Voraussetzungen Digitalisierungsingenieurwesen
Sie interessieren sich für ein Studium des Digitalisierungsingenieurwesens bei uns?
Dann haben wir noch ein paar Details für Sie, die Sie sicherlich interessieren werden:
Neben den unten aufgeführten Studienvoraussetzungen haben wir noch "Weitere Infos" für Sie verlinkt, die Ihnen einen Eindruck über den Studiengang geben können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben: wenden Sie sich gerne an unsere Studiengangsfachberatung!
Folgende Studienvoraussetzungen für die Neueinschreibung ab Wintersemester 2024/2025 bestehen:
- Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben haben
und
- je ein Praktikum "Technik" und "Informatik".
[Nachweis bis zum Ende des vierten Semesters, siehe im folgenden genannte Bedingungen!]
Da es immer wieder Fragen zu diesem Themengebiet gibt, möchten wir Sie bitten, sich die aufgeführten Punkte sorgfältig anzusehen, um Ihnen einen möglichst glatten Einstieg ins Studium zu gewährleisten.
Achtung:
Die hier genannten Studienvoraussetzungen ändern sich mit der Neueinschreibung ab WS 2024/2025.
Die Praktikumsbedingungen für Einschreibungen zum WS 2023/2024 und davor sind davon unberührt und gelten weiterhin für die Studierenden dieser Einschreibesemester.
(Die Studienvoraussetzungen für eine Einschreibung zum WS 2023/2024 und davor bestehen unverändert weiter, nähere Infos dazu erhalten Sie hier.)
- Schulische Voraussetzungen
- Praktische Tätigkeiten - Praktika
- Praktikum Technik
- Praktikum Informatik
- Betriebe - Durchführung - Bestätigung
- Anerkennung - Termine - Anfrage
Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie eine "Fachhochschulzugangsberechtigung". Das kann z.B. ein normales Abiturzeugnis sein, das Zeugnis einer Fachoberschule, einer Techniker-Schule, einer höheren Handesschule oder anderer Schulen. Wesentlich ist der Vermerk, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.
Wenn Sie an einer Fachoberschule in einem speziellen Bereich z.B. "Bauwesen" ein Fachabitur gemacht haben, kann auf verschieden Zeugnissen ein Zusatz bestehen wie "...darf an einer Fachhochschule folgende Studienrichtung studieren: Bauwesen,...". Diese Einschränkung kann es geben, ist aber nicht der Regelfall. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unser Immatrikulationsamt. Wenn es auf dem Zeugnis keine Einschränkung gibt, gilt das als allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung und Sie können sich immatrikulieren.
Wenn Sie eine Vorbildung als Techniker oder Meister haben, sollte auf Ihrem Abschlusszeugnis ein entsprechender Satz zur Berechtigung zum Studium vermerkt sein. Wenn nicht, setzen Sie sich bitte mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung.
Eine Studienzugangsberechtigung kann sich auch aus einer beruflichen Qualifikation ergeben, z.B. einer abgeschlossen Ausbildung und einschlägiger, dreijähriger Berufserfahrung. Nähre Informationen hierzu finden Sie auf den Informationsseiten des Immatrikulationsamtes.
Nicht nur das Studium selber, sondern auch das Studienumfeld ist bei der Wahl des Studienganges entscheidend. Hier können Sie sich auf den Webseiten für Studieninteressierte informieren.
Die Studienplätze werden direkt durch die technische Hochschule vergeben, die Bewerbung erfolgt online.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Verfahren und auch den einzuhaltenden Fristen finden Sie unter:
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Wenn Sie Fragen zum Studiengang haben, können Sie gerne unsere Studienfachberatung kontaktieren. Die notwendigen Daten sind auf unserer Webseite im Bereich für Studieninteressierte hinterlegt.