Verbindlichkeit der Anmeldezeiträume und Abmeldefristen für Prüfungen
sowie Beleg der Prüfungsanmeldung
Die in den Prüfungsplänen angegebenen Anmeldezeiträume und ggf. Abmeldefristen sind verbindlich für die Online-Anmeldung zu den Prüfungen einzuhalten. Bitte drucken Sie sich direkt nach der Erfolgten Prüfungsanmeldung einen Beleg Ihrer Prüfungsanmeldung auf Papier aus und bringen Sie diesen unbedingt als Nachweis Ihrer Prüfungsanmeldung zur Prüfung mit. Ohne Nachweis der Anmeldung erfolgt keine Prüfung! Eine An- bzw. Abmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt des FB7 (persönlich, telefonisch oder per Mail) ist grundsätzlich nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt über den Qisserver der Hochschule.
Ausnahmen hiervon werden nur auf schriftlichen, begründeten und belegtem Antrag durch die Prüfungsausschussvorsitzende gewährt (z. B. bei belegtem Krankenhausaufenthalt während des gesamten Anmeldezeitraums). Eine während des Anmeldezeitraums noch fehlende Prüfungsberechtigung für höhere Fachsemester („Sperrsemester“ aufgrund von fehlenden Prüfungsleistungen aus dem ersten Studienabschnitt), die nach Ende des Anmeldezeitraums und vor Prüfungsbeginn erworben wurde, ist KEIN Grund für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung.
Falls aus technischen Gründen eine Online-Prüfungsanmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte persönlich während des offiziellen Anmeldezeitraums per Mail, per Fax oder per Telefon an Frau Rudolph von Prüfungsamt des FB7. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung aufgrund angeblicher (nicht gemeldeter) technischer Probleme ist nicht möglich. eine "Gruppenanmeldung" durch einzelne Studierende ist nicht möglich.
Der Rücktritt von Prüfungen während des Prüfungszeitraums aufgrund von Krankheit (d. h. bei rechtzeitigem Vorliegen eines ärztlichen Attests) bleibt hiervon unberührt.
Prüfungsdurchführung und Ablauf
Erscheinen Sie zur Prüfung pünktlich, bei Klausuren in mehreren Räumen parallel spätestens 20 Minuten vor Klausurbeginn in dem Ihnen entsprechend den Aushängen zugewiesenen Prüfungsraum. Bei Klausuren, die nicht in mehreren Räumen stattfinden, reichen ca. 10 Minuten vor Klausurbeginn aus. Nehmen Sie den zugewiesenen Platz im Prüfungsraum ein.
Bringen Sie zur Feststellung Ihrer Identität unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit zur Prüfung, Ihren Studierendenausweis sowie einen Ausdruck der Prüfungsanmeldung. Ohne diese ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich! Nicht angemeldete Studierende, die ihre Identität oder Anmeldung nicht nachweisen können, dürfen NICHT mitschreiben.
Zirka 10 Minuten vor Klausurbeginn wird dieses offizielle Klausurdeckblatt an alle Prüflinge mit Hinweisen zur Klausurdurchführung ausgeteilt, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Bitte lesen Sie dieses Klausurdeckblatt bereits in der Vorbereitung zu Ihrer Information durch. Die Klausur wird nur gegen Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Klausurdeckblatts ausgehändigt.
Antrag auf Sonderprüfung
Gemäß der Prüfungsordnung wird jede Prüfung 1x pro Semester angeboten, gesonderte Prüfungen außerhalb dieses Prüfungsplans sind nicht möglich. Ausnahmen hiervon können nur nach begründetem, schriftlichem Antrag bei der Prüfungsausschussvorsitzenden im Einzelfall vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Als Gründe für eine Ausnahme können gelten:
- Studierende in besonderen Situationen gemäß §15a BPO HLPBW bzw. §16 MPO HT, §16 MPO PEM, §12 MPO PUM
- In folgendem Fall (Punkt (1) bis (3) müssen gleichzeitig erfüllt sein) kann eventuell eine Sonderprüfung genehmigt werden (es besteht aber kein Anspruch auf Genehmigung!):
(1) Es handelt sich – abgesehen von Abschlussarbeit und Kolloquium – um Ihre letzte Modulprüfung.
(2) Die Abschlussarbeit ist angemeldet, das Abgabedatum ist Ihnen vom Prüfungsamt bereits mitgeteilt worden.
(3) Die nächste reguläre Prüfung des noch offenen Moduls findet mehr als 8 Wochen nach dem offiziellen Abgabedatum Ihrer Abschlussarbeit statt.
Wenn nicht alle Punkte (1) bis (3) gleichzeitig auf Sie zutreffen, ist ein Antrag auf Sonderprüfung aussichtslos.
Für Modulprüfungen in Modulen des dritten Fachsemesters und höher gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (Fortschrittsregelung) zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung:
1. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 3. Semesters ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 30 CPs erforderlich.
2. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 4. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs erforderlich.
3. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 5. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mathematik 2 sowie Technische Mechanik 1 und Technische Mechanik 2 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 80 CPs erforderlich.
Ausnahmen von der Fortschrittsregelung sind ausschließlich und nur in Ausnahmefällen für Studierende in besonderen familiären Situationen (§ 15 SPO), für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (§ 16 SPO) und für Quereinsteiger in höhere Fachsemester im Rahmen des Nachteilsausgleichs möglich. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte mit der Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. ´in K. Frühwald‐König, Kontakt per Mail (katja.fruehwald@th‐owl.de) oder im Rahmen der Sprechstunde auf.