Voraussetzungen bis Einschreibung WS 2018/19
Folgende Studienvoraussetzungen bestehen:
- Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben haben
und
- Ein Praktikum oder eine Berufsausbildung
Da es immer wieder Fragen zu diesem Themengebiet gibt, möchten wir Sie bitten, sich die folgenden Punkte sorgfältig anzusehen, um Ihnen einen möglichst glatten Einstieg ins Studium zu gewährleisten.
Schulische Voraussetzungen
Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie eine "Fachhochschulzugangsberechtigung".
Um es noch mal einfach zu sagen: Sie brauchen ein Schulzeugnis, auf dem steht, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.
Das kann z.B. ein normales Abiturzeugnis sein, das Zeugnis einer Fachoberschule, einer Techniker-Schule, einer höheren Handesschule.....wie auch immer. Wichtig ist nur, dass vermerkt ist, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.
Wenn Sie an einer Fachoberschule z.B. in einem Bereich "Bauwesen" ein Fachabitur gemacht haben, kann auf verschieden Zeugnissen ein Satz stehen wie "...darf an einer Fachhochschule folgende Studienrichtung studieren: Bauwesen,...". Diese Einschränkung kann es geben, ist aber nicht der Regelfall. Wenn es auf dem Zeugnis keine Einschränkung gibt, gilt das als allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie eine Vorbildung als Techniker haben, sollte auf Ihrem Abschlusszeugnis ein entsprechender Satz zur Berechtigung zum Studium vermerkt sein. Wenn nicht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ein Realschulabschluss, auch wenn darauf noch eine abgeschlossene Ausbildung erfolgte, reicht aber nicht aus.
Praktikum/Ausbildung
Zweite Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums Wirtschaftsingenieurwesen ist der "Nachweis einer Praktischen Tätigkeit".
Als praktische Tätigkeit in diesem Sinne gilt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Metall-/Elektrotechnik und ein Fachpraktikum "Wirtschaft" von 6 Wochen
oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen/Verwaltungs-Bereich und ein Fachpraktikum "Technik" von 6 Wochen
oder - ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum von jeweils 6 Wochen.
Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Das Fachpraktikum ist spätestens bis zum Ende des 3. Studiensemesters (28.2.) nachzuweisen.
Sollten Sie das Grundpraktikum nicht vor Studienbeginn ableisten können, aber trotzdem noch das Studium zum Wintersemester aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt der Hochschule.
Bitte beachten Sie aber: Sollte für den Erwerb Ihrer Fachhochschulzugangsberechtigung ein Praktikum erforderlich sein, so ist dieses natürlich unabhängig von dem Praktikum für die Hochschule zu absolvieren.
Begriffe Grund- und Fachpraktikum
Das Grundpraktikum ist ein Praktikum, das vor Studienbeginn abgeleistet werden muss. Es ist entweder ein Praktikum "Technik" oder ein Praktikum "Wirtschaft".
Das Fachpraktikum vertieft Ihre Grundkenntnisse, ist aber in dem jeweils anderen Bereich zu erbringen. Haben Sie also z.B. ein Grundpraktikum "Wirtschaft" absolviert, so ist das Fachpraktikum das Praktikum "Technik". Und natürlich umgekehrt, falls Ihr Grundpraktikum das Praktikum "Technik" war.
Die genauen zu absolvierenden Aufgaben sind in den nachfolgenden Kapiteln zum Praktikum geregelt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Inhalte der beiden Praktika nicht kombinieren dürfen, also erst Praktikum "Wirtschaft" dann Praktikum "Technik" (oder eben in umgekehrter Reihenfolge) aber bitte nicht beides "durcheinander".
Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und hat eine Dauer von 6 Wochen. Das Fachpraktikum, auch 6 Wochen lang, ist spätestens bis zum Ende des 3. Studiensemesters nachzuweisen.
Alle Praktika sind in Form von Vollzeit-Tätigkeiten abzuleisten.
Wenn Sie eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Praktikum je nach Ausbildung nicht mehr oder nur noch teilweise zu absolvieren. Ist Ihr Ausbildungsberuf jedoch anders geartet, kann auch die Ableistung des kompletten Grund- und Fachpraktikum notwendig sein.
Verschiedene Fragen zum erforderlichen Praktikum haben wir durch ältere Anfragen schon beantwortet. Eine Sammlung finden Sie im Menu unter "Schon Anerkannt".
Benötigtes Praktikum
Grundsätzlich gilt: Eine Zugangsberechtigung ohne Praxiserfahrung in einem Unternehmen ist nicht möglich.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Schulausbildung ein Praktikum gemacht haben, dann kann dieses unter Umständen ganz oder teilweise anerkannt werden. Allerdings nur, wenn die Inhalte Ihres Praktikums mit unseren Anforderungen hinsichtlich der Inhalte übereinstimmen.
Häufig werden im Rahmen der Schulausbildung Modellfabriken gebildet. Diese erkennen wir aber nicht als Praktikumsbetriebe an.
Tätigkeiten im Rahmen des bei mancher Schulform noch notwendigen gelenkten Jahrespraktikums können anerkannt werden, aber nur, wenn die von uns geforderten Tätigkeiten absolviert und durch das Praktikumsunternehmen ausdrücklich bestätigt werden.
Eines ist dabei allerdings unabdingbar: Das Praktikum muss in einem Unternehmen stattgefunden haben. Nicht in der Schule, auch wenn dort z.B. Modellfabriken betrieben werden. Dieses reicht, wie schon beschrieben, leider nicht aus.
Entgegen den gesetzlichen Regelungen zu freiwilligen Praktika, handelt es sich bei dem zu erbringenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums. Dieses ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. (Vgl. Bachelorprüfungsordnung - V. Spezieller Teil Wirtschaftsinenieurwesen, § 35 W)
Praktikum Technik
Das Praktikum Technik soll mindestens zwei industrienahe Tätigkeiten aus folgenden Bereichen umfassen:
- manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
- maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung
- Verbindungstechniken
- Wärmebehandlung
- Technische Oberflächenbehandlung
- Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau
- Montage von Geräten, Maschinen und Anlagen
- Qualitätssicherung (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung)
- Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs
Die Reihenfolge der einzelnen Punkte ist für uns nicht erheblich.
Die ersten 6 Wochen des Praktikums sind vor Studienbeginn zu absolvieren, das ist dann automatisch das Grundpraktikum, weil es grundsätzlich vor Studienbeginn abgeleistet sein muss.
Die weiteren 6 Wochen Praktikum sind automatisch das Fachpraktikum, das bis zum Ende des 3. Semesters absolviert sein muss, allerdings der jeweils andere Bereich (Technik/Wirtschaft).
Alle Praktika sind in voller Länge zu erbringen. Aber das muß nicht an einem Stück sein, auch Teilungen und unterschiedliche Unternehmen sind möglich, ja manchmal sogar sinnvoll. Aber bitte: keine Zeitabschnitte kürzer als 3 Wochen.
Praktikum Wirtschaft
Das Praktikum Wirtschaft soll mindestens zwei der folgenden Funktionsbereiche umfassen:
- Beschaffungswesen / Materialwirtschaft
- Fertigungsplanung / Organisation
- Rechnungswesen
- Elektronische Datenverarbeitung
- Kreditwesen / Kreditgeschäfte
- Personalwesen
- Vertriebswesen
Die Reihenfolge der einzelnen Punkte ist für uns nicht erheblich.
Die ersten 6 Wochen des Praktikums sind vor Studienbeginn zu absolvieren, das ist dann automatisch das Grundpraktikum, weil es grundsätzlich vor Studienbeginn abgeleistet sein muss.
Die weiteren 6 Wochen Praktikum sind automatisch das Fachpraktikum, das bis zum Ende des 3. Semesters absolviert sein muss, allerdings der jeweils andere Bereich (Technik/Wirtschaft).
Alle Praktika sind in voller Länge zu erbringen. Aber das muss nicht an einem Stück sein, auch Teilungen und unterschiedliche Unternehmen sind möglich, ja manchmal sogar sinnvoll. Aber bitte: keine Zeitabschnitte kürzer als 3 Wochen.
Termine
Das Grundpraktikum muss bis zum Studienbeginn erbracht sein. Dieser ist in der Regel in der dritten Septemberwoche. Den genauen Anfang entnehmen Sie bitte unserer Terminseite. (Dabei bitte die Vorlesungszeiträume beachten!)
Die Bewerbung zum Studium müssen Sie aber schon früher vornehmen: Die Studienplätze werden über die Hochschule direkt vergeben, bitte bewerben Sie sich bis zum 15.7. des jeweiligen Kalenderjahres.
Auch zur Einschreibung muss das Praktikum noch nicht vorliegen. Wenn Sie die Einladung zur Einschreibung schon vorher erhalten, benötigen wir bei der Einschreibung eine Bestätigung Ihres Praktikumsbetriebes, dass Sie dort das Praktikum machen und bis wann dieses voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Genaueres hierzu erhalten Sie mit der Einladung zur Einschreibung.
Das Fachpraktikum muss bis zum Ende des 3. Semesters (28.2.) vorliegen. Es gibt genauso wie beim Grundpraktikum auch hier keine Nachfrist, egal wie sinnvoll Ihnen der Grund dafür auch erscheinen mag, wir kommen leider alle nicht um diese Gesetzesregelung herum.
Praktikumsbetriebe
Wir müssen darauf hinweisen, dass das Praktikum berufsfeldorientiert stattfinden muss: Also entsprechend des späteren Einsatzfeldes nach Beendigung Ihres Studiums. Dazu gehört auch, dass Sie das Praktikum in einem größeren (Industrie-)Unternehmen absolvieren, in dem Sie verschiedene Funktionsbereiche/Abteilungen durchlaufen können. Das kann ein Industrieunternehmen, die Zentralverwaltung eines Handelsunternehmens oder eines Dienstleisters sein. Tun Sie sich selbst einen Gefallen und schauen Sie sich nach einem möglichst großen Unternehmen um. Nur dort sehen und lernen Sie viel!
Bestätigungen von Handwerksunternehmen haben wenig Aussicht auf Anerkennung. Für diese bilden wir auch nicht originär aus!
Achten Sie darauf, dass Sie möglichst mehrere Abteilungen durchlaufen. Achten Sie auch auf eine möglichst gleiche Verteilung der Tätigkeiten über den Praktikumszeitraum hinweg, also bei 6 Wochen Grundpraktikum nicht 4 Wochen Rechnungswesen und jeweils eine Wochen noch 2 weitere Bereiche.
Typische Aushilfstätigkeiten werden grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt, also z.B. Supermarkt-Mitarbeit, Pizza-fahren oder Lager- und Produktionshelfer-Tätigkeiten. Auch haben häufig in Schulen anzutreffende Musterfirmen, Planspiele, Beispielfirmen etc. keine Aussicht auf Anerkennung, das sind keine realen Unternehmen.
Für AbsolventInnen eines Wirtschaftsgymnasiums (z.B. hier in Lemgo auf dem Lüttfeld) gilt folgendes: Während der Schullaufbahn gibt es maximal 2 Wochen Schülerpraktikum, das ist für unsere Anforderungen zu wenig. Daher sind ein volles Grund- und Fachpraktikum zu absolvieren.
Bei der Bewerbung sollten Sie darauf achten, dass besonders in den Sommermonaten viele Unternehmen Betriebsferien machen. Eine gewisse Flexibilität bei der Wahl des Zeitraumes für das Praktikum ist daher erforderlich.
Praktikumsbestätigung
Um Ihr Praktikum anerkennen zu können, müssen Sie eine entsprechende Bestätigung Ihres Praktikumsbetriebes vorlegen.
Diese muss auf Orginal-Briefpapier mit Firmenbriefkopf verfasst sein. Zusätzlich sollte sie den Firmenstempel tragen, zwingend erforderlich ist allerdings die Unterschrift.
Die Bestätigung muss folgendes enthalten: ...dass Sie (Ihr Name, Adresse, Wohnort) im Zeitraum von...bis ein Grund- oder Fachpraktikum (das bitte angeben lassen) absolviert haben und dabei folgende Tätigkeiten abgeleistet wurden: Und jetzt bitte die Tätigkeiten aufzählen lassen, die Sie gemacht haben.
Am besten direkt im Wortlaut unserer Anforderungen zum Grund- und Fachpraktikum. Denn die Bestätigung wird durch unsere Verwaltung in Form des Immatrikulationsamtes direkt bei der Einschreibung geprüft. Weicht Ihre Bestätigung von unseren Vorgaben ab, wird sie erst noch in den Fachbereich zur zusätzlichen Begutachtung geleitet.
Dieses bedeutet eine Verzögerung. Es ist daher in Ihrem Interesse, wenn die Bestätigung gleich unserer "Idealvorstellung" entspricht.
Was wird aus meiner beruflichen Tätigkeit als Praktikum anerkannt?
In jedem Studiengang gibt es eine Beschreibung der geforderten Inhalte. Wenn Sie uns eine Bestätigung beibringen können, dass Sie diese Tätigkeiten (ganz oder auch nur Teile davon) in einem Zeitumfang von X Wochen schon absolviert haben, können wir diese anerkennen.
Welche schon erbrachten Studienleistungen werden anerkannt?
Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule zu uns können (nicht müssen) schon erbrachte Studienleistungen angerechnet werden. Die Anerkennung findet nach der Einschreibung durch den jeweiligen Fachdozenten statt. Er erkennt an, wenn Stundenumfang, Lehrinhalte und Prüfungsform vergleichbar sind.
Wirt.-Ing.: Praktika bei besuchter Höherer Handelsschule/Berufskolleg?
Wenn Sie im Rahmen der Höheren Handelsschule/Berufskolleg ein mehrmonatiges Praktikum in einem Industriebetrieb absolviert haben, und die Tätigkeiten dort mit den von uns geforderten Tätigkeiten übereinstimmen und Sie eine entsprechende Bestätigung beibringen können, erkennen wir das Praktikum "Wirtschaft" an. Das Praktikum "Technik" ist noch zu absolvieren.
Wirt.-Ing.: Praktika bei besuchtem Wirtschaftsgymnasium?
Im Rahmen dieser Schulform gibt es in der Regel keine mehrmonatigen Praxisphasen in Industriebetrieben. Daher gibt es auch keine anerkennbaren Praktika.
Anerkennung
Über die Anerkennung von Grund- und Fachpraktika entscheidet der Fachbereich Produktion und Wirtschaft der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Ansprechpartner: Herr Volker Siebrasse (Tel.: 05261/702-5712). Für Anfragen benutzen Sie bitte das Mail-Formular.
Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die Praktika angerechnet werden. Über diese Anrechnung entscheidet der Fachbereich Produktion und Wirtschaft der Hochschule Ostwestfalen-Lippe.
Eine Anerkennung oder auch Teilanerkennung Ihres Praktikums wird erreicht, wenn Ihre Praktikumsbestätigung erkennen läßt, dass Sie die von uns geforderten Leistungen erbracht haben.
Bitte beachten Sie, dass für die Rückmeldung zum 4. Semester die Vorlage des Fachpraktikums erforderlich ist. Planen Sie bitte frühzeitig die ggf. erforderliche Anerkennung.
Anfrage/Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung von Grund- oder Fachpraktika haben, hilft Ihnen Herr Volker Siebrasse gerne weiter.
Sie können Herrn Siebrasse telefonisch unter Tel.: 05261/702-5712 erreichen, oder besser sich per Mail an ihn wenden.
Bitte beachten Sie jedoch folgendes:
Vergleichen Sie die Inhalte Ihrer bisherigen Tätigkeiten mit unseren Praktikumsanforderungen. Eine Anfrage wie:
"Wird meine Ausbildung xyz als Praktikum anerkannt?"
kann ohne genauere Tätigkeitsbeschreibung von uns nicht beantwortet werden. Bitte schildern Sie ggf. detailliert, welche Tätigkeiten Sie über welche Zeiträume absolviert haben, und welche unserer Praktikumsinhalte Sie damit abdecken wollen.