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Semesterticket: Übergangsregelung erleichtert das Pendeln

Das Deutschlandsemesterticket für Studierende kommt – leider jedoch mit Verspätung. Doch keine Sorge: Die Arbeiten zur technischen und organisatorischen Umsetzung laufen bei den Verkehrsverbünden auf Hochtouren.

Die TH OWL und der AStA wurden jetzt informiert, dass das Deutschlandsemesterticket leider noch nicht digital per App zum 1. März abrufbar ist. Die Verkehrsverbünde haben sich auf eine Übergangsregelung geeinigt.

Das bedeutet: In den Monaten März und April dient die CampusCard (KISOWL) als Semesterticket. Sie berechtigt zu Fahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die CampusCard ist nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig. Genutzt werden können S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, U-Bahn, Straßen- oder Stadtbahn und Busse.

Die Verkehrsverbünde haben Muster der Studierendenausweise erhalten, das Zugpersonal ist informiert. Sollte es bei Kontrollen dennoch Unstimmigkeiten geben, werden Betroffene gebeten, sich eine Bescheinigung über das erhöhtes Beförderungsentgelt ausstellen zu lassen. Dieser sogenannte EBE-Bescheid kann samt Nennung von Zeitpunkt, Zug und Verbindung unter: ebe-bescheid@asta-owl.de eingereicht werden.

Der AStA der TH OWL klärt aktuell, ob die Option „Deutschlandticket Upgrade“ möglich ist. Infos hierzu folgen schnellstmöglich. Das Mobilitätsreferat des AStA ist erreichbar unter: mobilitaet@asta-owl.de

Wer noch keine CampusCard (KIS OWL) hat, findet hier alle Infos.

Hier geht's zur Anleitung.
 

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