Studiengang Holztechnik
Die Studierenden des Studiengangs Holztechnik sind verpflichtet ein Praxissemester entsprechend der geltenden Neufassung der BA-Prüfungsordnung vom 7. April 2022 im fünften Fachsemester zu absolvieren, welches 20 Wochen umfasst.
Gemäß der Prüfungsordnung soll das Praxissemester die Studierenden an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben der Holzindustrie oder anderen berufspraktischen Einrichtungen, wie z.B. Fertigungsbetriebe der Holz- und Möbelindustrie, der Zulieferindustrie oder des Holzbearbeitungsmaschinenbaus sowie Forschungsinstitute, Prüflabore oder Behörden, heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.
Die Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester sind in § 16 Abs. 3 SPO 2019 geregelt. Da der Antrag zur Zulassung zum obligatorischen Praxissemester Holztechnik (findet im 5. Fachsemester statt) bereits im Laufe des 4. Fachsemesters erfolgen muss, gelten für das obligatorische Praxissemester Holztechnik die Zulassungsvoraussetzungen des 4. Fachsemesters:
Bestehen der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs.
Studiengänge Digitalisierungsingenieurwesen, Innovative Produktionsysteme und Wirtschaftsingenieurwesen
Die fakultativen Praxissemester in den Bachelorstudiengängen Digitalisierungsingenieurwesen, Innovative Produktionsysteme und Wirtschaftsingenieurwesen werden in der Regel ab dem vierten Fachsemester abgeleistet.
Gemäß der geltenden Neufassung der BA-Prüfungsordnung vom 7. April 2022 soll das Praxissemester die Studierenden an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.
Studierende, die ein fakultatives Praxissemester ableisten möchten, werden auf Antrag zugelassen. Die Regelungen zur Zulassungsvoraussetzung zum Praxissemester sind in § 16 Abs. 3 SPO 2019 geregelt. Da der Antrag zur Zulassung zum fakultativen Praxissemester Innovative Produktionssysteme, Wirtschaftsingenieurwesen und Digitalisierungsingenieurwesen (findet im 5. Fachsemester statt) bereits im Laufe des 4. Fachsemesters erfolgen muss, gelten für das fakultative Praxissemester die Zulassungsvoraussetzungen des 4. Fachsemesters:
Bestehen der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs.
Das Suchen und Finden einer geeigneten Praxissemesterstelle, einschließlich der Bewerbung und des Vertragsabschlusses mit einer geeigneten berufspraktischen Einrichtung sind Aufgaben der Studierenden und Bestandteile dieses speziellen Ausbildungsabschnittes im Bachelorstudium der Holztechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Vertrag in drei gleichlautenden Ausfertigungen). Als Anbieter von Praxissemesterstellen kommen alle Betriebe oder Einrichtungen in Betracht, deren Tätigkeitsbereiche sich im Schwerpunkt auf berufsspezifische Lehrinhalte des Studiengangs Holztechnik beziehen und die eine angemessene Betreuung der Studierenden gewährleisten können.
Die Studierenden werden während des Praxissemesters außerdem durch eine Professorin / einen Professor des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft individuell betreut. Die Eignung des Praxissemesterplatzes in der berufspraktischen Einrichtung, die Aufgabenstellung und der Einsatzplan müssen durch die hochschulseitige Betreuerin / den hochschulseitigen Betreuer bestätigt und per Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden (Antrag in einfacher Ausfertigung).
Die erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester wird von der betreuenden Professorin / dem betreuenden Professor bestätigt, wenn unter Berücksichtigung des Zeugnisses der Ausbildungsstelle und eines von den Studieren anzufertigenden Berichts festgestellt werden kann, dass die Studierenden während des Praxissemesters die übertragenden Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt haben und zweckentsprechend eingesetzt waren. Die Studierenden müssen außerdem über die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und die im Praxissemester gemachten Erfahrungen in Form einer Kurzpräsentation berichten. Der Termin dieser abschließenden Präsentationsveranstaltung liegt i.d.R. in der 3. Woche des Sommersemesters und wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Praxissemesterbericht
Über die erbrachten Leistungen des Praxissemesters sollten Sie unverzüglich einen Praxissemesterbericht anfertigen, in dem insbesondere die praktischen Arbeiten, durchgeführten Projekte und die Reflektionen über die gesammelten Erfahrungen dargestellt sind. Der Bericht muss mindestens 10 und soll höchstens 15 Seiten Text (z.B. Arial Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) umfassen, zuzüglich der zum Verständnis notwendigen, zeichnerischen und fotografischen Ergänzungen (insgesamt maximal 20 Seiten). Ihr Bericht muss ausgedruckt (geheftet oder in einem Ordner) und digital (PDF) bis spätestens zum Tag der Praxissemesterpräsentation bei der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor vorliegen. Ebenso senden Sie den Praxissemesterbericht bis zu diesem Stichtag Ihrem Betreuer innerhalb der berufspraktischen Einrichtung zu.
Inhalt des Praxissemesterberichtes:
- Einleitung zum Praxissemester
- Kurze Beschreibung der berufspraktischen Einrichtung mit den wichtigsten Eckdaten, z. B. Produkte, Dienste, Mitarbeiter, Umsatz, Märkte, etc.
- Vorstellung Ihrer Abteilung(en) und Ihrer Aufgabenstellungen im Praxissemester
- Tätigkeitsbericht untergliedert in:
- Beschreibung der Aufgabe/des (Haupt-)Projekts
- Ziel
- Lösungsweg
- konkrete Ergebnisdarstellung
- Fazit/Schlussbetrachtungen
Auf einer Extraseite, welche nicht bei der berufspraktischen Einrichtung abgegeben wird:
- Persönlicher Eindruck vom Unternehmen/der berufspraktischen Einrichtung, Arbeit, Kollegen, Klima
- Resümee: War es interessant? Was haben Sie gelernt? Was sind besondere Ergebnisse und Erfolge Ihrer Tätigkeit? (Gerne mit fotografischen Ergänzungen, Abbildungen, Organigrammen, etc.!)
Falls es Firmengeheimnisse gibt, lassen Sie diese weg!
Form des Praxissemesterberichtes:
- Deckblatt mit Datum, Name, Matrikelnummer, Betreuer
- Inhaltsverzeichnis
(Ein Abbildungs- und/oder Tabellenverzeichnis ist nicht notwendig. Erforderlich sind aber nummerierte Tabellen- und Bildunterschriften).
Abgabe, wie bereits erwähnt als Ausdruck (geheftet oder im Ordner) und elektronisch als PDF.
Nicht die Quantität, sondern die Qualität zählt!! Der Praxissemesterbericht ist eine gute Vorübung für Ihre Bachelorarbeit. Also geben Sie sich ruhig etwas Mühe…
Praxisemesterpräsentation
Zur Nachbereitung des Praxissemesters sollen Sie (die Studentinnen und Studenten des 6. Semesters) die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und die im Praxissemester gemachten Erfahrungen hochschulöffentlich präsentieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die zukünftigen Praxissemesterstudenten die Möglichkeit, sich über Inhalt und Eignung der besuchten Praxissemesterstellen zu informieren. Der Kurzvortrag soll zusätzlich als Vorübung für das Erstellen der Abschlusspräsentation Ihrer Bachelorarbeit dienen.
Ihr Vortrag sollte 5 Minuten lang sein, d. h. genau 5 Folien umfassen!
Welche Folien bereiten Sie vor? Hier ein Vorschlag:
- Titelfolie mit Thema sowie Name und Inhalt des Vortrages
- Vorstellung der berufspraktischen Einrichtung (Produkte, Dienste,…)
- Meine Aufgabe(n) im Praxissemester
- Meine Ergebnisse und Erfolge
- Die Unternehmenskultur/persönliche Erfahrungen
Lesen Sie nicht nur ein emotionsloses Protokoll Ihrer Arbeitstage vor. Erzählen Sie etwas, was uns interessiert!