Voraussetzungen
Viele Wege bringen dich ins Holztechnikstudium!🧭
Je nach schulischer oder beruflicher Vorbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
In der Holztechnik musst du 1. eine Hochschulzugangsberechtigung und 2. eine praktische Erfahrung mit dem Werkstoff Holz mitbringen.
1. Hochschulzugangsberechtigung
Einer der folgenden Bildungsabschlüsse ist erforderlich:
- Abitur
- Fachhochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife für den Bereich Holz
- Berufsausbildung im Bereich Holz + 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Holz
- Meistertitel in einem Holzberuf
2. Praxiserfahrung
10-wöchiges Fachpraktikum ODER
- abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Tischler (Schreiner), Zimmerer oder Holzmechaniker (Gesellen- oder Facharbeiterbrief)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Bereich + Fachpraktikum von 5 Wochen
- Meisterbrief (je nach Fachrichtung)
Die praktische Tätigkeit (Fachpraktikum, anrechenbare Berufspraxis) muss spätestens bis zum Ende des 4. Studiensemesters nachgewiesen werden. Hier findest du nähere Informationen zu den Fachpraktikumsinhalten und Praktikumsbetrieben.
Sonderregelungen je nach Schulform
Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gilt als bereits erbracht beim Erwerb der Fachhochschulreife
- an einem Berufskolleg für Holztechnik oder
- an einer Fachoberschule für Technik mit fachlichem Schwerpunkt Holztechnik
Weitere Regelungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber einer Fachoberschule
- Fachhochschulreife der Fachoberschule für Technik mit Praktikantenjahr im Bereich Maschinenbau oder Elektrotechnik
→ 5-wöchiges Fachpraktikum erforderlich - Fachhochschulreife der Fachoberschule für Technik mit anderem Schwerpunkt oder mit Praktikantenjahr in anderen Bereichen oder auf andere Weise erworben
→ 10-wöchiges Fachpraktikum erforderlich
Praktikum bei beruflicher Qualifikation
- Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber (Ausbildung und Berufspraxis passend zum Studiengang)
→ erfüllen in der Regel automatisch die praktischen Voraussetzungen - Fachfremde Meisterinnen und Meister oder sonstig beruflich Qualifizierte
→ ein zusätzliches Praktikum kann erforderlich sein
Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums.
Es ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen
(vgl. Bachelorprüfungsordnung – Spezieller Teil Holztechnik, § 35 H).
Die hier beschriebenen Voraussetzungen gelten für Neueinschreibungen ab WS 2024/2025.
Für Einschreibungen zum WS 2023/2024 und davor gelten weiterhin die vorherigen Regelungen zur Erbringung des Nachweises einer praktischen Tätigkeit:
- Grundpraktikum (6 Wochen) vor Studienbeginn
- Fachpraktikum (6 Wochen) bis zum Ende des 3. Semesters
Nähere Infos dazu erhalten Sie hier.