Masterstudiengang PuM
- Willkommen!
- Studienverlauf
- Präsenz - Online
- Zulassung
- Beratung
- Bewerbung/Einschreibung
- Zentrale Beratungsangebote
Willkommen!

Willkommen im Masterstudiengang Produktion und Management
mit den beiden Vertiefungsrichtungen
- Produktionssysteme
oder - Holztechnologie
Die Vertiefungsrichtung hängt dabei von Ihrem Bachelorabschluss ab.
Wir freuen uns, dass wir mit Ihnen den Masterstudiengang gemeinsam absolvieren dürfen!
Ihre
Katja Frühwald
Studiengangsleitung Master Produktion und Management
Studienverlauf

Der Masterstudiengang ist breit aufgestellt. Sie erwerben produktionstechnische und Management-Leitungskompetenzen. Details zu den einzelnen Modulen finden Sie im Studienverlaufsplan.
In Abhängigkeit von Ihrem Bachelorabschluss werden Sie in die Vertiefungsrichtung
- Produktionssysteme
oder - Holztechnologie
eingeschrieben.
Selbstorganisiert können Sie den Masterstudiengang nebenberuflich bzw. in Teilzeit studieren. Je nach Modell kann sich hieraus eine Verlängerung Ihrer Studiendauer ergeben.
Präsenz - Online

Unser Studienangebot ist ausgelegt auf Präsenzbetrieb. Das Studium erfolgt Montag bis Freitag nach Ihrem Stundenplan. So garantieren wir, dass alle Ihre Veranstaltungen überscheidungsfrei angeboten werden.
Aber wir bieten Ihnen auch eine weitreichende Online-Unterstützung. Viele Veranstaltungen sind bei uns online aufbereitet und stehen Ihnen für Ihr individuelles Lerntempo mit den erforderlichen Materialien zur Verfügung. Damit lässt sich auf den Besuch von Präsenzveranstaltungen nicht gänzlich verzichten, hilft aber im Spannungsfeld von Nebenjob und Kinderbetreuung das Studium dennoch im zeitlichen Rahmen zu absolvieren.
Zulassung
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Produktion und Management benötigen Sie einen Bachelorabschluss
- im Bereich der Holztechnik, Holzwirtschaft, Holzingenieurwesen, Fortstwirtschaft o.ä. (für die Zulassung zur Vertiefungsrichtung Holztechnologie)
- im Bereich der Produktionstechnik, der Innovativen Produktionssysteme, des Wirtschaftsingenieurwesens, des Digitalisierungsingenieurwesens, des Maschinenbaus, der Mechatronik, der Elektrotechnik o.ä. (für die Zulassung zur Vertiefungsrichtung Produktionssysteme).
Der Bachelorabschluss muss eine Note von 2,4 oder besser sein. In speziellen Fällen kann auf schriftlichen Antrag innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Produktions- und Holztechnik auch Bewerber:innen mit einer Gesamtabschlussnote schlechter als 2,4 ein Zugang zum Masterstudiengang Produktion und Management ermöglicht werden. Der Prüfungsausschuss prüft antragsgemäß und einzelfallbezogen eine notwendige fachliche Eignung, die erwarten lässt, dass die oder der Bewerbende das Studium erfolgreich beenden wird. Hierbei ist der Nachweis der in der beruflichen Praxis gesammelten Erfahrungen nach dem ersten Studienabschluss von besonderer Signifikanz bei der Entscheidung über die Zulassung.
Sie müssen über Englischkenntnisse verfügen, da ausgewählte Lehrveranstaltungen (einschließlich der Prüfungen) in englischer Sprache stattfinden. Details zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Studiengangsprüfungsordnung.
Der Bachelorabschluss muss 210 Credits (7 Semester) umfassen. Eine Zulassung und Einschreibung mit einem Bachelorabschluss von mindestens sechs Semestern (180 Credits) ist möglich, die fehlenden 30 ECTS müssen dann während des Masterstudiums erworben und vor dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen werden. Das Masterstudium erweitert sich dann entsprechend auf vier Semester.
Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen können jeweils durch ein Praxissemester, durch zusätzliche Prüfungsleistungen oder durch einschlägige Berufstätigkeit erbracht werden:
- 20 wöchiges Praxissemester:
Die Anforderungen und der Prozess für ein Praxissemester ist der gleiche wie bei einem fakultativen Praxissemester Ihres vorherigen Bachelorstudiums. Informationen dazu finden Sie hier.
- Nachweis zusätzlicher Module im Umfang von 30 Credits:
Die zusätzlichen Prüfungsleistungen dürfen nicht oder nicht so ähnlich Bestandteil Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiums gewesen sein und auch nicht als gewählte Module Ihres Masterstudiums ohnehin besucht werden.
Grundsätzlich geeignet sind Module aus einem anderen Schwerpunkt Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiengangs, Module eines anderen Bachelorstudiengangs des FB7, nicht gewählte Module aus dem aktuellen Masterstudiengang, Module aus einem anderen Masterstudiengang des FB7, Bachelor- oder Master-Module aus anderen Fachbereichen oder von anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen. Die Module müssen eine fachlich sinnvolle Ergänzung Ihres geplanten Masterstudiengangs darstellen. Module in anderen Fachbereichen können nur im Rahmen der Regelungen für Zusatzmodule (§34 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen (Link) besucht werden. Bitte beachten Sie zwingend diese Regelungen für Zusatzmodule!
Die Module sind vor der Absolvierung mit der Master-Studiengangleitung abzusprechen (und von dieser und der Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen). Bitte füllen Sie für die Antragsstellung das entsprechende Formular aus und vereinbaren einen Termin mit der Studiengangleitung (zwecks Absprechen der Module und Unterschrift). Anschließend geben Sie das von der Studiengangleitung unterschriebene Formular im Prüfungsamt des FB7 (Frau Jana Schulz) ab und nehmen an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teil. Bei Prüfungen außerhalb Ihres Masterstudiengangs ist eine Online-Anmeldung zu den Prüfungen nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall während des Anmeldezeitraums persönlich oder per Mail an das Prüfungsamt des FB7 (Frau Schulz: jana.schulz@th-owl.de). Nach bestandenen Prüfungen reichen Sie die Notenbescheinigung der zusätzlichen Prüfungsleistungen im Prüfungsamt des FB7 ein.
- Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit:
Die Berufstätigkeit (und zu dieser können im Einzelfall auch Tätigkeiten als Werkstudierende:r oder duale:r Studierende:r zählen) muss
- in Bezug auf Ihren Bachelor- bzw. Masterstudium fachlich einschlägig sein und den Anforderungen an ein entsprechendes Bachelor-Praxissemester mindestens entsprechen,
- nach Ihrem Bachelorabschluss bzw. nach dem vierten Fachsemester in Ihrem Bachelorstudium erfolgt sein und
- mindestens 20 Wochen Vollzeit (mit mindestens 35 h/Woche) betragen (davon 2 Wochen gesetzlicher Urlaubsanteil). Teilzeit kann ausnahmsweise und im Einzelfall ab einem Beschäftigungsanteil von mindestens 50 % (d. h. mindestens 17,5 h/Woche) möglich sein. Entsprechend der Stundenanzahl pro Woche verlängert sich dann die Wochenanzahl (Praxissemester muss mindestens 630 abgeleistete Stunden im Unternehmen UND mindestens 18 Wochen umfassen – ohne Urlaub und Krankheit). Wochen bzw. Stunden in Wochen mit weniger als 17,5 h Arbeitszeit können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Bei Teilzeit ist daher eine wochengenaue Auflistung mit der jeweiligen Stundenzahl (z. B. Stundenzettel des Unternehmens, Bescheinigung der Personalabteilung), in welcher Woche wie viele Stunden gearbeitet wurden, vorzulegen.
- Wenn Sie immer im gleichen Unternehmen sind, kann die Berufstätigkeit auch „geteilt“ werden (d. h. immer Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit).
- Die Zeiten im Unternehmen dürfen nicht im Bachelorstudium bei der Berechnung von Credits berücksichtigt worden sein (z. B. in dualen Bachelorstudiengängen) und darf auch nicht die Zeit der Bachelorarbeit im Unternehmen beinhalten.
Es ist ein schriftlicher, formloser Antrag auf Anerkennung an die Prüfungsausschussvorsitzende zu richten (Abgabe per Mail im Prüfungsamt des FB7), ein Zeugnis des Arbeitgebers muss beigelegt werden (aus dem sich die Dauer und Inhalte der beruflichen Tätigkeit ergeben einschließlich der Stundenanzahl pro Woche sowie, ob der Arbeitnehmer die beruflichen Tätigkeiten mindestens zufriedenstellend ausgeübt hat).
Die entsprechenden Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Beratung

Noch Fragen offen?
Wenn Sie Fragen zu unserem Master-Studienprogramm haben, helfe ich Ihnen als Studiengangsleiterin sehr gerne weiter.
Sie erreichen mich per Mail (katja.fruehwald@th-owl.de) oder telefonisch unter +49 5261 702 5827.
Prof. Katja Frühwald-König
Bewerbung/Einschreibung

Nach der Bewerbung kommt die Einschreibung.
Zunächst bewerben Sie sich um einen Studienplatz. Die TH prüft nach Ablauf der Bewerbungsfrist Ihre Bewerbung und sendet Ihnen bei erfolgreicher Bewerbung eine Studienplatzzusage.
Wichtig: schon bei der Bewerbung müssen Sie je nach Bachelorabschluss die Vertiefungsrichtung angeben:
- Produktionssysteme
- Holztechnologie
Im Anschluss an Ihre Annahme der Studienplatzzusage erfolgt die formale Einschreibung in den Studiengang. Welche Unterlagen dazu notwendig sind, teilt Ihnen das Immatrikulationsamt mit der Zulassung mit. So können Sie nichts vergessen! Die Einschreibung nimmt das Immatrikulationsamt der TH vor. Ihre Ansprechpartnerin ist:
- Frau Mara Blanke,
erreichbar per Mail (mara.blanke(at)th-owl.de) oder telefonisch unter +49 5261 702 5404.
Für Fragen ausserhalb des Einschreibeprozesses wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleiterin Frau Prof. Katja Frühwald-König (katja.fruehwald@th-owl.de) oder +49 5261 702 5827.
Zentrale Beratungsangebote

Viele Angebote zur Studienberatung werden durch zentrale Abteilungen der TH organisiert.
Dazu zählen z. B.:
- Hochschulinformationswochen
- Tag der offenen Tür
- Allgemeine Studienberatung
- Schnupperstudium
- Vorkurse
Details dazu finden Sie zusammengefasst unter: