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Studienservice

Auf dieser Seite haben wir Informationen zusammengestellt, die besonders für unsere eingeschriebenen Studierenden interessant sind.

Quicklinks:
Newsblog     Ilias

 

Informationen
Newsblog - Ilias - Stundenpläne - Sprechstunden - Termine - Tutorien

Termine

Vorlesungszeitraum(keine Vorlesung während der Prüfungswochen)
SS 202320.03.2023 bis 14.07.2023
WS 2023/2024

25.09.2023 bis 09.02.2024

SS 202401.04.2024 bis 26.07.2024
WS 2024/202523.09.2024 bis 07.02.2025
Prüfungswochen 
SS 202303.07.2023 bis 14.07.2023
WS 2023/202425.09.2023 bis 29.09.2023
 29.01.2024 bis 09.02.2024
SS 202401.04.2024 bis 05.04.2024
 15.07.2024 bis 26.07.2024
WS 2024/202523.09.2024 bis 27.09.2024
Abschlussprüfungen 
Jedes SemesterMit der Betreuerin/dem Betreuer zu vereinbaren
und dem Prüfungsamt mitzuteilen.

Weiterreichende Termine finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Für uns gültig: die Daten für Fachhochschulen.

Prüfungen
Prüfungsplan/ -anmeldung/ -durchführung - Sonderprüfung - Fortschrittsregelung

Prüfungspläne

zu den Prüfungsplänen

Prüfungsanmeldung: Verbindlichkeit der Anmeldezeiträume und Abmeldefristen für Prüfungen
sowie Beleg der Prüfungsanmeldung    

  • Die in den Prüfungsplänen angegebenen Anmeldezeiträume und ggf. Abmeldefristen sind verbindlich für die Online-Anmeldung zu den Prüfungen einzuhalten. Bitte drucken Sie sich direkt nach der erfolgten Prüfungsanmeldung einen Beleg Ihrer Prüfungsanmeldung auf Papier aus und bringen Sie diesen unbedingt als Nachweis Ihrer Prüfungsanmeldung zur Prüfung mit. Ohne Nachweis der Anmeldung erfolgt keine Prüfung! Eine An- bzw. Abmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt des FB7 (persönlich, telefonisch oder per Mail) ist grundsätzlich nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt über den Qisserver der Hochschule.
  • Ausnahmen hiervon werden nur auf schriftlichen, begründeten und belegtem Antrag durch die Prüfungsausschussvorsitzende gewährt (z. B. bei belegtem Krankenhausaufenthalt während des gesamten Anmeldezeitraums). Eine während des Anmeldezeitraums noch fehlende Prüfungsberechtigung für höhere Fachsemester („Sperrsemester“ aufgrund von fehlenden Prüfungsleistungen aus dem ersten Studienabschnitt), die nach Ende des Anmeldezeitraums und vor Prüfungsbeginn erworben wurde, ist KEIN Grund für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung.
  • Falls aus technischen Gründen eine Online-Prüfungsanmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte persönlich während des offiziellen Anmeldezeitraums per Mail, per Fax oder per Telefon an Frau Rudolph von Prüfungsamt des FB7. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung aufgrund angeblicher (nicht gemeldeter) technischer Probleme ist nicht möglich. eine "Gruppenanmeldung" durch einzelne Studierende ist nicht möglich.
  • Der Rücktritt von Prüfungen während des Prüfungszeitraums aufgrund von Krankheit (d. h. bei rechtzeitigem Vorliegen eines ärztlichen Attests) bleibt hiervon unberührt.

Prüfungsdurchführung und Ablauf

  • Erscheinen Sie zur Prüfung pünktlich, bei Klausuren in mehreren Räumen parallel spätestens 20 Minuten vor Klausurbeginn in dem Ihnen entsprechend den Aushängen zugewiesenen Prüfungsraum. Bei Klausuren, die nicht in mehreren Räumen stattfinden, reichen ca. 10 Minuten vor Klausurbeginn aus. Nehmen Sie den zugewiesenen Platz im Prüfungsraum ein.
  • Bringen Sie zur Feststellung Ihrer Identität unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit zur Prüfung, Ihren Studierendenausweis sowie einen Ausdruck der Prüfungsanmeldung. Ohne diese ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich! Nicht angemeldete Studierende, die ihre Identität oder Anmeldung nicht nachweisen können, dürfen NICHT mitschreiben.
  • Zirka 10 Minuten vor Klausurbeginn wird dieses offizielle Klausurdeckblatt an alle Prüflinge mit Hinweisen zur Klausurdurchführung ausgeteilt, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Bitte lesen Sie dieses Klausurdeckblatt bereits in der Vorbereitung zu Ihrer Information durch. Die Klausur wird nur gegen Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Klausurdeckblatts ausgehändigt.

Antrag auf Sonderprüfung

  • Gemäß der Prüfungsordnung wird jede Prüfung 1x pro Semester angeboten, gesonderte Prüfungen außerhalb dieses Prüfungsplans sind nicht möglich. Ausnahmen hiervon können nur nach begründetem, schriftlichem Antrag bei der Prüfungsausschussvorsitzenden im Einzelfall vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Als Gründe für eine Ausnahme können gelten:
  • Studierende in besonderen Situationen gemäß §15a BPO HLPBW bzw. §16 MPO HT, §16 MPO PEM, §12 MPO PUM
  • In folgendem Fall (Punkt (1) bis (3) müssen gleichzeitig erfüllt sein) kann eventuell eine Sonderprüfung genehmigt werden (es besteht aber kein Anspruch auf Genehmigung!):
    (1) Es handelt sich – abgesehen von Abschlussarbeit und Kolloquium – um Ihre letzte Modulprüfung.
    (2) Die Abschlussarbeit ist angemeldet, das Abgabedatum ist Ihnen vom Prüfungsamt bereits mitgeteilt worden.
    (3) Die nächste reguläre Prüfung des noch offenen Moduls findet mehr als 8 Wochen nach dem offiziellen Abgabedatum Ihrer Abschlussarbeit statt.
    Wenn nicht alle Punkte (1) bis (3) gleichzeitig auf Sie zutreffen, ist ein Antrag auf Sonderprüfung aussichtslos.

Fortschrittsregelung für SPO 2019

  • Für Modulprüfungen in Modulen des dritten Fachsemesters und höher gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (Fortschrittsregelung) zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung:
    1. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 3. Semesters ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 30 CPs erforderlich.
    2. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 4. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs erforderlich.
    3. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 5. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mathematik 2 sowie Technische Mechanik 1 und Technische Mechanik 2 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 80 CPs erforderlich.
    Ausnahmen von der Fortschrittsregelung sind ausschließlich und nur in Ausnahmefällen für Studierende in besonderen familiären Situationen (§ 15 SPO), für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (§ 16 SPO) und für Quereinsteiger in höhere Fachsemester im Rahmen des Nachteilsausgleichs möglich. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte mit der Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. ´in K. Frühwald‐König, Kontakt per Mail (katja.fruehwald@th‐owl.de) oder im Rahmen der Sprechstunde auf.
Prüfungsamt

Bachelorstudiengänge (Martina Rudolph)

Öffnungszeiten Prüfungsamt Bachelor:
Montags und mittwochs jeweils von 7.30 - 11.30 Uhr und von 13.30 - 15.00 Uhr

Sollte das Prüfungsamt nicht besetzt sein, senden Sie bitte eine E-Mail an martina.rudolph@th-owl.de.
Alternativ können Sie Frau Rudolph unter 05261 702-5181 telefonisch erreichen.

Masterstudiengänge (Nicola Korn)

Frau Korn ist überwiegend im Homeoffice, Termine sind nach vorheriger Absprache über Webex möglich.
Sie erreichen Frau Korn unter nicola.korn@th-owl.de oder unter 05261 702-5083.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:

Anerkennungsformulare sowie die zugehörigen Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an nicola.korn@th-owl.de.

Sonstige Abgaben können Sie entweder während der Öffnungszeiten im Prüfungsamt, in der Zentrale (derzeit im Container vor der Mensa mit eingeschränkten Öffnungszeiten) oder in den schwarzen TH-Briefkasten, in der Tür des Einganges am Hauptgebäude von der Mensa kommend, tätigen. Bitte verwenden Sie bei Abgabe in der Zentrale oder im Briefkasten an das Prüfungsamt FB7 adressierte Umschläge und geben Sie bitte stets Ihren Namen, ihren Studiengang und ihre Matrikel-Nummer an.

Anfragen nach Bescheinigungen senden Sie bitte per E-Mail an die zuständige Prüfungsamtsmitarbeiterin. Geben Sie hierzu bitte Ihre Matrikel-Nummer sowie Ihre E-Mailadresse und/ oder Postadresse an, wir senden Ihnen die Bescheinigungen nach Fertigstellung zu.

Gebundene Abschlussarbeiten versenden Sie bitte per Post, geben diese in der Zentrale ab (derzeit im Container vor der Mensa mit eingeschränkten Öffnungszeiten) oder werfen die Arbeiten in den schwarzen TH-Briefkasten, in der Tür des Einganges am Hauptgebäude von der Mensa kommend. Bitte adressieren Sie dabei die zugehörigen Umschläge an die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt FB7 (Bachelor Frau Rudolph, Master Frau Korn).

Es zählt das Datum des Poststempels, bzw. das Abgabe- oder Einwurf-Datum (der Briefkasten stempelt automatisch).

Sie möchten Ihre Bachelorarbeit gerne persönlich abgeben? Bitte vereinbaren sie vorab einen Termin für die Abgabe telefonisch unter 05261/702-5181 oder per E-Mail unter martina.rudolph@th-owl.de.

Bitte senden Sie zudem eine pdf-Version Ihrer Abschlussarbeit an die beiden jeweiligen Prüfer*innen und das Prüfungsamt (Frau Korn bzw. Frau Rudolph).

Prüfungsordungen

Prüfungsordnungen

  • Bachelor
  • Master
  • ausgelaufene Prüfungsordnungen
Praxissemester

Studiengang Holztechnik

Die Studierenden des Studiengangs Holztechnik sind verpflichtet ein Praxissemester entsprechend der geltenden Neufassung der BA-Prüfungsordnung vom 7. April 2022 im fünften Fachsemester zu absolvieren, welches 20 Wochen umfasst.
Gemäß der Prüfungsordnung soll das Praxissemester die Studierenden an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben der Holzindustrie oder anderen berufspraktischen Einrichtungen, wie z.B. Fertigungsbetriebe der Holz- und Möbelindustrie, der Zulieferindustrie oder des Holzbearbeitungsmaschinenbaus sowie Forschungsinstitute, Prüflabore oder Behörden, heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.

Die Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester sind in § 16 Abs. 3 SPO 2019 geregelt. Da der Antrag zur Zulassung zum obligatorischen Praxissemester Holztechnik (findet im 5. Fachsemester statt) bereits im Laufe des 4. Fachsemesters erfolgen muss, gelten für das obligatorische Praxissemester Holztechnik die Zulassungsvoraussetzungen des 4. Fachsemesters:
Bestehen der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs.

Studiengänge Digitalisierungsingenieurwesen, Innovative Produktionsysteme und Wirtschaftsingenieurwesen

Die fakultativen Praxissemester in den Bachelorstudiengängen Digitalisierungsingenieurwesen, Innovative Produktionsysteme und Wirtschaftsingenieurwesen werden in der Regel ab dem vierten Fachsemester abgeleistet.

Gemäß der geltenden Neufassung der BA-Prüfungsordnung vom 7. April 2022 soll das Praxissemester die Studierenden an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.

Studierende, die ein fakultatives Praxissemester ableisten möchten, werden auf Antrag zugelassen. Die Regelungen zur Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester sind in § 16 Abs. 3 SPO 2019 geregelt. Da der Antrag zur Zulassung zum fakultativen Praxissemester Innovative Produktionssysteme, Wirtschaftsingenieurwesen und Digitalisierungsingenieurwesen (findet im 5. Fachsemester statt) bereits im Laufe des 4. Fachsemesters erfolgen muss, gelten für das fakultative Praxissemester die Zulassungsvoraussetzungen des 4. Fachsemesters:
Bestehen der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs.

Ablauf

Das Suchen und Finden einer geeigneten Praxissemesterstelle, einschließlich der Bewerbung und des Vertragsabschlusses mit einer geeigneten berufspraktischen Einrichtung sind Aufgaben der Studierenden und Bestandteile dieses speziellen Ausbildungsabschnittes im Bachelorstudium der Holztechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Vertrag in drei gleichlautenden Ausfertigungen). Als Anbieter von Praxissemesterstellen kommen alle Betriebe oder Einrichtungen in Betracht, deren Tätigkeitsbereiche sich im Schwerpunkt auf berufsspezifische Lehrinhalte des Studiengangs Holztechnik beziehen und die eine angemessene Betreuung der Studierenden gewährleisten können.

Die Studierenden werden während des Praxissemesters außerdem durch eine Professorin / einen Professor des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft individuell betreut. Die Eignung des Praxissemesterplatzes in der berufspraktischen Einrichtung, die Aufgabenstellung und der Einsatzplan müssen durch die hochschulseitige Betreuerin / den hochschulseitigen Betreuer bestätigt und per Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden (Antrag in einfacher Ausfertigung).

Die erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester wird von der betreuenden Professorin / dem betreuenden Professor bestätigt, wenn unter Berücksichtigung des Zeugnisses der Ausbildungsstelle und eines von den Studieren anzufertigenden Berichts festgestellt werden kann, dass die Studierenden während des Praxissemesters die übertragenden Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt haben und zweckentsprechend eingesetzt waren. Die Studierenden müssen außerdem über die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und die im Praxissemester gemachten Erfahrungen in Form einer Kurzpräsentation berichten. Der Termin dieser abschließenden Präsentationsveranstaltung liegt i.d.R. in der 3. Woche des Sommersemesters und wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Beantragung/Vertrag

Holztechnik:

Dig.-Ing., IPS und Wirt.-Ing.:

Praxissemesterbericht

Über die erbrachten Leistungen des Praxissemesters sollten Sie unverzüglich einen Praxissemesterbericht anfertigen, in dem insbesondere die praktischen Arbeiten, durchgeführten Projekte und die Reflektionen über die gesammelten Erfahrungen dargestellt sind. Der Bericht muss mindestens 10 und soll höchstens 15 Seiten Text (z.B. Arial Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) umfassen, zuzüglich der zum Verständnis notwendigen, zeichnerischen und fotografischen Ergänzungen (insgesamt maximal 20 Seiten). Ihr Bericht muss ausgedruckt (geheftet oder in einem Ordner) und digital (PDF) bis spätestens zum Tag der Praxissemesterpräsentation bei der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor vorliegen. Ebenso senden Sie den Praxissemesterbericht bis zu diesem Stichtag Ihrem Betreuer innerhalb der berufspraktischen Einrichtung zu.

Inhalt des Praxissemesterberichtes:

  • Einleitung zum Praxissemester
  • Kurze Beschreibung der berufspraktischen Einrichtung mit den wichtigsten Eckdaten, z. B. Produkte, Dienste, Mitarbeiter, Umsatz, Märkte, etc.
  • Vorstellung Ihrer Abteilung(en) und Ihrer Aufgabenstellungen im Praxissemester
  • Tätigkeitsbericht untergliedert in:
  1. Beschreibung der Aufgabe/des (Haupt-)Projekts
  2. Ziel
  3. Lösungsweg
  4. konkrete Ergebnisdarstellung
  5. Fazit/Schlussbetrachtungen

Auf einer Extraseite, welche nicht bei der berufspraktischen Einrichtung abgegeben wird:

  • Persönlicher Eindruck vom Unternehmen/der berufspraktischen Einrichtung, Arbeit, Kollegen, Klima
  • Resümee: War es interessant? Was haben Sie gelernt? Was sind besondere Ergebnisse und Erfolge Ihrer Tätigkeit? (Gerne mit fotografischen Ergänzungen, Abbildungen, Organigrammen, etc.!)


Falls es Firmengeheimnisse gibt, lassen Sie diese weg!


Form des Praxissemesterberichtes:

  • Deckblatt mit Datum, Name, Matrikelnummer, Betreuer
  • Inhaltsverzeichnis

(Ein Abbildungs- und/oder Tabellenverzeichnis ist nicht notwendig.  Erforderlich sind  aber nummerierte Tabellen- und Bildunterschriften).
Abgabe, wie bereits erwähnt als Ausdruck (geheftet oder im Ordner) und elektronisch als PDF.

Nicht die Quantität, sondern die Qualität zählt!! Der Praxissemesterbericht ist eine gute Vorübung für Ihre Bachelorarbeit. Also geben Sie sich ruhig etwas Mühe…

Praxisemesterpräsentation

Zur Nachbereitung des Praxissemesters sollen Sie (die Studentinnen und Studenten des 6. Semesters) die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und die im Praxissemester gemachten Erfahrungen hochschulöffentlich präsentieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die zukünftigen Praxissemesterstudenten die Möglichkeit, sich über Inhalt und Eignung der besuchten Praxissemesterstellen zu informieren. Der Kurzvortrag soll zusätzlich als Vorübung für das Erstellen der Abschlusspräsentation Ihrer Bachelorarbeit dienen.

Ihr Vortrag sollte 5 Minuten lang sein, d. h. genau 5 Folien umfassen!
Welche Folien bereiten Sie vor? Hier ein Vorschlag:

  • Titelfolie mit Thema sowie Name und Inhalt des Vortrages
  • Vorstellung der berufspraktischen Einrichtung (Produkte, Dienste,…)
  • Meine Aufgabe(n) im Praxissemester
  • Meine Ergebnisse und Erfolge
  • Die Unternehmenskultur/persönliche Erfahrungen

Lesen Sie nicht nur ein emotionsloses Protokoll Ihrer Arbeitstage vor. Erzählen Sie etwas, was uns interessiert!

Seminar Holztechnik

Das Seminar zur Holztechnik (BSMH) ist ein vollwertiges Modul im Studiengang Holztechnik, in dem es darum geht, parallel zur fachlichen Ausbildung Schlüsselkompetenzen im Bereich der Selbstorganisation, des Lernens und Wissenschaftlichen Arbeitens zu erlangen. Ziel ist zudem, die Studierenden kontinuierlich für die Abschlussarbeit fit zu machen. Mit der erfolgreichen Teilnahme werden 5 Credits erworben. Der Workload des Moduls BSMH ist in Form von Toolboxen auf den gesamten Studienverlauf verteilt (mit Ausnahme des Praxissemesters). In jedem Semester sind bis zu drei Tool-Veranstaltungen angesetzt. Um die 5 Credits zu erhalten, ist die Teilnahme an sämtlichen Toolboxen Pflicht. Das Bestehen des Moduls wird durch die Teilnahme an allen Toolboxen, der Teilnahme an drei Veranstaltungen des Tools 13 sowie der Präsentation der Bachelorarbeit im Rahmen des Tools 13 festgestellt. Die Toolboxen sind wie folgt im Studienverlauf eingebettet:

1. Semester:

  • 1 Lernen lernen
  • 2 Einführung in die allgemeine Literaturrecherche
  • 3 Deskriptive Datenanalyse

2. Semester:

  • 4 Zeit- und Selbstmanagement
  • 5 Schreibwerkstatt

3. Semester

  • 6 Ideenfindung / Kreativitätstechniken
  • 7 Planung und Durchführung von Versuchen
  • 8 Präsentation und Gestaltung

4. Semester:

  • 9 Arbeiten schreiben mit Word
  • 10 Statistische Analyseverfahren

6. Semester:

  • 11 Fachspezifische Literaturrecherche
  • 12 Wissenschaftliches Schreiben

7. Semester (begleitend zur Bachelorarbeit):

  • 13 a, 13 b, 13 c Wissenschaftliches Schreiben
Seminar Wirtschaftsingenieurwesen

Konkret: Seminar zum Wirtschaftsingenieurwesen (regulär 5. Semester)

In den Seminaren zum Wirtschaftsingenieurwesen werden als Prüfungsform Ausarbeitungen geschrieben. Da Prüfungsbeginn die Ausgabe des Themas ist, erfolgt die offizielle Prüfungsanmeldung zum Semesterbeginn (d. h. Ende September / Anfang Oktober bzw. Ende März / Anfang April), i. d. R. vor, während oder unmittelbar nach der Prüfungsphase nach der vorlesungsfreien Zeit. Zum Zeitpunkt dieser Prüfungsanmeldung müssen alle Module des Semesters 1 bis 3 bestanden sein. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich, da das vierte Semester gemäß Studienverlauf nur zum „Nachholen“ noch offener Klausuren aus 1 bis 3 dient. Falls Sie sich daher zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung zum Seminar noch im Sperrsemester befinden, schreiben Sie die Ausarbeitung im darauf folgenden Semester (sofern Sie dann scheinfrei in 1 bis 3 sind). Die Ausarbeitungen werden jedes Semester angeboten.

Abschlussarbeit: Anträge / Abgabe / Löschung Verbindlichkeiten / Absolventenfeier

Sie haben Ihr Studium fast beendet und es fehlt nur noch die Abschlussarbeit? Glückwunsch, Sie haben schon viel geschafft!

Wir haben für Sie die notwendigen Informationen und Formulare für eine Abschlussarbeit zusammengestellt.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.

Vorgehensweise

Wenn Sie Ihr Studium so weit absolviert haben, dass Sie Ihre Abschlussarbeit anfertigen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Suchen Sie sich eine Abschlussarbeit und eine Betreuerin/Betreuer:
    Viele Unternehmen bieten Abschlussarbeiten an, auf die Sie sich gerne bewerben können. Vor Zusage suchen Sie jedoch eine Dozentin oder einen Dozenten unseres Fachbereiches auf, der die Betreuung übernehmen kann. Die Zustimmung zur Betreuung ist unabdingbar. Auch die Lehrenden der TH haben Abschlussarbeiten zu vergeben, fragen Sie gerne bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten nach. Die Zweitprüfenden werden i.d.R. mit dem Erstprüfenden abgesprochen. Bitte beachten Sie dabei die erforderlichen Qualifikationen der Prüfenden.
  2. Die Themenstellung erfolgt aber (formal) in jedem Fall durch die TH, nicht durch das Unternehmen.
  3. Die Abschlussarbeit wird durch entsprechende Formulare beantragt, die nach Unterschrift von Ihnen und der Betreuung per E-Mail beim Prüfungsamt eingereicht werden (Bachelor: martina.rudolph@th-owl.de, Master: nicola.korn@th-owl.de).
  4. Nach Prüfung erhalten Sie eine Kopie des Antrages zurück, hier steht der für Sie verbindliche Abgabetermin Ihrer Arbeit vermerkt. (Dieser darf auf keinen Fall versäumt werden!)
  5. Fertigen Sie in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer Ihre Arbeit an.
  6. Abgabe der Arbeit (fristgerecht) in zwei Schritten:
    1. Per E-Mail (Arbeit im Anhang) an folgenden Verteiler:
    - Erstbetreuer/-in
    - Zweitbetreuer/-in
    - Prüfungsamt (Bachelor: martina.rudolph@th-owl.de, Master: nicola.korn@th-owl.de)
    2. Je ein gebundenes Exemplar für Erst- und Zweitbetreuer/-in, bitte direkt an diese adressiert einreichen         

  7. Nach Korrektur der Arbeit stimmen Sie einen Termin zum Kolloquium mit dem Erstprüfer ab und teilen diesen dem Prüfungsamt mit!
  8. Den Ablauf des Kolloquiums besprechen Sie bitte direkt mir der Betreuerin / dem Betreuer. Das Datum des Kolloquiums teilen Sie dem Prüfungsamt bitte kurz per E-Mail mit (Bachelor: martina.rudolph@th-owl.de, Master: nicola.korn@th-owl.de).
  9. Die Prüfenden teilen nach dem Kolloquium dem Prüfungsamt die Note der Abschlussarbeit und des Kolloquiums mit.
  10. Das Prüfungsamt fertigt das Zeugnis und die Abschlussurkunde an.
  11. Der Erhalt dieser Dokumente setzt die "Löschung der Verbindlichkeiten" voraus. Bitte lassen Sie sich anhand des zur Verfügung stehenden Formblattes die Löschung etwaiger Verbindlichkeiten bestätigen (gerne per E-Mail) und senden Sie das Formular per E-Mail an das Prüfungsamt.
    (Anmerkung: Das Immi-Amt benötigt für die Löschung der Verbindlichkeiten Ihren Antrag auf Exmatrikulation über das KIS-Portal)
  12. Die Urkunde erhalten Sie wahlweise auf der Abschlussfeier (bitte anmelden) oder postalisch. Das Abschlusszeugnis wird Ihnen nach Erstellung postalisch zugesendet oder liegt zur Abholung bereit. Bitte sprechen Sie das per Mail mit dem Prüfungsamt ab.
  13. Exmatrikulation.

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie: Der Korreferent/die Korefferentin einer Bachelorarbeit muss mindestens über einen Bachelorabschluss oder eine vergleichbare höhere Qualifikation (z.B. Dipl.-Ing.(FH), Dipl.-Ing., Universitätsdiplom, Master, Promotion) verfügen. Der Korreferent / die Korreferentin einer Masterarbeit muss mindestens über einen Masterabschluss oder eine vergleichbare höhere Qualifikation (z.B. Universitätsdiplom, Promotion) verfügen. Bitte geben Sie daher in Ihrem Antrag mindestens die höchste Qualifikation Ihrer Prüfenden vollständig an. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende.

Bitte geben Sie nach Fertigstellung Ihrer Abschlussarbeit zwei (ausgedruckte) Exemplare fristgerecht im Prüfungsamt Ebene 2 ab, nicht bei dem/der Betreuer/in Ihrer Arbeit. (Ggf. erwartet Ihr(e) Betreuer(in) eine elektronische Fassung der Abschlussarbeit, bitte sprechen Sie das direkt ab.)

Nach ihrem Kolloquium geben Sie bitte im Prüfungsamt das vollständig ausgefüllte Formular zur Löschung der Verbindlichkeiten ab. (Ihr Antrag auf Exmatrikulation muss zuvor gestellt sein!)

Studiengangs- und Hochschulwechsel

Einstufungsbescheinigung

Rechtlich bindende Details zur Einstufungsbescheinigung sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.

Die Einstufungsbescheinigung sagt aus, in welchem Studiengang und in welchem Semester Sie Ihr Studium, Platzerhalt vorausgesetzt, aufnehmen könnten. Dies ist abhängig von den bereits erbrachten Prüfungsleistungen in Bezug auf den angestrebten Studiengang.

Die Einstufungsbescheinigung für die Studiengänge des FB7 können Sie formlos beantragen bei:

  • Frau Rudolph (wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in einem Studiengang des FB7 der TH OWL erbracht haben)
    martina.rudolph@th-owl.de

bzw.

  • Frau Nicola Korn (wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen erbracht haben)
    nicola.korn@th-owl.de

Die Einstufungsbescheinigung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfristen (bis 15. Januar für Sommersemester, bis 15. Juli für Wintersemester) unter Vorlage der folgenden Unterlagen anfordern:

  • wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in einem Studiengang des FB7 der TH OWL erbracht haben:
    formloser Antrag per Mail an Frau Rudolph unter Angabe Ihres vollständigen Namens, des geplanten Studiengangs und Ihrer bisherigen Matrikelnummer.
  • wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen erbracht haben:
    entweder als beglaubigte Kopie oder Original in der Sprechstunde vorlegen oder aber per Post unter Angabe von Kontaktdaten inkl. Angabe einer Kontakt-Mailadresse zusenden mit Info, dass Sie eine Einstufungsbescheinigung für Studiengang x möchten:
    - Zeugnis über Studienabschluss von der anderen Hochschule, falls vorhanden
    - Leistungsnachweis/Transcript of Records vom Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule mit Namen der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkten (mit Stempel und Unterschrift)

Die Einstufungsbescheinigung wird dann direkt an das Immatrikulationsamt gesendet und Sie erhalten eine Mail mit der Information über die Einstufung.

Bitte beachten Sie: die Einstufungsbescheinigung sagt nichts über die Anerkennungsfähigkeit der einzelnen, bislang erbrachten Prüfungsleistungen aus. Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen (welche erst nach Ihrer positiven Einschreibung erfolgt!) erhalten Sie nachfolgend.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Rechtlich bindende Details zur Anerkennung von Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.

Unterscheidung in die Anerkennung von Prüfungsleistungen in:

  1. Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB7 der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB7 bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
  2. Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer 

Zu (1) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB7 der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB7 bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB7 der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB7 bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer sollte automatisch im System erfolgen. Bitte überprüfen Sie dieses und melden sich bei Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten im Prüfungsamt des FB7 (Frau Rudolph).

Bitte beachten Sie, dass auf dem „neuen“ Prüfungsversuchekonto automatisch alle Prüfungsversuche in diesem Modul (d. h. auch alle Fehlversuche in diesem Modul aus dem „Erststudium“) abgezogen werden!

Zu (2) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer

Anerkennungsfähig sind Module, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Niveau (Fachhochschule, Hochschule, Universität), Umfang (mind. 5 ECTS) und Modulinhalt gleichwertig sind. Wenn das Lemgoer Modul, das ersetzt werden soll, benotet ist, muss die auswärtige Leistung auch eine Benotung aufweisen. Prüfungsleistungen können innerhalb eines Studiengangs nur einmal anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass je anerkannter Prüfungsleistung zwei Versuche vom jeweiligen Konto für Prüfungsversuche abgezogen werden (jedoch nur ein Versuch, sofern es sich um die letzte noch fehlende Prüfungsleistung handelt, die diesem Konto unterliegt).

Das Anerkennungsverfahren auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen erfolgt erst nach Einschreibung in einem Studiengang des FB7 und nur auf Antrag mit entsprechenden Belegen der Studierenden / des Studierenden. Beim Prüfungsausschuss ist folgendes ausschließlich per E-Mail an nicola.korn@th-owl.de einzureichen:

  • vorausgefülltes Antragsformular,
  • Prüfungsordnung des betreffenden ehemaligen Studiengangs,
  • Transcript of Records, Zwischenzeugnis oder vergleichbares Dokument (aus dem zwingend die ECTS und Noten der einzelnen Module hervorgehen müssen),
  • die jeweilige Modulbeschreibung(en) des/der anzuerkennenden auswärtigen Moduls/Module sowie des/der entsprechenden Moduls/Module des FB7.
Anerkennung von (fehlenden 30) Master-Credits

Anerkennung von fehlenden 30 Credits im Master bei sechssemestrigem Bachelor

Bei den Masterstudiengängen ´Produktion und Management´ und ´Holztechnologie´ wird ein Bachelorabschluss mit sieben Semestern (210 Credits) vorausgesetzt. Eine Zulassung und Einschreibung mit einem Bachelorabschluss von mindestens sechs Semestern (180 Credits) ist möglich, die fehlenden 30 ECTS müssen dann während des Masterstudiums erworben und vor dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen werden. Das Masterstudium erweitert sich dann entsprechend auf vier Semester.

Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen können jeweils durch ein Praxissemester, durch zusätzliche Prüfungsleistungen oder durch einschlägige Berufstätigkeit erbracht werden:

  • 20 wöchiges Praxissemester:

Die Anforderungen und der Prozess für ein Praxissemester ist der gleiche wie bei einem fakultativen Praxissemester Ihres vorherigen Bachelorstudiums. Informationen dazu finden Sie hier.

  • Nachweis zusätzlicher Module im Umfang von 30 Credits:

Die zusätzlichen Prüfungsleistungen dürfen nicht oder nicht so ähnlich Bestandteil Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiums gewesen sein und auch nicht als gewählte Module Ihres Masterstudiums ohnehin besucht werden.
Grundsätzlich geeignet sind Module aus einem anderen Schwerpunkt Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiengangs, Module eines anderen Bachelorstudiengangs des FB7, nicht gewählte Module aus dem aktuellen Masterstudiengang, Module aus einem anderen Masterstudiengang des FB7, Bachelor- oder Master-Module aus anderen Fachbereichen oder von anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen. Die Module müssen eine fachlich sinnvolle Ergänzung Ihres geplanten Masterstudiengangs darstellen. Module in anderen Fachbereichen können nur im Rahmen der Regelungen für Zusatzmodule (§25 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen, §27 MPO PuM, §33 MPO HT) besucht werden. Bitte beachten Sie zwingend diese Regelungen für Zusatzmodule!
Die Module sind vor der Absolvierung mit der Master-Studiengangleitung abzusprechen (und von dieser und der Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen). Bitte füllen Sie für die Antragsstellung das entsprechende Formular aus und vereinbaren einen Termin mit der Studiengangleitung (zwecks Absprechen der Module und Unterschrift). Anschließend geben Sie das von der Studiengangleitung unterschriebene Formular im Prüfungsamt des FB7 (Frau Korn) ab und nehmen an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teil. Bei Prüfungen außerhalb Ihres Masterstudiengangs ist eine Online-Anmeldung zu den Prüfungen nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall während des Anmeldezeitraums persönlich oder per Mail an das Prüfungsamt des FB7 (Frau Korn: nicola.korn@hs-owl.de). Nach bestandenen Prüfungen reichen Sie die Notenbescheinigung der zusätzlichen Prüfungsleistungen im Prüfungsamt des FB7 ein.

  • Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit:

Die Berufstätigkeit (und zu dieser können im Einzelfall auch Tätigkeiten als Werkstudierende:r oder duale:r Studierende:r zählen) muss

  • in Bezug auf Ihren Bachelor- bzw. Masterstudium fachlich einschlägig sein und den Anforderungen an ein entsprechendes Bachelor-Praxissemester mindestens entsprechen,
  • nach Ihrem Bachelorabschluss bzw. nach dem vierten Fachsemester in Ihrem Bachelorstudium erfolgt sein und
  • mindestens 20 Wochen Vollzeit (mit mindestens 35 h/Woche) betragen (davon 2 Wochen gesetzlicher Urlaubsanteil). Teilzeit kann ausnahmsweise und im Einzelfall ab einem Beschäftigungsanteil von mindestens 50 % (d. h. mindestens 17,5 h/Woche) möglich sein. Entsprechend der Stundenanzahl pro Woche verlängert sich dann die Wochenanzahl (Praxissemester muss mindestens 630 abgeleistete Stunden im Unternehmen UND mindestens 18 Wochen umfassen – ohne Urlaub und Krankheit). Wochen bzw. Stunden in Wochen mit weniger als 17,5 h Arbeitszeit können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Bei Teilzeit ist daher eine wochengenaue Auflistung mit der jeweiligen Stundenzahl (z. B. Stundenzettel des Unternehmens, Bescheinigung der Personalabteilung), in welcher Woche wie viele Stunden gearbeitet wurden, vorzulegen.
  • Wenn Sie immer im gleichen Unternehmen sind, kann die Berufstätigkeit auch „geteilt“ werden (d. h. immer Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit).
  • Die Zeiten im Unternehmen dürfen nicht im Bachelorstudium bei der Berechnung von Credits berücksichtigt worden sein (z. B. in dualen Bachelorstudiengängen) und darf auch nicht die Zeit der Bachelorarbeit im Unternehmen beinhalten.

Es ist ein schriftlicher, formloser Antrag auf Anerkennung an die Prüfungsausschussvorsitzende zu richten (Abgabe per Mail im Prüfungsamt des FB7 an nicola.korn@th-owl.de), ein Zeugnis des Arbeitgebers muss beigelegt werden (aus dem sich die Dauer und Inhalte der beruflichen Tätigkeit ergeben einschließlich der Stundenanzahl pro Woche sowie, ob der Arbeitnehmer die beruflichen Tätigkeiten mindestens zufriedenstellend ausgeübt hat).

Details zu der Einschreibung mit einem sechssemestrigen Bachelorabschluss und der Anerkennung von zusätzlichen Leistungen entnehmen Sie §3 SPO 2019 (https://www.th-owl.de/files/subwebs/downloads/verwaltung/verkuendungsblaetter/2020/VKBL_38-2020.pdf).

Wissenschaftliches Praktikum Master

Ein wesentlicher Bestandteil des Masterstudiums ist die Vertiefung  wissenschaftlicher Arbeitsweisen und Methoden. Die Labore des FB7 sind kompetente Ansprechpartner für die verschiedensten Fragestellungen. Im Rahmen von größeren Forschungsprojekten, im Auftrag der Wirtschaft oder eigeninitiativ werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt, in die die Masterstudierenden aktiv eingebunden werden.

Während des obligatorischen Wissenschaftlichen Praktikums sollen

  • die Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten vertieft,
  • die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet und
  • die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen reflektiert und ausgewertet

werden, indem ausgewählte Fragestellungen z.B. aus einem größeren Forschungsprojekt bearbeitet werden.

Das Wissenschaftliche Praktikum wird in einem der Labore des Fachbereiches Produktions- und Holztechnik der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe entweder im Sommer- oder Wintersemester absolviert (Workload ca. 210 h, Studienverlaufsplan Holztechnologie alt: 150 h) und durch die jeweilige Professorin / den jeweiligen Professor betreut. Die auszuführenden wissenschaftlichen Arbeiten (z. B. in Form von Versuchen) können in den Laboren der Technischen Hochschule durchgeführt werden, im Falle einer Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen oder Forschungsabteilungen von Unternehmen mit geeigneten Einrichtungen auch außerhalb der Hochschule (letzteres auf besonderen Antrag). Durch das erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Praktikum werden 7 Credits (Studienverlaufsplan Holztechnologie alt: 5 Credits) erworben, das Wissenschaftliche Praktikum wird benotet.

Über die Zulassung zum wissenschaftlichen Praktikum, die Genehmigung der entsprechenden Praktikumsplätze sowie die Bestellung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann diese Aufgaben auf ein Mitglied der Professorenschaft des zuständigen Fachbereichs übertragen. In Zweifelsfällen und über Widersprüche entscheidet der Prüfungsausschuss. 

Die erfolgreiche Teilnahme am wissenschaftlichen Praktikum wird von der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor bestätigt, wenn sie bzw. er unter Berücksichtigung der Beurteilung des direkten wissenschaftlichen Betreuers (z. B. in einem externen Labor) und eines von der bzw. dem Studierenden in deutscher oder englischer Sprache anzufertigenden Berichts festgestellt hat, dass die bzw. der Studierende während des wissenschaftlichen Praktikums die übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat, zweckentsprechend eingesetzt war und aktiv an der Auswertungsveranstaltung teilgenommen hat. Die aktive Teilnahme beinhaltet insbesondere eine Präsentation zum wissenschaftlichen Praktikum in deutscher oder englischer Sprache.

Das Wissenschaftliche Praktikum muss innerhalb eines Semesters durchgeführt werden. Vor Beginn des wissenschaftlichen Praktikums ist ein Antrag auf Zulassung mittels des entsprechenden Formblattes zu stellen.

Internship Studiengang Production Engineering and Management

In the link below, you will find the application for "admission to the Internship program in Production Engineering and Management". This must be signed before the start of the internship by the appropriate supervising professor and the chairman of the board of examiners. For further details regarding the internship, please refer to the master examination regulations (MPO PEM) § 17.

Form Internship

Aussetzen Modul 7953 MZWP Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung

Im Sommersemester 2023 wird das Modul 7953 MZWP "Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung" ausgesetzt.