Studiengangsentwicklung
Die Prozesse zum Thema Studiengangsentwicklung decken den Studiengang-Lifecycle von der Idee über die Akkreditierung hin zum Studiengangsstart ab. Hierbei sind rechtliche Voraussetzungen wie die Akkreditierung und Erstellung einer Studiengangsprüfungsordnung (SPO) bis hin zur technischen und qualitätsgesicherten Umsetzung im eingesetzten Campusmanagementsystem zu berücksichtigen. Dabei sind aufeinander abgestimmte Verfahren und Inhalte essenziell, um einen möglichst reibungslosen Ablauf für alle beteiligten Bereiche zu ermöglichen.
Diese Seite bietet daher alle notwendigen Informationen über Prozessabläufe, Beteiligte (Rollen) bis hin zu einheitlichen Gestaltungsempfehlungen einer SPO, um neue Studiengänge als auch neue Prüfungsordnungsversionen den Studierenden anbieten zu können. Es werden folgende Punkte im einzelnen betrachtet, welche auch als Grundlage zielführender Kommunikation genutzt werden sollen:
Prozesse
Grundsätzlich sind mit Blick auf die Prozesse Studiengangsentwicklung drei wichtige Zeitlinien sowie vier Teilprozesse in den Planungen zu berücksichtigen. Die Zeiten bilden dabei den organisatorischen Rahmen und beziehen sich auf das Jahr der Einführung, in welchem die Einschreibung auf den Studiengang und der entsprechend gestalteten Prüfungsordnungsversion angestrebt wird (hier Studienstart zum Wintersemester):
- bis Mai des Vorjahres: Erwirken des Einführungsbeschlusses im Präsidium
- bis September des Vorjahres: Beantragung der Akkreditierung beim Akkreditierungsrat
- bis Februar des Einführungsjahres: Veröffentlichung des Verkündungsblattes der Studiengangsprüfungsordnung
Durch diese Zeitlinien können die Prozesse der Studiengangsentwicklung als auch die nachfolgenden schnittstellenübergreifenden Prozesse, wie die Einrichtung der Einschreibungs- und Bewerbungsportale sowie die Verwaltung der Studierenden im Kontext Prüfungsorganisation in den jeweiligen Fachbereichen gewährleistet werden, ohne administrativen Mehraufwand zu erzeugen. Für die Einführung zum Sommersemester sollten entsprechende zeitliche Vorläufe eingeplant werden.
Im Rahmen dieser notwendigen Zeitlinien laufen die Arbeitsvorgänge der vier Teilprozesse. Die entsprechenden Prozessabbildungen dienen dabei der Förderung schnittstellenübergreifender Kommunikation, der Verbesserung von Abläufen und deren Verständnis sowie zur Standardisierung einzelner Verfahren:
- Einrichtung eines Studiengangs (von der Idee bis zum Einführungsbeschluss)
- (Re-) Akkreditierung eines Studiengangs (externe Qualitätssicherung eines Studiengangs als Grundlage des Studiengangsstarts)
- Erstellung/ Änderung einer SPO (Entwicklung einer verkündungsfähigen Prüfungsordnung bis hin zur entsprechenden qualitätsgesicherten Abbildung im Campusmanagementsystems)
- Studiengangsstart/Inbetriebnahme (alle finalen Schritte zum Start des Studienbetriebes inklusive des notwendigen Marketings)
Diese aufgenommenen und modellierten Prozesse stehen im Prozessportal zur Verfügung.
Rollen
Für die Strategische Ausrichtung des Studienangebotes und das Setzen klarer Regeln zur Steuerung ist das Präsidium in diesem Prozess verantwortlich. Zu ihrer Rolle gehören im Prozess Studiengangsentwicklung insb. folgende Aufgaben:
- Impulsgeber für neue Studiengänge
- Einführung eines neuen Studiengang beschließen
Hauptakteur in der Studiengangsentwicklung sind die jeweiligen Fachbereiche, welche über den Studiengang-Life-Cycle die Studiengangsverantwortung besitzen: Von der Idee, über den Betrieb bis hin zur Einstellung des Studienbetriebs - analog eines Produktlebenszyklusses.
- Konzeption neuer Studiengänge
- Qualitätssicherung durch die Akkreditierung von Studiengängen inklusive der hierfür notwendigen Dokumentationen (Modulhandbücher, Studienverlaufspläne,...) sicherstellen
- Entwicklung der Studiengangsprüfungsordnung aufbauend auf den Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer als auch organisatorischer Realisierbarkeit
Als zentrale Organisationseinheit für studentische Angelegenheiten ist das Dezernat I die Koordinationinstanz im gesamten Entwicklungsprozess eines (neuen) Studiengangs:
- Koordination des Einführungsbeschlusses
- Schnittstelle zu externen Agenturen zur Akkredidierung sowie MKW
- Beratung zur Akkreditierung und Steuerung des Verfahrens
Beratung und Optimierung zur technische Realisierbarkeit von Prüfungsordnungen sind die Hauptaufgaben der zentralen Serviceeinrichtung S(kim). Hierzu zählen im Rahmen der Studiengangsentwicklung:
- Beratung zur Gestaltung von Regeln innerhalb von Prüfungsordnungen
- Sicherstellung der technischen als auch Unterstützung bei der organisatorischen Umsetzung von Prüfungsordnungen für das Campusmanagement
- Qualitätsicherung der umgestzten Regelwerke in enger Abstimmung mit Justiziariat und Fachbereichen
Die Rechtssicherheit der eingeführten bzw. einzuführenden Studiengänge obliegt dem Justiziariat. Dieses übernimmt daher im Rahmen der Studiengangsentwicklung insbesondere folgende Aufgaben:
- Abstimmung und Beratung zu Prüfungsordnungen inklusive möglicher Änderungen
- Juristische Prüfung der geplanten Studiengangsprüfungsordnung und deren finale Veröffentlichung
- Standardisierung der verankerten Reglungen in enger Abstimmung mit den Prozessbeteiligten
Die Stabsstelle Hochschulentwicklung und Digitalisierung unterstützt insbesondere das Präsidium bei der Steuerung des Studiengangsangebotes. Hierzu zählen insb.:
- Erstellung von Einschätzungen neuer Studiengänge im Rahmen der strategischen Hochschulentwicklung
- Zentrales Monitoring und Reporting zur Studiengangsentwicklung für interne als auch externe Organisationseinheiten
Gestaltungsempfehlungen
Dieser Bereich befasst sich mit Empfehlungen zur Gestaltung der besonderen Regelwerke einer Studiengangsprüfungsordnung, welche nicht im Allgemeinen Teil der Bachelor- und Masterprüfungsordnung verankert sind. Neben dem zu berücksichtigenden Glossar mit relevanten Begriffen werden konkrete Hinweise zu bewerten Gestaltungskonzepten von Zulassungsvoraussetzungen, Fortschrittsregelungen bis hin zum Studienverlaufsplan und dessen Katalogbereiche aufgeführt. Ziele dieser Empfehlungen sind - neben einer besseren Kommunikation durch definierte Begriffe - insbeondere die Aufwandsreduzierung nachgelagerter Prozessbereiche (u. a. der Prüfungsorganisation) sowie der technischen Realisierung und des Betriebes innerhalb des Campusmanagementsystemes.
Was: Vollzeit, Teilzeit und/oder Dual
Wie:
- Ein Studienverlaufsplan (SVP) pro Studienart
- Komplexität: Beachten Sie hierzu auch das Fallbeispiel in den Empfehlungen zu Studienrichtungen
Warum:
- Unterschiedliche Regelstudienzeiten aufgrund der Studienarten bedingen eine eigenständige Studiengangsnummer
- Seperate Abbildung jeder Studienart mit jeweiligem SVP im Campusmanagementsystem
- Verwaltung und Pflege von Prüfungsdatensätzen je Studienart
- Angabe der Studienart auf Abschlussdokumenten (u.a. Diploma Supplement)
- Regelstudienzeit regelt BaFÖG-Anspruch (Bezugszeiten)
Beispiel: vgl. §4 (1) VKBl 2019/33: „Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Bachelorprüfung sieben, im dualen Studiengang neun Semester.“
Was: Ausdifferenzierung nach Studienart und/oder Regelstudienzeit-beeinflussender Sonderleistungen (Auslands- und Praxissemestern)
Wie:
- Ein Studienverlaufsplan (SVP) pro Studienart und/oder Regelstudienzeit-beeinflussender Sonderleistungen:
Auslandssemester (AS)
Praxissemestern (PS)
Komplexität: Beachten Sie hierzu auch das Fallbeispiel in den Empfehlungen zu Studienrichtungen
Warum:
Form des AS/PS | Verbindlichkeit | Auswirkung auf Regelstudienzeit | Rechtliche Auswirkung | eigenst. StgNr | Administrative Auswirkungen |
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Obligatorisch | Pflicht | integriert | keine | nein | keine |
Optional | freiwillig | erhöhend | keine | ja |
|
Fakultativ | freiwillig | nicht erhöhend | kein BAföG-Anspruch für das freiwillige Semester | nein | keine |
Was: Entscheidung, ob Spezialisierungen im WP-Bereich als Schwerpunkte oder Vertiefungen definiert werden sollen und welche Bedingungen vorhanden sind:
Form | eigenst. VertNr | Studienverlaufsplan | Fallbeispiel Studienart (VZ + TZ), 3 Studienrichtungen, Optionales Praxissemester | Adminstrative Auswirkungen | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
Studienschwerpunkte | nein | Im SVP der Studienart(en) integriert | 4 * Studienverlaufspläne 4 * Abbildungen 4 * Prüfungsen organisieren | Höherer Konfigurationsaufwand im S(kim) | Wechsel geht automatisch durch Bestenauswahl und ablegen entsprechender Leistungen Bei Immatrikulation wird nur der Studiengang gewählt, der Schwerpunkt ergibt sich aus den Leistungen höhere Flexibilität für Studiernde geringerer administrativer Aufwand |
Vertiefungen | ja | Ein SVP je Vertiefung und ggf. regelstudienzeit-beeinflussender Sonderleistungen | 12 * Studienverlaufspläne 12 * Abbildungen 12 * Prüfungsen organisieren | mehrfache Abbildung im S(kim) Höherer zeitlicher Testaufwand (Qualitätssicherung) Bei Änderungen: höherer Anpassungsaufwand mehrfache Prüfungsorganisation Bei Wechsel: Umschreiben und Anerkennung von Leistungen | Vertiefung ist in der Regel zum Zeitpunkt der Immatrikulation durch Studierende zu wählen Es muss geregelt werden,
|
Beispiel: vgl. §7a (3) VKBl 2019/66: „Es sind zwei der folgenden Studienschwerpunkte zu wählen: a) Möbelbau und –entwicklung; b) Holzindustrielle Produktion; c) Holzbauproduktion. In den zwei zu wählenden Studienschwerpunkten ist in je drei Modulen eine Prüfung abzulegen. Dabei müssen je Studienschwerpunkt mindestens 15 Credits erworben werden. Sofern die notwendige Anzahl an Credits erreicht worden ist bzw. überschritten wird, gelten weitere Module, in denen Credits erworben werden, als Zusatzmodule “
Was: Vorausetzungen zur Anmeldung
- bestimmter Leistungen (Prüfungen, Abschlussarbeit, Kolloquium, Projekte, Veranstaltungen, …)
- zu Leistungen eines bestimmten Fachsemesters („Fortschrittsregelung“)
Wie:
- Bei Leistungen: Anzahl bestimmter (Vor-) Leistungen
- Bei Abschlussleistungen: Anzahl erbrachter ECTS + ggf. konkrete Leistungen (z. B. Praxissemester)
- Bei Fortschrittsregelungen: Anzahl erbrachter ECTS + ggf. konkrete Leistungen
- zu Vermeiden: rein zeitliche Bedingungen (z.B. x-tes Fachsemester)
Warum:
- Systemseitige Prüfung der Zulassungsbedingungen ist sonst nicht immer fehlerfrei möglich
- zeitliche Bedingungen erfüllt keine qualitative Leistungserbringung im Vorfeld
Beispiel: vgl. §8 (1) VKBl 2019/66: „[…] Für die Modulprüfungen in den höheren Semestern gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (Fortschrittsregelung):
1. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 3. Semesters ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 30 CPs erforderlich.
2. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen des 4. Semesters ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Technische Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 erforderlich. Insgesamt ist ein Leistungsnachweis im Umfang von 50 CPs erforderlich. […]“
Was: Deutsch oder Englisch
Wie:
- reine Festlegung in der SPO, ggf. Markierung im SVP
- Voraussetzungsbedinungen auf Basis der Lehr- und Prüfungssprache ausschließlich, wenn diese eindeutig ist
Warum:
- Festlegung der Prüfungssprache/n
- Ausweisen der Sprache auf Diploma Supplement (deutsch/englisch)
Beispiel: vgl. §4 (3) VKBl 2019/52: „Die Lehrveranstaltungen werden in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt. Dementsprechend ist die Prüfungssprache Englisch oder Deutsch.“
Was:
- Konzipierung und Zuordnung von Modulen/Leistungen zu thematisch-geclusterten Katalogen
- Kataloge im Pflicht- als auch Wahlpflichtbereich
Wie:
- Eindeutige Zuordnung eines Moduls/Leistung zu einem Katalog (keine Mehrfachzuordnung innerhalb einer Studienrichtung)
- Wahlpflichtmodule/ -Leistungen, welche in mehreren Studienrichtungen enthalten sein sollen, sind in einem "allgemeinen" Katalog zusammenzuführen
- Aufnahme eines eindeutigen Katalogtitels (max. 50 Zeichen)
- Aufnahme eines "Platzhalters" innerhalb des Studienverlaufsplans mit Referenzierung auf Katalog(e) (z. B. 1 Wahlpflichmodul aus Katalog A)
Warum:
- Sicherstellung der Eindeutigkeit, zu welchem Katalog die Leistung gehören soll
- Aufbau von Voraussetzungsbedingungen bei vorhandensein mehrerer Kataloge gestaltet sich fehlerfreier (auch Zuordnung ob eine Leistung ein Zusatzfach werden muss)
- Erstellung von Generierungsregeln im System kann fehlerfreier geschehen, was den nachträglichen Pflegeaufwand bei Änderungen minimiert
- Katalogtitel werden auf Zeugnis abgebildet
- Höhere Übersichtlichkeit z.B. im Studierendenportal
Was: Festlegung einer standardisierten und einmaligen Modulnummer
Wie:
- Einmalige Festlegung
- 4-Stellig (erste Ziffer gibt Fachbereich an)
- Abgleich bestehender Modulnummern innerhalb eines Fachbereiches als auch Hochschulweit
- keine Abänderungen von bestehenden Modulnummern
Warum:
- Modulnummer dient der eindeutigen und nachhaltigen Identifikation von Modulen
- Basis für die Anerkennung von Leistungen (intern/extern)
Hinweis: Bitte wenden Sie sich für den Abgleich der Modulnummern als auch die anschließende Vergabe an S(kim).
Was: Studienstart zum WiSe als auch SoSe
Wie:
- ein Studienverlaufsplan je Studienstartzeitpunkt
- Gleiches anzuwendendes "Regelwerk"
- Pflichtleistungen müssen identisch bleiben (zeitlich variabel)
- Anzahl zu erbringender Wahlpflichtleistungen muss gleich sein
- Keine Änderungen in der Katalogzuordnung
- Entkopplung der Fachsemesterbezüge in Voraussetzungsbedingungen durch Setzen von Voaussetzungsbedingungen auf Basis
- einer bestimmten Anzahl ECTS ("globale ECTS-Voraussetzungen")
- einer oder mehrerer definierter Leistung(en) ("spezifische Leistungen")
- einer bestimmten Anzahl ECTS aus einer definierten semesterstart-unabhängigen Menge an Leistungen
Warum:
- Bedingungen des Regelwerkes gelten unabhängig vom Startzeitpunkt
- keine zusätzlichen Prüfungsordnungsversionen erzeugen (PVersion SoSe = PVersion WiSe)
- Reduzierung des Aufwandes beim Hinzufügen eines zusätzlichen Startzeitpunktes für die Verkündung sowie Abbildun
Ansprechpersonen
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