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Studienvoraussetzungen

Wir halten nichts von einem rein theoretischen Studiengang im Hörsaal, wir bilden Sie aus für eine Tätigkeit in einem Unternehmen. Was liegt also näher, als das gleich mit in das Studium zu integrieren!?

Damit beginnen wir schon in unseren Bachelor-Studiengängen: Wir setzen auf einen deutlichen Industriebezug bei unserem Studienangebot: Das Ableisten einer entsprechenden Praxisphase in einem Industrieunternehmen ist dabei nicht lästige Pflicht*, sondern das Tor zu Ihrer späteren beruflichen Karriere!

Dabei lassen wir Ihnen die Entscheidung, in welchem Unternehmen Sie sich bewerben und Ihre Industrieerfahrung sammeln wollen. Sowohl das Studium als auch Ihr Berufseinstieg nach den Studium profitieren davon! Wir wollen Sie optimal für Ihr Berufsleben aufstellen, da ist Praxis unumgänglich!

*Sollten Sie bereits Berufserfahrung haben, so können wir diese ggf. berücksichtigen.

Bachelor-Studiengänge - Details Voraussetzungen

Je nach Studiengang und Vorbildung benötigen Sie ein entsprechendes Praktikum als Studienvoraussetzung. Dieses ist je nach Studiengang in Grund- und Fachpraktikum unterteilt, oder aber mit einer eigenständigen, thematischen Unterteilung  bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen.

Wichtig: Zur Bewerbung und zum Antritt des Studiums benötigen Sie aber noch kein Praktikum.

Praktika als Studienvoraussetzungen sind bis zum Ende des 4. Semesters zu erbringen. In allen BA-Studiengängen ist der 31.8. des jeweiligen Jahres maßgeblich. Bitte nicht verwechseln: der Vorlesungsbeginn ist zwar erst Mitte/Ende September, aber das Semester endet am 31.8.

Wichtig: es handelt sich bei den Praktika um Studienvoraussetzungen, die nicht nachgereicht werden können. Daher gilt: wer das Praktikum nicht entsprechend der Anforderungen vollständig absolviert und fristgerecht hat anerkennen lassen, kann leider sein Studium nicht über das dritte Semester hinaus fortsetzen.

Um sicher zu stellen, dass Ihr absolviertes Praktikum anerkennungsfähig ist, legen Sie die Bescheinigungen so früh wie möglich dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Praktikumsbeauftragten vor. Bis spätestens 31.10. des dritten Semesters sollten Sie sich gemeldet haben - egal ob Sie Ihr Praktikum bereits vollständig oder nur teilweise absolviert haben. Sollten Sie Probleme mit dem Praktikum sehen, sprechen Sie uns bitte an, wir suchen dann nach einer Lösung.

Die Details der Praktikumsausgestaltung und die Anerkennung (Praktikumsbeauftragter) hat jeder Studiengang individuell geregelt:

Bitte zusätzlich bei den Bachelor-Studiengängen beachten!

Bitte beachten Sie den fristgerechten Nachweis der erforderlichen Praktika zum Ende Ihres vierten Semesters. Sollten Sie Probleme mit der fristgerechten Erbringung der Praktika haben, wenden Sie sich bitte zeitnah an den entsprechenden Praktikumsbeauftragten Ihres Studienganges, wir suchen dann nach einer Lösung. Nach Ablauf der Frist am Ende Ihres vierten Semesters kann leider keine Rückmeldung zum folgenden Wintersemester erfolgen.

Bitte geben Sie jedoch, sobald Sie Ihre 10 Wochen Praktikum absolviert haben, Ihre Praktikumsbescheinigungen bei V. Siebrasse (Studierende Innovative Produktionssysteme, Digitalisierungsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen) bzw. Constanze Kiwitt  (Studierende der Holztechnik) ab und warten bitte nicht länger als erforderlich mit der Anerkennung (falls aus inhaltlichen Gründen eine Nachbesserung erfolgen muss).

Im November des dritten Semesters wird ein Bewerbungstraining für alle diejenigen Studierenden angeboten, die zu diesem Zeitpunkt noch keinen Praktikumsplatz nachweisen können. Ohne erfolgreiche Teilnahme an diesem Bewerbungstraining ist in keinem Fall eine ausnahmsweise Verlängerung der Abgabefrist der Praktikumsbescheinigung über den 31.8. hinaus möglich.

Master-Studiengänge - Details Voraussetzungen

Die Master-Studiengänge basieren auf den im Rahmen eines Bachelor-Studienganges erworbenen Kenntnissen. Diese garantieren nicht nur einen zügigen und erfolgreichen Studienfortschritt, sondern sind je nach Studiengang sogar die Voraussetzung für die Aufnahme in einen solchen Master-Studiengang.

Daher gibt es für jeden der im Fachbereich angebotenen Master-Studiengänge individuelle Regelungen für die Zugangsvoraussetzungen.

Informieren Sie sich über die Zugangs-Details: