Vorausetzungen bis Einschreibung WS 2023/24
Voraussetzungen Wirtschaftsingenieurwesen bis Einschreibung WS 2023/24.
Präambel
Je nach Studiengang und Vorbildung benötigen Sie ein entsprechendes Praktikum als Studienvoraussetzung. Dieses ist je nach Studiengang in Grund- und Fachpraktikum unterteilt, oder aber mit einer eigenständigen, thematischen Unterteilung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen.
Wichtig: Zur Bewerbung und zum Antritt des Studiums benötigen Sie aber noch kein Praktikum.
Praktika als Studienvoraussetzungen sind bis zum Ende des 3. Semesters zu erbringen. In allen BA-Studiengängen ist der 28.2. des jeweiligen Jahres maßgeblich. Bitte nicht verwechseln: der Vorlesungsbeginn ist zwar erst im März/April, aber das Semester endet am 28.2.
Wichtig: es handelt sich bei den Praktika um Studienvoraussetzungen, die nicht nachgereicht werden können. Daher gilt: wer das Praktikum nicht entsprechend der Anforderungen vollständig absolviert und fristgerecht hat anerkennen lassen, kann leider sein Studium nicht über das dritte Semester hinaus fortsetzen.
Um sicher zu stellen, dass Ihr absolviertes Praktikum anerkennungsfähig ist, legen Sie die Bescheinigungen so früh wie möglich dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Praktikumsbeauftragten vor. Bis spätestens 31.10. des dritten Semesters sollten Sie sich gemeldet haben - egal ob Sie Ihr Praktikum bereits vollständig oder nur teilweise absolviert haben. Sollten Sie Probleme mit dem Praktikum sehen, sprechen Sie uns bitte an, wir suchen dann nach einer Lösung.
Die Details der Praktikumsausgestaltung und die Anerkennung (Praktikumsbeauftragter) hat jeder Studiengang individuell geregelt.
Praxisbezug
Studieren nur im Höhrsaal? Davon halten wir nichts, wir setzen auf Praxisbezug!
Im Gegensatz zu unsern Mitbewerbern setzen wir auf einen deutlichen Industriebezug bei unserem Studienangebot: Das Ableisten eines entsprechenden Industriepraktikums ist daher nicht lästige Pflicht*, sondern das Tor zu Ihrer späteren beruflichen Karriere!
Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen verbindet die Welten der Technologie und der Ökonomie, daher bauen wir auf Einblicke sowohl in den technischen, als auch den wirtschaftlichen Bereich.
Dabei lassen wir Ihnen die Entscheidung, in welchem Unternehmen Sie sich bewerben und Ihre Industrieerfahrung sammlen wollen. Praxisbezug ist seitens der Unternehmen ein herausragendes Kriterium für die Einstellung neuer Mitarbeitenden! Bei uns selbstverständlich!
*Sollten Sie bereits Berufserfahrung haben, so können wir diese ggf. berücksichtigen.
Allgemein
Folgende Studienvoraussetzungen für die Neueinschreibung ab Wintersemester 2019/2020 bestehen:
- Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben haben
und
- je ein Praktikum "Wirtschaft" und "Technik".
[Nachweis bis zum Ende des dritten Semesters, siehe im folgenden genannte Bedingungen!]
Da es immer wieder Fragen zu diesem Themengebiet gibt, möchten wir Sie bitten, sich die aufgeführten Punkte sorgfältig anzusehen, um Ihnen einen möglichst glatten Einstieg ins Studium zu gewährleisten.
(Die Studienvoraussetzungen für eine Einschreibung vor WS 2019/2020 bestehen unverändert weiter, nähere Infos dazu erhalten Sie hier.)
Schulische Voraussetzungen
Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie eine "Fachhochschulzugangsberechtigung". Das kann z.B. ein normales Abiturzeugnis sein, das Zeugnis einer Fachoberschule, einer Techniker-Schule, einer höheren Handesschule oder anderer Schulen. Wesentlich ist der Vermerk, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen.
Wenn Sie an einer Fachoberschule in einem speziellen Bereich z.B. "Bauwesen" ein Fachabitur gemacht haben, kann auf verschieden Zeugnissen ein Zusatz bestehen wie "...darf an einer Fachhochschule folgende Studienrichtung studieren: Bauwesen,...". Diese Einschränkung kann es geben, ist aber nicht der Regelfall. Wenn es auf dem Zeugnis keine Einschränkung gibt, gilt das als allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie eine Vorbildung als Techniker haben, sollte auf Ihrem Abschlusszeugnis ein entsprechender Satz zur Berechtigung zum Studium vermerkt sein. Wenn nicht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Mit einem Meister-Abschluss ist ebenfalls ein Zugang möglich, bitte setzen Sie sich dazu ebenfalls mit uns in Verbindung.
Praktische Tätigkeiten - Praktikum
Als besondere Studienvoraussetzung wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert.
Dieser besteht beim Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen je nach Vorbildung aus einem jeweils 6-wöchigen Praktikum "Technik" und Prakltikum "Wirtschaft". Beide Praktika müssen vollständig bis zum Ende Ihres dritten Studiensemesters absolviert und durch die Hochschule anerkannt sein.
Dabei gilt:
a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zeugnis einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung erworben haben, müssen ein 6- wöchiges Praktikum „Technik“ ableisten;
b) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zeugnis einer Fachoberschule für Technik mit fachlichem Schwerpunkt Metalltechnik oder Elektrotechnik erworben haben, müssen ein 6-wöchiges Praktikum „Wirtschaft“ ableisten;
c) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Zeugnis einer Fachoberschule für Technik anderer fachlicher Schwerpunkte oder einer Fachoberschule anderer Fachrichtung erworben haben, müssen ein 6-wöchiges Praktikum „Technik“ und ein 6-wöchiges Praktikum „Wirtschaft“ ableisten.
d) Ziffer c) gilt auch für Studienbewerber, die die Qualifikation auf andere Weise erworben haben.
Praktikum Technik
Das Praktikum „Technik“ soll mindestens zwei industrienahe Tätigkeiten aus folgenden Bereichen umfassen:
- manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen,
- maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung,
- Verbindungstechniken,
- Wärmebehandlung,
- technische Oberflächenbehandlung,
- Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau,
- Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen,
- Qualitätssicherung (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung),
- Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs.
Praktikum Wirtschaft
Das Praktikum „Wirtschaft“ soll mindestens zwei der folgenden Funktionsbereiche umfassen:
- Beschaffungswesen/Materialwirtschaft,
- Fertigungsplanung/Organisation,
- Rechnungswesen,
- elektronische Datenverarbeitung,
- Kreditwesen/Kreditgeschäfte,
- Personalwesen,
- Vertriebswesen.
Betriebe - Durchführung - Bestätigung
Als Ausbildungsbetriebe sind für das Praktikum nur industrielle Produktionsbetriebe mit Ausbildungsberechtigung von einer europäischen Industrie- und Handelskammer zugelassen. Auf dem Praktikumszeugnis ist dies vom Ausbildungsbetrieb schriftlich zu bestätigen. Praktika in Hochschulinstituten oder in Betrieben mit verwandtschaftlichen Bezug werden in der Regel nicht anerkannt.
Die teilweise Ableistung von Praktika ist möglich, dabei ist darauf zu achten, dass die zusammenhängenden Zeiträume mindestens drei Wochen betragen müssen. Die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb während eines Praktikums muss mindestens 35 h betragen. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit muss auf dem Praktikumszeugnis angegeben sein. Wegen der Kürze der geforderten Praktikantentätigkeit können eventuell zustehende Urlaubstage nicht an die Praktikumszeit angerechnet werden. Durch Urlaub oder Krankheit ausgefallene Praktikumszeit muss in jedem Falle nachgeholt werden. Auf dem Praktikantenzeugnis sind die Fehltage und die eventuell gewährten Urlaubstage zu bestätigen. Der Praktikant hat selbst Sorge zu tragen, dass die geforderte Praktikumszeit tatsächlich vollständig erbracht wurde.
Zusammen mit dem vom Betrieb ausgestellten Praktikumszeugnis muss von dem Praktikanten ein Praktikumsbericht vorgelegt werden. Der Bericht sollte pro Praktikumswoche eine DIN A4 Seite umfassen und Folgendes beinhalten: besuchte Abteilung, zuständiger Vorgesetzter und die ausgeübten Tätigkeiten. Jeder Wochenbericht ist vom Betrieb mit Stempel und Unterschrift abzuzeichnen.
Anerkennung - Termine - Anfrage
Die Praktika „Technik“ und „Wirtschaft“ sind spätestens zum Ende des dritten Studiensemesters nachzuweisen. Bitte beachten Sie dabei, dass das Semester am 28. Februar endet. Über Ausnahmen entscheidet in begründeten Fällen der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag.
Über die Anerkennung der abgeleisteten Praktika entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches.
Einschlägige Ausbildungs-, Praktikums- und Berufstätigkeiten können auf die Praktika angerechnet werden, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entsprechen. Eine Teilanerkennung ist dabei ab einer Mindestdauer von 3 Wochen bereits abgeleisteten Praktikums möglich. Über diese Anrechnung entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss.
Bei Unsicherheiten und Fragen zum Praktikum nehmen Sie bitte vor Antritt Ihres Praktikums mit uns Kontakt auf. Nur so kann sicher gestellt werden, dass das von Ihnen absolvierte Praktikum auch tatsächlich anerkennungsfähig ist.
Die eigentliche Anerkennung erfolgt persönlich unter Vorlage der notwendigen Original- Bestätigungen / Zeugnisse / Berichte bei Herrn Dipl.-Ing. Volker Siebrasse.
Für die Anerkennung sowie für Fragen rund um das Thema der Praktika steht Ihnen zur Verfügung:
Herr Dipl.-Ing. Volker Siebrasse
Raum 3.119
Tel. +49 5261 702 5712
volker.siebrasse@th-owl.de