Zum Inhalt springen
Step by step

Bewerbung und Berufungsverfahren

Sie bringen die notwendigen Qualifikationen mit, kennen die Vorteile einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) und haben sich entschieden: Sie möchten den Karriereweg HAW-Professor:in einschlagen. Unter den Stellenangeboten unserer Hochschule haben Sie die Ausschreibung einer vakanten Professur gesehen, die zu Ihren Herzensthemen in Lehre und Forschung passt.

Nun folgt Ihre Bewerbung an der TH OWL. Im Anschluss daran, nach positiver Beurteilung Ihrer Unterlagen durch die Berufungskommission, unser Berufungsverfahren. Dabei handelt es sich um einen formalen und komplexen Prozess, der ganz spezifische rechtliche Bedingungen erfüllen muss. Er unterscheidet sich erheblich von Bewerbungsverfahren, die Sie in Ihrer bisherigen Karriere außerhalb der Hochschule möglicherweise bisher durchlaufen haben.

Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte auf Ihrem Weg zur HAW-Professur an der TH OWL nun im Einzelnen, Schritt für Schritt.

Step 1: Ihre Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen ausschließlich über unser Online-Portal, in das Sie über die entsprechende Stellenausschreibung gelangen. Folgende Unterlagen sollten Sie beifügen:

  • ein Anschreiben mit Motivation zur Professur
  • einen vollständigen Lebenslauf
  • Diplom-/Master-Urkunden
  • Promotionsurkunde
  • berufliche Zeugnisse
  • Lehrevaluationen
  • Angaben zu Ihrem wissenschaftlichen Werdegang
  • eine Auflistung Ihrer Veröffentlichungen

Ein Forschungs- und Lehrkonzept oder Arbeitsproben benötigen wir zu diesem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht.

Bitte beachten Sie, dass wir alle eingegangen Bewerbungen erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichten werden. Daher können Sie frühestens nach Bewerbungsschluss über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert werden.

Step 2: Berufungsverfahren an der TH OWL

Berufungsprozesse müssen vielen Anforderungen entsprechen und unterliegen daher einer klar vorgegeben Vorgehensweise. Die Berufungskommission setzt sich aus internen, fachbereichsexternen und hochschulexternen Professor:innen zusammen. Vervollständigt wird sie durch Vertreter:innen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Studierenden. Voten dürfen von der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung und dem Studierendenplenum eingebracht werden. Final werden jeweils zwei vergleichende Gutachten von externen unabhängigen Gutachter:innen erstellt.

Die einzelnen Prozessschritte sind:

  • Sichtung der eingegangenen Bewerbungen: Die fachliche und persönliche Berufungsfähigkeit wird festgestellt. Die Berufungskommission erstellt ein Ranking gemäß der Anforderungskriterien auf Grundlage der Bestenauslese Art. 33 Abs. GG
  • Einladung zu Probelehrveranstaltungen, Workshops, Vorträgen und Gesprächen. Anfordern eines Lehr- und Forschungskonzeptes
  • Beurteilung der Bewerbenden durch die Berufungskommission
  • Reihung der Listenplatzierten. Einbringen des Listenbeschlusses in den Fachbereichsrat. Bericht des Dekans an das Präsidium
  • Das Präsidium lädt zu Berufungsgesprächen ein. Beschluss des Präsidiums zur Ruferteilung.

Step 3: Berufung

Das Präsidium erteilt Ihnen den Ruf – Sie nehmen ihn an. Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, Sie in unseren Reihen als Professor:in willkommen zu heißen.

Nachdem alle rechtlichen und vertraglichen Dinge geregelt wurden, werden Sie im Rahmen einer kleinen Feierstunde von unserem Präsidium an der TH OWL begrüßt und als Professor:in berufen.

In der Zwischenzeit hat auch bereits unsere Onboarding-Managerin Sonja Heißenberg Kontakt zu Ihnen aufgenommen, um Sie bei Ihrem Ankommen an unserer Hochschule zu begleiten.

FAQs

Kann ich erfahren, welche Professuren zukünftig ausgeschrieben werden?

Für welchen Fachbereich interessieren Sie sich? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf (s. u.), damit wir die Frage individuell beantworten können.

Kann ich mich auch auf mehrere Ausschreibungen bewerben?

Bewerben Sie sich gern mehrfach, wenn Sie sich fachlich angesprochen fühlen. Aufgrund der Datenschutzerklärung muss Ihre Bewerbung jedoch separat für jede Ausschreibung erfolgen.

Wie kann ich meine selbstständige Tätigkeit als Berufspraxis nachweisen?

Ihre selbstständige Tätigkeit sollten Sie konkludent durch eine eidesstattliche Erklärung nachweisen können. 

Werden Studierende bei der Vorlesung anwesend sein?

Häufig werden Themen aus dem aktuellen Fachsemester als Vortragsthemen herausgegeben. So kann sichergestellt werden, dass die entsprechende Zielgruppe an dem Tag anwesend ist.

Werden Reisekosten erstattet?

Entstandene Reisekosten werden entsprechend der aktuellen Regelungen erstattet. 

Bis zu welchem Alter kann ich berufen werden?

Die Höchstaltersgrenze kann im §39a des HG NRW nachgelesen werden. Sie unterliegt jedoch vieler Anrechnungsbestimmungen. Daher ist eine genaue Aussage nur individuell möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 

Sollten Sie die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung überschritten haben, so würden Sie als Professor:in an der TH OWL angestellt werden.

Sie haben Fragen?

Gern beantworten wir Ihnen individuellen Fragen rund um Ihre Bewerbung und Ihren Berufungsprozess. Sprechen Sie uns gern an:

Sandra Henjes-Winter
PROFuture@TH-OWL | Berufungsmanagement
Telefon: +49 5261 702 5088
E-Mail: sandra.henjes-winter(at)th-owl.de | profuture(at)th-owl.de

Das Projekt PROFuture@TH-OWL ist Teil der BMFTR-Förderline „FH Personal“ und wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) unterstützt.

Gefördert durch: