Prüfungsamt
Ihre Ansprechpartnerin in der Medienproduktion
Martina Wallbaum
Raum 7.208, Ebene 1
Tel.: +49 5231 769 3203
E-Mail: pruefungsamt.fb2@th-owl.de
- Termine können aktuell täglich von 10:00 - 12:00 Uhr vereinbart werden.
- Sollte ich aufgrund von dienstlichen Terminen telefonisch nicht erreichbar sein, senden Sie mir einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Namen und Matrikelnummer. Ich melde mich kurzfristig zurück.
Prüfungsausschussvorsitzende
Bachelor Medienproduktion
Prof. Dr. phil. Frank Lechtenberg
Raum 7.309, Ebene 2
Tel.: +49 5231 769 5085
E-Mail: frank.lechtenberg@th-owl.de
Master Medienproduktion
Prof. Dipl.-Des. Heizo Schulze
Raum 7.307, Ebene 2
Tel.: +49 5231 769 5829
E-Mail: heizo.schulze@th-owl.de
Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen vor dem Antritt des Studiums oder im Ausland erbracht wurden, können bei entsprechender Gleichwertigkeit anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen erfolgt erst nach Einschreibung.
Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen inkl. Begleitbogen,
- Nachweis zur Note, mit der die Prüfungsleistung erbracht wurde (Abschlusszeugnis, Transcript of Records, o. Ä.), zum Inhalt der Veranstaltung (z.B. Modulbeschreibung), zu den ECTS-Punkten bzw. Anzahl der Semesterwochenstunden,
- Nachweis zur Art und zum zeitlichen Umfang der Prüfungsleistung.
Der Antrag mit den oben genannten Unterlagen ist im Prüfungsamt einzureichen. Zur Beurteilung der Anerkennung werden die Unterlagen an den/die Modulverantwortliche/n und die/den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzende/n weitergeleitet. Sind die eingereichten Unterlagen nicht vollständig, ist eine Anerkennung der Prüfungsleistungen nicht möglich.
Allgemeine Informationen zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier, ferner eine Mustervorlage für die Selbstständigkeitserklärung.
Beispiele für Abschlussarbeiten können in ELSA eingesehen werden, wir haben mit dem S(KIM) hierfür eine Auswahl aufbereitet.
Sie studieren an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und möchten ein Semester im Ausland studieren? Dann können Sie an eine unserer Partnerhochschulen gehen oder sich als Freemover eine eigene Gasthochschule suchen. Informationen finden Sie unter Studium im Ausland.
Das Team des International Office berät Sie gern individuell bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Das Learning Agreement sollte in Rücksprache mit dem Prüfungsamt ausgefüllt werden. Das ausgefüllte Learning Agreement wird anschließend im Prüfungsamt eingereicht und von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen sind folgende Unterlagen im Prüfungsamt einzureichen:
- Antrag auf Anerkennung (Ausland) von Prüfungsleistungen inkl. Begleitbogen,
- Nachweis zur Note, mit der die Prüfungsleistung erbracht wurde (Transcript of Records, o. Ä.), zum Inhalt der Veranstaltung (z.B. Modulbeschreibung), zu den ECTS-Punkten bzw. Anzahl der Semesterwochenstunden,
- Nachweis zur Art und zum zeitlichen Umfang der Prüfungsleistung,
- Learning Agreement (sofern es geändert wurde).
Zur Beurteilung der Anerkennung werden die Unterlagen an den/die Modulverantwortliche/n und die/den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzende/n weitergeleitet. Sind die eingereichten Unterlagen nicht vollständig, ist eine Anerkennung der Prüfungsleistungen nicht möglich.
Informationsseite: BAföG-Förderung bei pandemiebedingten Störungen
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie dort ebenfalls. Durch §10 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung können Studierende, die sich aktuell noch in Regelstudienzeit befinden, länger BAföG erhalten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte beim Studierendenwerk Bielefeld.
BAföG
Empfänger von Leistungen nach dem BAföG müssen nach dem 3. bzw. 4. Fachsemester das Formblatt 5 mit einem Leistungsnachweis beim BAföG-Amt einreichen.
Anträge werden bewilligt, wenn
nach dem 3. Fachsemester (28.02.)
60 Credits erworben wurden (Prüfungen aus dem PZ2 werden berücksichtigt)
Formblatt 5 inkl. Leistungsnachweis ist bis zum 30.06. beim BAföG-Amt einzureichen!
nach dem 4. Fachsemester (31.08.)
75 Credits erworben wurden (Prüfungen aus dem PZ2 werden berücksichtigt)
Formblatt 5 inkl. Leistungsnachweis ist bis zum 31.12. beim BAföG-Amt einzureichen!
Für den Leistungsnachweis bitte das vorausgefüllte Formblatt 5 dem Prüfungsamt zukommen lassen. Es erfolgt keine Weiterleitung der Unterlagen an das BAföG-Amt.
KfW-Studienkredit
Vorlagen (wie z.B. Leistungsnachweise, Bescheingungen über den voraussichtlichen Studienabschluss) sind ebenfalls im Prüfungsamt einzureichen. Auch hier erfolgt keine Weiterleitung der Unterlagen.
Die verschiedenen Stellen in der Hochschule bestätigen Ihnen, dass Sie keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber der Hochschule haben.
Formulare und Hinweise |
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Laufzettel Löschung der Verbindlichkeiten |
Hochschulschriftenserver ELSA Checkliste zum Hochladen der Abschlussarbeit (Dokumentation zur Veröffentlichung der Abschlussarbeit) |
Veröffentlichungsvertrag (2-fach ausfüllen und im Original in der Bibliothek einreichen) |
Antrag auf Exmatrikulation Sofern Sie zu Beginn des jeweils laufenden Semesters fertig werden, können Sie einen Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags stellen. |
Medienabgabeformular für Abschlussarbeiten Für die Abgabe der digitalen Arbeit im Medienarchiv (Buch, Film, Webseite, etc.) |
Zeitraum für die Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2024/2025 |
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Mittwoch, 11.12.-18.12.2024 Eine Antragstellung nach dem 18.12.2024 ist nicht möglich! Die Folgen einer versäumten Antragstellung trägt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller. |
Prüfungszeiträume Wintersemester 2024/2025 |
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Prüfungszeitraum 1 (PZ1) *Dies gilt nicht für besondere Prüfungsformen. Hier gilt die Annahme und Bearbeitung des Themas als verbindliche Anmeldung! |
Prüfungszeitraum 2 (PZ2) *Lediglich Abgaben, keine Abmeldung mehr möglich. Hier gilt die Annahme und Bearbeitung des Themas als verbindliche Anmeldung! |
Stand: 27.11.2024
Bachelorstudiengang Medienproduktion (MP) | Masterstudiengang Medienproduktion (MP) | Masterstudiengang Audiovisual Arts Computing (AAC) |
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Bachelorprüfungsordnung MP 2018 (Neufassung) | Studiengangsprüfungsordnung 2021 MP | Masterprüfungsordnung 2017 AAC |
Bachelorprüfungsordnung MP 2014 (Neufassung) | Eignungsfeststellungsordnung 2021 MP | Eignungsfeststellungordnung 2017 AAC |
Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung 2021 | Auslaufordnung 2021 AAC |
Im Falle einer Prüfungsunfähigkeit reichen Sie bitte umgehend die Krankmeldung im Prüfungsamt ein. Die Eintragung als Prüfungsabmeldung von Klausuren erfolgt nur bei Vorlage des Originals.
Abgaben verlängern sich nur auf Antrag um die Tage der Krankmeldung, hierzu bedarf es einer kurzen Rücksprache mit dem/der Prüfer/-in und dem Prüfungsamt. Die Krankmeldung ist gemeinsam mit dem formlosen Antrag umgehend im Prüfungsamt einzureichen.
Bitte ergänzen Sie handschriftlich auf dem Attest folgende Daten:
- Matrikelnummer
- Vorname, Nachname
- Prüfungsfach
- Prüfungsdatum und Prüfer/in
Für die Übersendung des Attests wird der Postweg (Technische Hochschule OWL, Prüfungsamt Medienproduktion, Emilienstr. 45, 32756 Detmold) bevorzugt.
Am Prüfungstag muss keine telefonische oder persönliche Abmeldung im Prüfungsamt erfolgen. Bei einer mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an die/den Lehrende/n.
Das Wintersemester beginnt am 01.09. und endet am 28.02., das Sommersemester beginnt am 01.03. und endet am 31.08. des jeweiligen Jahres.
Semester | Jahr | Vorlesungszeit | Prüfungszeitraum 1 (PZ1) | Prüfungszeitraum 2 (PZ2) |
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Wintersemester | 2022/2023 | 19.09.2022 – 03.02.2023 | 23.01. - 03.02.2023 | 20.03. - 24.03.2023 |
Sommersemester | 2023 | 20.03.2023 – 14.07.2023 | 03.07. - 14.07.2023 | 25.09. - 29.09.2023 |
Wintersemester | 2023/2024 | 25.09.2023 – 09.02.2024 | 29.01. - 09.02.2024 | 02.04. - 05.04.2024 |
Sommersemester | 2024 | 01.04.2024 - | 15.07. - 26.07.2024 | 23.09. - 27.09.2014 |
Wintersemester | 2024/2025 | 23.09.2024 – 07.02.2025 | 27.01 - 07.02.2025 | 24.03. - 28.03.2025 |
Sommersemester | 2025 | 24.03.2025 – 18.07.2025 | 07.07. - 18.07.2025 | 22.09. - 06.09.2025 |
Wintersemester | 2025/2026 | 22.09.2025 – 06.02.2026 | 26.01. - 06.02.2026 | 07.04. -10.04.2026 |
Sommersemester | 2026 | 06.04.2026 – 31.07.2026 | 20.07. - 31.07.2026 | 28.09. - 02.10.2026 |
Wintersemester | 2026/2027 | 28.09.2026 – 12.02.2027 | 01.02. - 12.02.2027 | 30.03. - 02.04.2027 |
Sommersemester | 2027 | 29.03.2027 – 23.07.2027 | 12.07. - 23.07.2027 | 27.09. - 01.10.2027 |
Wintersemester | 2027/2028 | 27.09.2027 – 11.02.2028 | 30.01. - 11.02.2028 | 03.04. - 07.04.2028 |
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
PZ1 = Die letzten zwei Wochen der Präsenzeit des aktuellen Semesters.
PZ2 = Die erste Woche vor Beginn der Präsenzzeit des Folgesemesters.
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