand April 2023)

1. Die Studierenden/Benutzer verpflichten sich, die Geräte und Räumlichkeiten schonend und pfleglich zu behandeln.
2. Technik ist für alle Projekte und Übungen über die Verleih-Software zu buchen.
2.1. Das gilt auch für Lehrveranstaltungen/Tutorien. Sollte die/der Dozent-in dazu technisch nicht in der Lage sein, muss der Bedarf rechtzeitig (mindestens zwei Wochen im Voraus, schriftlich) angemeldet werden.
2.2. Eine unangemeldete Selbstentnahme ist nicht gestattet.
2.3. Auch große Projekte (z.B. Bachelor Drehs) müssen Technik reservieren.
2.4. regelmäßige Lehrveranstaltungen haben bei Reservierungen Priorität
2.5. Bei der Reservierung im System ist immer ein Verwendungszweck (Kurs) und ein betreuende/r Dozent/in anzugeben. Andernfalls kann die Reservierung ggf. nicht bestätigt werden.
2.6. Ein extrem hoher Technik Bedarf muss gegebenenfalls mit einem Beleuchtungsplan begründet werden.
2.7. Die Geräte müssen persönlich ausgeliehen und auch persönlich wieder zurückgegeben werden. (Das Abstellen der Geräte nach Projektende in einem Studio ist nicht gestattet.)
2.8. Bei größeren Projekten müssen die Head of Department (Kamera, Licht, Ton, etc.) die Geräte reservieren, abholen und zurückbringen.
2.9. Dreharbeiten ab dem 4. Semester müssen das „greenlighting“ bei der Herstellungsleitung durchlaufen.
3.  Die Raumbelegung für regelmäßige Lehrveranstaltungen wird am Anfang des Semesters vom Fachbereich gebucht.
3.1. Jeder weitere Raumbedarf muss, auch von Lehrkräften, über den Outlook Kalender gebucht werden. Andernfalls rechtzeitig, schriftlich (über Bianca Büter) angemeldet werden.
4.   Alle Geräte und Räumlichkeiten stehen nur für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung. (Vorbereitungs- und Aufbautage müssen mit einkalkuliert werden)
4.1. Alle Geräte müssen nach der Rückgabe überprüft werden. Dafür ist ein Werktag vorgesehen.
5.  Änderungen am Buchungszeitraum müssen unverzüglich, schriftlich bekanntgegeben werden. (Verschiebungen und/oder Stornierungen.
6.  Eine unangemeldete Überschreitung des Buchungszeitraums führt zur Sperrung für einen Zeitraum von mindestens einem Monat bis zwei Semestern.
Diese Sperrung kann auch Auswirkungen auf die Teilnahme von Medienprojekten haben.  (die Länge des Zeitraums liegt im Ermessen des Teams der Ausleihe. Bei gravierenden Fällen wird das Dekanat und die Fachschaft mit einbezogen.
Wir behalten uns ggf. eine Rechnungsstellung und Anzeige wegen Diebstahls vor.
7.  Bei Beschädigungen der Geräte oder Räume müssen diese unverzüglich der Ausleihe gemeldet werden. (Eine Unterlassung führt zur Sperrung, siehe 6.)
7.1. Bei Beschädigung oder Verlust muss entweder unverzüglich (innerhalb einer Woche) Ersatz beschafft, oder die Geräteversicherung beansprucht werden.
8. Für einige Geräte ist eine Unterweisung/Qualifikationsnachweis zwingend erforderlich  Workshops dazu finden zu Beginn des Semesters (nach Bedarf) statt. Zusätzliche Anfragen für Unterweisungen müssen mindestens einen Monat vor einer          eventuellen Ausleihe gestellt werden. (Bei einer sehr kurzfristigen Anfrage, kann keine Terminfindung und dementsprechend auch keine Erlaubnis für die Ausleihe garantiert werden.)
  9. Verbrauchsmaterial: Batterien, Speicherkarten, Nebelfluid, Styros und Folien sind Verbrauchsmaterial und werden nicht von der Ausleihe zur Verfügung gestellt.
10. Kommerzielle Projekte mit Technik der Hochschule sind nur in Ausnahmefällen gestattet. In jedem Fall bedarf es einer schriftlichen Anfrage und Anmeldung, vor Reservierung.
10.1 Technik und Räumlichkeiten werden dafür mit marktüblichen Preisen berechnet. (Liste auf Anfrage)
10.2 Eine unangemeldete Verwendung für kommerzielle Zwecke führt zur Sperrung und Nachberechnung (wir behalten uns eine Anzeige vor)
11. Die Öffnungszeiten der Ausleihe sind an Werktagen:

      Montag, Mittwoch und Freitag     
      Rückgabe 10:00h - 12:00h     
      Ausgabe 13:30h - 15:00

 

Ort/Datum                            Name in Druckbuchstaben                           Unterschrift