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Prüfungsanmeldung / Sonderregelungen / Sperrsemester

Bitte beachten Sie die im folgenden genannten Hinweise zu den Prüfungsanmeldungen und -durchführungen!

Verbindlichkeit der Anmeldezeiträume und Abmeldefristen für Prüfungen
sowie Beleg der Prüfungsanmeldung    

Die in den Prüfungsplänen angegebenen Anmeldezeiträume und ggf. Abmeldefristen sind verbindlich für die Online-Anmeldung zu den Prüfungen einzuhalten. Bitte drucken Sie sich direkt nach der Erfolgten Prüfungsanmeldung einen Beleg Ihrer Prüfungsanmeldung auf Papier aus und bringen Sie diesen unbedingt als Nachweis Ihrer Prüfungsanmeldung zur Prüfung mit. Ohne Nachweis der Anmeldung erfolgt keine Prüfung! Eine An- bzw. Abmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt des FB7 (persönlich, telefonisch oder per Mail) ist grundsätzlich nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt über den Qisserver der Hochschule.

Ausnahmen hiervon werden nur auf schriftlichen, begründeten und belegtem Antrag durch die Prüfungsausschussvorsitzende gewährt (z. B. bei belegtem Krankenhausaufenthalt während des gesamten Anmeldezeitraums). Eine während des Anmeldezeitraums noch fehlende Prüfungsberechtigung für höhere Fachsemester („Sperrsemester“ aufgrund von fehlenden Prüfungsleistungen aus dem ersten Studienabschnitt), die nach Ende des Anmeldezeitraums und vor Prüfungsbeginn erworben wurde, ist KEIN Grund für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung.

Falls aus technischen Gründen eine Online-Prüfungsanmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte persönlich während des offiziellen Anmeldezeitraums per Mail, per Fax oder per Telefon an Frau Rudolph von Prüfungsamt des FB7. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung aufgrund angeblicher (nicht gemeldeter) technischer Probleme ist nicht möglich. eine "Gruppenanmeldung" durch einzelne Studierende ist nicht möglich.

Der Rücktritt von Prüfungen während des Prüfungszeitraums aufgrund von Krankheit (d. h. bei rechtzeitigem Vorliegen eines ärztlichen Attests) bleibt hiervon unberührt.