Studienservice
Termine
Vorlesungszeitraum | (keine Vorlesung während der Prüfungswochen) |
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WS 2024/2025 | 23.09.2024 bis 07.02.2025 |
SS 2025 | 24.03.2025 – 18.07.2025 |
WS 2025/2026 | 22.09.2025 – 06.02.2026 |
SS 2026 | 06.04.2026 – 31.07.2026 |
WS 2026/2027 | 28.09.2026 – 12.02.2027 |
SS 2027 | 29.03.2027 – 23.07.2027 |
WS 2027/2028 | 27.09.2027 – 11.02.2028 |
SS 2028 | 03.04.2028 – 28.07.2028 |
WS 2028/2029 | 25.09.2028 – 09.02.2029 |
Prüfungswochen | |
WS 2024/2025 | 23.09.2024 bis 27.09.2024 |
27.01.2025 bis 07.02.2025 | |
SS 2025 | 24.03.2025 bis 28.03.2025 |
07.07.2025 bis 18.07.2025 | |
WS 2025/2026 | 22.09.2025 bis 26.09.2025 |
Abschlussprüfungen | |
Jedes Semester | Mit der Betreuerin/dem Betreuer zu vereinbaren und dem Prüfungsamt mitzuteilen. |
Weiterreichende Termine finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Für uns gültig: die Daten für Fachhochschulen.
Prüfungspläne
Prüfungsanmeldung: Verbindlichkeit der Anmeldezeiträume und Abmeldefristen für Prüfungen
sowie Beleg der Prüfungsanmeldung
- Die in den Prüfungsplänen angegebenen Anmeldezeiträume und ggf. Abmeldefristen sind verbindlich für die Online-Anmeldung zu den Prüfungen einzuhalten. Bitte drucken Sie sich direkt nach der erfolgten Prüfungsanmeldung einen Beleg Ihrer Prüfungsanmeldung auf Papier aus und bringen Sie diesen unbedingt als Nachweis Ihrer Prüfungsanmeldung zur Prüfung mit. Ohne Nachweis der Anmeldung erfolgt keine Prüfung! Eine An- bzw. Abmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt des FB7 (persönlich, telefonisch oder per Mail) ist grundsätzlich nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt über den Qisserver der Hochschule.
- Ausnahmen hiervon werden nur auf schriftlichen, begründeten und belegtem Antrag durch die Prüfungsausschussvorsitzende gewährt (z. B. bei belegtem Krankenhausaufenthalt während des gesamten Anmeldezeitraums). Eine während des Anmeldezeitraums noch fehlende Prüfungsberechtigung für höhere Fachsemester („Sperrsemester“ aufgrund von fehlenden Prüfungsleistungen aus dem ersten Studienabschnitt), die nach Ende des Anmeldezeitraums und vor Prüfungsbeginn erworben wurde, ist KEIN Grund für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung.
- Falls aus technischen Gründen eine Online-Prüfungsanmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte persönlich während des offiziellen Anmeldezeitraums per Mail, per Fax oder per Telefon an Frau Rudolph von Prüfungsamt des FB7. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung aufgrund angeblicher (nicht gemeldeter) technischer Probleme ist nicht möglich. eine "Gruppenanmeldung" durch einzelne Studierende ist nicht möglich.
- Der Rücktritt von Prüfungen während des Prüfungszeitraums aufgrund von Krankheit (d. h. bei rechtzeitigem Vorliegen eines ärztlichen Attests) bleibt hiervon unberührt.
Prüfungsdurchführung und Ablauf
- Erscheinen Sie zur Prüfung pünktlich, bei Klausuren in mehreren Räumen parallel spätestens 20 Minuten vor Klausurbeginn in dem Ihnen entsprechend den Aushängen zugewiesenen Prüfungsraum. Bei Klausuren, die nicht in mehreren Räumen stattfinden, reichen ca. 10 Minuten vor Klausurbeginn aus. Nehmen Sie den zugewiesenen Platz im Prüfungsraum ein.
- Bringen Sie zur Feststellung Ihrer Identität unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit zur Prüfung, Ihren Studierendenausweis sowie einen Ausdruck der Prüfungsanmeldung. Ohne diese ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich! Nicht angemeldete Studierende, die ihre Identität oder Anmeldung nicht nachweisen können, dürfen NICHT mitschreiben.
- Zirka 10 Minuten vor Klausurbeginn wird dieses offizielle Klausurdeckblatt an alle Prüflinge mit Hinweisen zur Klausurdurchführung ausgeteilt, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Bitte lesen Sie dieses Klausurdeckblatt bereits in der Vorbereitung zu Ihrer Information durch. Die Klausur wird nur gegen Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Klausurdeckblatts ausgehändigt.
Antrag auf Sonderprüfung
- Gemäß der Prüfungsordnung wird jede Prüfung 1x pro Semester angeboten, gesonderte Prüfungen außerhalb dieses Prüfungsplans sind nicht möglich. Ausnahmen hiervon können nur nach begründetem, schriftlichem Antrag bei der Prüfungsausschussvorsitzenden im Einzelfall vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Als Gründe für eine Ausnahme können gelten:
- Studierende in besonderen Situationen gemäß §15a BPO HLPBW bzw. §16 MPO HT, §16 MPO PEM, §12 MPO PUM
- In folgendem Fall (Punkt (1) bis (3) müssen gleichzeitig erfüllt sein) kann eventuell eine Sonderprüfung genehmigt werden (es besteht aber kein Anspruch auf Genehmigung!):
(1) Es handelt sich – abgesehen von Abschlussarbeit und Kolloquium – um Ihre letzte Modulprüfung.
(2) Die Abschlussarbeit ist angemeldet, das Abgabedatum ist Ihnen vom Prüfungsamt bereits mitgeteilt worden.
(3) Die nächste reguläre Prüfung des noch offenen Moduls findet mehr als 8 Wochen nach dem offiziellen Abgabedatum Ihrer Abschlussarbeit statt.
Wenn nicht alle Punkte (1) bis (3) gleichzeitig auf Sie zutreffen, ist ein Antrag auf Sonderprüfung aussichtslos.
Fortschrittsregelung für SPO 2019
- Für Modulprüfungen in Modulen des dritten Fachsemesters und höher gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (Fortschrittsregelung) zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung:
1. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 3. Semesters ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 30 CPs erforderlich.
2. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 4. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs erforderlich.
3. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 5. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mathematik 2 sowie Technische Mechanik 1 und Technische Mechanik 2 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 80 CPs erforderlich.
Ausnahmen von der Fortschrittsregelung sind ausschließlich und nur in Ausnahmefällen für Studierende in besonderen familiären Situationen (§ 15 SPO), für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (§ 16 SPO) und für Quereinsteiger in höhere Fachsemester im Rahmen des Nachteilsausgleichs möglich. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte mit der Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. ´in K. Frühwald‐König, Kontakt per Mail (katja.fruehwald@th‐owl.de) oder im Rahmen der Sprechstunde auf. Für im Bachelorstudiengang Innovative Produktionssysteme eingeschriebene Studierende wird die Fortschrittsregelung für die Wahlpflichtmodule
7341 BWAR Wirtschafts- und Arbeitsrecht
7365 BMVH Maschinen und Vorrichtungsbau
7325 BPRS Produktionssysteme
7716 BIS1 Instandhaltungsmanagement
aufgehoben.
Begründung: Im Studienverlaufsplan Bachelor Innovative Produktionssysteme ist dieses Modul im 6. Fachsemester verankert, wird aber in der Praxis ausschließlich im Wintersemester angeboten und muss daher bei Studium in Regelstudienzeit und dem Wunsch der Belegung vorgezogen werden.
Falls Sie sich während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen nicht online anmelden können, wenden Sie sich bitte per Mail während des Anmeldezeitraums an die Prüfungsausschussvorsitzende Prof.´in Katja Frühwald-König (katja.fruehwald@th-owl.de).
Bachelorstudiengänge (Martina Rudolph)
Öffnungszeiten Prüfungsamt Bachelor:
Montags und mittwochs jeweils von 7.30 - 11.30 Uhr und von 13.30 - 15.00 Uhr
Sollte das Prüfungsamt nicht besetzt sein, senden Sie bitte eine E-Mail an martina.rudolph@th-owl.de.
Alternativ können Sie Frau Rudolph unter 05261 702-5181 telefonisch erreichen.
Masterstudiengänge (Jana Schulz)
Öffnungszeiten Prüfungsamt Master:
Werktags jeweils von 8.00 - 11.30 Uhr, weitere Termine bitte telefonisch anfragen.
Sollte das Prüfungsamt nicht besetzt sein, senden Sie bitte eine E-Mail an jana.schulz@th-owl.de.
Alternativ können Sie Frau Schulz unter 05261 702-5984 telefonisch erreichen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:
Anerkennungsformulare sowie die zugehörigen Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an jana.schulz@th-owl.de.
Sonstige Abgaben können Sie entweder während der Öffnungszeiten im Prüfungsamt, in der Zentrale oder in den schwarzen TH-Briefkasten, in der Tür des Einganges am Hauptgebäude von der Mensa kommend, tätigen. Bitte verwenden Sie bei Abgabe in der Zentrale oder im Briefkasten an das Prüfungsamt FB7 adressierte Umschläge und geben Sie bitte stets Ihren Namen, ihren Studiengang und ihre Matrikel-Nummer an.
Anfragen nach Bescheinigungen senden Sie bitte per E-Mail an die zuständige Prüfungsamtsmitarbeiterin. Geben Sie hierzu bitte Ihre Matrikel-Nummer sowie Ihre E-Mailadresse und/ oder Postadresse an, wir senden Ihnen die Bescheinigungen nach Fertigstellung zu.
Gebundene Abschlussarbeiten versenden Sie bitte per Post, geben diese in der Zentrale ab oder werfen die Arbeiten in den schwarzen TH-Briefkasten, in der Tür des Einganges am Hauptgebäude von der Mensa kommend. Bitte adressieren Sie dabei die zugehörigen Umschläge an die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt FB7 (Bachelor Frau Rudolph, Master Frau Schulz).
Es zählt das Datum des Poststempels, bzw. das Abgabe- oder Einwurf-Datum (der Briefkasten stempelt automatisch).
Sie möchten Ihre Bachelorarbeit gerne persönlich abgeben? Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Abgabe telefonisch unter 05261/702-5181 oder per E-Mail unter martina.rudolph@th-owl.de.
Sie möchten Ihre Masterarbeit gerne persönlich abgeben? Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Abgabe telefonisch unter 05261/702-5984 oder per E-Mail unter jana.schulz@th-owl.de.
Bitte senden Sie zudem eine pdf-Version Ihrer Abschlussarbeit an die beiden jeweiligen Prüfer*innen und das Prüfungsamt (Frau Schulz bzw. Frau Rudolph).
- Bachelor
- Master
- ausgelaufene Prüfungsordnungen
Studiengang Holztechnik
Die Studierenden des Studiengangs Holztechnik sind verpflichtet ein Praxissemester entsprechend der geltenden Neufassung der BA-Prüfungsordnung vom 7. April 2022 im fünften Fachsemester zu absolvieren, welches 20 Wochen umfasst.
Gemäß der Prüfungsordnung soll das Praxissemester die Studierenden an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben der Holzindustrie oder anderen berufspraktischen Einrichtungen, wie z.B. Fertigungsbetriebe der Holz- und Möbelindustrie, der Zulieferindustrie oder des Holzbearbeitungsmaschinenbaus sowie Forschungsinstitute, Prüflabore oder Behörden, heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.
Die Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester sind in § 16 Abs. 3 SPO 2019 geregelt. Da der Antrag zur Zulassung zum obligatorischen Praxissemester Holztechnik (findet im 5. Fachsemester statt) bereits im Laufe des 4. Fachsemesters erfolgen muss, gelten für das obligatorische Praxissemester Holztechnik die Zulassungsvoraussetzungen des 4. Fachsemesters:
Bestehen der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs.
Studiengänge Digitalisierungsingenieurwesen, Innovative Produktionsysteme und Wirtschaftsingenieurwesen
Die fakultativen Praxissemester in den Bachelorstudiengängen Digitalisierungsingenieurwesen, Innovative Produktionsysteme und Wirtschaftsingenieurwesen werden in der Regel ab dem vierten Fachsemester abgeleistet.
Gemäß der geltenden Neufassung der BA-Prüfungsordnung vom 7. April 2022 soll das Praxissemester die Studierenden an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.
Studierende, die ein fakultatives Praxissemester ableisten möchten, werden auf Antrag zugelassen. Die Regelungen zur Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester sind in § 16 Abs. 3 SPO 2019 geregelt. Da der Antrag zur Zulassung zum fakultativen Praxissemester Innovative Produktionssysteme, Wirtschaftsingenieurwesen und Digitalisierungsingenieurwesen (findet im 5. Fachsemester statt) bereits im Laufe des 4. Fachsemesters erfolgen muss, gelten für das fakultative Praxissemester die Zulassungsvoraussetzungen des 4. Fachsemesters:
Bestehen der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs.
Ablauf
Das Suchen und Finden einer geeigneten Praxissemesterstelle, einschließlich der Bewerbung und des Vertragsabschlusses mit einer geeigneten berufspraktischen Einrichtung sind Aufgaben der Studierenden und Bestandteile dieses speziellen Ausbildungsabschnittes im Bachelorstudium der Holztechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Vertrag in drei gleichlautenden Ausfertigungen). Als Anbieter von Praxissemesterstellen kommen alle Betriebe oder Einrichtungen in Betracht, deren Tätigkeitsbereiche sich im Schwerpunkt auf berufsspezifische Lehrinhalte des Studiengangs Holztechnik beziehen und die eine angemessene Betreuung der Studierenden gewährleisten können.
Die Studierenden werden während des Praxissemesters außerdem durch eine Professorin / einen Professor des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft individuell betreut. Die Eignung des Praxissemesterplatzes in der berufspraktischen Einrichtung, die Aufgabenstellung und der Einsatzplan müssen durch die hochschulseitige Betreuerin / den hochschulseitigen Betreuer bestätigt und per Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden (Antrag in einfacher Ausfertigung).
Die erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester wird von der betreuenden Professorin / dem betreuenden Professor bestätigt, wenn unter Berücksichtigung des Zeugnisses der Ausbildungsstelle und eines von den Studieren anzufertigenden Berichts festgestellt werden kann, dass die Studierenden während des Praxissemesters die übertragenden Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt haben und zweckentsprechend eingesetzt waren. Die Studierenden müssen außerdem über die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und die im Praxissemester gemachten Erfahrungen in Form einer Kurzpräsentation berichten. Der Termin dieser abschließenden Präsentationsveranstaltung liegt i.d.R. in der 3. Woche des Sommersemesters und wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Beantragung/Vertrag
Holztechnik:
- Antrag auf Zulassung zum Praxissemester
- Application for admission to an internship semester at the degree course Holztechnik (Wood Engineering)
- Vertrag zum Praxissemester
- Agreement on an internship semester at the degree course Holztechnik (Wood Engineering)
Dig.-Ing., IPS und Wirt.-Ing.:
Praxissemesterbericht
Über die erbrachten Leistungen des Praxissemesters sollten Sie unverzüglich einen Praxissemesterbericht anfertigen, in dem insbesondere die praktischen Arbeiten, durchgeführten Projekte und die Reflektionen über die gesammelten Erfahrungen dargestellt sind. Der Bericht muss mindestens 10 und soll höchstens 15 Seiten Text (z.B. Arial Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) umfassen, zuzüglich der zum Verständnis notwendigen, zeichnerischen und fotografischen Ergänzungen (insgesamt maximal 20 Seiten). Ihr Bericht muss ausgedruckt (geheftet oder in einem Ordner) und digital (PDF) bis spätestens zum Tag der Praxissemesterpräsentation bei der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor vorliegen. Ebenso senden Sie den Praxissemesterbericht bis zu diesem Stichtag Ihrem Betreuer innerhalb der berufspraktischen Einrichtung zu.
Inhalt des Praxissemesterberichtes:
- Einleitung zum Praxissemester
- Kurze Beschreibung der berufspraktischen Einrichtung mit den wichtigsten Eckdaten, z. B. Produkte, Dienste, Mitarbeiter, Umsatz, Märkte, etc.
- Vorstellung Ihrer Abteilung(en) und Ihrer Aufgabenstellungen im Praxissemester
- Tätigkeitsbericht untergliedert in:
- Beschreibung der Aufgabe/des (Haupt-)Projekts
- Ziel
- Lösungsweg
- konkrete Ergebnisdarstellung
- Fazit/Schlussbetrachtungen
Auf einer Extraseite, welche nicht bei der berufspraktischen Einrichtung abgegeben wird:
- Persönlicher Eindruck vom Unternehmen/der berufspraktischen Einrichtung, Arbeit, Kollegen, Klima
- Resümee: War es interessant? Was haben Sie gelernt? Was sind besondere Ergebnisse und Erfolge Ihrer Tätigkeit? (Gerne mit fotografischen Ergänzungen, Abbildungen, Organigrammen, etc.!)
Falls es Firmengeheimnisse gibt, lassen Sie diese weg!
Form des Praxissemesterberichtes:
- Deckblatt mit Datum, Name, Matrikelnummer, Betreuer
- Inhaltsverzeichnis
(Ein Abbildungs- und/oder Tabellenverzeichnis ist nicht notwendig. Erforderlich sind aber nummerierte Tabellen- und Bildunterschriften).
Abgabe, wie bereits erwähnt als Ausdruck (geheftet oder im Ordner) und elektronisch als PDF.
Nicht die Quantität, sondern die Qualität zählt!! Der Praxissemesterbericht ist eine gute Vorübung für Ihre Bachelorarbeit. Also geben Sie sich ruhig etwas Mühe…
Praxisemesterpräsentation
Zur Nachbereitung des Praxissemesters sollen Sie (die Studentinnen und Studenten des 6. Semesters) die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und die im Praxissemester gemachten Erfahrungen hochschulöffentlich präsentieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die zukünftigen Praxissemesterstudenten die Möglichkeit, sich über Inhalt und Eignung der besuchten Praxissemesterstellen zu informieren. Der Kurzvortrag soll zusätzlich als Vorübung für das Erstellen der Abschlusspräsentation Ihrer Bachelorarbeit dienen.
Ihr Vortrag sollte 5 Minuten lang sein, d. h. genau 5 Folien umfassen!
Welche Folien bereiten Sie vor? Hier ein Vorschlag:
- Titelfolie mit Thema sowie Name und Inhalt des Vortrages
- Vorstellung der berufspraktischen Einrichtung (Produkte, Dienste,…)
- Meine Aufgabe(n) im Praxissemester
- Meine Ergebnisse und Erfolge
- Die Unternehmenskultur/persönliche Erfahrungen
Lesen Sie nicht nur ein emotionsloses Protokoll Ihrer Arbeitstage vor. Erzählen Sie etwas, was uns interessiert!
Das Seminar zur Holztechnik (BSMH) ist ein vollwertiges Modul im Studiengang Holztechnik, in dem es darum geht, parallel zur fachlichen Ausbildung Schlüsselkompetenzen im Bereich der Selbstorganisation, des Lernens und Wissenschaftlichen Arbeitens zu erlangen. Ziel ist zudem, die Studierenden kontinuierlich für die Abschlussarbeit fit zu machen. Mit der erfolgreichen Teilnahme werden 5 Credits erworben. Der Workload des Moduls BSMH ist in Form von Toolboxen auf den gesamten Studienverlauf verteilt (mit Ausnahme des Praxissemesters). In jedem Semester sind bis zu drei Tool-Veranstaltungen angesetzt. Um die 5 Credits zu erhalten, ist die Teilnahme an sämtlichen Toolboxen Pflicht. Das Bestehen des Moduls wird durch die Teilnahme an allen Toolboxen, der Teilnahme an drei Veranstaltungen des Tools 13 sowie der Präsentation der Bachelorarbeit im Rahmen des Tools 13 festgestellt. Die Toolboxen sind wie folgt im Studienverlauf eingebettet:
1. Semester:
- 1 Lernen lernen
- 2 Einführung in die allgemeine Literaturrecherche
- 3 Deskriptive Datenanalyse
2. Semester:
- 4 Zeit- und Selbstmanagement
- 5 Schreibwerkstatt
3. Semester
- 6 Ideenfindung / Kreativitätstechniken
- 7 Planung und Durchführung von Versuchen
- 8 Präsentation und Gestaltung
4. Semester:
- 9 Arbeiten schreiben mit Word
- 10 Statistische Analyseverfahren
6. Semester:
- 11 Fachspezifische Literaturrecherche
- 12 Wissenschaftliches Schreiben
7. Semester (begleitend zur Bachelorarbeit):
- 13 a, 13 b, 13 c Wissenschaftliches Schreiben
Konkret: Seminar zum Wirtschaftsingenieurwesen (regulär 5. Semester)
In den Seminaren zum Wirtschaftsingenieurwesen werden als Prüfungsform Ausarbeitungen geschrieben. Da Prüfungsbeginn die Ausgabe des Themas ist, erfolgt die offizielle Prüfungsanmeldung zum Semesterbeginn (d. h. Ende September / Anfang Oktober bzw. Ende März / Anfang April), i. d. R. vor, während oder unmittelbar nach der Prüfungsphase nach der vorlesungsfreien Zeit. Zum Zeitpunkt dieser Prüfungsanmeldung müssen alle Module des Semesters 1 bis 3 bestanden sein. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich, da das vierte Semester gemäß Studienverlauf nur zum „Nachholen“ noch offener Klausuren aus 1 bis 3 dient. Falls Sie sich daher zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung zum Seminar noch im Sperrsemester befinden, schreiben Sie die Ausarbeitung im darauf folgenden Semester (sofern Sie dann scheinfrei in 1 bis 3 sind). Die Ausarbeitungen werden jedes Semester angeboten.
Sie haben Ihr Studium fast beendet und es fehlt nur noch die Abschlussarbeit? Glückwunsch, Sie haben schon viel geschafft! Wir haben für Sie die notwendigen Informationen und Formulare für eine Abschlussarbeit zusammengestellt. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.
Vorgehensweise
Wenn Sie Ihr Studium so weit absolviert haben, dass Sie Ihre Abschlussarbeit anfertigen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Suchen Sie sich eine Abschlussarbeit und eine:n Betreuer:in. Viele Unternehmen bieten Abschlussarbeiten an, auf die Sie sich gerne bewerben können. Vor Zusage suchen Sie jedoch eine:n fachlich passende Dozent:in des FB7 auf, die/der die Erstbetreuung übernimmt. Die Zustimmung zur Betreuung ist unabdingbar. Auch die Lehrenden des Fachbereichs vergeben Themen für Abschlussarbeiten, fragen Sie gerne bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten nach. Die Zweitprüfenden werden i.d.R. mit dem Erstprüfenden abgesprochen. Bitte beachten Sie dabei die erforderlichen Qualifikationen der Prüfenden: Der/die Zweitprüfer:in einer Bachelorarbeit muss mindestens über einen Bachelorabschluss oder eine vergleichbare höhere Qualifikation (z. B. Dipl.-Ing.(FH), Dipl.-Ing., Universitätsdiplom, Master, Promotion) verfügen. Der/die Zweitprüfer:in einer Masterarbeit muss mindestens über einen Masterabschluss oder eine vergleichbare höhere Qualifikation (z. B. Universitätsdiplom, Promotion) verfügen. Bitte geben Sie daher in Ihrem Antrag mindestens die höchste Qualifikation Ihrer Prüfenden vollständig an. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende.
- Die Themenstellung erfolgt aber (formal) in jedem Fall durch die TH, nicht durch das Unternehmen.
- Die Zulassung zur Abschlussarbeit wird durch entsprechende Formulare beantragt (Antrag auf Zulassung Abschlussarbeit, Application Form for the Master’s Thesis Production Engineering and Management), die nach Eintragung des Titels der Arbeit, dem Datum der Themenstellung (ab dem die Bearbeitungszeit läuft) und Unterschrift von Ihnen und der/dem Erstbereuende:n per E-Mail beim Prüfungsamt eingereicht werden (Bachelor: martina.rudolph@th-owl.de, Master: jana.schulz@th-owl.de).
Achtung: Prüfen Sie im KIS-Portal, ob Ihre persönlichen Daten stimmen: Name, Vorname(n), Geburtstag, Geburtsort, Adresse usw. Diese Daten müssen stimmen, weil auf diesen Daten Ihre Abschlussdokumente basieren! - Nach der Zulassung zur Abschlussarbeit erhalten Sie eine Kopie des Antrages zurück, mit dem für Sie verbindlichen Abgabetermin Ihrer Arbeit. (Dieser darf auf keinen Fall versäumt werden, sonst gilt die Arbeit als nicht bestanden!)
- Fertigen Sie in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer Ihre Arbeit an. Die "Ehrenwörtliche Erklärung" für Abschlussarbeiten ist dabei Bestandteil Ihrer Arbeit, übernehmen Sie diese bitte als "Seite 2" in Ihrer Arbeit.
Die Abgabe der Arbeit erfolgt (fristgerecht) in zwei Schritten:
1. Per E-Mail (pdf der Arbeit im Anhang) an folgenden Verteiler:
- Erstbetreuer/-in
- Zweitbetreuer/-in
- Prüfungsamt (Bachelor: martina.rudolph@th-owl.de, Master: jana.schulz@th-owl.de)
2. Je ein gebundenes Exemplar fristgerecht für Erst- und Zweitbetreuer/-in, bitte persönlich beim Prüfungsamt des FB7 einreichen, oder fristgerecht in den Hauptbriefkasten der TH-OWL (Hauptgebäude, Eingang auf Mensaseite zwischen den beiden Türen) einwerfen, oder per Post an die TH-OWL, Prüfungsamt FB7, Campusallee 12, 32657 Lemgo schicken. Es gilt das Datum des Poststempels. Die zwei (ausgedruckten) Exemplare müssen im Prüfungsamt abgegeben werden, nicht direkt bei dem/der Betreuer/in Ihrer Arbeit.- Stimmen Sie einen Termin zum Kolloquium mit dem Erstprüfer ab und teilen diesen dem Prüfungsamt mit, bitte kurz per E-Mail (Bachelor: martina.rudolph@th-owl.de, Master: jana.schulz@th-owl.de). Den Ablauf des Kolloquiums besprechen Sie bitte direkt mit der Betreuerin / dem Betreuer.
- Die Prüfenden teilen nach dem Kolloquium dem Prüfungsamt die Note der Abschlussarbeit und des Kolloquiums mit und reichen die Protokolle und Bewertungsbögen ein.
- Das Prüfungsamt fertigt die Abschlussdokumente an.
- Der Erhalt dieser Dokumente setzt die "Löschung der Verbindlichkeiten" voraus. Bitte lassen Sie sich anhand des zur Verfügung stehenden Formblattes die Löschung etwaiger Verbindlichkeiten (Löschung der Verbindlichkeiten) bestätigen (gerne per E-Mail) und senden Sie das Formular per E-Mail an das Prüfungsamt.
- Die Abschlussdokumente erhalten Sie wahlweise auf der Abschlussfeier (bitte anmelden) (Anmeldung Absolventenfeier), nach Terminvereinbarung persönlich im Prüfungsamt oder postalisch. Bitte sprechen Sie das per Mail mit dem Prüfungsamt ab.
- Exmatrikulation. (Ihren Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bitte selber über das KIS-Portal)
Einstufungsbescheinigung
Rechtlich bindende Details zur Einstufungsbescheinigung sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.
Die Einstufungsbescheinigung sagt aus, in welchem Studiengang und in welchem Semester Sie Ihr Studium, Platzerhalt vorausgesetzt, aufnehmen könnten. Dies ist abhängig von den bereits erbrachten Prüfungsleistungen in Bezug auf den angestrebten Studiengang.
Die Einstufungsbescheinigung für die Studiengänge des FB7 können Sie formlos beantragen bei:
- Frau Rudolph (wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in einem Studiengang des FB7 der TH OWL erbracht haben)
martina.rudolph@th-owl.de
bzw.
- Frau Jana Schulz (wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen erbracht haben)
jana.schulz@th-owl.de
Die Einstufungsbescheinigung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfristen (bis 15. Januar für Sommersemester, bis 15. Juli für Wintersemester) unter Vorlage der folgenden Unterlagen anfordern:
- wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in einem Studiengang des FB7 der TH OWL erbracht haben:
formloser Antrag per Mail an Frau Rudolph unter Angabe Ihres vollständigen Namens, des geplanten Studiengangs und Ihrer bisherigen Matrikelnummer. - wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen erbracht haben:
entweder als beglaubigte Kopie oder Original in der Sprechstunde vorlegen oder aber per Post unter Angabe von Kontaktdaten inkl. Angabe einer Kontakt-Mailadresse zusenden mit Info, dass Sie eine Einstufungsbescheinigung für Studiengang x möchten:
- Zeugnis über Studienabschluss von der anderen Hochschule, falls vorhanden
- Leistungsnachweis/Transcript of Records vom Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule mit Namen der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkten (mit Stempel und Unterschrift)
Die Einstufungsbescheinigung wird dann direkt an das Immatrikulationsamt gesendet und Sie erhalten eine Mail mit der Information über die Einstufung.
Bitte beachten Sie: die Einstufungsbescheinigung sagt nichts über die Anerkennungsfähigkeit der einzelnen, bislang erbrachten Prüfungsleistungen aus. Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen (welche erst nach Ihrer positiven Einschreibung erfolgt!) erhalten Sie nachfolgend.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Rechtlich bindende Details zur Anerkennung von Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.
Unterscheidung in die Anerkennung von Prüfungsleistungen in:
- Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB7 der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB7 bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
- Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer
Zu (1) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB7 der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB7 bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB7 der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB7 bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer sollte automatisch im System erfolgen. Bitte überprüfen Sie dieses und melden sich bei Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten im Prüfungsamt des FB7 (Frau Rudolph).
Bitte beachten Sie, dass auf dem „neuen“ Prüfungsversuchekonto automatisch alle Prüfungsversuche in diesem Modul (d. h. auch alle Fehlversuche in diesem Modul aus dem „Erststudium“) abgezogen werden!
Zu (2) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer
Anerkennungsfähig sind Module, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Niveau (Fachhochschule, Hochschule, Universität), Umfang (mind. 5 ECTS) und Modulinhalt gleichwertig sind. Wenn das Lemgoer Modul, das ersetzt werden soll, benotet ist, muss die auswärtige Leistung auch eine Benotung aufweisen. Prüfungsleistungen können innerhalb eines Studiengangs nur einmal anerkannt werden.
Das Anerkennungsverfahren auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen erfolgt erst nach Einschreibung in einem Studiengang des FB7 und nur auf Antrag mit entsprechenden Belegen der Studierenden / des Studierenden. Beim Prüfungsausschuss ist folgendes ausschließlich per E-Mail an jana.schulz@th-owl.de einzureichen:
- vorausgefülltes Antragsformular,
- Prüfungsordnung des betreffenden ehemaligen Studiengangs,
- Transcript of Records, Zwischenzeugnis oder vergleichbares Dokument (aus dem zwingend die ECTS und Noten der einzelnen Module hervorgehen müssen),
- die jeweilige Modulbeschreibung(en) des/der anzuerkennenden auswärtigen Moduls/Module sowie des/der entsprechenden Moduls/Module des FB7.
Anerkennung von fehlenden 30 Credits im Master bei sechssemestrigem Bachelor
Bei den Masterstudiengängen ´Produktion und Management´ (SPO 2019), ´Holztechnologie´ (SPO 2019) und ´Produktion und Management´ (SPO 2024) wird ein Bachelorabschluss mit sieben Semestern (210 Credits) vorausgesetzt. Eine Zulassung und Einschreibung mit einem Bachelorabschluss von mindestens sechs Semestern (180 Credits) ist möglich, die fehlenden 30 ECTS müssen dann während des Masterstudiums erworben und vor dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen werden. Das Masterstudium erweitert sich dann entsprechend auf vier Semester.
Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen können jeweils durch ein Praxissemester, durch zusätzliche Prüfungsleistungen oder durch einschlägige Berufstätigkeit erbracht werden:
- 20 wöchiges Praxissemester:
Die Anforderungen und der Prozess für ein Praxissemester ist der gleiche wie bei einem fakultativen Praxissemester Ihres vorherigen Bachelorstudiums. Informationen dazu finden Sie hier.
- Nachweis zusätzlicher Module im Umfang von 30 Credits:
Die zusätzlichen Prüfungsleistungen dürfen nicht oder nicht so ähnlich Bestandteil Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiums gewesen sein und auch nicht als gewählte Module Ihres Masterstudiums ohnehin besucht werden.
Grundsätzlich geeignet sind Module aus einem anderen Schwerpunkt Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiengangs, Module eines anderen Bachelorstudiengangs des FB7, nicht gewählte Module aus dem aktuellen Masterstudiengang, Module aus einem anderen Masterstudiengang des FB7, Bachelor- oder Master-Module aus anderen Fachbereichen oder von anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen. Die Module müssen eine fachlich sinnvolle Ergänzung Ihres geplanten Masterstudiengangs darstellen. Module in anderen Fachbereichen können nur im Rahmen der Regelungen für Zusatzmodule (§25 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen, §27 MPO PuM, §33 MPO HT) besucht werden. Bitte beachten Sie zwingend diese Regelungen für Zusatzmodule!
Die Module sind vor der Absolvierung mit der Master-Studiengangleitung abzusprechen (und von dieser und der Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen). Bitte füllen Sie für die Antragsstellung das entsprechende Formular aus und vereinbaren einen Termin mit der Studiengangleitung (zwecks Absprechen der Module und Unterschrift). Anschließend geben Sie das von der Studiengangleitung unterschriebene Formular im Prüfungsamt des FB7 (Frau Schulz) ab und nehmen an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teil. Bei Prüfungen außerhalb Ihres Masterstudiengangs ist eine Online-Anmeldung zu den Prüfungen nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall während des Anmeldezeitraums persönlich oder per Mail an das Prüfungsamt des FB7 (Frau Schulz: jana.schulz@th-owl.de). Nach bestandenen Prüfungen reichen Sie die Notenbescheinigung der zusätzlichen Prüfungsleistungen im Prüfungsamt des FB7 ein.
- Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit:
Die Berufstätigkeit (und zu dieser können im Einzelfall auch Tätigkeiten als Werkstudierende:r oder duale:r Studierende:r zählen) muss
- in Bezug auf Ihren Bachelor- bzw. Masterstudium fachlich einschlägig sein und den Anforderungen an ein entsprechendes Bachelor-Praxissemester mindestens entsprechen,
- nach Ihrem Bachelorabschluss bzw. nach dem vierten Fachsemester in Ihrem Bachelorstudium erfolgt sein und
- mindestens 20 Wochen Vollzeit (mit mindestens 35 h/Woche) betragen (davon 2 Wochen gesetzlicher Urlaubsanteil). Teilzeit kann ausnahmsweise und im Einzelfall ab einem Beschäftigungsanteil von mindestens 50 % (d. h. mindestens 17,5 h/Woche) möglich sein. Entsprechend der Stundenanzahl pro Woche verlängert sich dann die Wochenanzahl (Praxissemester muss mindestens 630 abgeleistete Stunden im Unternehmen UND mindestens 18 Wochen umfassen – ohne Urlaub und Krankheit). Wochen bzw. Stunden in Wochen mit weniger als 17,5 h Arbeitszeit können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Bei Teilzeit ist daher eine wochengenaue Auflistung mit der jeweiligen Stundenzahl (z. B. Stundenzettel des Unternehmens, Bescheinigung der Personalabteilung), in welcher Woche wie viele Stunden gearbeitet wurden, vorzulegen.
- Wenn Sie immer im gleichen Unternehmen sind, kann die Berufstätigkeit auch „geteilt“ werden (d. h. immer Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit).
- Die Zeiten im Unternehmen dürfen nicht im Bachelorstudium bei der Berechnung von Credits berücksichtigt worden sein (z. B. in dualen Bachelorstudiengängen) und darf auch nicht die Zeit der Bachelorarbeit im Unternehmen beinhalten.
Es ist ein schriftlicher, formloser Antrag auf Anerkennung an die Prüfungsausschussvorsitzende zu richten (Abgabe per Mail im Prüfungsamt des FB7 an jana.schulz@th-owl.de), ein Zeugnis des Arbeitgebers muss beigelegt werden (aus dem sich die Dauer und Inhalte der beruflichen Tätigkeit ergeben einschließlich der Stundenanzahl pro Woche sowie, ob der Arbeitnehmer die beruflichen Tätigkeiten mindestens zufriedenstellend ausgeübt hat).
Details zu der Einschreibung mit einem sechssemestrigen Bachelorabschluss und der Anerkennung von zusätzlichen Leistungen entnehmen Sie für den Masterstudiengang Produktion und Management der SPO2024 bitte hier: https://www.th-owl.de/files/subwebs/downloads/verwaltung/verkuendungsblaetter/2024/VKBL_36-2024.pdf
Ein wesentlicher Bestandteil des Masterstudiums ist die Vertiefung wissenschaftlicher Arbeitsweisen und Methoden. Die Labore des FB7 sind kompetente Ansprechpartner für die verschiedensten Fragestellungen. Im Rahmen von größeren Forschungsprojekten, im Auftrag der Wirtschaft oder eigeninitiativ werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt, in die die Masterstudierenden aktiv eingebunden werden.
Während des obligatorischen Wissenschaftlichen Praktikums sollen
- die Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten vertieft,
- die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet und
- die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen reflektiert und ausgewertet
werden, indem ausgewählte Fragestellungen z.B. aus einem größeren Forschungsprojekt bearbeitet werden.
Das Wissenschaftliche Praktikum wird in einem der Labore des Fachbereiches Produktions- und Holztechnik der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe entweder im Sommer- oder Wintersemester absolviert (Workload ca. 210 h, Studienverlaufsplan Holztechnologie alt: 150 h) und durch die jeweilige Professorin / den jeweiligen Professor betreut. Die auszuführenden wissenschaftlichen Arbeiten (z. B. in Form von Versuchen) können in den Laboren der Technischen Hochschule durchgeführt werden, im Falle einer Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen oder Forschungsabteilungen von Unternehmen mit geeigneten Einrichtungen auch außerhalb der Hochschule (letzteres auf besonderen Antrag). Durch das erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Praktikum werden 7 Credits (Studienverlaufsplan Holztechnologie alt: 5 Credits) erworben, das Wissenschaftliche Praktikum wird benotet.
Über die Zulassung zum wissenschaftlichen Praktikum, die Genehmigung der entsprechenden Praktikumsplätze sowie die Bestellung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann diese Aufgaben auf ein Mitglied der Professorenschaft des zuständigen Fachbereichs übertragen. In Zweifelsfällen und über Widersprüche entscheidet der Prüfungsausschuss.
Die erfolgreiche Teilnahme am wissenschaftlichen Praktikum wird von der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor bestätigt, wenn sie bzw. er unter Berücksichtigung der Beurteilung des direkten wissenschaftlichen Betreuers (z. B. in einem externen Labor) und eines von der bzw. dem Studierenden in deutscher oder englischer Sprache anzufertigenden Berichts festgestellt hat, dass die bzw. der Studierende während des wissenschaftlichen Praktikums die übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat, zweckentsprechend eingesetzt war und aktiv an der Auswertungsveranstaltung teilgenommen hat. Die aktive Teilnahme beinhaltet insbesondere eine Präsentation zum wissenschaftlichen Praktikum in deutscher oder englischer Sprache.
Das Wissenschaftliche Praktikum muss innerhalb eines Semesters durchgeführt werden. Vor Beginn des wissenschaftlichen Praktikums ist ein Antrag auf Zulassung mittels des entsprechenden Formblattes zu stellen.
Im Rahmen des Pflichtmoduls „Wissenschaftliche Projektarbeit“ werden die Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten vertieft, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen reflektiert und ausgewertet, indem ausgewählte Fragestellungen z.B. aus einem größeren Forschungsprojekt bearbeitet werden.
Das Modul besteht aus über das Sommersemester verteilte Seminareinheiten sowie aus wissenschaftlichen Projekten, die in Einzelarbeit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Teams und in den Laboren des FB7 durchgeführt werden. Die wissenschaftliche Projektarbeit muss innerhalb eines Semesters durchgeführt werden. Die Projektvergabe erfolgt im Rahmen einer Kick-off Veranstaltung zu Beginn des Sommersemesters (für die Nachprüfungen zu Beginn des Wintersemesters). Der Workload beträgt zirka 12 h Kontaktzeit für die semesterbegleitenden Seminare sowie 138 h für die Bearbeitung der Projektaufgabe im Labor einschließlich Projektdokumentation. Themenvorschläge und Betreuung erfolgen durch eine Professorin / einen Professor des FB7. Die auszuführenden wissenschaftlichen Arbeiten (z. B. in Form von Versuchen) müssen in den Laboren der TH OWL durchgeführt werden, nur in sehr begründeten Ausnahmefällen (weil z. B. eine spezielle und notwendige Versuchseinrichtung an der TH OWL im Falle eines Verbundprojektes nicht zur Verfügung steht) kann die Laborarbeit in Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen oder Forschungseinrichtungen erfolgen (jedoch nur auf besonderen Antrag durch Studierende und FB7-Betreuung an die Prüfungsausschussvorsitzende mit entsprechender Begründung). Über die Zulassung zum Thema für die Projektarbeit in einem Labor des FB7 sowie die Bestellung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors entscheidet der Prüfungsausschuss. Vor Beginn des wissenschaftlichen Praktikums ist ein Antrag auf Zulassung mittels des entsprechenden Formblattes zu stellen.
Die erfolgreiche Teilnahme an der wissenschaftlichen Projektarbeit wird von der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor bestätigt, wenn sie bzw. er unter Berücksichtigung der Beurteilung eines von der bzw. dem Studierenden in deutscher oder englischer Sprache anzufertigenden Berichts festgestellt hat, dass die bzw. der Studierende während der wissenschaftlichen Projektarbeit die übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat und aktiv an der zentralen Auswertungsveranstaltung teilgenommen hat. Die aktive Teilnahme beinhaltet insbesondere eine Präsentation zum wissenschaftlichen Praktikum in deutscher oder englischer Sprache. Durch die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Projektarbeit werden 5 Credits erworben, die wissenschaftliche Projektarbeit wird benotet.
Durch Beschluss des Dekans des FB Produktions- und Holztechnik erfolgt folgende Regelung:
Das Modul Wissenschaftliche Projektarbeit im Master ´Produktion und Management´ findet sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester statt.
Durch Beschluss des Dekans des FB Produktions- und Holztechnik erfolgt folgende Regelung:
Das Modul 7934 MSKV Sonderverfahren Kunststoffverarbeitung wird im kommenden Sommersemester 2025 gelesen, nicht im Wintersemester 2024/25.
Durch Beschluss des Dekans des FB Produktions- und Holztechnik erfolgt folgende Regelung:
Das Modul MREG Kontinuierliche Ein- und Mehrgrößenregelungen wird nicht wie im Studienverlaufsplan der gültigen PO im Sommersemester angeboten, sondern ab diesem Wintersemester (WiSe 2024/25) auch weiterhin im jeweiligen Wintersemester. Im Sommersemester findet das Modul nicht statt, die Verschiebung auf das Wintersemester ist dauerhaft.
Seit September 2020 werden an der TH OWL interdisziplinäre, fachbereichsübergreifende Wahl- und Wahlpflichtmodule auf Bachelorniveau angeboten, die Vizepräsidentin I gibt Ihnen dazu jeweils zu Semesterbeginn per Mail eine Übersicht. Im SoSe 2025 werden voraussichtlich die in der Tabelle angegebenen Module angeboten, die in den verschiedenen FB7-Bachelorstudiengängen teilweise anerkennungsfähig sind (vgl. Tabelle). Informationen zu den Modulen hinsichtlich der Zeitplanung finden Sie im „Studienplaner Campusoffice“.
Um ein Modul eines anderen Fachbereichs zu wählen, bewerben Sie sich bis zum 24.03.2025 durch eine E-Mail an den Stundenplaner Michael Klau (michael.klau@th-owl.de). Hierzu übermitteln Sie bitte folgende Daten:
a.) Gewünschtes Modul
b.) Name, Vorname
c.) Matrikelnummer
d.) Ihren Studiengang und Fachbereich
e.) Ihr Semester (z. B. 3. Sem.)
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten sie via E-Mail eine Rückmeldung von der Stundenplanung, ob Sie an dem gewählten Modul teilnehmen können.
Bitte beachten Sie, dass inhaltliche Informationen nicht zu jedem Modul über CAS Campus zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende Prof.´in Katja Frühwald-König.
(Tabelle ggf. auf Handy im Querformat ansehen!)
Anbietender Fachbereich | Modul | Credits | Holztechnik | Innovative Produktionssysteme | Wirtschaftsingenieurwesen | Digitalisierungsingenieurwesen | Bemerkungen |
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| Je ein NN-Modul pro Schwerpunkt, ein Wahlpflichtmodul | Je ein NN-Modul pro Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Medienproduktion | Projektmanagement | 4 | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| WPF Mobile Medien 1 | 10 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT1 (Möbelbau und –entwicklung ) in Verbindung mit VT3 (Holzbauproduktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul | ab 5. Semester abhängig von Nachfrage |
| Wissenschaftliches Arbeiten | 5 | Nur als Zusatzmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Bauingenieurwesen | Baustoffkunde 2 | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT3 (Holzbauproduktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Nicht wählbar |
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| Baurecht | 2 | Nur als Zusatzmodul oder in Ergänzung zum Energieberater anerkennungsfähig als NN-Modul VT3 (Holzbauproduktion) im Umfang von 2 CP | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Nicht wählbar |
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| EDV-Anwendungen im Baubetrieb | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT3 (Holzbauproduktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Nicht wählbar |
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Fachbereich Life Science Technologies | Operations Research | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT2 (Holzindustrielle Produktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Elektrotechnik und Technische Informatik
| Entrepreneurship | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT1 (Möbelbau und –entwicklung ) oder in VT3 (Holzbauproduktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik | MWS -Werkstoffauswahl und Schadensanalyse | 5 | Nicht wählbar | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Zweisemestrig |
| MCD - Grundlagen CAD
| 5 | Nicht wählbar | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| MCE - Finite-Elemente-Methode (Bauteilberechnung) | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jeder VT oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| VCD - Vertiefung CAD | 5 | Nicht wählbar | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Produktions- und Holztechnik | Moderne Fertigungs-technologien 2 BFT2 | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT2 (Holzindustrielle Produktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Nicht wählbar |
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| Beschichtungstechnik BBST | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jeder VT oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Systemtheorie und Prozessanalyse BSYT | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT2 (Holzindustrielle Produktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Qualitätssicherung BQSS | 5 | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Produktionsplanung und -steuerung BPPS | 5 | Als Wahlpflichtmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nicht wählbar | Nicht wählbar |
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| Kunststoffe und Ihre Anwendung BKUA | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jeder VT oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Konstruieren mit Kunststoffen Werkzeugbau BKKW | 5 | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jeder VT oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Nicht wählbar | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik | Wissenschaftliche Arbeitstechniken | 6 | Nur als Zusatzmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Programmiersprachen II | 6 | Als Wahlpflichtmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Abwasserreinigung | 6 | Anerkennungsfähig als NN-Modul VT3 (Holzbauproduktion) oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Angewandte Kryptographie | 6 | Als Wahlpflichtmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Algorithmen und Datenstrukturen | 6 | Als Wahlpflichtmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltplanung | Schlüsselkompetenzen |
| Nur als Zusatzmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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Fachbereich Wirtschaftswissenschaften | Rechtsformwahl und Besteuerung | 6 | Anerkennungsfähig als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Vertiefung externe Rechnungslegung | 6 | Anerkennungsfähig als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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| Nachhaltigkeitsberichterstattung | 6 | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jeder VT oder als Wahlpflichtmodul (wenn in einer VT kein NN-Modul gewählt) | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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School of Education | Technikdidaktik | 5 | Nicht wählbar | Nicht wählbar | Nur als Zusatzmodul | Nicht wählbar |
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| Unterricht und allgemeine Didaktik | 5 | Als Wahlpflichtmodul | Anerkennungsfähig als NN-Modul in jedem Schwerpunkt | Nur als Zusatzmodul | Nur als Zusatzmodul |
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