Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich für eine Dauer von fünf Jahren gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete.
Mit unseren Wahlstimmen haben wir Einfluss darauf, welche Personen unsere Interessen im Landtag vertreten werden. Jede und jeder Wahlberechtigte hat insgesamt zwei Wahlstimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme werden die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Landtag. Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Zusammensetzung bzw. Verteilung der einzelnen Sitze im Landtag nach Parteien.
Wahlen ermöglichen uns Autonomie, Selbstbestimmung und Freiheit, denn sie bieten ein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht. Nehmen Sie daher an der Landtagswahl teil, setzen Sie Ihre Kreuze und nutzen Sie Ihre Stimmen. Denn Ihre Wahlstimmen entscheiden darüber, wie es in Nordrhein-Westfalen weitergeht!
Für alle, die sich vorab nochmal über die Landtagswahl, die antretenden Parteien sowie deren Wahlprogramme informieren möchten, hat die Bundeszentrale für politische Bildung alle wichtigen Informationen und Hintergründe übersichtlich auf ihrer Website zusammengefasst: