Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie die "Fachhochschulzugangsberechtigung". Das bedeutet, dass auf Ihrem Schulzeugnis (z.B. Abiturzeugnis, Zeugnis einer Fachoberschule oder Technikerschule, etc.) vermerkt sein muss, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.
Einschränkung: Wenn Sie an einer Fachoberschule z.B. in dem Bereich "Bauwesen" Ihr Fachabitur gemacht haben, kann auf Ihrem Zeugnis ein Satz stehen wie: "...darf an einer Fachhochschule die Studienrichtung Bauwesen studieren." In diesem Fall können Sie nur die speziell vermerkten Fächer studieren. Wenn auf Ihrem Zeugnis keine Einschränkungen vermerkt sind, haben Sie die allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie uns eine Ausbildung in einem Holzberuf und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Fach vorweisen können, haben Sie ggf. ebenfalls die Berechtigung erworben, den Studiengang Holztechnik zu studieren. Gleiches gilt, wenn Sie einen Meister-Titel tragen. Da Ihre Bewerbung um einen Studienplatz auf Basis einer beruflichen Qualifizierung nach einem gesonderten Verfahren abläuft, bitten wir Sie, sich diesbezüglich stets mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung zu setzen.
Zusätzliche zu der schulischen Voraussetzung benötigen Sie für die Aufnahme eines Holztechnik-Studiums den Nachweis einer praktischen Tätigkeit.
Als Nachweis einer praktischen Tätigkeit in diesem Sinne gilt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Tischler (Schreiner), Zimmerer oder Holzmechaniker (Gesellen- oder Facharbeiterbrief)
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen Bereich und ein Fachpraktikum von 5 Wochen
- ein Fachpraktikum von 10 Wochen
- ein Meisterbrief (je nach Fachrichtung)
Der Nachweis der praktischen Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife eines Berufskollegs für Holztechnik oder einer Fachoberschule für Technik mit fachlichem Schwerpunkt Holztechnik erworben hat. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die das Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule für Technik mit Praktikantenjahr im Bereich Maschinenbau oder Elektrotechnik erworben haben, müssen ein Fachpraktikum von 5 Wochen ableisten. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die das Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule für Technik mit einem anderen Schwerpunkt oder mit Praktikantenjahr in anderen Bereichen oder die Qualifikation für das Studium auf andere Weise erworben haben, müssen ein Fachpraktikum von 10 Wochen ableisten.
Das Fachpraktikum ist spätestens bis zum Ende des 4. Studiensemesters nachzuweisen. (Gilt für Einschreibungen ab WS 2024/2025)
Achtung:
Die hier genannten Studienvoraussetzungen ändern sich mit der Neueinschreibung ab WS 2024/2025.
Die Praktikumsbedingungen für Einschreibungen zum WS 2023/2024 und davor sind davon unberührt und gelten weiterhin für die Studierenden dieser Einschreibesemester.
(Die Studienvoraussetzungen für eine Einschreibung zum WS 2023/2024 und davor bestehen unverändert weiter, nähere Infos dazu erhalten Sie hier.
Bei Einschreibungen zuvor gilt: Grundpraktikum vor Studienbeginn, Fachpraktikum bis zum Ende des dritten Semesters.)
Entgegen den gesetzlichen Regelungen zu freiwilligen Praktika, handelt es sich bei dem zu erbringenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums. Dieses ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. (Vgl. Bachelorprüfungsordnung - I. Spezieller Teil Holztechnik, § 35 H)
Hinweis: Wenn Sie sich beruflich für das Studium der Holztechnik qualifiziert haben, erfüllen Sie selbstverständlich dann die von uns geforderten, praktischen Voraussetzungen, wenn Sie zu den sogenannten fachtreuen Bewerbern gehören. Wenn Sie sich als fachfremder Meister für ein Studium bei uns bewerben oder zu den sonstig beruflich Qualifizierten gehören, ist ein Praktikum unter Umständen erforderlich. Informationen erhalten Sie bei unserem Immatrikulationsamt.
Das Fachpraktikum sollte ausgewählte berufspraktische Tätigkeiten in Unternehmen des Holz-
baus und/oder Möbel- und Innenausbaus aus den folgenden Bereichen umfassen:
- manuelle Arbeitstechniken vor allem an Holz und Holzwerkstoffen, daneben auch an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
- maschinelle Arbeitstechniken mit üblichen Zerspanungsmaschinen und sonstigen Maschinen
- Verbindungstechniken
- technische Oberflächenbehandlung
- Umweltschutz
- Werkzeug- und/oder Vorrichtungsbau
- Einrichtung und/oder Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen
- Qualitätswesen
- Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufes
Das Praktikum ist in voller Länge von 10 Wochen zu absolvieren. Eine Teilung in mehrere, mindestens aber dreiwöchige Blöcke und der Besuch unterschiedlicher Unternehmen sind allerdings möglich. Die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb während eines Praktikums muss mindestens 35 h betragen. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit muss auf dem Praktikumszeugnis angegeben sein. Wegen der Kürze der geforderten Praktikantentätigkeit können eventuell zustehende Urlaubstage nicht an die Praktikumszeit angerechnet werden. Durch Urlaub oder Krankheit ausgefallene Praktikumszeit muss in jedem Falle nachgeholt werden. Auf dem Praktikantenzeugnis sind die Fehltage und die eventuell gewährten Urlaubstage zu bestätigen. Auf vorherigen Antrag kann das Praktikum auch anteilig in Teilzeit erfolgen. Die Praktikantin bzw. der Praktikant hat selbst Sorge zu tragen, dass die geforderte Praktikumszeit tatsächlich vollständig erbracht wurde.
Die Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes Praktikum muss der Hochschule bis spätestens zum Ende des vierten Semesters vorliegen. Das Studium startet immer im Wintersemester, meist in der 3. Septemberwoche. Das genaue Datum können Sie unter Termine (Vorlesungszeitraum) einsehen.
Die Wahl des Praktikumsbetriebes wirft häufig Fragen auf. Die nun folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, den richtigen Praktikumsplatz zu finden:
In erste Linie ist entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachpraktikum mit Holz- oder Holzwerkstoffen in Kontakt kommen. Ein Praktikum in einem mittelständischen Betrieb, in dem Sie handwerkliche Tätigkeiten ausüben können, ist eine gute Möglichkeit, berufspraktische Grundfertigkeiten zu erlernen. Die Mitarbeit in Handwerksbetrieben wie Tischlereien oder Schreinereien sowie in Lehrwerkstätten sozialer Einrichtungen sind ebenfalls zulässig. Ein Praktikum in einem größeren Industrieunternehmen, wie einem Möbel- oder Holzwerkstoffhersteller, kann Ihnen wertvolle Einblicke in Führungsaufgaben in der Industrie geben.
Achtung: Besonders in den Sommermonaten machen viele Unternehmen Betriebsferien. Sie sollten ihr Praktikum deshalb frühzeitig planen und zeitlich flexibel sein.
Ob die von Ihnen ausgesuchte Praktikumsstelle unseren Anforderungen entspricht, können sie über eine Anfrage bei unseren Ansprechpartnern erfragen.
Wenn Sie Fragen zum Fachpraktikum haben, hilft Ihnen Frau Constanze Kiwitt gerne weiter. Senden Sie dazu eine Email mit dem Betreff Praktikumsanfrage an constanze.kiwitt(at)th-owl.de. Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer zu senden.
Bei Fragen zur Anerkennung bereits geleisteter Praktika beachten Sie außerdem folgendes:
Vergleichen Sie die Inhalte Ihrer Tätigkeiten mit unseren Praktikumsanforderungen. Eine Anfrage wie "Wird meine Ausbildung als Praktikum anerkannt?" kann ohne genauere Tätigkeitsbeschreibung nicht von uns beantwortet werden. Bitte schildern Sie ggf. detailliert, welche Tätigkeiten Sie über welche Zeiträume absolviert haben, und welche unserer Praktikumsinhalte Sie damit abdecken wollen. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte frühzeitig ein, da die Anerkennung ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Praktika sind spätestens zum Ende des vierten Studiensemesters nachzuweisen. Bitte beachten Sie dabei, dass das Semester am 31. August endet. Über Ausnahmen entscheidet in begründeten Fallen der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag.
Über die Anerkennung der abgeleisteten Praktika entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches. Einschlägige Ausbildungs-, Praktikums- und Berufstätigkeiten können auf die Praktika angerechnet werden, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entsprechen. Eine Teilanerkennung ist dabei ab einer Mindestdauer von 3 Wochen bereits abgeleisteten Praktikums möglich. Über diese Anrechnung entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss.
Bitte senden Sie so frühzeitig wie möglich Ihre Unterlagen (Gesellenbrief bzw. IHK-Zeugnis, Praktikumsbescheinigungen des Unternehmens sowie Praktikumsberichte) per Mail an Constanze Kiwitt. Bei Unsicherheiten und Fragen zum Praktikum nehmen Sie bitte vor Antritt Ihres Praktikums mit Frau Kiwitt auf. Nur so kann sichergestellt werden, dass das von Ihnen absolvierte Praktikum auch tatsächlich anerkennungsfähig ist.
Ansprechpartnerin Praktikum Holztechnik: Constanze Kiwitt.
Um Ihr Praktikum anerkennen zu können, brauchen wir eine entsprechende Bescheinigung Ihres Praktikumsbetriebes.
In dem Schreiben müssen folgende Dinge enthalten sein:
Herr/Frau
Name: ________________
Adresse: ________________
hat in der Zeit von _______ bis _______ (TT.MM.JJJJ)
ein 6-wöchiges Grund- oder Fachpraktikum (bitte angeben lassen)
in unserem Betrieb
Bezeichnung: ________________
Adresse: ________________
absolviert und dabei folgende Tätigkeiten ausgeführt:
Nun folgt eine Aufzählung der Tätigkeiten, idealerweise im Wortlaut unserer Anforderungen zum Grund- und Fachpraktikum.
Unterschrift: ________________
Diese Bestätigung muss auf dem Briefbogen der Firma verfasst sein, zusätzlich den Firmenstempel tragen und von einem Verantwortlichen unterschrieben sein.
Zusammen mit dem vom Betrieb ausgestellten Praktikumszeugnis muss von dem Praktikanten ein Praktikumsbericht vorgelegt werden. Der Bericht sollte pro Praktikumswoche eine DIN A4 Seite umfassen und Folgendes beinhalten: besuchte Abteilung, zuständiger Vorgesetzter und die ausgeübten Tätigkeiten. Jeder Wochenbericht ist vom Betrieb mit Stempel und Unterschrift abzuzeichnen.
Einschlägige Ausbildungs-, Praktikums und Berufstätigkeiten können auf Antrag auf die Praktika angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen der Absätze 3 bis 6 entsprechen. Eine Teilanerkennung ist dabei ab einer Mindestdauer von 3 Wochen bereits abgeleisteten Praktikums möglich.
Über die Anrechnung von Grund- und Fachpraktikum entscheidet der Prüfungsausschuss.
Um die Anerkennung zu erleichtern, ist eine Bestätigung der absolvierten Inhalte in dem von uns aufgezeigten Wortlaut sinnvoll . Weichen die Darstellungen auf Ihrer Praktikumsbescheinigung inhaltlich und formal von unseren Vorgaben ab, müssen diese erst von einem Gremium des Fachbereichs begutachtet werden. Diese Verzögerung können Sie vermeiden, indem Sie sich eng an die von uns geforderten Inhalte halten.