Studieren nur im Hörsaal? Davon halten wir nichts, wir setzen auf Praxisbezug!
Im Gegensatz zu unsern Mitbewerbern setzen wir auf einen deutlichen Industriebezug bei unserem Studienangebot: Das Ableisten eines entsprechenden Industriepraktikums ist daher nicht lästige Pflicht*, sondern das Tor zu Ihrer späteren beruflichen Karriere!
Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen verbindet die Welten der Technologie und der Ökonomie, daher bauen wir auf Einblicke sowohl in den technischen, als auch den wirtschaftlichen Bereich.
Dabei lassen wir Ihnen die Entscheidung, in welchem Unternehmen Sie sich bewerben und Ihre Industrieerfahrung sammlen wollen. Praxisbezug ist seitens der Unternehmen ein herausragendes Kriterium für die Einstellung neuer Mitarbeitenden! Bei uns selbstverständlich!
*Sollten Sie bereits Berufserfahrung haben, so können wir diese ggf. berücksichtigen.
Folgende Studienvoraussetzungen für die Neueinschreibung ab Wintersemester 2024/2025 bestehen:
- Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben haben
und
- je ein Praktikum "Wirtschaft" und "Technik".
[Nachweis bis zum Ende des vierten Semesters, siehe im folgenden genannte Bedingungen!]
Da es immer wieder Fragen zu diesem Themengebiet gibt, möchten wir Sie bitten, sich die aufgeführten Punkte sorgfältig anzusehen, um Ihnen einen möglichst glatten Einstieg ins Studium zu gewährleisten.
Achtung:
Die hier genannten Studienvoraussetzungen ändern sich mit der Neueinschreibung ab WS 2024/2025.
Die Praktikumsbedingungen für Einschreibungen zum WS 2023/2024 und davor sind davon unberührt und gelten weiterhin für die Studierenden dieser Einschreibesemester.
(Die Studienvoraussetzungen für eine Einschreibung zum WS 2023/2024 und davor bestehen unverändert weiter, nähere Infos dazu erhalten Sie hier.)
(Die Studienvoraussetzungen für eine Einschreibung vor WS 2019/2020 bestehen unverändert weiter, nähere Infos dazu erhalten Sie hier.)
Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie eine "Fachhochschulzugangsberechtigung". Das kann z.B. ein normales Abiturzeugnis sein, das Zeugnis einer Fachoberschule, einer Techniker-Schule, einer höheren Handesschule oder anderer Schulen. Wesentlich ist der Vermerk, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.
Wenn Sie an einer Fachoberschule in einem speziellen Bereich z.B. "Bauwesen" ein Fachabitur gemacht haben, kann auf verschieden Zeugnissen ein Zusatz bestehen wie "...darf an einer Fachhochschule folgende Studienrichtung studieren: Bauwesen,...". Diese Einschränkung kann es geben, ist aber nicht der Regelfall. Wenn es auf dem Zeugnis keine Einschränkung gibt, gilt das als allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie eine Vorbildung als Techniker haben, sollte auf Ihrem Abschlusszeugnis ein entsprechender Satz zur Berechtigung zum Studium vermerkt sein. Wenn nicht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Mit einem Meister-Abschluss ist ebenfalls ein Zugang möglich, bitte setzen Sie sich dazu ebenfalls mit uns in Verbindung.
Als besondere Studienvoraussetzung wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert.
Dieser besteht beim Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen je nach Vorbildung aus einem jeweils 5-wöchigen Praktikum "Technik" und Praktikum "Wirtschaft". Beide Praktika müssen vollständig bis zum Ende Ihres vierten Studiensemesters absolviert und durch die Hochschule anerkannt sein.
Dabei gilt:
a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zeugnis einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung erworben haben, müssen ein 5-wöchiges Praktikum „Technik“ ableisten;
b) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zeugnis einer Fachoberschule für Technik mit fachlichem Schwerpunkt Metalltechnik oder Elektrotechnik erworben haben, müssen ein 5-wöchiges Praktikum „Wirtschaft“ ableisten;
c) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zeugnis einer Fachoberschule für Technik anderer fachlicher Schwerpunkte oder einer Fachoberschule anderer Fachrichtung erworben haben, müssen ein 5-wöchiges Praktikum „Technik“ und ein 5-wöchiges Praktikum „Wirtschaft“ ableisten.
d) Ziffer c) gilt auch für Studienbewerber, die die Qualifikation auf andere Weise erworben haben.
Das Praktikum „Technik“ soll Tätigkeiten im Bereich der Produktion oder produktionsnahen Bereichen eines Industriebetriebs aus mindestens zwei der folgenden Bereichen umfassen:
- manuelle und maschinelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen,
- Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung und Verbindungstechniken,
- Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau,
- Elektrotechnik
- Entwicklung, Konstruktion und Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen,
- Qualitätswesen,
- Betriebsaufbau, Arbeitsvorbereitung und Organisation des Arbeitsablaufs,
- Teilnahme an Projektdurchführungen/-aufgaben.
Das Praktikum „Wirtschaft“ soll Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich eines Industriebetriebs aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen:
- Beschaffungswesen/Materialwirtschaft,
- Fertigungsplanung/Organisation,
- Rechnungswesen,
- Personalwesen,
- Vertriebswesen/Marketing,
- Teilnahme an Projektdurchführungen/-aufgaben.
Als Ausbildungsbetriebe sind für das Praktikum nur industrielle Produktionsbetriebe mit Ausbildungsberechtigung von einer europäischen Industrie- und Handelskammer zugelassen. Auf dem Praktikumszeugnis ist dies vom Ausbildungsbetrieb schriftlich zu bestätigen. Praktika in Hochschulinstituten oder in Betrieben mit verwandtschaftlichen Bezug werden in der Regel nicht anerkannt.
Die teilweise Ableistung von Praktika ist möglich, dabei ist darauf zu achten, dass die zusammenhängenden Zeiträume mindestens drei Wochen betragen müssen. Die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb während eines Praktikums muss mindestens 35 h betragen. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit muss auf dem Praktikumszeugnis angegeben sein. Wegen der Kürze der geforderten
Praktikantentätigkeit können eventuell zustehende Urlaubstage nicht an die Praktikumszeit angerechnet werden. Durch Urlaub oder Krankheit ausgefallene Praktikumszeit muss in jedem Falle nachgeholt werden. Auf dem Praktikantenzeugnis sind die Fehltage und die eventuell gewährten Urlaubstage zu bestätigen. Auf vorherigen Antrag kann das Praktikum auch anteilig in Teilzeit erfolgen. Die
Praktikantin bzw. der Praktikant hat selbst Sorge zu tragen, dass die geforderte Praktikumszeit tatsächlich vollständig erbracht wurde.
Zusammen mit dem vom Betrieb ausgestellten Praktikumszeugnis muss von dem Praktikanten ein Praktikumsbericht vorgelegt werden. Der Bericht sollte pro Praktikumswoche eine DIN A4 Seite umfassen und Folgendes beinhalten: besuchte Abteilung, zuständiger Vorgesetzter und die ausgeübten Tätigkeiten. Jeder Wochenbericht ist vom Betrieb mit Stempel und Unterschrift abzuzeichnen.
Die Praktika „Technik“ und „Wirtschaft“ sind spätestens zum Ende des vierten Studiensemesters nachzuweisen. Bei Nichteinreichung erfolgt im fünften Semester eine Prüfungssperre (d. h. keine Teilnahme an Prüfungen ist möglich), mit Ende des fünften Fachsemesters erfolgt die Exmatrikulation. Bitte beachten Sie dabei, dass das Semester am 31. August endet. Über Ausnahmen entscheidet in begründeten Fällen der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag.
Über die Anerkennung der abgeleisteten Praktika entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches.
Einschlägige Ausbildungs-, Praktikums- und Berufstätigkeiten können auf die Praktika angerechnet werden, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entsprechen. Eine Teilanerkennung ist dabei ab einer Mindestdauer von 3 Wochen bereits abgeleisteten Praktikums möglich. Die Praktika „Technik“ und „Wirtschaft“ sind spätestens zum Ende des vierten Semesters nachzuweisen. Über diese Anrechnung entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss.
Bei Unsicherheiten und Fragen zum Praktikum nehmen Sie bitte vor Antritt Ihres Praktikums mit uns Kontakt auf. Nur so kann sicher gestellt werden, dass das von Ihnen absolvierte Praktikum auch tatsächlich anerkennungsfähig ist.
Die eigentliche Anerkennung erfolgt persönlich unter Vorlage der notwendigen Original- Bestätigungen / Zeugnisse / Berichte bei Herrn Dipl.-Ing. Volker Siebrasse.
Für die Anerkennung sowie für Fragen rund um das Thema der Praktika steht Ihnen zur Verfügung:
Herr Dipl.-Ing. Volker Siebrasse
Raum 3.119
Tel. +49 5261 702 5712
volker.siebrasse@th-owl.de