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Voraussetzungen Wirtschaftsingenieurwesen der Holzindustrie

Sie interessieren Sich für die Aufnahme des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen in der Holzindustrie bei uns?

Dann haben Sie bestimmt Fragen, die wir gerne für Sie beantworten. Bitte informieren Sie sich zu den unten aufgeführten Punkten.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: die Studienfachberaterinnen und -berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Zugangsvoraussetzungen lt. Prüfungsordung

In der Prüfungsordung sind die maßgeblichen Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang geregelt:

§ 3 Studienvoraussetzungen, Zugangshindernis

(1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist

a) der Nachweis über die Bachelor- oder Diplomprüfung, in Ausnahmefällen auch der Nachweis einer sonstigen Abschlussprüfung, in einem Studiengang im Bereich Holztechnik oder Holzwirtschaft mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern (210 Credits). In Ausnahmefällen kann auch der Nachweis über die Bachelor- oder Diplomprüfung oder andere Abschlussprüfung in einem anderen siebensemestrigen Studiengang (210 Credits), der zu einem wesentlichen Anteil vergleichbare Inhalte der genannten Studiengänge umfasst, akzeptiert werden oder

b)

  • aa) der Nachweis über die Bachelor-, Diplomprüfung oder in Ausnahmefällen andere Abschlussprüfung in einem Studiengang im Bereich Holztechnik oder Holzwirtschaft mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (180 Credits) und
  • bb) der Nachweis von zusätzlichen Leistungen im Umfang von 30 Credits nach Maßgabe von Absatz 3 und 4. Ferner wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des bisherigen Ausbildungsweges grundlegende Englischkenntnisse erworben worden sind.

(2) Über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 entscheidet der Prüfungsausschuss.

(3) Über die zusätzlichen Leistungen nach Absatz 1 b) bb) entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers. Die zusätzlichen Leistungen werden durch Bescheid festgelegt. Als zu erbringende Leistungen können das Praxissemester oder Prüfungsleistungen der Bachelorstudiengänge gemäß der Studiengangsprüfungsordnung Holztechnik, Innovative Produktionssysteme, Wirtschaftsingenieurwesen und Digitalisierungsingenieurwesen in der jeweils geltenden Fassung festgelegt werden. Dabei können Berufstätigkeiten, die einem Praxissemester des bestandenen Bachelorstudiengangs nach Maßgabe der dieser Studiengangsprüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung mindestens gleichwertig sind, als Praxissemester angerechnet werden; für die Prüfung der Anrechnung ist ein Zeugnis des Arbeitgebers vorzulegen, aus dem sich Dauer und Inhalte der beruflichen Tätigkeit ergeben sowie, ob der Arbeitnehmer die beruflichen Tätigkeiten mindestens zufriedenstellend ausgeübt hat. Für die Zulassung zu Prüfungen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teils der Masterprüfungsordnungen der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Im Übrigen gelten für die Prüfungsleistungen die Vorschriften für die Bachelorstudiengänge gemäß der einschlägigen Prüfungsordnung in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend. Die zusätzlichen Leistungen sowie die Anzahl der dadurch erworbenen Credits können auf Antrag in das Zeugnis über die bestandene Masterprüfung aufgenommen werden; sie werden jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote und der Gesamtzahl der Credits nicht berücksichtigt. Der Antrag auf Aufnahme der zusätzlichen Leistungen in das Zeugnis ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit gemäß § 18 zu stellen.

(4) Im Falle des Absatzes 1 b) sind die zusätzlichen Leistungen spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachzuweisen.

(5) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Fachhochschulreife und ihren ersten akademischen Abschlussgrad nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen für die Zulassung zum Studium den Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache, belegt durch einen der drei folgenden Tests, mit dem jeweils angegebenen Mindestergebnis, erbringen:

  • Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit der Mindestnote 4 in allen vier Teilbereichen (Hörverstehen, Leseverstehen, mündlicher Ausdruck, schriftlicher Ausdruck)
  • Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Level 2
  • Zeugnis des Goethe Zertifikats (n ach dem Europäischen Referenzrahmen) mit dem Niveau C1.
Prüfungsordnung

Wesentliche Rahmenbedingungen des Studienganges finden Sie in der Prüfungsordung. Die zur Verfügung stehenden Prüfungsordnungen sind auf der entsprechenden Webseite des Fachbereiches zu finden.

Prüfungsordungen

30 Zusatz-Credits durch Praxissemester

Verschiedene BA-Studiengänge schließen mit 180 Credits ab, es fehlen daher ggf. noch 30 weitere Credits um einen Masterstudienplatz zu erhalten. Diese Credits können im Rahmen eines vorgeschalteten Praxissemesters während des Masterstudiums oder durch zusätzliche Module erworden werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Menupunkt:

Studienservice

Studieren bei uns?

Wenn Sie Ihr BA-Studium nicht an der TH-OWL absolviert haben, können Sie sich auf den Webseiten für Studieninteressierte über uns informieren.

Infos für Studieninteressierte

Bewerbung/Einschreibung

Für Bewerberinnen und Bewerber aus der EU werden die Studienplätze direkt durch Bewerbung an der TH-OWL vergeben.

Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-Eu-Ländern müssen sich über die Plattform www.uni-assist.de/bewerben.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Verfahren und auch den einzuhaltenden Fristen finden Sie unter:

Bewerbung für einen Master-Studienplatz    Bewerbung und Einschreibung (allgemein)

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Studiengang haben, können Sie gerne unsere Studienfachberatung kontaktieren. Die notwendigen Daten sind auf unserer Webseite im Bereich für Studieninteressierte hinterlegt.

Studienfachberatung