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Vorausetzungen bis Einschreibung WS 2023/24

Voraussetzungen Digitalisierungsingenieurwesen bis Einschreibung WS 2023/24.

Präambel

Je nach Studiengang und Vorbildung benötigen Sie ein entsprechendes Praktikum als Studienvoraussetzung. Dieses ist je nach Studiengang in Grund- und Fachpraktikum unterteilt, oder aber mit einer eigenständigen, thematischen Unterteilung  bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen.

Wichtig: Zur Bewerbung und zum Antritt des Studiums benötigen Sie aber noch kein Praktikum.

Praktika als Studienvoraussetzungen sind bis zum Ende des 3. Semesters zu erbringen. In allen BA-Studiengängen ist der 28.2. des jeweiligen Jahres maßgeblich. Bitte nicht verwechseln: der Vorlesungsbeginn ist zwar erst im März/April, aber das Semester endet am 28.2.

Wichtig: es handelt sich bei den Praktika um Studienvoraussetzungen, die nicht nachgereicht werden können. Daher gilt: wer das Praktikum nicht entsprechend der Anforderungen vollständig absolviert und fristgerecht hat anerkennen lassen, kann leider sein Studium nicht über das dritte Semester hinaus fortsetzen.

Um sicher zu stellen, dass Ihr absolviertes Praktikum anerkennungsfähig ist, legen Sie die Bescheinigungen so früh wie möglich dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Praktikumsbeauftragten vor. Bis spätestens 31.10. des dritten Semesters sollten Sie sich gemeldet haben - egal ob Sie Ihr Praktikum bereits vollständig oder nur teilweise absolviert haben. Sollten Sie Probleme mit dem Praktikum sehen, sprechen Sie uns bitte an, wir suchen dann nach einer Lösung.

Die Details der Praktikumsausgestaltung und die Anerkennung (Praktikumsbeauftragter) hat jeder Studiengang individuell geregelt.

 

Folgende Studienvoraussetzungen für die Neueinschreibung bestehen:

  • Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben haben

    und
     
  • je ein Grund- und Fachpraktikum.
    [Nachweis bis zum Ende des dritten Semesters, siehe im folgenden genannte Bedingungen!]

Da es immer wieder Fragen zu diesem Themengebiet gibt, möchten wir Sie bitten, sich die folgenden Punkte sorgfältig anzusehen, um Ihnen einen möglichst glatten Einstieg ins Studium zu gewährleisten.

Schulische Voraussetzungen

Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie eine "Fachhochschulzugangsberechtigung". Das kann z.B. ein normales Abiturzeugnis sein, das Zeugnis einer Fachoberschule, einer Techniker-Schule, einer höheren Handesschule oder anderer Schulen. Wesentlich ist der Vermerk, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.

Wenn Sie an einer Fachoberschule in einem speziellen Bereich z.B. "Bauwesen" ein Fachabitur gemacht haben, kann auf verschieden Zeugnissen ein Zusatz bestehen wie "...darf an einer Fachhochschule folgende Studienrichtung studieren: Bauwesen,...". Diese Einschränkung kann es geben, ist aber nicht der Regelfall. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unser Immatrikulationsamt. Wenn es auf dem Zeugnis keine Einschränkung gibt, gilt das als allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung und Sie können sich immatrikulieren.

Wenn Sie eine Vorbildung als Techniker oder Meister haben, sollte auf Ihrem Abschlusszeugnis ein entsprechender Satz zur Berechtigung zum Studium vermerkt sein. Wenn nicht, setzen Sie sich bitte mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung.

Eine Studienzugangsberechtigung kann sich auch aus einer beruflichen Qualifikation ergeben, z.B. einer abgeschlossen Ausbildung und einschlägiger, dreijähriger Berufserfahrung. Nähre Informationen hierzu finden Sie auf den Informationsseiten des Immatrikulationsamtes.

Praktische Tätigkeiten - Praktikum

Als besondere Studienvoraussetzung wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert.

Dies beinhaltet ein 6-wöchiges Praktikum "Technik" und ein 6-wöchiges Praktikum "Informatik". Beide können bis zum Abschluss des dritten Semesters absolviert werden, d.h. für eine Bewerbung oder Studienbeginn müssen Sie zunächst kein Praktikum nachweisen. Die Reihenfolge der beiden Praktika ist beliebig, eine Vermischung der Inhalte jedoch nicht zulässig.

Einschlägige Ausbildungen und bereits geleistete Tätigkeiten können auf diese Praktika angerechnet werden, bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt über den oben genannten Reiter zu uns auf.

Der Nachweis der praktischen Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Technik mit Praktikantenjahr im Bereich Maschinenbau, Elektrotechnik oder Informatik erworben hat. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die das Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule für Technik mit Praktikantenjahr in anderen Bereichen oder die Qualifikation für das Studium auf andere Weise erworben haben, müssen ein Praktikum „Technik“ und ein Praktikum „Informatik“ von je 6 Wochen leisten.

Praktikum Technik

Das sechswöchige Praktikum „Technik“ soll mindestens zwei industrienahe Tätigkeiten aus folgenden Bereichen umfassen:
- manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen,
- maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung,
- Verbindungstechniken,
- Wärmebehandlung,
- technische Oberflächenbehandlung,
- Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau,
- Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen,
- Qualitätssicherung (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung),
- Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs.
- Elektrotechnik

Praktikum Informatik

Das sechswöchige Praktikum „Informatik“ soll mindestens zwei industrienahe Tätigkeiten aus den folgenden Funktionsbereichen umfassen:
- Beschaffungswesen/Materialwirtschaft,
- Fertigungsplanung/Organisation,
- Rechnungswesen,
- Netzwerkmanagement
- Software-Programmierung
- Datenbanken

Betriebe  - Durchführung - Bestätigung

Als Ausbildungsbetriebe sind für das Praktikum nur industrielle Produktionsbetriebe mit Ausbildungsberechtigung von einer europäischen Industrie- und Handelskammer zugelassen. Auf dem Praktikumszeugnis ist dies vom Ausbildungsbetrieb schriftlich zu bestätigen. Praktika in Hochschulinstituten oder in Betrieben mit verwandtschaftlichen Bezug werden in der Regel nicht anerkannt.
Die teilweise Ableistung von Praktika ist möglich, dabei ist darauf zu achten, dass die zusammenhängenden Zeiträume mindestens drei Wochen betragen müssen. Die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb während eines Praktikums muss mindestens 35 h betragen. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit muss auf dem Praktikumszeugnis angegeben sein. Wegen der Kürze der geforderten Praktikantentätigkeit können eventuell zustehende Urlaubstage nicht an die Praktikumszeit angerechnet werden. Durch Urlaub oder Krankheit ausgefallene Praktikumszeit muss in jedem Falle nachgeholt werden. Auf dem Praktikantenzeugnis sind die Fehltage und die eventuell gewährten Urlaubstage zu bestätigen. Der Praktikant hat selbst Sorge zu tragen, dass die geforderte Praktikumszeit tatsächlich vollständig erbracht wurde.
Zusammen mit dem vom Betrieb ausgestellten Praktikumszeugnis muss von dem Praktikanten ein Praktikumsbericht vorgelegt werden. Der Bericht sollte pro Praktikumswoche eine DIN A4 Seite umfassen und Folgendes beinhalten: besuchte Abteilung, zuständiger Vorgesetzter und die ausgeübten Tätigkeiten. Jeder Wochenbericht ist vom Betrieb mit Stempel und Unterschrift abzuzeichnen.

Anerkennung - Termine - Anfrage

Die Praktika „Technik“ und „Informatik“ sind spätestens zum Ende des dritten Studiensemesters nachzuweisen. Bitte beachten Sie dabei, dass das Semester am 28. Februar endet. Über Ausnahmen entscheidet in begründeten Fällen der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag.
Über die Anerkennung der abgeleisteten Praktika entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches.
Einschlägige Ausbildungs-, Praktikums- und Berufstätigkeiten können auf die Praktika angerechnet werden, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entsprechen. Eine Teilanerkennung ist dabei ab einer Mindestdauer von 3 Wochen bereits abgeleisteten Praktikums möglich. Über diese Anrechnung entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss.

Bei Unsicherheiten und Fragen zum Praktikum nehmen Sie bitte vor Antritt Ihres Praktikums mit uns Kontakt auf. Nur so kann sicher gestellt werden, dass das von Ihnen absolvierte Praktikum auch tatsächlich anerkennungsfähig ist.
Die eigentliche Anerkennung erfolgt persönlich unter Vorlage der notwendigen Bestätigungen / Zeugnisse / Berichte bei Herrn Dipl.-Ing. Volker Siebrasse.

Für die Anerkennung sowie für Fragen rund um das Thema der Praktika wenden Sie sich bitte per Mail an:
Herrn Dipl.-Ing. Volker Siebrasse
volker.siebrasse@th-owl.de