Nachrichten des PA

Folgende Nachrichten des Prüfungsausschusses stehen zur Verfügung:
Aus gegebenem Anlass:
Aufgrund der aktuellen Coronalage werden ab sofort persönliche Kontakte im Prüfungsamt bis auf Weiteres auf das Nötigste beschränkt. Das Prüfungsamt ist weiterhin mit Frau Korn (nicola.korn@th-owl.de bzw. 05261-702-5083) und Frau Rudolph (martina.rudolph@th-owl.de bzw. 05261-702-5181) besetzt. Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail.
Abgaben (z. B. von Anerkennungsformularen oder sonstigen Formularen) können Sie a) per Post, b) per Einwurf im TH-Briefkasten Container bei Hr. Weber, c) als Scan per Mail machen.
Bei der Anfrage nach Bescheinigungen etc. geben Sie bitte eine Mailadresse und Postadresse an, dann werden Ihnen die Bescheinigungen per Post zugesandt (bei Bedarf auch vorab per Mail).
Abschlussarbeiten versenden Sie bitte per Post (als Abgabedatum gilt das Datum des Poststempels) oder werfen diese in den TH-Briefkasten im Container bei Hr. Weber. Bitte senden Sie zudem eine pdf-Version an die beiden jeweiligen Prüfer, das Prüfungsamt (Frau Korn bzw. Frau Rudolph) sowie an die Prüfungsausschussvorsitzende Frau Prof.in Frühwald-König (katja.fruehwald@th-owl.de). Auf diese Mail mit pdf erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der fristgerechten Abgabe.
Anerkennung von fehlenden 30 Credits im Master bei sechssemestrigem Bachelor
Bei den Masterstudiengängen ´Produktion und Management´ und ´Holztechnologie´ wird ein Bachelorabschluss mit sieben Semestern (210 Credits) vorausgesetzt. Eine Zulassung und Einschreibung mit einem Bachelorabschluss von mindestens sechs Semestern (180 Credits) ist möglich, die fehlenden 30 ECTS müssen dann während des Masterstudiums erworben und vor dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen werden. Das Masterstudium erweitert sich dann entsprechend auf vier Semester.
Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen können jeweils durch ein Praxissemester, durch zusätzliche Prüfungsleistungen oder durch einschlägige Berufstätigkeit erbracht werden:
- 20 wöchiges Praxissemester:
Die Anforderungen und der Prozess für ein Praxissemester ist der gleiche wie bei einem fakultativen Praxissemester Ihres vorherigen Bachelorstudiums. Informationen dazu finden Sie hier.
- Nachweis zusätzlicher Module im Umfang von 30 Credits:
Die zusätzlichen Prüfungsleistungen dürfen nicht oder nicht so ähnlich Bestandteil Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiums gewesen sein und auch nicht als gewählte Module Ihres Masterstudiums ohnehin besucht werden.
Grundsätzlich geeignet sind Module aus einem anderen Schwerpunkt Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiengangs, Module eines anderen Bachelorstudiengangs des FB7, nicht gewählte Module aus dem aktuellen Masterstudiengang, Module aus einem anderen Masterstudiengang des FB7, Bachelor- oder Master-Module aus anderen Fachbereichen oder von anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen. Die Module müssen eine fachlich sinnvolle Ergänzung Ihres geplanten Masterstudiengangs darstellen. Module in anderen Fachbereichen können nur im Rahmen der Regelungen für Zusatzmodule (§25 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen, §27 MPO PuM, §33 MPO HT) besucht werden. Bitte beachten Sie zwingend diese Regelungen für Zusatzmodule!
Die Module sind vor der Absolvierung mit der Master-Studiengangleitung abzusprechen (und von dieser und der Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen). Bitte füllen Sie für die Antragsstellung das entsprechende Formular aus und vereinbaren einen Termin mit der Studiengangleitung (zwecks Absprechen der Module und Unterschrift). Anschließend geben Sie das von der Studiengangleitung unterschriebene Formular im Prüfungsamt des FB7 (Frau Korn) ab und nehmen an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teil. Bei Prüfungen außerhalb Ihres Masterstudiengangs ist eine Online-Anmeldung zu den Prüfungen nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall während des Anmeldezeitraums persönlich oder per Mail an das Prüfungsamt des FB7 (Frau Korn: nicola.korn@hs-owl.de). Nach bestandenen Prüfungen reichen Sie die Notenbescheinigung der zusätzlichen Prüfungsleistungen im Prüfungsamt des FB7 ein.
- Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit:
Die Berufstätigkeit (und zu dieser können im Einzelfall auch Tätigkeiten als Werkstudierende:r oder duale:r Studierende:r zählen) muss
- in Bezug auf Ihren Bachelor- bzw. Masterstudium fachlich einschlägig sein und den Anforderungen an ein entsprechendes Bachelor-Praxissemester mindestens entsprechen,
- nach Ihrem Bachelorabschluss bzw. nach dem vierten Fachsemester in Ihrem Bachelorstudium erfolgt sein und
- mindestens 20 Wochen Vollzeit (mit mindestens 35 h/Woche) betragen (davon 2 Wochen gesetzlicher Urlaubsanteil). Teilzeit kann ausnahmsweise und im Einzelfall ab einem Beschäftigungsanteil von mindestens 50 % (d. h. mindestens 17,5 h/Woche) möglich sein. Entsprechend der Stundenanzahl pro Woche verlängert sich dann die Wochenanzahl (Praxissemester muss mindestens 630 abgeleistete Stunden im Unternehmen UND mindestens 18 Wochen umfassen – ohne Urlaub und Krankheit). Wochen bzw. Stunden in Wochen mit weniger als 17,5 h Arbeitszeit können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Bei Teilzeit ist daher eine wochengenaue Auflistung mit der jeweiligen Stundenzahl (z. B. Stundenzettel des Unternehmens, Bescheinigung der Personalabteilung), in welcher Woche wie viele Stunden gearbeitet wurden, vorzulegen.
- Wenn Sie immer im gleichen Unternehmen sind, kann die Berufstätigkeit auch „geteilt“ werden (d. h. immer Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit).
- Die Zeiten im Unternehmen dürfen nicht im Bachelorstudium bei der Berechnung von Credits berücksichtigt worden sein (z. B. in dualen Bachelorstudiengängen) und darf auch nicht die Zeit der Bachelorarbeit im Unternehmen beinhalten.
Es ist ein schriftlicher, formloser Antrag auf Anerkennung an die Prüfungsausschussvorsitzende zu richten (Abgabe per Mail im Prüfungsamt des FB7 an nicola.korn@th-owl.de), ein Zeugnis des Arbeitgebers muss beigelegt werden (aus dem sich die Dauer und Inhalte der beruflichen Tätigkeit ergeben einschließlich der Stundenanzahl pro Woche sowie, ob der Arbeitnehmer die beruflichen Tätigkeiten mindestens zufriedenstellend ausgeübt hat).
Details zu der Einschreibung mit einem sechssemestrigen Bachelorabschluss und der Anerkennung von zusätzlichen Leistungen entnehmen Sie §3 SPO 2019 (https://www.th-owl.de/files/subwebs/downloads/verwaltung/verkuendungsblaetter/2020/VKBL_38-2020.pdf).
Ein wesentlicher Bestandteil des Masterstudiums ist die Vertiefung wissenschaftlicher Arbeitsweisen und Methoden. Die Labore des FB7 sind kompetente Ansprechpartner für die verschiedensten Fragestellungen. Im Rahmen von größeren Forschungsprojekten, im Auftrag der Wirtschaft oder eigeninitiativ werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt, in die die Masterstudierenden aktiv eingebunden werden.
Während des obligatorischen Wissenschaftlichen Praktikums sollen
- die Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten vertieft,
- die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet und
- die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen reflektiert und ausgewertet
werden, indem ausgewählte Fragestellungen z.B. aus einem größeren Forschungsprojekt bearbeitet werden.
Das Wissenschaftliche Praktikum wird in einem der Labore des Fachbereiches Produktions- und Holztechnik der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe entweder im Sommer- oder Wintersemester absolviert (Workload ca. 210 h, Studienverlaufsplan Holztechnologie alt: 150 h) und durch die jeweilige Professorin / den jeweiligen Professor betreut. Die auszuführenden wissenschaftlichen Arbeiten (z. B. in Form von Versuchen) können in den Laboren der Technischen Hochschule durchgeführt werden, im Falle einer Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen oder Forschungsabteilungen von Unternehmen mit geeigneten Einrichtungen auch außerhalb der Hochschule (letzteres auf besonderen Antrag). Durch das erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Praktikum werden 7 Credits (Studienverlaufsplan Holztechnologie alt: 5 Credits) erworben, das Wissenschaftliche Praktikum wird benotet.
Über die Zulassung zum wissenschaftlichen Praktikum, die Genehmigung der entsprechenden Praktikumsplätze sowie die Bestellung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann diese Aufgaben auf ein Mitglied der Professorenschaft des zuständigen Fachbereichs übertragen. In Zweifelsfällen und über Widersprüche entscheidet der Prüfungsausschuss.
Die erfolgreiche Teilnahme am wissenschaftlichen Praktikum wird von der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor bestätigt, wenn sie bzw. er unter Berücksichtigung der Beurteilung des direkten wissenschaftlichen Betreuers (z. B. in einem externen Labor) und eines von der bzw. dem Studierenden in deutscher oder englischer Sprache anzufertigenden Berichts festgestellt hat, dass die bzw. der Studierende während des wissenschaftlichen Praktikums die übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat, zweckentsprechend eingesetzt war und aktiv an der Auswertungsveranstaltung teilgenommen hat. Die aktive Teilnahme beinhaltet insbesondere eine Präsentation zum wissenschaftlichen Praktikum in deutscher oder englischer Sprache.
Das Wissenschaftliche Praktikum muss innerhalb eines Semesters durchgeführt werden. Vor Beginn des wissenschaftlichen Praktikums ist ein Antrag auf Zulassung mittels des entsprechenden Formblattes zu stellen.
Konkret: Seminar zum Wirtschaftsingenieurwesen (regulär 5. Semester)
In den Seminaren zum Wirtschaftsingenieurwesen werden als Prüfungsform Ausarbeitungen geschrieben. Da Prüfungsbeginn die Ausgabe des Themas ist, erfolgt die offizielle Prüfungsanmeldung zum Semesterbeginn (d. h. Ende September / Anfang Oktober bzw. Ende März / Anfang April), i. d. R. vor, während oder unmittelbar nach der Prüfungsphase nach der vorlesungsfreien Zeit. Zum Zeitpunkt dieser Prüfungsanmeldung müssen alle Module des Semesters 1 bis 3 bestanden sein. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich, da das vierte Semester gemäß Studienverlauf nur zum „Nachholen“ noch offener Klausuren aus 1 bis 3 dient. Falls Sie sich daher zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung zum Seminar noch im Sperrsemester befinden, schreiben Sie die Ausarbeitung im darauf folgenden Semester (sofern Sie dann scheinfrei in 1 bis 3 sind). Die Ausarbeitungen werden jedes Semester angeboten.
Das Seminar zur Holztechnik (BSMH) ist ein vollwertiges Modul im Studiengang Holztechnik, in dem es darum geht, parallel zur fachlichen Ausbildung Schlüsselkompetenzen im Bereich der Selbstorganisation, des Lernens und Wissenschaftlichen Arbeitens zu erlangen. Ziel ist zudem, die Studierenden kontinuierlich für die Abschlussarbeit fit zu machen. Mit der erfolgreichen Teilnahme werden 5 Credits erworben. Der Workload des Moduls BSMH ist in Form von Toolboxen auf den gesamten Studienverlauf verteilt (mit Ausnahme des Praxissemesters). In jedem Semester sind bis zu drei Tool-Veranstaltungen angesetzt. Um die 5 Credits zu erhalten, ist die Teilnahme an sämtlichen Toolboxen Pflicht. Das Bestehen des Moduls wird durch die Teilnahme an allen Toolboxen, der Teilnahme an drei Veranstaltungen des Tools 13 sowie der Präsentation der Bachelorarbeit im Rahmen des Tools 13 festgestellt. Die Toolboxen sind wie folgt im Studienverlauf eingebettet:
1. Semester:
- 1 Lernen lernen
- 2 Einführung in die allgemeine Literaturrecherche
- 3 Deskriptive Datenanalyse
2. Semester:
- 4 Zeit- und Selbstmanagement
- 5 Schreibwerkstatt
3. Semester
- 6 Ideenfindung / Kreativitätstechniken
- 7 Planung und Durchführung von Versuchen
- 8 Präsentation und Gestaltung
4. Semester:
- 9 Arbeiten schreiben mit Word
- 10 Statistische Analyseverfahren
6. Semester:
- 11 Fachspezifische Literaturrecherche
- 12 Wissenschaftliches Schreiben
7. Semester (begleitend zur Bachelorarbeit):
- 13 a, 13 b, 13 c Wissenschaftliches Schreiben
In the link below, you will find the application for "admission to the Internship program in Production Engineering and Management". This must be signed before the start of the internship by the appropriate supervising professor and the chairman of the board of examiners. For further details regarding the internship, please refer to the master examination regulations (MPO PEM) § 17.
Im Wintersemester 2022/23 wird das Modul 7949 MEHP "Nachhaltige Entwicklung holztechnologischer Prozesse" ausgesetzt.
Im Wintersemester 2022/23 wird das Modul 7957 MRPS "Robustand Adaptable ProductionsSystems" ausgesetzt.
Im Sommersemester 2023 wird das Modul 7953 MZWP "Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung" ausgesetzt.